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"Richter des Bundesverfassungsgerichts" von Professor Dr. Udo Steiner
In Bayreuth in Oberfranken bin ich am 16.9.1939 ins Leben gestartet und bis zum Abitur (1958) war ich überwiegend (Unter- oder Mittel-)Franke. Nach dem Abitur entschied ich mich ganz praktisch (wie schon der Vater) mangels anderer auffälliger Begabungen für das Studium der Rechtswissenschaft, startete an der Universität Erlangen, an die ich zum Staatsexamen zurückkehrte. Auf dem (durch ein Stipendium erleichterten) Weg lagen noch (das gerade deutsch gewordene) Saarbrücken und das glanzvolle Köln. Meinen späteren Beruf als Hochschullehrer lernte ich frühzeitig dadurch kennen, dass ich in Saarbrücken und Köln sohnesgleich in eine Professorenfamilie aufgenommen wurde. Es formte sich der spätere Berufsvorsatz. Nach dem 1. Staatsexamen gab es Angebote zur wissenschaftlichen Mitarbeit von verschiedenen Lehrstühlen. Ich habe mich für das öffentliche Recht - aus der Gesamtperspektive meines Lebens: glücklicherweise - entschieden (Lehrstuhl Professor Dr. Klaus Obermayer). Das Referendariat war noch ein Stück gute alte Zeit: dreieinhalb Jahre lang, viel Freiheit zur Wahrnehmung der Assistententätigkeit und zur Promotion, ohne die heutige Last von Kursen und Sonderkursen, Probeexamen und anderem mehr. Nach dem 2. Staatsexamen am Oberlandesgericht Nürnberg (1966) erhielt ich auf der Grundlage meiner inzwischen abgeschlossenen Promotion (1965) das Angebot einer Habilitation, die ich 1972 abschloss.

Meine erste Professur für Öffentliches Recht vertraute mir 1973 die Fakultät für Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld an. Wer sich damals habilitierte, hatte gute Chancen. Es war das Jahrzehnt der universitären Neugründungen. Die Bielefelder Fakultät war für mich in vielerlei Hinsicht ein Glücksfall. Ich wurde in eine Fakultät mit großen Hochschullehrerpersönlichkeiten berufen. Von ihnen konnte ich lernen. Die Universität war sehr demokratisch organisiert, die Gruppe der Assistenten und Studenten stark. Man lernte die Bereitschaft und die Fähigkeit zu Konsens und Kompromiss. Man erfuhr, dass Offenheit und Fairness auch in schwierigen Verhältnissen die Chance auf Akzeptanz erhöht, gerade in der Zeit als Prodekan und Dekan (1976 - 1978). Die Studenten waren politisch, aber auch lebendig. Man war damals nur zehn Jahre älter als sie, noch nicht auf Statuswahrung bedacht. Daneben sammelte ich erste richterliche Erfahrung als Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster (1976 - 1979). Richterlich habe ich immer gerne gearbeitet, und ich hätte es in der Verwaltungsgerichtsbarkeit versucht, wäre ich nicht Hochschullehrer geworden.

1979 wechselte ich nach Regensburg, auf den Lehrstuhl mit der schönen Bezeichnung "Deutsches und Bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Verwaltungslehre". Ich bildete einen Schwerpunkt im Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht, schob mit Publikationen auch das aufsteigende "Sportrecht" an, trat in Verfahren als Bevollmächtigter auf und beriet Institutionen und Unternehmen in Fragen des öffentlichen Rechts - wichtige Praxis für den Universitätsjuristen. Das Miteinander der Gruppen an der Universität Regensburg war entspannt. Als Dekan (1988 - 1990) war man nicht mehr Krisenmanager. Ich hatte Zeit, etwas für die Integration meiner Fakultät zu tun, und so führte ich Examensfeiern am Ende eines Examenszykluses ein, zu denen ich die Absolventen eines Jahrgangs der 1. Juristischen Staatsprüfung einlud. Es begann ganz einfach, bei einem Bier in einer Regensburger Gaststätte, entwickelte sich weiter mit lockerer, ideenreicher Programmgestaltung seitens der Studenten und ist heute eine feierliche Einrichtung an vielen Universitäten in ganz Deutschland. An jeder Fakultät, an der ich wirkte, gründete ich Fußballmannschaften, und die Regensburger Mannschaft der Juristischen Fakultät gibt es heute noch (und sie muß mich als alternden Stürmer mitschleppen).

1995 wurde ich, obgleich niemals als Lobbyist für eigene Belange im politischen Raum aktiv, zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Vorschlag kam von der Union im Deutschen Bundestag, und man darf vermuten, dass mein Engagement als Prozeßbevollmächtigter der Bayerischen Staatsregierung in den Abtreibungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (1989 - 1993) eine Rolle gespielt hat. Die akademischen Angelegenheiten sind seit dieser Berufung in den Hintergrund getreten, aber nie ganz beendet worden. Wer zum Bundesverfassungsgericht als neuer Richter (oder Richterin) kommt, findet alles so vor, wie es die Kollegen vorher beschlossen haben: das Dezernat, die Kammer, das Dienstzimmer und anderes mehr. Man wird nicht gefragt, was man kann und was man will. Ich bin Dezernent für das Sozialrecht und inbesondere das Sozialversicherungsrecht geworden. Dies bedeutete einen fachlichen Neuanfang. Das war und ist nicht einfach, aber der Arbeits- und Lernaufwand lohnt, weil die rechtliche Gestaltung der Sozialordnung und die Fragen ihrer Verfassungsmäßigkeit in Staat und Gesellschaft heute größte Bedeutung haben. Der Wechsel vom Hochschullehrer zum Richter ist ebenfalls nicht einfach: Plötzlich werden die eigenen Rechtstexte wieder von dritter Seite kritisiert und korrigiert. Man entscheidet, in Senat und Kammer, und man empfindet es als Last, dass das Ergebnis vieler Entscheidungen im Bundesgesetzblatt mit Gesetzeskraft erscheint. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für ein mächtiges Verfassungsgericht entschieden, und die Bürger suchen seine Entscheidung. Dies macht die Aufgabe in Karlsruhe zu einer gerne angenommenen Herausforderung. Wenn es nach dem Gesetz geht, dauert sie bis 2007 an.
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