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Wahlstation in Neapel
Angela Caesar

Wahlstation in einer Kanzlei in Neapel


Ich habe meine viermonatige Wahlstation im "studio legale Scognamiglio", Via Pasquale Scura 8, 80134 Neapel abgeleistet, einer mittelständischen Kanzlei mit zwei weiteren Büros in Rom und Torre del Greco. Die Kanzlei besteht derzeit aus einem Team von 15 Anwälten und Beratern, von denen vier in der Kanzlei in Neapel arbeiten.

Die Kanzlei vertritt vornehmlich italienische sowie ausländische Privatpersonen, Versicherungsunternehmen, Unternehmensgruppen und Banken mit Rechtsproblemen in Italien und betreut ihre Mandanten nahezu auf allen Gebieten des Zivil- und Handelsrechts, des öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Auf dem Gebiet des internationalen Handelsrechts liegt ihr Schwerpunkt auf dem See- und Raumfahrtsrecht. Im internationalen Vertragsrecht werden italienische und ausländische Mandanten, hauptsächlich bei der Gestaltung von Vertriebsverträgen, Geschäftsverträgen, Softwarelizenzen, Franchising und Verkaufskonzessionen betreut. Im Bereich des geistigen Eigentums liegt der Schwerpunkt auf dem Markenschutz sowie auf dem Patent- und Kennzeichenrecht. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts werden überwiegend Unternehmen – sowohl während ihres Gründungsstadiums als auch bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern – vertreten.

Nachdem die Kanzlei vor fünf Monaten in die Liste der deutschsprachigen vom Generalkonsulat für die Region Kampanien empfohlenen Anwälte aufgenommen wurde, ist sie nun stets an der Aufnahme deutscher Referendare interessiert. Die Anwälte in der Kanzlei in Neapel, die italienisch und englisch sprechen, sind jung und freundlich, Kenntnisse des italienischen Rechts werden nicht vorausgesetzt. Vielmehr eignet sich die Kanzlei sogar sehr gut dazu, die – wenn auch nur spärlichen – Kenntnisse der italienischen Sprache aufzufrischen bzw. auszubauen sowie einen Einblick in das italienische Rechtssystem zu bekommen.

Man wird weder mit Arbeit überhäuft noch wird einem langweilig. Die Arbeitszeit für Referendare liegt grundsätzlich zwischen 10:00 und 13:00 Uhr sowie 15:00 und 18:00 Uhr, was jedoch recht locker gehandhabt wird. Ich habe mich hauptsächlich um deutsche Mandanten bzw. um Fälle mit Auslandsbezug – insbesondere mit den USA – gekümmert sowie die Anwälte zu Besprechungen mit Klienten und Gerichtsterminen begleitet.

Die Stadt selbst ist für den typischen Deutschen zwar auf den ersten Blick etwas hektisch, bietet aber nahezu in jeder Hinsicht vielerlei Möglichkeiten, sei es kulturell/landschaftlich (Vesuv, Pompei, Amalfiküste, etc.) oder auch das Nachtleben betreffend. Zudem ist natürlich die neapolitanische Pizza einmalig. Ich habe mich im studio legale Scognamiglio in Neapel jedenfalls sehr wohl gefühlt und kann einen Aufenthalt hier jedem, der auch nur etwas italienisch spricht und mal eine andere Lebensart kennenlernen will, sehr empfehlen.

Verbindung mit der Kanzlei nimmt man am besten per E-Mail unter der Adresse info@studiolegalescognamiglio.com bzw. info@slslex.com auf.

Für das weitere Prozedere genügt es dann, wenn man einen Lebenslauf mit Foto (auf Englisch oder Italienisch) als e-Mail-Anhang schickt. Anfragen werden meist sehr kurzfristig beantwortet, sollten aber möglichst auf englisch (oder italienisch) erfolgen, weil hier nicht ständig Deutsch sprechende Personen im Hause sind.
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Kenntnisse des italienischen Rechts werden nicht vorausgesetzt. Kenntnisse der italienischen Sprache sind zwar hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich, da in der Kanzlei auch Englisch gesprochen wird.
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