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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsmodalitäten

Augsburg
Zulassungsvoraussetzungen:
Besuch eines Seminars; schriftl. Module können vor Abschluss der Zwischenprüfung abgelegt werden

Univ. Prüfung:
10 - 20 min mündliche Prüfung und drei schriftl. Prüfungsmodule, davon mind. ein Seminar mit 4wöchiger Bearbeitungszeit;
schriftl. Module: keine Notenverbesserung, bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung;
Bewertung: 1/3 Seminar, 1/3 mündliche Prüfung, je 1/6 übrige Prüfungsmodule
http://www.jura.uni-augsburg.de/ studium/jura_klassisch/ jura_medien/pruefungsordnung _stand10_8_2004.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Bayreuth
Zulassungsvoraussetzungen:
Besuch eines Seminars; bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen; Seminar spätestens im Semester der Staatsprüfung

Univ. Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, sechswöchige Seminararbeit;
keine Notenverbesserung, Seminar: bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung;
Bewertung: 70% Seminar, 30% mündliche Prüfung
http://www.uni-bayreuth.de/departments/ zivilrecht8/studiendekan/data/Neue%20Studien-%20und%20Pr%FCfungsordnung.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Berlin (FU)
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, vierwöchige Seminararbeit, fünfstündige Klausur;
Bewertung: 40% Seminar, 30% Klausur, 30% mündliche Prüfung;
Freiversuchsregel
http://www.fu-berlin.de/jura/studium/studienbuero/vorschriften/052_pruefungsordnung/index.html

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.berlin.de/SenJust/Ausbildung/JPA/jao2003.html

Berlin (HU)
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung; Seminar/HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3;
Freiversuchsregel
http://appel.rz.hu-berlin.de/Zope/AMB/verwaltung/dateien/datkat/amb18b03.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.berlin.de/SenJust/Ausbildung/JPA/jao2003.html

Bielefeld
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Hausarbeit in Grundlagenfach; Zulassung kann wg. Verspätung oder über-/Unterbelegung des Schwerpunkts verweigert werden

Univ. Prüfung:
25 min mündliche Prüfung (incl. 10 min Vortrag), HA/Seminar, vierstündige Klausur;
Bewertung: 40% Seminar, 30% Klausur, 30% mündliche Prüfung;
bei Nichtbestehen zweimalige Wiederholung
http://www.jura.uni-bielefeld.de/Studium/ Ordnungen/Studien_u_PruefungsO.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Bochum
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; zus. Grundlagenschein; für die Klausur müssen die Fortgeschrittenenübungen und die Seminar-/Hausarbeit bestanden sein

Univ. Prüfung:
vierwöchige HA/Seminar, fünfstündige Klausur nach dem 7. Sem;
Bewertung: 50/50;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.ruhr-uni-bochum.de/dekanat-jura-2/ab547.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Bonn
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübungen

Univ. Prüfung:
sieben 90minütige Abschlussklausuren (die ggf. zusammengefasst werden), eine Seminar- oder Hausarbeit;
Bewertung: Klausuren je 10%, HA 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-bonn.de/fileadmin/ Fachbereich_Rechtswissenschaft/ Pruefungsausschuss/Studienordnung_ Rechtswissenschaft.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Düsseldorf
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Grundlagenschein, Besuch eines Seminars

Univ. Prüfung:
fünfstündige Klausur, vierwöchige HA, mündliche Prüfung incl. Vortrag und Verteidigung der HA (zwingend in dieser Reihenfolge);
Bewertung: Klausur 40%, HA 30%, mündliche Prüfung 30%;
Freiversuchsregel
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/fakultaet/fachstudienberatung/schwerpunktordnung2003.shtml

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Erlangen-Nürnberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, Seminar;
Bewertung: 50/50;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.uni-erlangen.de/universitaet/organisation/recht/ Studiensatzungen/JUR/Pruefungsordnung _Juristen.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Frankfurt am Main


Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Nachweis Fremdsprachenkompetenz und Schlüsselqualifikation; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Auswahl nach Noten

