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Allgemeine Informationen zum Jura-Studium
Stand: 24.07.2005
Liebe JurastudentInnen und alle, die es werden wollen!

Das Folgende soll Euch einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten des Jurastudiums, seinen voraussichtlichen Ablauf und die anschließenden Möglichkeiten im Beruf geben. Da Einzelheiten zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich ausfallen können, ist es an dieser Stelle nicht möglich, mehr als einen groben Überblick zu vermitteln. Für Detailfragen hilft Euch aber sicher eine kurze Anfrage auf unserer Jurawelt Studenten-Mailingliste, auf der Ihr hoffentlich schon eingetragen seid! :-)


1. Allgemeines

Jurastudenten werden in Deutschland zum sogenannten Einheitsjuristen ausgebildet. Er gilt als "zum Richteramt befähigt" und sollte im Idealfall in allen nur denkbaren rechtlichen Bereichen einsatzfähig sein. In der Praxis ist eine Spezialisierung im Anschluss an das Studium unumgänglich, wenngleich nicht vergessen werden darf, dass einen wirklich guten Juristen nicht zuletzt seine Vielfältigkeit ausmacht. Der Nachteil am System des Einheitsjuristen liegt zum einen darin, dass man eben primär zum Richter ausgebildet wird und zum anderen, besonders für Studenten, vor allem darin, dass im Jurastudium im Vergleich zu vielen anderen Fächern der Großteil des Stoffs nicht "abgearbeitet" wird, sondern sich in immer größeren Bergen vor einem auftürmt, die im staatlichen Teil der Ersten Juristischen Prüfung dann vollständig abgefragt werden. Dies macht den größten Schrecken des Examens aus (siehe auch unten 5.). Seit der jüngsten Reform der Ausbildung bieten alle Universitäten im Hauptstudium Schwerpunkte an, die studienbegleitend abgeprüft werden und 30% der Endnote ausmachen.

2. Bewerbung

Das Jurastudium ist kein ZVS-Fach mehr, damit gibt es keinen deutschlandweiten Numerus Clausus mehr. Wer Jura studieren möchte, muss sich bei der Universität seiner Wahl direkt bewerben. Die Chancen, genommen zu werden, können dabei je nach Beliebtheit der Uni sehr unterschiedlich sein. Für die Einzelheiten, nach denen Bewerber jeweils ausgesucht werden, ist es empfehlenswert, beim Dekanat der juristischen Fakultät oder bei der Zentralverwaltung der Uni nachzufragen bzw. die Homepage der jeweiligen Universität zu konsultieren.

3. Studienablauf

Das Jurastudium gliedert sich in das Grundstudium (drei bis vier Semester), das mit der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, sowie das Hauptstudium und das Schwerpunktbereichsstudium, die beide parallel stattfinden können. Die mittlere Studiendauer liegt seit der flächendeckenden Einführung des Freischusses (siehe dazu unten 7.) bei ca. 9 Semestern.
Der Stoff des Studiums wird unterteilt in die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Alle drei Rechtsgebiete sind Pflichtstoff im Examen. Dazu können (je nach Uni) die Fächer Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie und andere kommen. Diese sind an einigen Unis Pflichtbestandteil mindestens eines der o.g. Studienabschnitte, an anderen für die Prüfungen völlig unwichtig, werden aber natürlich auch dort zum Besuch empfohlen.
Nach der Zwischenprüfung müssen normalerweise in allen drei Rechtsgebieten sog. "Große Übungen" (siehe 4.) oder "Große Scheine" geschrieben werden, bevor mit dem Schwerpunktstudium begonnen werden kann. Weiterhin sind insgesamt drei Monate Praktikum vorgeschrieben; die genauen Regelungen hierzu sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. Jetzt gehört auch eine fachspezifische Sprachenausbildung und ein Besuch von Kursen zu sog. "Schlüsselqualifikationen" (Rhetorik, Mediation, Verhandlungstechnik, Vertragsgestaltung u.ä.) zu den Voraussetzungen für die Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung.

4. Übungen

Die Voraussetzungen für das Bestehen einer Übung regeln die Unis jeweils selbständig. In den meisten Fällen sind eine bestandene Hausarbeit und mindestens eine bestandene Klausur Voraussetzung für das Bestehen. Allerdings nimmt die Experimentierfreude langsam zu, so dass an manchen Unis neue Konzepte erprobt werden, so z. B. Semesterabschlussklausuren in jedem zu belegendem Fach, aber dafür keine Hausarbeit. Anders als die Zwischenprüfung können die Übungen beliebig oft wiederholt werden.


5. Erste Juristische Prüfung (EJP oder "Referendarexamen")

Alle Informationen zum universitären Teil der EJP findet ihr in unserer Rubrik Schwerpunkte. Der staatliche Teil der EJP besteht aus sechs fünfstündigen Klausuren sowie einer mündlichen Prüfung. Es gilt als große nervliche Belastung, da an nacheinander folgenden Tagen jeweils sehr umfangreiche Klausuren geschrieben werden müssen, in dem der ganze gelernte (oder auch nicht gelernte...) Stoff des Studiums abgefragt wird. Wer durch die Prüfung gefallen ist und nicht den Freischuss (siehe unten 7.)§ in Anspruch genommen hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Alle Bundesländer kennen auch einen Versuch zur Notenverbesserung (also nach bestandenem ersten Anlauf), die Voraussetzungen sind jedoch unterschiedlich.
Das 2. Staatsexamen (auch "Assessorexamen") schließt die an die EJP anschließende achtzehnmonatige Referendarszeit ab.

6. Notengebung

Die Notenabstufung in juristischen Prüfungen bewegt sich zwischen 0 und 18 Punkten; mit 4 Punkten ist eine Arbeit bestanden. Für diese 4 Punkte braucht man aber 50%, die Notengebung ist also nicht linear! Im Studium sind 4 - 6 Punkte "ausreichend", 7 - 9 "befriedigend", 10 - 12 "vollbefriedigend", 13 - 15 "gut" und 16 - 18 "sehr gut". Nun mag der einschlägig Interessierte bereits wissen, dass in vielen Unifächern die Noten "gut" und "sehr gut" außerordentlich häufig vorkommen und ein "befriedigend" nicht nur als mittlere Beleidigung gilt, sondern vor allem auch die meisten Jobchancen zunichte machen kann. Diese Sicht sollte man im Jurastudium tunlichst vergessen, da man sonst innerhalb kürzester Zeit mit gravierenden Minderwertigkeitskomplexen zu kämpfen haben wird - es gelten die Sprüche "4 gewinnt" und "9 is magic". Durchfallquoten von 30% sind in Klausuren normal und 50% auch noch nicht ungewöhnlich, der Durchschnitt bewegt sich meist zwischen 4 und 6 Punkten. Viele Studenten erreichen den Bereich von "gut" und "sehr gut" in ihrem ganzen Studium höchstens einmal!
Die "normale" EJP endet gemeinhin mit einer Durchfallquote von ca. 30%, ein weiteres Drittel der Teilnehmer erzielt ein "Ausreichend" und der Rest füllt den weiten Bereich darüber, wobei ein zweistelliges Ergebnis als Erfüllung aller Träume gilt. Die Zwangsanpassung an die veränderte Notengebung beginnt bereits bei der Zwischenprüfung, wo so mancher erfolgsverwöhnte Abiturient mit staunendem Blick die vermeintliche Kreuzigung seines Talents erleben muss. Hier erwirbt man jedoch rasch ein dickes Fell und eine gewisse Selbständigkeit in der Einschätzung der eigenen Leistung, was auch die manch sarkastische Bemerkung eines Korrekturassistenten verkraftbar macht. Korrekturassistenten, also Leute mit erstem Staatsexamen bzw. EJP, sind übrigens die Menschen, die die Klausuren korrigieren, das tun nicht die Professoren selbst! Entsprechend gemischt ist auch die Qualität dieser Korrektur, aber - wenn immer nur schlechte Ergebnisse rauskommen, liegt es nicht am Korrekturassistenten.

7. Freischuss

Der extrem umfangreiche Stoff und die Examensangst ließen die Studiendauer des Durchschnittsstudenten einige Zeit lang auf erschreckende 15 und mehr Semester ansteigen. Dies wurde (offensichtlich erfolgreich) durch den sog. "Freischuss" bekämpft. Dieser besagt, dass jeder, der nach dem 8. Semester (und nicht später) in den staatlichen Teil der EJP geht, einen "Durchfaller" nicht angerechnet erhält, also zwei Wiederholungschancen hat. über Sinn und Unsinn des Freischusses wurde und wird viel gestritten, hier muss jeder Student selbst wissen, ob er der kaum zu vermeidenden Stromlinienform des 8-semestrigen Studiums nicht eine gewisse Vertiefung vorzieht. Die Zusatzchance im Staatsexamen sollte aber keinesfalls den Ausschlag geben, da man grundsätzlich mit der Haltung ins Examen gehen sollte, dass man nicht einmal einen zweiten Versuch braucht, schon allein des damit verbundenen Stresses wegen.

8. Berufsmöglichkeiten

Zwecklos hier alles aufzuzählen, das endete nie. Primär, wie schon oben gesagt, wird man zum Richter ausgebildet. Allerdings werden nur die wenigsten Juristen auch solche. Weiter wäre da noch der Staatsanwalt. Oder man geht in die öffentliche Verwaltung als Beamter. Oder man geht in die Wirtschaft als Mitarbeiter einer Rechtsabteilung z.B. Oder man macht sich als Anwalt selbstständig oder geht als Angestellter in eine größere Kanzlei, mit welchem persönlichem Schwerpunkt auch immer. Eigentlich steht einem alles offen. Das ist ja auch gerade einer der reizvollen Aspekte des Jurastudiums, die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Ehrlicherweise muss man aber hinzufügen, dass nur Absolventen mit mindestens 9 Punkten (dem "Vollbefriedigend", kurz "VB") eine einigermaßen freie Auswahl haben, für alle anderen steht unter den juristischen Berufen meist nur der des Anwalts offen, den denn auch mehr als 80% aller fertigen Juristen ergreifen, mit oft geringem wirtschaftlichen Erfolg.

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