Augsburg Zulassungsvoraussetzungen: Besuch
eines Seminars; schriftl. Module können vor Abschluss der Zwischenprüfung
abgelegt werden Univ. Prüfung: 10 - 20 min mündliche Prüfung
und drei schriftl. Prüfungsmodule, davon mind. ein Seminar mit 4wöchiger
Bearbeitungszeit; schriftl. Module: keine Notenverbesserung, bei Nichtbestehen
einmalige Wiederholung; Bewertung: 1/3 Seminar, 1/3 mündliche Prüfung,
je 1/6 übrige Prüfungsmodule http://www.jura.uni-augsburg.de/
studium/jura_klassisch/ jura_medien/pruefungsordnung _stand10_8_2004.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2
Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf Bayreuth Zulassungsvoraussetzungen:
Besuch eines Seminars; bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen;
Seminar spätestens im Semester der Staatsprüfung Univ. Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, sechswöchige Seminararbeit; keine Notenverbesserung,
Seminar: bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung; Bewertung: 70% Seminar,
30% mündliche Prüfung http://www.uni-bayreuth.de/departments/
zivilrecht8/studiendekan/data/Neue%20Studien-%20und%20Pr%FCfungsordnung.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf Berlin (FU) Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung Univ. Prüfung: 20 min mündliche
Prüfung, vierwöchige Seminararbeit, fünfstündige Klausur;
Bewertung: 40% Seminar, 30% Klausur, 30% mündliche Prüfung; Freiversuchsregel
http://www.fu-berlin.de/jura/studium/studienbuero/vorschriften/052_pruefungsordnung/index.html
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch www.berlin.de/SenJust/Ausbildung/JPA/jao2003.html
Berlin
(HU) Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz
Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung; Seminar/HA, fünfstündige Klausur; Bewertung:
je 1/3; Freiversuchsregel http://appel.rz.hu-berlin.de/Zope/AMB/verwaltung/dateien/datkat/amb18b03.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch www.berlin.de/SenJust/Ausbildung/JPA/jao2003.html
Bielefeld
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung, Hausarbeit in Grundlagenfach;
Zulassung kann wg. Verspätung oder über-/Unterbelegung des Schwerpunkts
verweigert werden Univ. Prüfung: 25 min mündliche Prüfung
(incl. 10 min Vortrag), HA/Seminar, vierstündige Klausur; Bewertung:
40% Seminar, 30% Klausur, 30% mündliche Prüfung; bei Nichtbestehen
zweimalige Wiederholung http://www.jura.uni-bielefeld.de/Studium/
Ordnungen/Studien_u_PruefungsO.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren
Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min
mündliche Prüfung; Abschichten möglich; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf
Bochum
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung; zus. Grundlagenschein;
für die Klausur müssen die Fortgeschrittenenübungen und die Seminar-/Hausarbeit
bestanden sein Univ. Prüfung: vierwöchige HA/Seminar, fünfstündige
Klausur nach dem 7. Sem; Bewertung: 50/50; bei Nichtbestehen einmalige
Wiederholung http://www.ruhr-uni-bochum.de/dekanat-jura-2/ab547.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Abschichten
möglich; Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf
Bonn
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen
Univ. Prüfung: sieben 90minütige Abschlussklausuren (die
ggf. zusammengefasst werden), eine Seminar- oder Hausarbeit; Bewertung: Klausuren
je 10%, HA 30%; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/
Fachbereich_Rechtswissenschaft/ Pruefungsausschuss/Studienordnung_ Rechtswissenschaft.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Abschichten
möglich; Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf
Düsseldorf
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung,
Grundlagenschein, Besuch eines Seminars
Univ. Prüfung: fünfstündige
Klausur, vierwöchige HA, mündliche Prüfung incl. Vortrag und Verteidigung
der HA (zwingend in dieser Reihenfolge); Bewertung: Klausur 40%, HA 30%, mündliche
Prüfung 30%; Freiversuchsregel http://www.jura.uni-duesseldorf.de/fakultaet/fachstudienberatung/schwerpunktordnung2003.shtml
Staatl.
Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches
Recht; 30 min mündliche Prüfung; Abschichten möglich; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf
Erlangen-Nürnberg
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung
Univ. Prüfung: 20 min mündliche Prüfung, Seminar; Bewertung:
50/50; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/
Studiensatzungen/JUR/Pruefungsordnung _Juristen.pdf
Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht;
35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im ersten
Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf Frankfurt am Main Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz und Schlüsselqualifikation;
bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Auswahl nach Noten Univ.
