“Team Spirit” und die ehrliche Bereitschaft, nicht nur professionelle, sondern auch kulturelle Besonderheiten bei der Beratung von international tätigen
Mandanten als einen wesentlichen Aspekt der anwaltlichen Aufgaben zu begreifen, sind vielleicht die wichtigsten Fähigkeiten, die ein Rechtsanwalt im internationalen
Transaktionsgeschäft neben den obligatorischen einschlägigen Rechtskenntnissen vorweisen muß.Denn häufig wird gerade von anglo-amerikanischen Mandten nicht nur eine
umfassende Rechtsberatung, sondern auch eine antizipierende
business-Analyse der gesamten Transaktion und ein aktives
management der am Prozeß beteiligten
Parteien erwartet.Die Anforderung an den Anwalt sind damit nicht auf die klassische Rolle beschränkt, den Mandanten während der laufenden Transaktion ausschließlich
juristisch zu beraten.Vielmehr wünscht der Mandant zusätzlich, daß durch die beauftragte Kanzlei die notwendigen rechtlichen Schritte und darüber hinaus zum Teil auch
„Business Aspects“ der Transaktion koordiniert, dirigiert und zügig vorangebracht werden.Die dadurch bedingte zum Teil maßgebliche Einbindung bei der
Entscheidung über das „ob“ und „wie“ der Duchführung der geplanten Transaktion, zum Teil in enger Zusammenarbeit mir der begleitenden Investment-Bank
oder den zuständigen Unternehmensstrategen des Mandanten, macht einen im internationalen Transaktionsgeschäft tätigen Rechtsanwalt zu einem Mitentscheider auch über
unternehmerische Fragestellungen.
Bei der Mandatierung steht daher häufig nicht nur eine isolierte juristische Fragestellung im Mittelpunkt.Häufig wird jeder Lösungvorschlag, der juristisch einwandfrei sein
mag, unterschiedliche und zum Teil gravierende Konsequenzen wirtschaftlicher Art für den Mandanten mit sich bringen.Gleichzeitig ist es regelmäßig für den Mandanten von
entscheidender Wichtigkeit, den gesamten Transaktionsprozeß, an dem meist mehrere Parteien beteiligt sind, rasch zu einer juristisch wie wirtschaftlich gangbaren Lösung zu
bringen, da häufig andere wirtschaftliche Entscheidung von der erfolgreichen Durchführung der jeweiligen Transaktion abhängen werden.Gefragt sind daher nicht nur
Sattelfestheit des beratenden Anwalts in Bezug auf die erforderliche juristische Fachkenntnis, sondern auch ein Grundverständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge, weiterhin
Organisationstalent und das nötige Fingerspitzengefühl, die verschiedenen Parteien und die ihnen eigenen und zum Teil widerstreitenden Interessen zu einem Ergebnis zu
führen, das insgesamt im Sinne des Mandanten ist.
Diese Bandbreite an Herausforderungen war für mich ausschlaggebend, als ich mich bereits vor Abschluß meiner juristischen Ausbildung (und vor der Zulassung als Rechtsanwalt
in Deutschland) im Anschluß an das LL.M.-Studium und das U.S.-amerikanische
bar exam für die Mitarbeit in einer internationalen Kanzlei in München entschied.Nach dem
Ende der Referendarzeit wechselte ich 1999 zu meiner derzeitigen Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton nach Frankfurt.Bevor ich im September 2001 in das New Yorker
Büro der Kanzlei versetzt wurde, lang der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als
associate im Frankfurter Büro von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton auf dem Bereich des
Bank- und Wertpapierrechts sowie des Aktien- und Gesellschaftsrechts.Die Beratung und organisatorische Betreuung von Emittenten und Konsortialbanken bei Börsengängen und bei
der Platzierung von Aktienpaketen sowie die Erstellung der Dokumentation für Projekt- und Transaktionsfinanzierung gehören damit ebenso zu dem typischen Aufgabenspektrum
dieses Tätigkeitsschwerpunkts wie die rechtliche Vorbereitung und Durchführung von zum Teil grenzüberschreitenden Unternehmensfusionen und „take
over“-Transaktionen, bei denen dann eine enge Koordination und Zusammenarbeit mit den Kollegen in den ausländischen Büros erforderlich ist.Dabei gehört der
kontinuierliche Kontakt zum Mandanten, häufig auch als
front man und vorrangiger Ansprechpartner für den Mandanten, genauso zum täglichen Arbeitsablauf wie die Arbeit
im fachbereichs- und zum Teil auch länderübergreifenden Team.In Kanzlei-internen
meetings und Telefon- oder Videokonferenzen werden die Ergebnisse der individuellen
Analyse und Rechtsrecherche der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgruppe zusammengetragen, gemeinsam besprochen und analysiert, so daß sich daraus die Planung für die nächsten
notwendigen Etappen in der Transaktion als ein vom gesamten Team mitgetragenes Ergebnis entwickeln kann.
Die große Bandbreite an Arbeitsaufgaben fordert besondere Fähigkeiten von einem Berufseinsteiger.Das juristische Studium leistet dabei weiterhin leider nur eine
unvollkommene Hilfe, sich auf die Anforderungen an die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im internationalen Transaktionsgeschäft vorzubereiten.Ein Praktikum oder ein Aufenthalt
während einer der Referendarstationen in einer internationalen Großkanzlei ist dabei meiner Erfahrung nach die beste und einfachste Möglichkeit, sich mit den Anforderungen
im internationalen Transaktionsgeschäft vertraut zu machen und einen unverfälschten Einblick in die tägliche Arbeitsroutine zu erhalten.Als Eintrittskarte zu dem späteren
Bewerbungsverfahren dienen, wie bei den Bewerbungsprozessen der meisten großen Anwaltskanzleien, zunächst überdurchschnittliche Ergebnisse in den beiden juristischen Examina
und einwandfreie Sprachkenntnisse.Zusätzlich ist jedoch erforderlich, daß Bewerber mit internationalen Sachverhalten ausreichend vertraut und diesbezüglich entsprechend
„parkettsicher“ sind.Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wie deratige Erfahrungen erworben worden sind (z.B. durch einen Studienaufenthalt oder frühere
Berufserfahrungen im Ausland).Ausschlaggebend wird am Ende die Freude eines jeden Bewerbers an Team-Arbeit und die Bereitschaft sein, auf neue Anforderungen des Mandats (und
mehr als nur gelegentlich wird es sich dabei nicht nur auschließlich um juristisch neue Aufgaben handeln) schnell, aus wirtschaftlicher und unternehmerischer Perspektive
sinnvoll und auch gegebenenfalls unorthodox zu reagieren.
Häufig fordert dies von jedem Team-Mitglied auch ein hohes Maß an zeitlichem Engagement, und rückblickend gab es für mich einige Male, an denen meine persönliche
Abendplanung durch Sachzwänge, die sich aus dem jeweiligen Transaktionsverlauf ergaben, gänzlich durchkreuzt wurde.Nichtsdestotrotz möchte ich die Vielseitigkeit meiner
Tätigkeit, die sich mir jeden Tag bietet, und auch die ansonsten seltene Möglichkeit aufgeben, als eines der Mitglieder in einem kleinen Arbeitsteam an neuralgischen Punkten
internationaler Transaktionen wesentlich mitzuarbeiten und am Ende häufig auf ein tatsächliches Ergebnis blicken zu können, und stattdessen den gegenwärtigen gegen einen
weniger zeitaufwendigen Job eintauschen.Und ehrlicherweise ist es keinesfalls so, daß der Beruf eines Rechtsanwalts im internationalen M&A- oder Kapitalmarktgeschäft die
Gefahr birgt, sämtliche Freizeit und jeglichen sozialen Kontakt dauerhaft zu verlieren.Vielleicht erzieht er einen sogar dazu, freie Zeit intensiver und bewußt zu genießen,
und auch das wäre ja kein Fehler …
Kontakt:
Hans Peter Leube, LL.M.
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton
e-mail:
pleube@ccgsh.com
Büro New York: (+1) 212 – 225 2000
Büro Frankfurt am Main: 069 – 971 030