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Selbstorganisation eines Studiums im Ausland (Schweiz)
Seite zuletzt aktualisiert: 20.06.2005


Der große Anreiz, sich in den Dschungel der Anträge und Formulare zu wagen, liegt wohl in der Möglichkeit, alle Universitäten der Welt angeben zu können. Man ist also an keine bestimmte Partneruni gebunden.

Wer sich nicht auf die Unterstützung seiner Eltern verlassen kann oder will und auch keine eigenen Ersparnisse hat, kann von vielen Stellen Hilfe bei der Finanzierung seiner Auslandspläne bekommen. Genauere Informationen zu den am häufigsten genutzten Förderungsmöglichkeiten haben wir hier für dich zusammengestellt:
Erasmus
Auslands-Bafög
DAAD-Jahresstipendium

Weitere Informationen zu Auslandsstipendien findest du unter: http://www.jurawelt.com/studenten/auslandsstudium/stipendien.html§

Die Studienplanung:

Der Hauptteil bei der Organisation eines Auslandaufenthaltes besteht in der eigentlichen Studienbewerbung und Studienplanung.
Wichtig ist, dass man die Bewerbungsfristen einhält. Essentielle Informationen erhält man im Internet, in den Studienbroschüren, die auf Anfrage geschickt werden und natürlich in den Akademischen Auslandsämtern der Heimatuniversität. Manchmal kann man sich auch an Professoren wenden, die nebenbei die Partnerschaft mit einer ausländischen Fakultät pflegen.
Wer sich bei seiner Wahl des Studienortes nicht nur an den weißen Sandstränden oder den pulsierenden Metropolen orientieren möchte, sollte auch vor allem auf die Studienpläne und deren Inhalte schauen. Danach richtet sich dann auch oftmals, ob das Studium als förderlich erachtet wird. Außerdem kann man ja auch an eine Anerkennung von übungs- oder Seminarscheinen denken. Das sollte man aber genau mit den Landesjustizprüfungsämtern (im Zweifel im Dekanat) abklären.

Bewerbung:

Oftmals sind die Bewerbungsanträge etwas kompliziert. Dafür sollte man sich Zeit nehmen, um nichts zu vergessen. Passfotos braucht man nun en masse. Das fängt bei dem Antrag an und endet im Ausland, wenn man für jede kleine Bescheinigung oder Vergünstigung mehrere Passbilder vorlegen muss.
Schmerzlich sind jene Anträge, die nicht bearbeitet werden, ehe man eine Gebühr dafür entrichtet hat. In Lausanne werden zBsp. 200 SF verlangt, was natürlich nicht vom BaföG übernommen wird. Am wichtigsten ist natürlich wieder die Einhaltung diverser Fristen !

Viele Universitäten im Ausland sind glücklich über jeden Studenten, der sich entschließt, dort zu studieren, so dass an eine Bewerbung, bis auf die Entrichtung einer Studiengebühr (wird ja vom BaföG übernommen), keine weiteren Vorraussetzungen geknüpft werden.

Möchte man, wie ich, in Genf oder Lausanne (Schweiz) studieren, sieht das anders aus.
Neben Lebenslauf und Reifezeugnis sind alle bisher erworbenen Scheine und Zeugnisse beizuführen, wobei davon eine Anfängerübung mindestens mit einer bestandenen Klausur sowie einer "befriedigenden" Hausarbeit absolviert worden sein muss.
Weiterhin sind zwei Empfehlungsschreiben erforderlich, die von Angehörigen des Lehrkörpers einer juristischen Fakultät erstellt werden, wobei mindestens eines davon von einem (habilitierten) Professor oder Dozenten ausgestellt werden muss.
Sprachnachweise können durch die Absolvierung eines (teuren) Ferienkurses oder einer Sprachprüfung an der Universität selbst sowie durch eine Prüfung in einem Schweizer Konsulat erbracht werden.
Davon nicht betroffen sind diejenigen, die ihr Abitur im Leistungsfach Französisch mit mindestens 10 Punkten absolviert oder ein französisches baccalauréat abgelegt haben.

Der einzige Nachteil dieser Sprachnachweise liegt in den Fristen. Bei Nichtbestehen wird die Zulassung verweigert. Lässt man sich also in einem Konsulat oder sogar in der Universität direkt prüfen, erfährt man das Ergebnis leider erst sehr spät, so dass alle bisherigen Vorkehrungen und Pläne bis wenige Wochen vor Studienbeginn in der Schwebe sind. Diese Unsicherheit kann sehr hart sein.

Hat man dann doch alles in der Tasche, kann es für die Wohnungssuche schon fast wieder zu spät sein. Damit sollte auch so früh wie möglich begonnen werden. Anlaufpunkte sind meistens in den jeweiligen Broschüren zu finden. Ansonsten bleibt natürlich auch der Weg über Annoncen etc.
Wichtig sind dann bloß noch Reisepass und Auslandsversicherung. Alles Weitere (Aufenthaltsgenehmigung, Studentenausweis, Studententicket etc.) ergibt sich dann vor Ort.