Prüfung: eine HA, vier mündliche oder schriftliche Leistungen aus
dem Schwerpunktbereich, zwei Leistungen aus vertieften Pflichtfächern;
pro Leistung je eine Wiederholung bei Nichtbestehen möglich; Bewertung:
HA 40%, Durchschnitt der anderen Leistungen 60% http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/studord_n/studord_ab_WS2003.html Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, 1
Klausur Strafrecht, 2 Klausuren Öffentliches Recht; mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/
32_oeffentlicher_dienst/322-67-JAG-neu/jag.htm
Frankfurt an der
Oder Zulassungsvoraussetzungen: bestandene
Zwischenprüfung
Univ. Prüfung: 20 min mündliche Prüfung,
HA, fünfstündige Klausur; Bewertung: je 1/3; bei Nichtbestehen
einmalige Wiederholung http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/rvo/jurfak/spo_jura.htm Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch http://www.brandenburg.de/media/1466/Juristenausbildungsordnung.pdf
Freiburg
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung
Univ. Prüfung: vierwöchige Seminararbeit; vierstündige
Klausur; 25 min mündliche Prüfung oder vier VL-Abschlussklausuren (ersetzbar
durch mündliche Prüfungen); Bewertung: je 1/3; bei Nichtbestehen
einmalige Wiederholung http://www.jura.uni-freiburg.de/einrichtungen/dekanat/pruefungsrecht/SPB-Pruefungsordnung.pdf
Staatl.
Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches
Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen
im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf
Gießen Prüfungsordnung noch nicht
veröffentlicht
Göttingen Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; besonderes Verteilungsverfahren ohne Anspruch auf
Zulassung zu einem Schwerpunktbereich; grds. kein Wechsel möglich Univ.
Prüfung: Seminararbeit, vier zweistündige Klausuren; Bewertung:
Seminar 32%, Klausuren je 17%; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://vweb-test1.uni-goettingen.de/studium/
gesgrundlagen/Schwerpunktbereichsordnung.pdf
Staatl. Prüfung: 3
Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht;
60 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im ersten
Anlauf cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf
Greifswald Prüfungsordnung noch
nicht veröffentlicht
Halle-Wittenberg
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung; Seminar o.ä. im
Schwerpunktbereich; Nachweis fachspezifischer Fremdsprachenkompetenz; Nachweis
der Teilnahme an einer Veranstaltung, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt
werden
Univ. Prüfung: Seminararbeit, 15 min Verteidigung der
Arbeit, 30 min mündliche Prüfung; Bewertung: Seminar 60%, Verteidigung
10%, mündliche Prüfung 30%; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www2.jura.uni-halle.de/pruefungsamt/
download/gesetztext/spo.pdf
Staatl. Prüfung: 2 Klausuren Zivilrecht,
2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche
Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch www.justizministerium.sachsen-anhalt.de/
ljpa/files/japrvo_neu.pdf
Hamburg
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht
Hannover
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung, Teilnahme an e. Veranstaltung
Methodenlehre Univ. Prüfung: Seminar, fünfstündige
Klausur, 20 min mündliche Prüfung; Bewertung: Seminar 50%, Klausur
und mündliche Prüfung je 25%; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-hannover.de/studium/SPBPO.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 60 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf
Heidelberg Zulassungsvoraussetzungen:
bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten
der Zwischenprüfung, grds. kein Wechsel möglich Univ. Prüfung:
Seminar/HA, fünfstündige Klausur, 20 min mündliche Prüfung; Bewertung:
Seminar 45%, Klausur 25%, mündliche Prüfung 30%; eine Wiederholung,
Freiversuch und Notenverbesserung mgl. http://www.zuv.uni-heidelberg.de/studsekr/
rechtsgrundlagen/ordnungen/02/0201301.pdf
Staatl. Prüfung: 3
Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht;
30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im ersten
Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf
Jena
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung;
Teilnahme an Seminar oder übung im Schwerpunktbereich; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten der Zwischenprüfung
Univ. Prüfung: 15 min mündliche Prüfung, Seminar, zweistündige
Klausur; Bewertung: mündliche Prüfung und Klausur je 25%, Seminar 50%;
Freiversuchsregel http://www.uni-jena.de/data/unijena_/faculties/rewi/Fakultaet/Studium/unipruefo07072004.pdf
Staatl. Prüfung: 2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht, 1 Klausur Zivilrecht oder Strafrecht nach
Wahl des LJPA; 40 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen
im Freiversuch http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/134.pdf
Kiel
Zulassungsvoraussetzungen: bei Überlastung eines
Schwerpunktsbereichs werden Studenten, die schon im 3. Semester die Zwischenprüfung
abgelegt haben, sowie Schwerbehinderte bevorzugt Univ. Prüfung: Seminararbeit,
mündliche Prüfung incl. Verteidigung der Seminararbeit Schwerpunktprüfungsordnung
noch nicht veröffentlicht
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht,
1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 45 min mündliche
Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch www.landesregierung-sh.de/landesrecht/301-5-1.htm
Köln
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung;
Antrag auf Zuweisung eines Betreuers für die Seminararbeit; bei Überlastung Aufnahme in Warteliste oder anderweitige Zuweisung (bzw. Betreuer sollte zuvor
gesucht werden und eine Bereitschaftserklärung abgeben) Univ. Prüfung: Seminararbeit
mit Vortrag, drei zwei- bis dreistündige Klausuren; Bewertung: Klausurendurchschnitt
30%, Seminar 70% (bzw. Endnote des Magisterstudiengangs); nur eine Wiederholung
der Seminararbeit http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/_download/studpro_131204.pdf
Staatl.
Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches
Recht; 30 min mündliche Prüfung; Abschichten möglich; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf Konstanz
Zulassungsvoraussetzungen: für Seminar: bestandene Zwischenprüfung und
Fortgeschrittenenübung; für Klausur u. mündliche Prüfung: zus.
Grundlagenschein, Fremdsprachenkompetenz, Schlüsselqualifikationsnachweis,
Seminarschein, bestandenes Schwerpunktseminar Univ. Prüfung: Seminar
mit 20 min Vortrag, fünfstündige Klausur, mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar und Vortrag je 1/6, Klausur und mündliche Prüfung
je 1/3; Freiversuchsregel http://www.uni-konstanz.de/studium/pdf/pruefung/E13_Satz_Rechtsw.pdf
Staatl.
Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches
Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen
im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf
Leipzig
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht
Mainz Zulassungsvoraussetzungen:
Grundlagenschein, Übung/Seminar im Schwerpunktbereich
Univ. Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, zwei dreistündige Klausuren; Bewertung:
je 1/3; bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung http://www.jura.uni-mainz.de/seiten/pruefungsamt/spo.html Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Erstablegung in Rheinland-Pfalz
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/929/binarywriterservlet?imgUid=b1a60716-8abb-66fd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859 http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/JAG_RP_2003.htm#JAG_RP_2003_rahmen
Mannheim
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung,
grds. kein Wechsel möglich; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs
uU Auswahl nach Noten Univ. Prüfung: Seminar, grds. zwei fünfstündige
Klausuren (eine uU ersetzt durch mündliche Prüfung oder eine oder beide
in mehrere Klausuren gesplittet), Abschlussklausuren zu den VL Buchführung,
Handels- und Steuerbilanzen und Kosten- und Erlösrechnung (teilw. zwei Wiederholungen);
Bewertung: Seminar 25%, fünfstündige Klausuren insg. 75% (bei teilw.
Ersetzung durch mündliche Prüfung diese 20%); Freiversuchsregel mit
Notenverbesserung http://www.jura.uni-mannheim.de/pdf/juspo_ws0304.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf
Marburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung
Univ. Prüfung:
Seminar, Vorlesungsabschlussklausuren in den Modulen des Schwerpunktbereichs
(jedes Modul ist gesondert zu bestehen) mit insges. 14 Stunden
Bearbeitungszeit;
Bewertung: 1/3 Seminar, 2/3 Durchschnitt der Klausuren;
bei Nichtbestehen eine Wiederholung http://www.jura.uni-marburg.de/studieninfo/SchwerpunktbereichspruefungsO.doc
Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, 1
Klausur Strafrecht, 2 Klausuren Öffentliches Recht; mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/
32_oeffentlicher_dienst/322-67-JAG-neu/jag.htm
München Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene GK BGB, öR und entsprechende Zwischenprüfungsklausuren; bei Überlastung
eines Schwerpunktbereichs uU Auswahl nach Zwischenprüfungsnoten
Univ. Prüfung: 30 min mündliche Prüfung, Seminar, drei
zweistündige Klausuren; Bewertung: Durchschnitt der schriftl. Arbeiten
50%, mündliche Prüfung 50%; Freiversuch nur für mündliche Prüfung
http://www.jura.uni-muenchen.de/aktuell/StPrO_vom%2001.06.04.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf
Münster Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung Univ. Prüfung: Klausur Grundlagenfach,
Seminar/HA, Semesterabschlussklausuren über 12 SWS; Bewertung: Grundlagenfach
1/6, Seminar 1/3, Abschlussklausuren im Verhältnis der Creditpoints zusammen
1/2; eine Wiederholung möglich http://www.jura.uni-muenster.de/studium/rechtsgrundlagen/Pruefungsordnung_2003.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Abschichten
möglich; Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch www.justiz.nrw.de/JM/
landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf
Osnabrück
Zulassungsvoraussetzungen: erfolgreiche Teilnahme
