Kai Dobslaw
Erfahrungsbericht zum Auslandsstudium an der University of Adelaide
Um das Ergebnis quasi im Urteilsstil vorwegzunehmen: Ein Auslandsstudium an der
University of Adelaide ist
uneingeschränkt zu empfehlen!
Auf die ersten Wochen in Adelaide, die Wohnungssuche, sowie ausseruniversitäre Aktivitäten gehen die Berichte von Gordon und Magnus noch genauer ein. Allgemein kann man
sagen, das vom International Programs Office der Universität veranstaltete Programm, erleichtert es sehr, sich einzuleben. Von wertvollen Informationsveranstaltungen zur
Wohnungssuche, über Ausflüge in die nähere Umgebung bis hin zu einer Einführung in die Eigenarten der australischen Lebensart, wird alles angeboten. Bekanntschaften werden
schnell geschlossen und es fällt nicht schwer sich in der neuen Umgebung wohl zu fühlen. Ich möchte mich hier auf eine Beschreibung des Studiums und der Law School allgemein
sowie einiger der Kurse beschränken.
Die Atmosphäre an der Law School der University of Adelaide ist angenehm entspannt. Die Professoren und Dozenten haben jederzeit ein offenes Ohr für Probleme und es
herrschen lockere Umgangsformen. Ungewöhnlich, und für einen deutschen Studenten gewöhnungsbedürftig, mag erscheinen, dass die Professoren mit ihrem Vornamen angeredet
werden. Das Handbuch der Law School spricht in diesem Zusammenhang sogar von einer "official policy"! All das schafft eine Umgebung in der es nicht schwerfällt, sich
wohlzufühlen.

Die juristische Ausbildung in Australien ist vollkommen anders organisiert als
in Deutschland. Im Laufe eines 3-5 jährigen Studiums muss eine Anzahl von Kursen belegt werden. Zu den Hauptkursen, die von allen Studenten belegt werden müssen zählen
Contract, Torts, Property, Trusts u.a.. Neben diesen zentralen Fächern müssen dann noch einige der sogenannten "electives", die jeder selbst nach Interesse wählen und
zusammenstellen kann, belegt werden. Die Hauptkurse mit einem Wert von 6 Punkten laufen über ein Jahr während die meisten "electives" über ein Semester laufen und 3 Punkte
Wert sind. Nach Bestehen der Kurse werden diese Punkte gutgeschrieben und hat man dann eine bestimmte Anzahl Punkte angesammelt, ist der Abschluss verdient und man darf sich
nach feierlicher Überreichung der Urkunde "Bachelor of Laws (LLB)" nennen. Für Einzelheiten empfehle ich allerdings im aktuellen Handbuch der Law School über deren
Internetadresse (
http://www.law.adelaide.edu.au) nachzuschauen, da die Ausbildungsvorschriften überarbeitet wurden
und ab 1999 andere Regeln gelten.
Diese Art der Ausbildung hängt sicherlich auch damit zusammen, dass am Ende der Ausbildung in Deutschland aufgrund des inquisitorischen Charakters des Gerichtssystems die
Befähigung zum Richteramt steht, während die Studenten in Common Law Ländern zielgerichtet zum Anwalt ausgebildet werden. Aus diesem Grund wird während eines juristischen
Studiums auch viel mehr Wert auf die sogenannten "legal skills" gelegt, die jeder Anwalt früher oder später beherrschen muss. In Wettbewerben und Kursen werden in den
sogenannten "Moot Courts" rhetorische Fähigkeiten und die Fallrecherche kontinuierlich geübt und weiterentwickelt.
Im Vordergrund des juristischen Studiums stehen weniger wissenschaftliche juristische Streitigkeiten, vielmehr werden Fälle immer vor dem Hintergrund der Frage "Was will
mein Klient?" beleuchtet. Dies schlägt sich auch in den Examina wieder, die in der Regel am Ende des Jahres stattfinden. In diesen wird man mit mehreren Fragen bzw.
Sachverhalten konfrontiert, die man dann einer Lösung zuführen muss. Von einem peinlich genauen Gutachtenstil kann man sich hier auch verabschieden. Zwar ist die Beachtung
einer gewissen Form hilfreich, aber im allgemeinen gilt, es zählt das Ergebnis und nicht der Weg. Für die Beantwortung einer Frage hat man in der Regel nur eine Stunde Zeit.