Ich wünsche allen viel Mut, Glück und Erfolg bei diesem langen aber lohnenden Weg.
Und denkt daran, die Welt steht Euch offen !!!

Anja Blankenburg
Juristische Fakultät
Universität Regensburg

Der große Anreiz, sich in den Dschungel der Anträge und Formulare zu wagen, liegt wohl aber in der Möglichkeit, alle Universitäten der Welt angeben zu können. Man ist also an keine bestimmte Partneruni gebunden.

Nachdem man sich also die tollkühnsten Vorstellungen seiner zukünftigen Studienzeit ausgemalt hat und sich im nächsten Schritt natürlich über die Realiserung dieser Träume erste Auskünfte eingeholt hat (Anschreiben der Unis, Erfahrungsberichte ect.), geht man in das BaföG-Amt seiner eigenen Universitätsstadt und läßt sich eine Liste über die jeweils zuständigen BaföG-Ämter aushändigen. Denn für jedes Land innerhalb und außerhalb Europas ist in Deutschland ein anderes BaföG-Amt verantwortlich.

Dort fordert man die notwendigen Unterlagen an, wobei diese mindestens 6 Monate vor Studienbeginn bei dem jeweiligen Amt wieder eingegangen sein müssen. Sonst könnten manche Förderungen nicht oder erst später gewährt werden. Außerdem handelt man sich bei Unpünktlichkeit nur einen weniger kooperativen Beamten ein, der einem dann nur zur Hälfte zuhört, wenn man noch Fragen hat.


Grundvoraussetzungen für einen Anspruch auf Förderung

a) eines Studiums im Ausland:
  • Deutsche Staatsangehörigkeit sowie ständigen Wohnsitz in Deutschland
  • Förderlichkeit der Auslandsausbildung für den derzeitigen Ausbildungsstand, wobei man mindestens ein Jahr Grundkenntnisse in dem jeweiligen Studiengang erworben haben muß und das Auslandsstudium wenigstens teilweise auf das Inlandsstudium angerechnet werden kann. Die Anrechnung kann man in seiner jeweiligen Fakultät (zB. im Dekanat) erfragen. Oft wissen aber auch die zuständigen BaföG-Ämter, welche Studienbereiche oder -inhalte anerkannt werden.
  • Eine Immatrikulationsbescheinigung muß vorliegen.
b) eines Praktikums:
  • Das Praktikum muß in der Prüfungsordnung vorgeschrieben und inhaltlich geregelt sein.
  • Die Hochschule oder die zuständige Prüfungsstelle bestätigt, daß das Praktikum den Prüfungsanforderungen entspricht.
  • Sobald ein Praktikum außerhalb Europas stattfinden soll muß dessen besondere Förderlichkeit für das Inlandstudium bestätigt werden.
sowohl für a) als auch b):
  • ausreichende Kenntnisse der Landes- und Unterrrichtssprache.
  • Dieser Nachweis kann durch Vorlage eines Zeugnisses eines
  • Universitätslektors
  • eines ausländischen Kulturinstituts in der Bundesrepublik Deutschland
  • eines Philologen mit der Fakultas für das Höhere Lehramt
  • eines Vereidigten Dolmetschers erbracht werden. Oftmals wird ein dafür geeignetes Formblatt beigelegt.
Förderungsdauer:

"In der Regel" wird nur ein einziger zusammenhängender Zeitraum von maximal einem Jahr gefördert, wenn der Studienaufenthalt mindestens 6 Monate oder das Praktikum mindestens 3 Monate dauert.

"In der Regel" wird von den Beamten sehr strikt ausgelegt. Möchte man zBsp. 6 Monate England und anschließend 6 Monate Frankreich beantragen, ginge das nur in den Fällen, in denen mehrere Auslandsaufenthalte in der Prüfungsordnung für förderlich erachtet werden. Das sei hauptsächlich bei reinen Sprachwissenschaftlern der Fall. Für Juristen soll die Mehrsprachigkeit demnach wohl nicht sehr "förderlich" sein. Von diesem Grundsatz wird keine Ausnahme gemacht.

Wichtig zu wissen ist, daß die Förderungsdauer im Ausland voll auf die Inlandsförderung angerechnet wird, das heißt bei einer Regelstudienzeit von 9 Semestern werden die 2 Auslandssemester miteingerechnet, so daß es vorkommen kann, daß ein bis zwei Semester zumindest nicht mehr zinslos gefördert werden können.