an den Grundkursen BGB, ÖR, StrafR Univ. Prüfung: Seminararbeit,
einstündige mündliche Prüfung; Bewertung: je 50%; einmalige
Wiederholung bei Nichtbestehen und zur Notenverbesserung http://www.uni-osnabrueck.de/ordnungen/SchwerpunktbereichsPO-Jura_2004-09.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2
Klausuren öffentliches Recht; 60 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf
Passau Zulassungsvoraussetzungen:
teilweises Bestehen der Zwischenprüfung Univ. Prüfung: 25
min mündliche Prüfung, Seminar, zweistündige Klausur; Bewertung:
Klausur 1/6, Seminar 1/2, mündliche Prüfung 1/3; Freiversuch mit Notenverbesserung
nur für mündliche Prüfung http://www.uni-passau.de/verwaltung/ordnungen/jurf/Sto_PO_Jura.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf
Potsdam
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung,
Leistungsnachweis in einer Schwerpunktveranstaltung Univ. Prüfung:
fünfstündige Klausur, HA mit 15 min Vortrag, 20 - 30 min mündliche Prüfung; Bewertung: HA 40%, Klausur und
mündliche Prüfung je 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung, Freiversuchsregel http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek2004/2/a2004-30-03-v02.htm
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2
Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im Freiversuch http://www.brandenburg.de/media/1466/Juristenausbildungsordnung.pdf
Regensburg Zulassungsvoraussetzungen: bestandene
Zwischenprüfung, Besuch eines vorbereitenden Seminars im Schwerpunktbereich
Univ. Prüfung: 20 min mündliche Prüfung, Seminar; Bewertung:
2/3 Seminar, 1/3 mündliche Prüfung Freiversuch mit Notenverbesserung
nur für mündliche Prüfung http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/allgemein/studium/SchwPktPrO.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf
Rostock univ. Prüfungsordnung noch
nicht veröffentlicht
Saarbrücken
Zulassungsvoraussetzungen: Absolvierung der ersten drei Studienjahre
(nach JAG Saarland) Univ. Prüfung: 20 min mündliche Prüfung,
zwei fünfstündige Klausuren; Bewertung: je ca. 1/3 (5:6:6); bei
Nichtbestehen eine Wiederholung möglich dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/StuPrO_2004.pdf
Staatl. Prüfung: 3
Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht;
15 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung bei Bestehen im ersten
Anlauf dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/JAG_2003.pdf dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/JAO_2004.pdf
Trier
Zulassungsvoraussetzungen: Erfüllung der Voraussetzungen
für die staatl. Pflichtfachprüfung Univ. Prüfung: 10
min mündliche Prüfung, zwei fünfstündige Klausuren (davon ggf.
eine durch Seminar ersetzt); Bewertung: je 1/3; Freiversuch mit Notenverbesserung
mögl. http://www.uni-trier.de/uni/fb5/tstudzwpo_23.09.2004.pdf
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Erstablegung in Rheinland-Pfalz
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/929/binarywriterservlet?imgUid=b1a60716-8abb-66fd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859 http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/JAG_RP_2003.htm#JAG_RP_2003_rahmen
Tübingen
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung
Univ. Prüfung: 15 min mündliche Prüfung, Seminar/HA, fünfstündige
Klausur; Bewertung: je 1/3 http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/studpro2003.pdf Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht,
2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf
Würzburg
Zulassungsvoraussetzungen: bestandene Zwischenprüfung,
Besuch eines Seminars Univ. Prüfung: 30 min mündliche Prüfung,
Seminar; Bewertung: je 50%; Freiversuch mit Notenverbesserung nur für
mündliche Prüfung http://www.zv.uni-wuerzburg.de/studium_lehre/Pruefungsordnungen/Staatlich/p_rewi-sto-pro.htm
Staatl. Prüfung: 3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2
Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung; Notenverbesserung
bei Bestehen im ersten Anlauf http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf |