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"Rechtsanwalt im internationalen M&A- und Transaktionsgeschäft" von Hans Peter Leube, LL.M.
“Team Spirit” und die ehrliche Bereitschaft, nicht nur professionelle, sondern auch kulturelle Besonderheiten bei der Beratung von international tätigen Mandanten als einen wesentlichen Aspekt der anwaltlichen Aufgaben zu begreifen, sind vielleicht die wichtigsten Fähigkeiten, die ein Rechtsanwalt im internationalen Transaktionsgeschäft neben den obligatorischen einschlägigen Rechtskenntnissen vorweisen muß.Denn häufig wird gerade von anglo-amerikanischen Mandten nicht nur eine umfassende Rechtsberatung, sondern auch eine antizipierende business-Analyse der gesamten Transaktion und ein aktives management der am Prozeß beteiligten Parteien erwartet.Die Anforderung an den Anwalt sind damit nicht auf die klassische Rolle beschränkt, den Mandanten während der laufenden Transaktion ausschließlich juristisch zu beraten.Vielmehr wünscht der Mandant zusätzlich, daß durch die beauftragte Kanzlei die notwendigen rechtlichen Schritte und darüber hinaus zum Teil auch „Business Aspects“ der Transaktion koordiniert, dirigiert und zügig vorangebracht werden.Die dadurch bedingte zum Teil maßgebliche Einbindung bei der Entscheidung über das „ob“ und „wie“ der Duchführung der geplanten Transaktion, zum Teil in enger Zusammenarbeit mir der begleitenden Investment-Bank oder den zuständigen Unternehmensstrategen des Mandanten, macht einen im internationalen Transaktionsgeschäft tätigen Rechtsanwalt zu einem Mitentscheider auch über unternehmerische Fragestellungen.

Bei der Mandatierung steht daher häufig nicht nur eine isolierte juristische Fragestellung im Mittelpunkt.Häufig wird jeder Lösungvorschlag, der juristisch einwandfrei sein mag, unterschiedliche und zum Teil gravierende Konsequenzen wirtschaftlicher Art für den Mandanten mit sich bringen.Gleichzeitig ist es regelmäßig für den Mandanten von entscheidender Wichtigkeit, den gesamten Transaktionsprozeß, an dem meist mehrere Parteien beteiligt sind, rasch zu einer juristisch wie wirtschaftlich gangbaren Lösung zu bringen, da häufig andere wirtschaftliche Entscheidung von der erfolgreichen Durchführung der jeweiligen Transaktion abhängen werden.Gefragt sind daher nicht nur Sattelfestheit des beratenden Anwalts in Bezug auf die erforderliche juristische Fachkenntnis, sondern auch ein Grundverständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge, weiterhin Organisationstalent und das nötige Fingerspitzengefühl, die verschiedenen Parteien und die ihnen eigenen und zum Teil widerstreitenden Interessen zu einem Ergebnis zu führen, das insgesamt im Sinne des Mandanten ist.

Diese Bandbreite an Herausforderungen war für mich ausschlaggebend, als ich mich bereits vor Abschluß meiner juristischen Ausbildung (und vor der Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland) im Anschluß an das LL.M.-Studium und das U.S.-amerikanische bar exam für die Mitarbeit in einer internationalen Kanzlei in München entschied.Nach dem Ende der Referendarzeit wechselte ich 1999 zu meiner derzeitigen Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton nach Frankfurt.Bevor ich im September 2001 in das New Yorker Büro der Kanzlei versetzt wurde, lang der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als associate im Frankfurter Büro von Cleary Gottlieb Steen & Hamilton auf dem Bereich des Bank- und Wertpapierrechts sowie des Aktien- und Gesellschaftsrechts.Die Beratung und organisatorische Betreuung von Emittenten und Konsortialbanken bei Börsengängen und bei der Platzierung von Aktienpaketen sowie die Erstellung der Dokumentation für Projekt- und Transaktionsfinanzierung gehören damit ebenso zu dem typischen Aufgabenspektrum dieses Tätigkeitsschwerpunkts wie die rechtliche Vorbereitung und Durchführung von zum Teil grenzüberschreitenden Unternehmensfusionen und „take over“-Transaktionen, bei denen dann eine enge Koordination und Zusammenarbeit mit den Kollegen in den ausländischen Büros erforderlich ist.Dabei gehört der kontinuierliche Kontakt zum Mandanten, häufig auch als front man und vorrangiger Ansprechpartner für den Mandanten, genauso zum täglichen Arbeitsablauf wie die Arbeit im fachbereichs- und zum Teil auch länderübergreifenden Team.In Kanzlei-internen meetings und Telefon- oder Videokonferenzen werden die Ergebnisse der individuellen Analyse und Rechtsrecherche der einzelnen Mitglieder der Arbeitsgruppe zusammengetragen, gemeinsam besprochen und analysiert, so daß sich daraus die Planung für die nächsten notwendigen Etappen in der Transaktion als ein vom gesamten Team mitgetragenes Ergebnis entwickeln kann.

