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Bachelor-Studium Unternehmensjurist an der Universität Mannheim
Stand: 22.01.2010
Studiengang Unternehmensjurist
Universität Mannheim LL.B.


Als erste Universität in Deutschland hat Mannheim im Herbst 2008 den neuen Bachelor-Studiengang des Unternehmensjuristen (LL.B.) in das Studienangebot aufgenommen. Nach einer kurzen Übergangsphase, in der sowohl für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) als auch für den Studiengang Unternehmensjurist Erstsemester zugelassen wurden, wurde zum Herbstsemester 2009/2010 der Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) komplett durch den neuen Bachelor-Studiengang ersetzt.

Gegenstand des Fachs
Der Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist/in Universität Mannheim bietet erstmals in Deutschland die Kombination einer rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Ausbildung auf höchstem akademischem Niveau.

Der Studiengang ist auf 6 Semester angelegt, die konsequent durchstrukturiert sind. Die Kernbereiche gliedern sich in Zivilrecht und Wirtschaftsrecht (62%), Betriebswirtschaftslehre (31%) und Sozial-und Methodenkompetenz/Schlüsselqualifikationen (7%). Ihr Studium schließen die Mannheimer Studentinnen und Studenten mit den zivilrechtlichen Klausuren des Ersten Juristischen Examens ab. Sie verfügen damit über einen vollwertigen Universitäts-abschluss im Wirtschaftsrecht, der im Niveau dem bisherigen Examen im zivilrechtlichen Bereich entspricht.

Studienaufbau

1) Rechtswissenschaftlicher Teil:

Modul Zivilrecht 1:
Einführung Zivilrecht (Block), Allg. Rechtsgeschäftslehre einschließlich methodischer Grundlagen, Haftungsrecht

Modul Zivilrecht 2:
Schuldrecht Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht mit Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht, AGB- und Verbraucherrecht, Historische Grundlagen des Zivilrechts

Modul Zivilrecht 3:
Sachenrecht, Vertragsrecht Besonderer Teil, Familienrecht, Erbrecht, Außerdeliktische Ausgleichsordnung (Bereicherungsrecht, GoA, EBV), Internationales Privatrecht

Modul Zivilrecht Vertiefung:
BGB im Anspruchssystem, Zivilprozessrecht, Zwangsvollstreckungsrecht, Vertragsrecht- und Vertragsgestaltung, Examensklausurenkurs

Modul Wirtschaftsrecht Allgemeiner Teil:
Arbeitsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungsrecht, Ökonomische Analyse des Rechts

Modul Wirtschaftsrecht Besonderer Teil (Wahlbereich):
(1) IPR / Internationales Wirtschaftsrecht
(2) Bank- und Kapitalmarktrecht
(3) Gesellschaftsrecht
(4) Kollektives Arbeitsrecht
(5) Insolvenz und Sanierung
(6) Versicherungsrecht
(7) Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht
(8) Medizin- und Gesundheitsrecht
(9) Steuerrecht

2) BWL Teil:

Modul BWL 1:
Marketing, Grundlagen des externen Rechnungswesens, Management

Modul BWL 2:
Finanzwirtschaft, Internes Rechnungswesen

Modul BWL 3 (Wahlmodul):
„Tax and Accounting“ oder „Human Resources“

3) Bereich Schlüsselqualifikationen:

• Englisch (Fachsprache Wirtschaft und Recht)
• Präsentation / Kommunikation
• Verhandlungsmanagement
• Praktikum (4 Wochen)

Perspektiven
Als „Bachelor of Law“ nach 6 Semestern kann man sich entscheiden, entweder direkt in die Arbeitswelt einzusteigen oder einen Masterstudiengang anzuschließen. Die Universität Mannheim bietet folgende Masterprogramme an:

1) Master of Laws, Master of Comparative Law
2) Executive Master of Accounting and Taxation
3) Master of Sciene/ Management

Der direkte Berufseinstieg ist in folgenden Bereichen denkbar:
1) Wirtschaftsprüfung
2) Steuerberatung
3) Finanzdienstleistungen
4) Versicherungen
5) Unternehmensberatung
6) Assistent der Geschäftsleitung
7) Personalmanagement
8) Revision

Staatsexamensoption in Mannheim
Wer keinen Master machen möchte, hat in Mannheim auch mit diesem Studiengang die Möglichkeit, das Staatsexamen zu absolvieren. Die Abteilung Rechtswissenschaft bietet ein viersemestriges Aufbaustudium an, das mit der Ablegung des Ersten Juristischen Examens abschließt und nach anschließendem Referendariat den Weg zu allen klassischen juristischen Berufen eröffnet.

Wer in der Regelstudienzeit studiert, hat die Möglichkeit, das Examen in zwei Etappen abzulegen: die im Bachelorstudiengang abgelegten zivilrechtlichen Klausuren werden für das Erste Juristische Examen anerkannt, so dass nur noch die Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht sowie die mündliche Prüfung abzulegen sind.

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