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RA Holger Stricker
Wahlstation in Singapur!?!
Der Autor leistete seine Wahlstation im Jahre 2002 bei der Kanzlei CHRISTOPHER BRIDGES Advocates & Solicitors in Singapur ab.
Die Zeit in Singapur war für mich die abwechslungsreichste und interessanteste Station während des gesamten Referendariats. Dies war zum einen durch die überaus interessante
und abwechslungsreiche Arbeit in der Kanzlei, zum anderen durch das kleine Land am Äquator selbst bedingt. Die vielfältige Kultur Singapurs und das Nebeneinander der
Religionen vermag auf Anhieb zu faszinieren und Lust auf Entdeckungen zu wecken.
Die Reise und ihre Vorbereitungen
Im Vorfeld meines Singapur-Aufenthaltes wurde ich mit allen notwendigen Informationen durch die Kanzlei mittels vorbereiteter Informationsblätter versorgt. Zwei Monate vor
meiner Abreise wurden mir von der Kanzlei die Formulare zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis (employment pass) zugesandt. Diese sendete ich neben beglaubigten Kopien
meiner Zeugnisse und deren englischer Übersetzung ausgefüllt nach Singapur zurück, wo sie von der Kanzlei bei der Ausländerbehörde eingereicht wurden.
Obwohl Singapur für seine sprichwörtliche Sauberkeit berühmt ist, sollte man sich trotzdem gegen Hepatitis A und B impfen lassen. Die Impfung erfolgt durch drei Injektionen.
Der Abstand zwischen diesen beiden Injektionen beträgt mindestens vier Wochen. Die dritte Injektion wird nach frühestens sechs Monaten gegeben, ist aber vor Reiseantritt
nicht unbedingt erforderlich, da nach den ersten beiden Injektionen ein 80 %iger Impfschutz besteht. Weitere Impfungen sind zur Zeit nicht zwingend erforderlich, jedoch
sollte man sich über Empfehlungen des Auswärtigen Amtes erkundigen. Singapur selbst ist frei von Malaria, so dass entsprechende Vorkehrungen nicht zu treffen sind. Sollte
man eine Reise in gefährdete Nachbarregionen planen, so kann man entsprechende Medikamente rezeptfrei in den Apotheken Singapurs zum halben Preis im Vergleich zu Deutschland
erwerben.
Die Einreise nach Singapur selbst gestaltet sich unproblematisch. Am Flughafen gibt man ähnlich wie bei der Einreise nach Amerika eine im Flugzeug ausgefüllte Karte bei der
Einreise ab und erhält einen Abschnitt nebst Stempel in den Pass zurück. Dies ist ein Touristenvisum für vier Wochen.
Am Flughafen in Singapur wurde ich von einem meiner Vorgänger abgeholt und zur von der Kanzlei angemieteten Wohnung gebracht. Die Wohnung befindet sich in einem Condominium,
einer privaten Wohnanlage, nahe dem Naturschutzgebiet. Die Wohnung verfügt über drei Schlafzimmer, einen großen Wohnraum sowie eine Küche nebst Waschmaschine. Wie in vielen
singapurischen Wohnungen verfügt jeder Schlafraum und der Wohnraum über eine Klimaanlage. In der Wohnanlage gibt es einen großen Pool, zwei Tennisplätze und einen
Fitnessraum. Die Miete ist etwa vergleichbar mit deutschen Verhältnissen.
Kreditkarten (Eurocard oder Visa) sind in Singapur gern gesehen, wobei man stets die Auslandsgebühr von 1 % im Auge behalten sollte. Euroschecks können gegen eine Gebühr von
20,00 S$ eingelöst werden. Die preiswerteste Alternative der Bargeldbeschaffung ist es jedoch, in Deutschland ein Konto bei der Citibank einzurichten. Der Inhaber dieses
Kontos kann an den Stellen der Citibank in Singapur, eine befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Büro, ohne Gebühren Bargeld mittels der EC-Karte abheben und den Kontostand
abfragen.
Das tropische Klima ist zunächst gewöhnungsbedürftig. Die Temperaturen liegen in der Nacht bei rund 24° C und klettern am Tage auf 32–36 °C, hinzu kommt eine sehr hohe
Luftfeuchtigkeit. Nahezu sämtliche Räumlichkeiten sind in Singapur jedoch klimatisiert, so dass diese Hitze erträglich wird. Dies gilt für das Büro, die MRT (die
Schnellbahn), Taxen sowie für fast alle Busse. Das öffentliche Transportwesen in Singapur ist sehr gut ausgebaut und günstig. Busse fahren meistens in einem Abstand von
10–15 Minuten, ebenso die MRT. Taxifahrten sind verglichen mit Deutschland sehr preiswert, so kostet eine Fahrt vom Flughafen zur Wohnung, etwa 25 km, rund 20–25
S$, das sind 10–12,50 €.
Die praktische Arbeit bei CHRISTOPHER BRIDGES Advocates & Solicitors
Die Kanzlei verfügt über zwei Büros in Singapur, einer Abteilung, welche die wirtschaftrechtlichen Angelegenheiten betreut, dem Corporate Department sowie einer
Verfahrensabteilung (Litigation Department). Das Corporate Department befindet sich im Nordic European Centre im International Business Park. Dort sind zwei Anwälte tätig,
ein Deutscher und ein Singapuri. Die Ausbildung im Corporate Department stellt einen Hauptteil der Ausbildung dar. Dort werden sowohl singapurische oder asiatische Mandanten
betreut, welche geschäftliche Verbindungen zu Deutschland oder einem anderen Staat Europas unterhalten, als auch deutsche und andere europäische Mandanten, welche in sich
Singapur niedergelassen haben oder es beabsichtigen oder andere Investitionen in Asien planen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt im Bereich des Handels- und
Gesellschaftsrechts, dem Internationalen Privatrecht, dem Arbeitsrecht sowie auch entsprechenden Verfahrensrechten, soweit eine europäische Partei Verfahrensbeteiligte ist.