Dies, obwohl die Sachverhalte teilweise recht komplex sind und viele juristische Fragen enthalten. Allein dieser Umstand bringt es schon mit sich, dass eine Lösung
vergleichsweise kurz und prägnant ausfallen muss.
Es handelt sich ausserdem fast ausschliesslich um sogenannte "Open Book Exams". Das heisst, beliebige Bücher und Notizen, dürfen während der Klausur verwendet werden. Davon
sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen. Der Zeitdruck ist enorm und wer nicht vorbereitet ist, hat kaum Chancen, zu bestehen.
Dazu ist jedoch zu sagen, dass man im Kurs recht gut auf die Examina vorbereitet wird. Wenn man die Vorlesungen mit den dazugehörigen "Reading Materials" halbwegs aufmerksam
verfolgt, kann es keine unangenehmen Überraschungen geben. Hinzu kommen die vorlesungsbegleitend angebotenen Seminare, in denen Übungsfälle besprochen werden, die
zielgerichtet auf das Examen vorbereiten. Es kommt nicht selten vor, dass Examensfragen aus abgewandelten Seminarfällen bestehen.
Die Examina am Ende eines Semesters bzw. am Ende des Jahres nehmen für die australischen Studenten einen völlig anderen Stellenwert ein, als etwa bei uns die Klausuren zu
den Scheinen. Da die Ergebnisse der Klausuren direkten Einfluss auf den "degree" haben, geht es für viele um mehr, als "nur" zu bestehen. Die Konkurrenz ist hart und der von
manchen Australiern an den Tag gelegte Ehrgeiz ist erstaunlich. Nicht selten werden ganze Vorlesungen mit dem Diktiergerät aufgenommen und anschliessend zu einem Skript
verarbeitet. Da im Examen nichts abgefragt wird, das nicht auch in der Vorlesung behandelt wurde, stehen solche Skripten hoch im Kurs. Gebunden und mit einem ausführlichen
Index sind sie in den Klausuren Gold Wert. Den Erstellern solcher "Meisterwerke" bringt ihr Verkauf teilweise bis zu $100 pro Skript ein.
Von solchen Dingen sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Wer die Vorlesungen mitverfolgt, die Seminare regelmässig besucht und hin und wieder mal in ein Lehrbuch
schaut, hat sehr gute Chancen zumindest zu bestehen.
Die Art des Leistungsnachweises in den einzelnen Kursen oder das sogenannte "assessment scheme" ist im übrigen bei allen Kursen recht flexibel. Teilweise haben die Studenten
zu Beginn des Jahres sogar selbst Einfluss darauf. Meist wird ein Durchschnitt zu unterschiedlichen Prozentanteilen aus mündlicher Mitarbeit im Tutorium, einer Hausarbeit
und der Klausurennote errechnet, der dann die Kursnote wiedergibt. Nichterbrachte Leistungen können teilweise durch alternative Arbeiten kompensiert bzw. schlechte
Ergebnisse in den Examina können aufgewertet werden.
Australian Legal History
Wie der Name schon sagt geht es hier um Australische Rechtsgeschichte. Im Vordergrund steht dabei vor allem die Verfassungsgeschichte Australiens. Startpunkt ist dabei die
sogenannte "Entdeckung" Australiens im Jahre 1788. Der Kurs ist in Seminarform organisiert, d.h. die Klassen sind im Vergleich zu den Vorlesungen klein gehalten und die
Themen werden durch geleitete Diskussion erarbeitet. Von den Teilnehmern wird daher eine aktive mündliche Mitarbeit erwartet, die sich dann auch in der Endnote
niederschlägt. Die australischen Studenten sind hier meines Erachtens aufgrund ihrer Vorkenntnis der australischen Geschichte im Vorteil. Daher erscheint es manchmal
schwierig sich an den zum Teil sehr lebhaften Diskussionen aktiv zu beteiligen.
Kursleiter John Williams ist aber sehr hilfsbereit und hat Verständnis für die Schwierigkeiten, die ausländische Studierende erwarten. John versteht es, die Studenten für
die Materie zu begeistern. Er hat Spass an diesem Fach und das merkt man auch. Dieser Kurs ist wohl kaum vergleichbar mit rechtsgeschichtlichen Vorlesungen aus Deutschland.