Univ. Prüfung:
eine HA, vier mündliche oder schriftliche Leistungen aus dem Schwerpunktbereich, zwei Leistungen aus vertieften Pflichtfächern;
pro Leistung je eine Wiederholung bei Nichtbestehen möglich;
Bewertung: HA 40%, Durchschnitt der anderen Leistungen 60%
http://www.jura.uni-frankfurt.de/Studium/studord_n/studord_ab_WS2003.html

Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren Öffentliches Recht; mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/ 32_oeffentlicher_dienst/322-67-JAG-neu/jag.htm

Frankfurt an der Oder
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.rewi.euv-frankfurt-o.de/rvo/jurfak/spo_jura.htm

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
http://www.brandenburg.de/media/1466/Juristenausbildungsordnung.pdf

Freiburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
vierwöchige Seminararbeit; vierstündige Klausur; 25 min mündliche Prüfung oder vier VL-Abschlussklausuren (ersetzbar durch mündliche Prüfungen);
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-freiburg.de/einrichtungen/dekanat/pruefungsrecht/SPB-Pruefungsordnung.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf

Gießen
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Göttingen

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; besonderes Verteilungsverfahren ohne Anspruch auf Zulassung zu einem Schwerpunktbereich; grds. kein Wechsel möglich

Univ. Prüfung:
Seminararbeit, vier zweistündige Klausuren;
Bewertung: Seminar 32%, Klausuren je 17%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://vweb-test1.uni-goettingen.de/studium/ gesgrundlagen/Schwerpunktbereichsordnung.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 60 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf


Greifswald
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Halle-Wittenberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Seminar o.ä. im Schwerpunktbereich; Nachweis fachspezifischer Fremdsprachenkompetenz; Nachweis der Teilnahme an einer Veranstaltung, in der Schlüsselqualifikationen vermittelt werden

Univ. Prüfung:
Seminararbeit, 15 min Verteidigung der Arbeit, 30 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 60%, Verteidigung 10%, mündliche Prüfung 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www2.jura.uni-halle.de/pruefungsamt/ download/gesetztext/spo.pdf

Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justizministerium.sachsen-anhalt.de/ ljpa/files/japrvo_neu.pdf

Hamburg
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Hannover

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Teilnahme an e. Veranstaltung Methodenlehre

Univ. Prüfung:
Seminar, fünfstündige Klausur, 20 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 50%, Klausur und mündliche Prüfung je 25%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-hannover.de/studium/SPBPO.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 60 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf

Heidelberg
Zulassungsvoraussetzungen:
bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten der Zwischenprüfung, grds. kein Wechsel möglich

Univ. Prüfung:
Seminar/HA, fünfstündige Klausur, 20 min mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar 45%, Klausur 25%, mündliche Prüfung 30%;
eine Wiederholung, Freiversuch und Notenverbesserung mgl.
http://www.zuv.uni-heidelberg.de/studsekr/ rechtsgrundlagen/ordnungen/02/0201301.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf

Jena
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Teilnahme an Seminar oder übung im Schwerpunktbereich; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs Entscheidung nach den Noten der Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, Seminar, zweistündige Klausur;
Bewertung: mündliche Prüfung und Klausur je 25%, Seminar 50%;
Freiversuchsregel
http://www.uni-jena.de/data/unijena_/faculties/rewi/Fakultaet/Studium/unipruefo07072004.pdf

Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht, 1 Klausur Zivilrecht oder Strafrecht nach Wahl des LJPA; 40 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/134.pdf

Kiel
Zulassungsvoraussetzungen:
bei Überlastung eines Schwerpunktsbereichs werden Studenten, die schon im 3. Semester die Zwischenprüfung abgelegt haben, sowie Schwerbehinderte bevorzugt

Univ. Prüfung:
Seminararbeit, mündliche Prüfung incl. Verteidigung der Seminararbeit
Schwerpunktprüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 45 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.landesregierung-sh.de/landesrecht/301-5-1.htm

Köln
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung; Antrag auf Zuweisung eines Betreuers für die Seminararbeit; bei Überlastung Aufnahme in Warteliste oder anderweitige Zuweisung (bzw. Betreuer sollte zuvor gesucht werden und eine Bereitschaftserklärung abgeben)