Die Arbeitsatmosphäre habe ich als sehr angenehm empfunden und beide Anwälte hatten stets ein offenes Ohr für Probleme und Fragen. Nach einer kurzen Einarbeitungsphase war
ein relativ freies Arbeiten möglich, d.h. ich konnte selbstständig Schriftsätze entwerfen und meine Ideen und Lösungsansätze einbringen. Die Kanzlei bot mir einen intensiven
Einblick in die Tätigkeit als Rechtsanwalt und ich konnte dadurch erhebliche praktische Erfahrungen sammeln.
Die Kleidung im Büro bestand aus Hemd und Anzughose. Eine Krawatte wurde bei Mandantenbesuch getragen, ein Jacket jedoch war aufgrund der hohen Temperaturen nicht
erforderlich.
Die letzten zwei Wochen meiner Ausbildung habe ich im Litigation Department gearbeitet und die dort tätigen Anwälte zu Gerichtsverhandlungen begleitet. Das Litigation
Department befindet sich im Stadtzentrum in der Nähe zu den Gerichten. Die Aufgabe des Litigation Department besteht vorwiegend in der Vertretung vor Gericht. Bei einem
Prozess in Singapur gilt es sehr kurze Fristen einzuhalten, daher ist speziell für den prozessualen Teil eine eigene Abteilung und in diesem Fall ein eigenes Büro
erforderlich. Durch die zuvor im Corporate Department erworbenen Kenntnisse konnte ich diese theoretischen Erfahrungen im Verfahrensrecht nun auch praktisch angewandt
verfolgen. Bei einem Besuch vor Gericht ist jedoch ein schwarzer Anzug vorgeschrieben, so dass man auch an diesen bei der Abreise denken sollte, denn sonst verpasst man sehr
viel vom singapurischen Rechtssystem.
Freizeitgestaltung
Singapur bietet eine schier unerschöpfliche Menge an Freizeitmöglichkeiten. Dies beginnt mit einem gewöhnlichen Kinobesuch, welcher allerdings nur etwa 4 € kostet und
endet dort, wo man selbst die Grenze zieht. Es gibt in Singapur eine Fülle von Kneipen und Discos, diese alle aufzuzählen sprengte den Rahmen dieses Berichtes. Es ist jedoch
so, dass man wenn man die Zeit und auch das nötige Kleingeld hat, jeden Tag, bzw. jede Nacht eine andere Lokalität ausprobieren kann. Das Spektrum reicht von westlichen Bars
bis zu asiatischen, tempelähnlichen Kneipen und Discos.
Die Einkaufmöglichkeiten speziell in den Einkaufszentren an der Orchard Road sind ebenso grenzenlos. Ein Shopping Mall reiht sich an das nächste. Die wirklichen Schnäppchen
werden jedoch meist abseits der großen Straßen in den kleineren, aber oftmals preiswerteren Läden gemacht und da man schließlich in Asien ist gilt natürlich immer, handeln,
handeln, handeln.
Einmal im Monat findet im German Center im Delgiertenbüro der Deutschen Wirtschaft ein "Jour Fix" statt. Dort gibt es Bier und Snacks. Dies ist eine sehr willkommene
Abwechselung, da Bier und Alkohol generell in Singapur sehr teuer ist. So kostet eine Dose 0,33 l Bier im Supermarkt etwa 1,80 €, im Pub zahlt man für ½ l auch gerne
mal 7,00 €.
Diese hohen Preise werden jedoch durch das überaus preiswerte Essen ausgeglichen. Mittags gingen die Kanzleimitarbeiter oftmals zum Hawker-Center. In der Umgebung gab es
zwei sehr gute Center. Die Preise liegen für eine komplette Mahlzeit bei 4-7 S$, also etwa 2-3,50 €. Dabei hat man die Wahl zwischen Speisen aus allen Teilen Asiens.
Ein Hawker-Center besteht aus vielen kleinen Küchen, welche jeweils für den Besitzer landestypische Gerichte anbieten. Es dauert also eine ganze Weile, bis man überhaupt
einmal alles probiert hat. Das Essen ist in diesen Centern unbedenklich genießbar. Die einzelnen Küchen unterliegen regelmäßigen Hygienekontrollen durch die singapurische
Regierung.
Fazit
Mein Aufenthalt in Singapur war sehr lehrreich und hat mir viel, auch für meine persönliche Entwicklung, gebracht. Es war sicherlich eine einmalige Erfahrung, nicht nur als
Tourist, sondern als Bewohner komplett eintauchen zu können in diese manchmal sehr exotische Welt, die bei Bedarf aber auch immer westliche Rückzugsmöglichkeiten
bietet.
Was die rechtliche Seite anbelangt, habe ich während meiner Zeit dort sehr viel gelernt und Einblicke in das Common Law erhalten. Diese Einblicke sind mir teilweise auch
heute, bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt von Nutzen, denn sie helfen, Dinge auch mal aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
Die Möglichkeit, in so viele fremde Kulturen auf so kleinem Raum einzutauchen, dabei noch seine Rechtskenntnisse im deutschen Recht zu vertiefen, aber auch im Common Law zu
erwerben, sollte man sich keinesfalls entgehen lassen. Mir hat diese Wahlstation sehr viel Freude gemacht und sehr viele überaus angenehme Erinnerungen an meine Zeit in
Singapur sind geblieben.
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