Der Leistungsnachweis besteht in einer kleinen Seminararbeit von 2.500 Wörtern über ein beliebiges Thema und die Endnote setzt sich daraus und aus der mündlichen Mitarbeit
zusammen.
Obwohl der Arbeitsaufwand für dieses Fach theoretisch, insbesondere für sprachfremde Studenten, hoch erscheint - pro Woche sind bis zu 80 Seiten zu lesen und für die
anschliessende Diskussion zu verinnerlichen -, ist dieser Kurs sehr zu empfehlen. Wer sich für Geschichte interessiert und keine Angst hat, frei zu sprechen, sollte sich
überlegen, diesen Kurs zu belegen. Geschichte wird hier spielerisch erarbeitet, nicht nur vorgelesen und neben der Anhäufung juristischen Wissens, kann man auch gleich noch
etwas für seine Allgemeinbildung tun.
Contract
Die wesentlichen vertragsrechtlichen Prinzipien im australischen Recht sind den deutschen sehr ähnlich. Auch hier, wen wundert es, kommt ein Vertrag prinzipiell durch
Angebot und Annahme zustande. Die Besonderheit im angloamerikanischen Vertragsrecht ist jedoch, dass für den Abschluss eines wirksamen Vertrages zusätzlich noch die
sogenannte "consideration" gefordert wird über die ich mir weitere Ausführungen ersparen werde. Der Kurs ist in verschiedene Bereiche gegliedert. Der erste Teil befasst sich
mit dem Zustandekommen und dem Inhalt von Verträgen. Dazu ist vor allem zu bemerken, dass hier dem Vertragsinhalt besondere Bedeutung zukommt. Besprochen werden die
verschiedenen Arten von Vertragsklauseln, auf welche Weise sie Bestandteil des Vertrages werden und welche Auswirkungen unwirksame Klauseln haben können. Der zweite Teil
behandelt Faktoren, die die Wirksamkeit von Verträgen beeinflussen und deren Rechtsfolgen. Verglichen mit Deutschem Recht geht es hier vor allem um Willensmängel.
Schliesslich geht es im dritten Teil um Möglichkeiten und Art und Weise der Auflösung und des Rücktritts von Verträgen, wie etwa bei Vertragsbruch oder objektiver
Unmöglichkeit. Schliesslich werden noch Fragen des Schadensersatzes untersucht.
Kurskoordinator und vorlesender Dozent über grosse Teile des Kurses ist Richard Bullen. Er versteht es die zum Teil recht trockene und in einigen Bereichen sehr komplexe
Materie immer wieder mit Witz und Verstand zu vermitteln. Seine Vorlesungen sind ohne Frage ein besonderes Erlebnis. Ausserdem steht er jederzeit, wie übrigens alle anderen
Dozenten auch, für Fragen zur Verfügung. Selbst ausserhalb seiner Arbeitszeit bietet Richard von zu Hause aus telefonische Hilfe an.
Es ist recht interessant zu sehen, wie eine andere Rechtsordnung die gleichen juristischen Probleme auf von unserem System unterschiedliche Art und Weise löst. Gerade am
Beispiel des Vertragsrechts zeigt sich dies besonders gut. Wer einen Einblick in das angloamerikanische Rechtssystem erhalten will und allgemein für rechtsvergleichend
Interessierte ist dieser Kurs zu empfehlen.
Law and Legal Process
Leider ist dieser Kurs über weite Teile hinweg für fortgeschrittene Studenten eher langweilig. Im wesentlichen handelt es sich hier um eine Einführung in juristisches Denken
und juristische Arbeitsweise für Erstsemester. Zumindest der erste Teil des Kurses, der sich mit Fragen der juristischen Argumentation und dem Aufbau von Urteilen befasst
ist daher für denjenigen, der schon mal eine Hausarbeit geschrieben hat, eher uninteressant, wenngleich das Common Law natürlich Besonderheiten aufweist. Ausserdem ist eine
Einführung in "Legal Research" mitinbegriffen, die aufgrund des Fallrechtssystems in Australien einen ganz anderen Stellenwert einnimmt, als in Deutschland.