Univ. Prüfung:
Seminararbeit mit Vortrag, drei zwei- bis dreistündige Klausuren;
Bewertung: Klausurendurchschnitt 30%, Seminar 70% (bzw. Endnote des Magisterstudiengangs);
nur eine Wiederholung der Seminararbeit
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/www/_download/studpro_131204.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Konstanz
Zulassungsvoraussetzungen:
für Seminar: bestandene Zwischenprüfung und Fortgeschrittenenübung; für Klausur u. mündliche Prüfung: zus. Grundlagenschein, Fremdsprachenkompetenz, Schlüsselqualifikationsnachweis, Seminarschein, bestandenes Schwerpunktseminar

Univ. Prüfung:
Seminar mit 20 min Vortrag, fünfstündige Klausur, mündliche Prüfung;
Bewertung: Seminar und Vortrag je 1/6, Klausur und mündliche Prüfung je 1/3;
Freiversuchsregel
http://www.uni-konstanz.de/studium/pdf/pruefung/E13_Satz_Rechtsw.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf

Leipzig
Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Mainz

Zulassungsvoraussetzungen:
Grundlagenschein, Übung/Seminar im Schwerpunktbereich

Univ. Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, zwei dreistündige Klausuren;
Bewertung: je 1/3;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung
http://www.jura.uni-mainz.de/seiten/pruefungsamt/spo.html

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Erstablegung in Rheinland-Pfalz
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/929/binarywriterservlet?imgUid=b1a60716-8abb-66fd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859

http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/JAG_RP_2003.htm#JAG_RP_2003_rahmen

Mannheim
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, grds. kein Wechsel möglich; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs uU Auswahl nach Noten

Univ. Prüfung:
Seminar, grds. zwei fünfstündige Klausuren (eine uU ersetzt durch mündliche Prüfung oder eine oder beide in mehrere Klausuren gesplittet), Abschlussklausuren zu den VL Buchführung, Handels- und Steuerbilanzen und Kosten- und Erlösrechnung (teilw. zwei Wiederholungen);
Bewertung: Seminar 25%, fünfstündige Klausuren insg. 75% (bei teilw. Ersetzung durch mündliche Prüfung diese 20%);
Freiversuchsregel mit Notenverbesserung
http://www.jura.uni-mannheim.de/pdf/juspo_ws0304.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf

Marburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
Seminar, Vorlesungsabschlussklausuren in den Modulen des Schwerpunktbereichs (jedes Modul ist gesondert zu bestehen) mit  insges. 14 Stunden Bearbeitungszeit;
Bewertung: 1/3 Seminar, 2/3 Durchschnitt der Klausuren;
bei Nichtbestehen eine Wiederholung
http://www.jura.uni-marburg.de/studieninfo/SchwerpunktbereichspruefungsO.doc

Staatl. Prüfung:
2 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Arbeits-, Handels- oder Gesellschaftsrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren Öffentliches Recht; mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/ 32_oeffentlicher_dienst/322-67-JAG-neu/jag.htm

München

Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene GK BGB, öR und entsprechende Zwischenprüfungsklausuren; bei Überlastung eines Schwerpunktbereichs uU Auswahl nach Zwischenprüfungsnoten

Univ. Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, Seminar, drei zweistündige Klausuren;
Bewertung: Durchschnitt der schriftl. Arbeiten 50%, mündliche Prüfung 50%;
Freiversuch nur für mündliche Prüfung
http://www.jura.uni-muenchen.de/aktuell/StPrO_vom%2001.06.04.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Münster
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
Klausur Grundlagenfach, Seminar/HA, Semesterabschlussklausuren über 12 SWS;
Bewertung: Grundlagenfach 1/6, Seminar 1/3, Abschlussklausuren im Verhältnis der Creditpoints zusammen 1/2;
eine Wiederholung möglich
http://www.jura.uni-muenster.de/studium/rechtsgrundlagen/Pruefungsordnung_2003.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Abschichten möglich;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/aktuelles/pdf/text.pdf

Osnabrück
Zulassungsvoraussetzungen:
erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen BGB, ÖR, StrafR

