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Ausbildungsreform
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Seite erstellt: 28.07.2005
Das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung (BGBl. I 2002, 2592) hat die deutsche
Juristenausbildung so gründlich verändert wie seit Menschengedenken keines zuvor. Alle, die sich erst nach dem 30.06.2006 zum "Examen" melden, schreiben strenggenommen kein
"Examen" mehr, sondern eine Erste Juristische Prüfung, die deshalb so heißt, weil sie sich aus einem universitären und einem staatlichen Teil zusammensetzt und damit kein
reines Staatsexamen ist. Übergangsregelungen gibt es nur sehr beschränkt und nur für Studenten, die wenigstens einmal - und sei es im Freischuss - nach altem Recht geschrieben
haben; diese dürfen wählen, ob sie ihren nächsten Versuch nach altem oder nach neuem Recht ablegen wollen. Mittlerweile sollten sich alle Betroffenen auf die Lage eingestellt
und sich für ein Recht entschieden haben, dennoch wollen wir auf dieser Seite einen Überblick über die Reform geben.
Ein Bericht aus dem Jahr 2003 zur - damals noch geplanten - Reform bietet eine nach wie vor aktuelle Übersicht der Änderungen.
Entfernt wurden aus diesem Bericht die Links zu den landesrechtlichen Umsetzungsgesetzen, die mittlerweile natürlich sämtlich vorliegen. Einen nach Universitäten geordneten
Überblick über sowohl die universitären als auch die staatlichen Prüfungsvorschriften mit Links zu den jeweiligen
Ausbildungsordnungen findet ihr in unserem Bereich Schwerpunkte. Dort findet ihr auch einen Überblick über die von den
einzelnen Universitäten angebotenen Schwerpunktbereiche, in denen der universitäre Teil der Ersten Juristischen Staatsprüfung abzulegen ist.
Auch die Regelungen über Pflichtpraktika haben sich geändert; die neuen Bestimmungen findet ihr im Bereich Praktika.
Zur Reform gibt es natürlich auch einiges an Literatur; für euch rezensiert haben wir folgende Werke:
"Die Reform der Juristenausbildung" von Michael Greßmann, 2002
"Die neue Juristenausbildung" von Joachim Münch (Hrsg), 2004
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