Der zweite Teil des Kurses ist da schon interessanter. Hier geht es vor allem um "Alternative Dispute Resolution (ADR)" wie Mediation. Diese Art der aussergerichtlichen
Konfliktlösung gewinnt auch in Deutschland immer mehr an Bedeutung gewinnt, kürzlich wurde an der Fernuniversität Hagen ein Aufbaustudiengang in Mediation für Juristen
eingerichtet. Aber auch Prozessführungsfragen wie Regeln der Beweiserhebung und nicht zuletzt ethische Fragen des Anwaltsberufes werden in Law and Legal Process
beleuchtet.
Eine interessante Erfahrung waren vor allem die beiden für den Kurs erforderlichen Moot Courts. In den Moot Courts wird den Studenten Gelegenheit gegeben aktiv die Anklage
oder die Verteidigung in einem Falles zu übernehmen. Basierend auf einem fiktiven Sachverhalt bekommt man 2 Wochen Zeit, relevante Fälle zu recherchieren und den "Brief" -
so heisst die schriftliche Argumentation - vorzubereiten. Dieser Brief wird dann mit der Gegenseite ausgetauscht, so dass man Gelegenheit hat, sich für die mündliche
Verhandlung vorzubereiten. Die ist dann übrigens weniger spektakulär, als man sich das vorstellen mag, aber interessant ist es allemal.
Law and Legal Process wird ab 1999 "Legal Skills I + II" heissen und besonderen Wert auf praktische Übungen legen, für genauere Informationen schaut bitte auf der Homepage
der Law School nach.
Torts
Nein, das hat nichts mit feinem Kuchen zu tun, vielmehr handelt es sich hier um die englische Variante des Deliktsrechts. Ein Tort ist ein "Civil Wrong" und hat sich
irgendwann im Mittelalter vom Strafrecht abgespalten, als man Delikte noch nicht in zivile und strafrechtliche unterteilte. Leider ist das "Law of Torts" nicht so schön
schematisch wie die §§ 823 ff. BGB, sondern stellenweise ziemlich kompliziert und mit unzähligen Fällen überfrachtet.
Grob gesagt wird unterschieden zwischen "Intentional Torts" und "Negligence". Negligence, was sich wohl etwa mit Fahrlässigkeit übersetzen lässt, nimmt dabei den weit
grössten Teil des Kurses ein. Dies entspricht der Praxis. Anwälte verdienen einen Grossteil ihres Geldes mit Negligence-Klagen, die teilweise zu horrenden
Schadensersatzbeträgen führen. Man denke an den Prozess gegen ein bekanntes Fast-Food-Unternehmen, dass einer älteren Frau ein paar Millionen Schadenersatz zahlen musste,
weil diese sich an ihrem Kaffee verbrüht hat.
Ich habe diesen Kurs gewählt, weil er zusammen mit Contract wohl den zentralen Bereich des Common Law verkörpert. Ich kann nicht sagen, dass ich es bereut habe, aber der
Kurs ist stellenweise dogmatisch wirklich schwierig und die ausgegebenen Materialien zu den Vorlesungen lassen zu wünschen übrig. Wer alle relevanten Fälle lesen will, wird
kaum noch Zeit für ein Privatleben haben. Der Kurs ist interessant und für ein allgemeines Verständnis des Common Law sehr wertvoll. Und obwohl es mitunter ein erhebliches
Mass an Anstrengung erfordert, den wissenschaftlichen Ausführungen John Keeler's zu folgen, entschädigt sein unverkennbar englischer Humor für vieles. Wer sich für diesen
Kurs entscheidet sollte von Anfang an kontinuierlich mitarbeiten.
Nach den neuen Ausbildungsvorschriften soll Torts (für 4 statt 6 Punkte) nur noch über ein Semester laufen, was sicherlich mit einer erheblichen Stoffkürzung verbunden
ist.
Diese Beurteilungen sind natürlich sehr subjektiv geprägt. Da der Austausch ohnehin zu keinem Abschluss führt, betrachtet ihn als eine einmalige Chance, ein fremdes
Rechtssystem kennenzulernen. Letztlich solltet Ihr die Kurse belegen, an denen Ihr persönlich besonders interessiert seid. Noch ein Tip: Jeder muss zu Beginn des Semesters
zum "Course Advisor". Bei Gordon, Magnus und mir hatte der fast immer Bedenken zu unserer Kurswahl. Lasst Euch davon aber nicht zu sehr beeinflussen. Es wird nichts
übermenschliches verlangt und alle Kurse sind mit ein wenig Einsatz zu schaffen.