Inhalt der Förderung:

Die Förderung ist eigentlich ein Zuschuß, da sie nicht am Ende zurückzuzahlen ist, was das Ganze natürlich noch reizvoller macht. Sie umfaßt:

  • Studiengebühren bis zu 9000 DM je Studienjahr
  • Zuzüglich zum InlandsBaföG eine Auslandspauschale, die sich je nach Wunschort auf 100 DM bis ca. 600 DM monatlich belaufen kann
  • Krankenversicherungszuschuß
  • Reisekosten für eine Hin- und Rückreise
Nicht enthalten sind:
  • Bearbeitungsgebühren der Bewerbungsanträge der jeweiligen Universitäten
  • Kosten für zusätzliche Sprachkurse
  • Kosten für Aufenthaltserlaubnisse
  • sonstige Fahrtkosten (Bus, U-Bahn etc. in der jeweiligen Unistadt)
Das ist zunächst das Gerüst. Soweit die Eltern kooperativ sind und alle notwendigen Angaben über ihr Einkommen und dieverse Zuschüsse machen und man selbst sämtliche Reise-, Versicherungs- sowie Mietkosten für den Aufenthalt ermittlet hat, dürfte dem Anspruch auf Förderung nichts mehr entgegenstehen.

Die Studienplanung:

Der Hauptteil bei der Organisation eines Auslandaufenthaltes besteht in der eigentlichen Studienbewerbung und Studienplanung.
Wichtig ist, daß man die Bewerbungsfristen einhält. Essentielle Informationen erhält man im Internet, in den Studienbroschüren, die auf Anfrage geschickt werden und natürlich in den Akademischen Auslandsämtern der Heimatuniversität. Manchmal kann man sich auch an Professoren wenden, die nebenbei die Partnerschaft mit einer ausländischen Fakultät pflegen.
Wer sich bei seiner Wahl des Studienortes nicht nur an den weißen Sandstränden oder den pulsierenden Metropolen orientieren möchte, sollte auch vor allem auf die Studienpläne und deren Inhalte schauen. Danach richtet sich dann auch oftmals, ob das Studium als förderlich erachtet wird. Außerdem kann man ja auch an eine Anerkennung von Übungs- oder Seminarscheinen denken. Das sollte man aber genau mit den Landesjustizprüfungsämtern (im Zweifel im Dekanat) abklären.

Bewerbung:

Oftmals sind die Bewerbungsanträge etwas kompliziert. Dafür sollte man sich Zeit nehmen, um nichts zu vergessen. Paßphotos braucht man nun en masse. Das fängt bei dem Antrag an und endet im Ausland, wenn man für jede kleine Bescheinigung oder Vergünstigung mehrere Paßbilder vorlegen muß.
Schmerzlich sind jene Anträge, die nicht bearbeitet werden, ehe man eine Gebühr dafür entrichtet hat. In Lausanne werden zBsp. 200 SF verlangt, was natürlich nicht vom BaföG übernommen wird. Am wichtigsten ist natürlich wieder die Einhaltung diverser Fristen !

Viele Universitäten im Ausland sind glücklich über jeden Studenten, der sich entschließt, dort zu studieren, so daß an eine Bewerbung, bis auf die Entrichtung einer Studiengebühr (wird ja vom BaföG übernommen), keine weiteren Vorraussetzungen geknüpft werden.

Möchte man, wie ich, in Genf oder Lausanne (Schweiz) studieren, sieht das anders aus.
Neben Lebenslauf und Reifezeugnis sind alle bisher erworbenen Scheine und Zeugnisse beizuführen, wobei davon eine Anfängerübung mindestens mit einer bestandenen Klausur sowie einer "befriedigenden" Hausarbeit absolviert worden sein muß.
Weiterhin sind zwei Empfehlungsschreiben erforderlich, die von Angehörigen des Lehrkörpers einer juristischen Fakultät erstellt werden, wobei mindestenstens eines davon von einem (habilitierten) Professor oder Dozenten ausgestellt werden muß.
Sprachnachweise können durch die Absolvierung eines (teuren) Ferienkurses oder einer Sprachprüfung an der Universität selbst sowie durch eine Prüfung in einem Schweizer Konsulat erbracht werden.
Davon nicht betroffen sind diejenigen, die ihr Abitur im Leistungsfach Französisch mit mindestens 10 Punkten absolviert oder ein französisches baccalauréat abgelegt haben.

Der einzige Nachteil dieser Sprachnachweise liegt in den Fristen. Bei Nichtbestehen wird die Zulassung verweigert. Läßt man sich also in einem Konsulat oder sogar in der Universität direkt prüfen, erfährt man das Ergebnis leider erst sehr spät, so daß alle bisherigen Vorkehrungen und Pläne bis wenige Wochen vor Studienbeginn in der Schwebe sind. Diese Unsicherheit kann sehr hart sein.

Hat man dann doch alles in der Tasche, kann es für die Wohnungssuche schon fast wieder zu spät sein. Damit sollte auch so früh wie möglich begonnen werden. Anlaufpunkte sind meistens in den jeweiligen Broschüren zu finden. Ansonsten bleibt natürlich auch der Weg über Annoncen etc.
Wichtig sind dann bloß noch Reisepaß und Auslandsversicherung. Alles Weitere (Aufenthaltsgenehmigung, Studentenausweis, Studententicket etc.) ergibt sich dann vor Ort.

Ich wünsche allen viel Mut, Glück und Erfolg bei diesem langen aber lohnenden Weg.
Und denkt daran, die Welt steht Euch offen !!!

Anja Blankenburg
Juristische Fakultät
Universität Regensburg


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