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Wellington/Neuseeland, Wellington Community Law Centre
Stand: 09.05.2012

Das Wellington Community Law Centre (WCLC) in Neuseeland hat kurzfristig fuer den Zeitraum 01.07.2012 – 30.09.2012 eine Stelle fuer die Wahlstation zu vergeben.

Das WCLC ist ein kostenloser, staatlich gefoerderter Rechtsberatungsservice der Stadt Wellington. Es werden unterschiedliche Sprechstunden angeboten, die den rechtlichen Schwerpunkt der Arbeit der Anwaelte bilden. Diese sind Familienrecht, Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht sowie zwei spezielle Sprechstunden fuer Frauen und Maori. Darueber hinaus wird einmal in der Woche eine Sprechstunde fuer Haeftlinge im Gefaengnis in Welliongon angeboten und es gibt eine allgemeine Rechtsberatung. Das WCLC leistet neben der Rechtsberatung Aufklaerungs- und Oeffentlichkeitsarbeit. Details sind folgenden Internetseiten zu entnehmen:


Das Team besteht aus 6 Community Lawyers und 6 Community Workers sowie 1-2 Praktikanten / Referendaren. Es arbeiten ca. 300 Anwaelte und neuseelaendische Jurastudenten als Volunteers fuer das WCLC in der Rechtsberatung.

Die Referendare werden einem Community Lawyer zugewiesen, der die Ausbildung uebernimmt und fuer den der Referendar hauptsaechlich arbeiten wird. Die Referendare arbeiten an den Faellen der Community Lawyers mit. Sie betreiben Recherche, nehmen an Mandantengespraechen teil, bearbeiten Mandantenanfragen eigenstaendig, uebernehmen die Konversation mit Mandanten nach erfolgter Rechtsberatung und koennen vom Ausbilder zu ausserhauesigen Terminen mitgenommen werden.

Da alle Referendare bereits Ihren Antrag auf Zuweisung abgegeben haben muessen, weisen wir darauf hin, dass die Aenderung der Zuweisung nach Ruecksprache mit dem zustaendigen LG und OLG haeufig moeglich ist. Dies kann in der zustaendigen Referendarsabteilung erfragt werden.

Diese Stelle bietet die Moeglichkeit Neuseeland kennen zu lernen, Auslandserfahrungen zu sammeln und interessante juristische Arbeit im sozialen Sektor zu leisten. Die Einarbeitung in das neuseelaendische Recht faellt nicht allzu schwer. Es ist ein „Case Law System“, welches dem britischen Rechtssystem ueberaus aehnlich ist. Referendare koennen insbesondere bei der Recherche sofort mitarbeiten.

Ein Visum ist kurzfristig auch innerhalb von ca. 2 Wochen bei der neuseelaendischen Botschaft in Berlin zu bekommen. Referendare benoetigen lediglich ein Besuchervisum, fuer dass eine Visumsgebuehr in Hoehe von 90 Euro anfaellt. Bei der Suche nach einer Unterkunft koennen wir den Referendar auf Wunsch unterstuetzen.§

Bitte senden Sie Bewerbungen§ an:

Hannah Northover
hannah@wclc.org.nz .

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