Univ. Prüfung:
Seminararbeit, einstündige mündliche Prüfung;
Bewertung: je 50%;
einmalige Wiederholung bei Nichtbestehen und zur Notenverbesserung
http://www.uni-osnabrueck.de/ordnungen/SchwerpunktbereichsPO-Jura_2004-09.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 60 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
cdl.niedersachsen.de/blob/images/C2303544_L20.pdf

Passau
Zulassungsvoraussetzungen:
teilweises Bestehen der Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
25 min mündliche Prüfung, Seminar, zweistündige Klausur;
Bewertung: Klausur 1/6, Seminar 1/2, mündliche Prüfung 1/3;
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.uni-passau.de/verwaltung/ordnungen/jurf/Sto_PO_Jura.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Potsdam
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Leistungsnachweis in einer Schwerpunktveranstaltung

Univ. Prüfung:
fünfstündige Klausur, HA mit 15 min Vortrag, 20 - 30 min mündliche Prüfung;
Bewertung: HA 40%, Klausur und mündliche Prüfung je 30%;
bei Nichtbestehen einmalige Wiederholung, Freiversuchsregel
http://www.uni-potsdam.de/u/ambek/ambek2004/2/a2004-30-03-v02.htm

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 2 Klausuren Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 40 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im Freiversuch
http://www.brandenburg.de/media/1466/Juristenausbildungsordnung.pdf

Regensburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Besuch eines vorbereitenden Seminars im Schwerpunktbereich

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, Seminar;
Bewertung: 2/3 Seminar, 1/3 mündliche Prüfung
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.uni-regensburg.de/Fakultaeten/Jura/allgemein/studium/SchwPktPrO.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

Rostock
univ. Prüfungsordnung noch nicht veröffentlicht

Saarbrücken

Zulassungsvoraussetzungen:
Absolvierung der ersten drei Studienjahre (nach JAG Saarland)

Univ. Prüfung:
20 min mündliche Prüfung, zwei fünfstündige Klausuren;
Bewertung: je ca. 1/3 (5:6:6);
bei Nichtbestehen eine Wiederholung möglich
dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/StuPrO_2004.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 15 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/JAG_2003.pdf
dekanat.rewi.uni-sb.de/Studium/JAO_2004.pdf

Trier
Zulassungsvoraussetzungen:
Erfüllung der Voraussetzungen für die staatl. Pflichtfachprüfung

Univ. Prüfung:
10 min mündliche Prüfung, zwei fünfstündige Klausuren (davon ggf. eine durch Seminar ersetzt);
Bewertung: je 1/3;
Freiversuch mit Notenverbesserung mögl.
http://www.uni-trier.de/uni/fb5/tstudzwpo_23.09.2004.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Erstablegung in Rheinland-Pfalz
http://cms.justiz.rlp.de/justiz/nav/929/binarywriterservlet?imgUid=b1a60716-8abb-66fd-35a3-11cfed9dc41d&uBasVariant=e7a67a83-14e2-4e76-acc0-b8da4911e859

http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/JAG_RP_2003.htm#JAG_RP_2003_rahmen

Tübingen
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung

Univ. Prüfung:
15 min mündliche Prüfung, Seminar/HA, fünfstündige Klausur;
Bewertung: je 1/3
http://www.jura.uni-tuebingen.de/studium/normen/studpro2003.pdf

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 30 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf spätestens nach dem zehnten Semester
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1154084/JAPRO%202002%20-%20zweispaltig%20.pdf

Würzburg
Zulassungsvoraussetzungen:
bestandene Zwischenprüfung, Besuch eines Seminars

Univ. Prüfung:
30 min mündliche Prüfung, Seminar;
Bewertung: je 50%;
Freiversuch mit Notenverbesserung nur für mündliche Prüfung
http://www.zv.uni-wuerzburg.de/studium_lehre/Pruefungsordnungen/Staatlich/p_rewi-sto-pro.htm

Staatl. Prüfung:
3 Klausuren Zivilrecht, 1 Klausur Strafrecht, 2 Klausuren öffentliches Recht; 35 min mündliche Prüfung;
Notenverbesserung bei Bestehen im ersten Anlauf
http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf

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