Die große Bandbreite an Arbeitsaufgaben fordert besondere Fähigkeiten von einem Berufseinsteiger.Das juristische Studium leistet dabei weiterhin leider nur eine unvollkommene Hilfe, sich auf die Anforderungen an die Tätigkeit eines Rechtsanwalts im internationalen Transaktionsgeschäft vorzubereiten.Ein Praktikum oder ein Aufenthalt während einer der Referendarstationen in einer internationalen Großkanzlei ist dabei meiner Erfahrung nach die beste und einfachste Möglichkeit, sich mit den Anforderungen im internationalen Transaktionsgeschäft vertraut zu machen und einen unverfälschten Einblick in die tägliche Arbeitsroutine zu erhalten.Als Eintrittskarte zu dem späteren Bewerbungsverfahren dienen, wie bei den Bewerbungsprozessen der meisten großen Anwaltskanzleien, zunächst überdurchschnittliche Ergebnisse in den beiden juristischen Examina und einwandfreie Sprachkenntnisse.Zusätzlich ist jedoch erforderlich, daß Bewerber mit internationalen Sachverhalten ausreichend vertraut und diesbezüglich entsprechend „parkettsicher“ sind.Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wie deratige Erfahrungen erworben worden sind (z.B. durch einen Studienaufenthalt oder frühere Berufserfahrungen im Ausland).Ausschlaggebend wird am Ende die Freude eines jeden Bewerbers an Team-Arbeit und die Bereitschaft sein, auf neue Anforderungen des Mandats (und mehr als nur gelegentlich wird es sich dabei nicht nur auschließlich um juristisch neue Aufgaben handeln) schnell, aus wirtschaftlicher und unternehmerischer Perspektive sinnvoll und auch gegebenenfalls unorthodox zu reagieren.

Häufig fordert dies von jedem Team-Mitglied auch ein hohes Maß an zeitlichem Engagement, und rückblickend gab es für mich einige Male, an denen meine persönliche Abendplanung durch Sachzwänge, die sich aus dem jeweiligen Transaktionsverlauf ergaben, gänzlich durchkreuzt wurde.Nichtsdestotrotz möchte ich die Vielseitigkeit meiner Tätigkeit, die sich mir jeden Tag bietet, und auch die ansonsten seltene Möglichkeit aufgeben, als eines der Mitglieder in einem kleinen Arbeitsteam an neuralgischen Punkten internationaler Transaktionen wesentlich mitzuarbeiten und am Ende häufig auf ein tatsächliches Ergebnis blicken zu können, und stattdessen den gegenwärtigen gegen einen weniger zeitaufwendigen Job eintauschen.Und ehrlicherweise ist es keinesfalls so, daß der Beruf eines Rechtsanwalts im internationalen M&A- oder Kapitalmarktgeschäft die Gefahr birgt, sämtliche Freizeit und jeglichen sozialen Kontakt dauerhaft zu verlieren.Vielleicht erzieht er einen sogar dazu, freie Zeit intensiver und bewußt zu genießen, und auch das wäre ja kein Fehler …

Kontakt:

Hans Peter Leube, LL.M.
Cleary Gottlieb Steen & Hamilton
e-mail: pleube@ccgsh.com

Büro New York: (+1) 212 – 225 2000
Büro Frankfurt am Main: 069 – 971 030
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