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Jurist in der Prozessfinanzierung
Als Syndicusanwalt in der Prozessfinanzierung geht es vor allem um zwei Dinge: um Recht und Geld. Denn hinter der Prozessfinanzierung steckt eine Dienstleistung, die
privaten und gewerblichen Forderungsinhabern, die berechtigte Ansprüche haben, sich die Kosten für einen Prozess aber nicht leisten wollen oder können, zu ihrem Recht und
damit ihrem Geld verhilft. Der Prozessfinanzierer hat dabei die schwierige Frage zu beantworten, ob der Kunde/Anspruchsinhaber seine berechtigten Forderungen vor Gericht
rechtlich und später auch wirtschaftlich durchsetzen kann.
Die finanzierten Ansprüche sind dabei völlig unterschiedlich gelagert. Da gibt es den Anleger, der durch seine Bank oder seinen Anlagevermittler falsch beraten wurde und
dadurch sein Vermögen verloren hat. Oder den Hauseigentümer, der nach einer Fehlplanung durch einen Architekten sein Haus neu bauen muss, weil Grundwasser das Fundament
ruiniert. Oder die Bauherren, die auf kontaminierten Gelände gebaut haben, das die Kommune aber als Bauland ausgewiesen hatte. Spektakulär ist der Fall eines Erben, der ein
wertvolles, während der Nazizeit aber verloren geglaubtes Gemälde aus dem Familienbesitz von Paul Cezanne in einem amerikanischen Museum wiederentdeckte. Erbrecht,
Insolvenzrecht, Versicherungsvertragsrecht, gewerblicher Rechtschutz, Gesellschaftsrecht, nationales und internationales Vertragsrecht sind weitere Rechtsgebiete, die in der
Prozessfinanzierung eine wichtige Rolle spielen.
Die unterschiedlichen Fälle machen es erforderlich, dass man als Spezialist und Generalist zugleich agiert. Es gilt, in den verschiedenen juristischen Bereichen des
Zivilrechts Rechtsstreitigkeiten mit Blick auf ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgschancen einschätzen und im Falle einer Finanzierung das Verfahren bis zum Ende
intensiv zu begleiten. Prozessfinanzierung ist dabei kein Massengeschäft, sondern eher mit dem Geschäft eines Risiko-Kapitalgebers vergleichbar: Das zu finanzierende Projekt
ist der Zivilprozess, die Konzentration liegt auf jedem einzelnen Fall. Erst wenn der Gegner am Ende bezahlt, weiß man, ob man den richtigen Prozess finanziert hat.
Das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierer, die im Falle der FORIS AG ab einem Streitwert von 200.000 Euro einsteigen, ist klar strukturiert. Ergibt die Prüfung des
Prozessrisikos, dass der Kläger seine Forderung erfolgreich durchsetzen kann, übernimmt der Prozessfinanzier das komplette finanzielle Risiko der gerichtlichen oder auch
außergerichtlichen Durchsetzung (Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Gutachten etc.). Im Falle einer Niederlage begleicht er auch die gegnerischen Anwaltsgebühren. Im Gegenzug
erhält der Prozessfinanzierer im Falle des Prozesserfolges eine Erfolgsbeteiligung, im Schnitt zwischen 20 und 30 Prozent des tatsächlich am Ende erzielten Erlöses.
Die Prozessfinanzierung ist eine Erfindung der FORIS AG, die damit Ende 90er Jahren eine Lücke im Rechtssystem schloss und eine Dienstleistung einführte, die heute etabliert
ist und von rund einem Dutzend Anbietern im deutschsprachigen Rechtsmarkt offeriert wird.
Die Rolle des Juristen in der Prozessfinanzierung ist klar definiert: Prozessfinanzierer sind juristische Finanzdienstleister. Wer als Jurist in dieses Spannungsfeld
einsteigen möchte, braucht ein gutes Judiz, Erfahrung in der Prozess- und Verhandlungsführung sowie ein sicheres Gefühl für wirtschaftliche Zusammenhänge. In meinem Fall
hatte ich das Glück, diese damals neue Dienstleistung mit aufbauen zu können: Jahrgang 1968, begann ich nach dem Zivildienst 1991 mein Jurastudium in Bonn, erweitert durch
Studienaufenthalte in Cambridge und New York. Nach dem ersten Staatsexamen 1995 ging es in die Karibik, um die französischen Sprachkenntnisse zu verbessern; am Ende
desselben Jahres begann ich mit der Arbeit an meiner Dissertation, einem deutsch-norwegischen Rechtsvergleich, verbunden mit einem Aufenthalt 1996 an der Universität in
Oslo. Ab 1997 Referendariat am Landgericht Bonn mit dem zweiten Staatsexamen im August 1999, zwei Monate später Start bei der FORIS AG, parallel zur beruflichen Tätigkeit
Abschluss der Promotion 2001 an der Universität Bonn.
Für den Berufseinstieg ergab sich nach dem Referendariat für mich die Möglichkeit, entweder in eine Anwaltskanzlei zu gehen, die Rechtsabteilung eines Softwaredienstleisters
aufzubauen – oder beim gerade an die Börse gegangenen Prozessfi-nanzierer FORIS als Syndikus und leitender Angestellter anzufangen. Meine Wahl fiel auf die FORIS AG,
weil es dort darum ging, in einer Mischung aus streng juristischer und wirtschaftlich organisierter Management-Tätigkeit eine völlig neue Dienstleistung im
konservativen deutschen Rechtsmarkt einzuführen. Diese Aufgabe reizte mich.
Seit dieser Entscheidung ist mittlerweile ein Jahrzehnt vergangen. Die Branche der Prozessfinanzierung hat sich fest etabliert und professionalisiert. Entsprechend gestiegen
sind damit auch die Anforderungen, die an Juristen in der Prozessfinanzierung gestellt werden. Man sollte drei Jahre Berufserfahrung als Anwalt gesammelt haben und sich für
ein breites Spektrum im Zivilrecht interessieren. Gleichzeitig gilt es auch, Chancen und Risiken von Gerichtsprozessen mit hohen Streitwerten nicht nur durch die
Juristenbrille, sondern auch aus kaufmännischer Sicht zu beurteilen. Juristen haben damit bei den Prozessfinanzierern eine völlig andere Rolle als in
„klassischen“ Unternehmen: Dort gelten Juristen in der Rechtsabteilung oft noch als Sonderlinge, die zumeist als Bedenkenträger und Feuerwehr agieren müssen,
selten aber für den Erfolg eines Unternehmens verantwortlich gemacht werden. In der Prozessfinanzierung ist der Jurist der zentrale Mitarbeiter, dessen Kompetenz über Erfolg
oder Misserfolg des Unternehmens entscheidet.
Dr. Gerrit Meincke, Leiter Prozessfinanzierung / Recht bei der FORIS AG in Bonn
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