Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


DAAD-Jahresstipendium

Seite zuletzt aktualisiert: 14.06.2005

Klassisches DAAD-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt vor der Ersten Juristischen Prüfung ist das Jahresstipendium für Studierende aller Fächer. Da es immer mehr Studierende ins Ausland zieht, die Mittel des DAAD aber nicht proportional erhöht werden, wird es immer schwieriger, an ein solches Stipendium zu kommen, eine Bewerbung kostet aber außer ein wenig Mühe nicht viel und bietet jedenfalls schon mal einen Anlass, sich ausführlicher mit der Gastuniversität zu beschäftigen. Achtung: Wer sich einen (gebührenpflichtigen) Platz selbst organisiert, obwohl die Heimatuniversität auch ein Austauschprogramm mit demselben Land unterhält, muss das begründen können und erhält evtl. nicht die Studiengebühren erstattet.

In welches Land man geht, ist natürlich jedem selbst überlassen und sollte sich auch nach den Angeboten der eigenen Fakultät richten - u.U. gibt es die Möglichkeit, sich einige oder alle der in der Ferne erbrachten Leistungen auf das Schwerpunktstudium oder die Fortgeschrittenenübungen anrechnen zu lassen. Dies war bisher schon bei einem Aufenthalt in Genf und Lausanne möglich, wo man die Möglichkeit hatte, Vorlesungen und übungen in deutschem Recht zu besuchen und den großen Schein Zivilrecht zu erwerben. Da die neuen Regeln derzeit noch in Entwicklung begriffen sind, sollte jeder Auslandsaufenthalt mit dem Dekanat der Heimatuniversität bzw. den betreuenden Professoren abgesprochen werden.

Hier die Basics der Bewerbung um ein Jahresstipendium (ausführliche Informationen in der Stipendiendatenbank des DAAD unter: http://www.daad.de/ausland/de/3.4.1.html - einfach Rechtswissenschaft, Zielland und Status auswählen und schon erhaltet ihr eine Auswahl, in der ihr auch das Jahresstipendium findet).

1. Unterlagen

  • Bewerbungsformular (erhältlich bei den Auslandsämtern oder online unter http://www.daad.de/ausland/de/3.4.1.3.html, wo es auch noch ausführlichere Informationen zum Prozedere gibt)
  • Maschinengeschriebener ausführlicher Lebenslauf§
  • Studienplan, der sich am Lehrangebot der Gasthochschule orientiert: Wo vorhanden, Homepage nach einem Vorlesungsverzeichnis durchforsten und dann ein in sich stimmiges Studienvorhaben komponieren, das euer bisheriges oder weiteres Studium ergänzt; wenn ihr nach der Ankunft am Studienort manche oder auch die meisten Kurse aus Zeitgründen nicht belegen könnt oder weil sie nicht angeboten werden, ist das für den DAAD kein Problem.
  • (Nur noch) Ein Gutachten von einem Hochschullehrer (Professoren, Privatdozenten oder, wenn ihr die Zwischenprüfung noch nicht habt und es sein muss, wissenschaftliche Mitarbeiter) in einem vom DAAD vorgeschriebenen Formular, das ebenfalls auf der oben genannten Homepage zu finden ist. Professoren schauen bei ihnen unbekannten Kandidaten in aller Regel auf die Note - mit dem Argument "5 Punkte waren in dieser Klausur überdurchschnittlich" kassiert man höchstens ein schlechtes Gutachten, auf der anderen Seite wird man mit ordentlichen Noten von fast keinem Prof abgewiesen. Also keine Angst!
  • Aufstellung bisheriger übungen und Seminare mit Noten (auf einem DAAD-Formular, Fundstelle siehe oben)
  • Kopien aller Scheine usw.
  • Zeugnis über Kenntnisse der Sprache des Gastlandes (auf einem DAAD-Formular)
  • Kopie des Abiturzeugnisses: nur wenn es nach Nordamerika gehen soll
2. Frist
  • Mittel-/Osteuropa, GUS inklusive Kaukasus und Zentralasien, Türkei: 31.10.2005
  • USA, Kanada: 30.06.2005
  • Australien, Neuseeland: 31.03.2006
  • Lateinamerika, Afrika, Arabische Staaten, Israel, Iran, Asien:
    bei Stipendienantritt zwischen März und August: 30.09.2005
    bei Stipendienantritt zwischen September und Februar: 31.03.2006
  • Taiwan, Hongkong, Macao, Mongolei: 30.10.2005
  • VR China: 30.09.2005
  • Japan: 01.10.2005 und 31.03.2006


3. Stipendienleistungen

  • Studiengebühren bis zu einem Höchstsatz von 3.850 € pro Semester
  • Reisekostenpauschale
  • idR Kranken-, Unfall- u. Haftpflichtversicherung; wenn diese zwingend von der Gasthochschule abgeschlossen wird, erhält man ggf. die Beiträge zurück.
  • monatliche Förderung, die nach Zielland und Status gestaffelt ist: http://www.daad.de/ausland/de/3.4.1.12.html

Impressum | Datenschutz