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Leitfaden für die Bewerbung um eine Wahlstation im Ausland
Florian Woertz

Leitfaden für die Bewerbung um eine Wahlstation im Ausland


Aspekt 1: Wahlstation im Ausland oder lieber zu Hause verbringen?

Zunächst steht man vor der Entscheidung, ob man die Wahlstation dazu nutzen sollte, mal (wieder) ins Ausland zu gehen oder ob man doch lieber eine Stelle in der vertrauten Heimat sucht. Eine Wahlstation im Ausland ist üblicherweise mit mehr Organisation verbunden und kann je nach persönlicher Berufsplanung ein Gewinn oder eher ein angenehmes Abenteuer sein, das einem Zeit und Chancen für die Jobsuche nach dem 2. Examen raubt. Es ist daher wichtig, sich Vor- und Nachteile einer Auslandswahlstation vor Augen zu halten und sich dann entsprechend zu entscheiden.

Wichtig ist zunächst die persönliche Lebensplanung. Davon abhängig kann einem die Wahlstation von Nutzen oder aber auch fast bedeutungslos sein. Hat man vor dem schriftlichen Examen kaum Erfahrung bei einem heimischen Anwalt gesammelt, kennt man sich in Kanzleiorganisation und -struktur nicht so aus und will sich aber nach dem 2. Examen selbständig machen, will man die Zeit der Wahlstation nutzen, um sich in ein bestimmtes (nationales) Rechtsgebiet einzuarbeiten, sich für eine Anstellung in einer Kanzlei empfehlen oder aber schon mal nach möglichen Mandanten nach dem Examen schauen, dann wäre eine Wahlstation im Ausland eher verlorene Zeit. Die Vorteile einer Wahlstation sind die Sprachkenntnisse, das Kennenlernen eines anderen Landes und einer anderen Kultur und ein "kosmopolitischer Charme" im Lebenslauf, der vor allem für eine angestrebte Tätigkeit im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr oder internationalen Organisationen von Bedeutung ist.

Aspekt 2: Auslandswahlstation, aber welches Land?

Das Ausland ist die große weite Welt mit verschiedenen Ländern, Sprachen und Kulturen. Wenn man sich zu einer Wahlstation im Ausland entscheidet, muss man sich schließlich überlegen, in welches Land man gehen will. Hierbei muss man vor allem die Sprachkenntnisse berücksichtigen, da man aus einer Wahlstation kaum Nutzen ziehen kann, wenn man wegen mangelnder Sprachkenntnisse kaum etwas mitbekommt und sich nicht richtig verständigen kann. Die jeweilige Landessprache sollte zumindest soweit beherrscht werden, dass man sich einigermaßen in Wort und Schrift verständlich machen kann. Es ist davon auszugehen, dass man im Rahmen einer Auslandswahlstation nicht nur mit dem üblichen Urlaubsvokabular, sondern gerade mit juristischem Fachvokabular konfrontiert wird. Mangelnde Sprachkenntnisse können daher leicht zu Frust führen, da man weder in der Station viel versteht noch mit den Einheimischen viel Kontakt haben kann.

Im Hinblick auf das jeweilige Land muss noch deren Kultur und Wohlstandsniveau berücksichtigt werden. Andere Länder, andere Sitten. Wenn man sich für ein Land mit einer gänzlich anderen Kultur wie bei uns entscheidet, dann sollte man auch deren kulturelle Eigenarten achten. Bei ärmeren Ländern muss man ferner berücksichtigen, dass der Lebensstandard bei weitem nicht so hoch ist und man mitunter Abstriche bei den Ansprüchen hinsichtlich des allgemeinen Lebenskomforts machen muss.

Aspekt 3: Erwerb von Sprachkenntnissen

Mitunter kann es ratsam sein, vor Beginn der Auslandswahlstation Sprachkenntisse je nach Zeit und Lust aufzufrischen oder zu vertiefen (Eigenstudium, VHS-Kurse, private Sprachschulen etc.). Während der Auslandswahlstation kann mit dem jeweiligen Ausbilder unter Umständen auch vereinbart werden, dass er einer Freistellung für Sprachkurse neben der Wahlstation zustimmt.

Aspekt 4: Auslandswahlstation - aber bei wem?

Die Landesjustizprüfungsgesetze setzen in mehr oder weniger ähnlicher Formulierung voraus, dass der Ausbilder ein Jurist ist und die Wahlstation einen juristischen Bezug hat. Vogelbeobachtungsstationen oder österreichische Berghütten mögen auch ihren Charme haben, aber die Ausbildungsstelle muss eben jenen juristischen Bezug haben. Als Ausbildungsstellen kommen klassischerweise Kanzleien, Botschaften, Rechtsabteilungen von Unternehmen, internationale oder juristische Organisationen oder juristische Fakultäten ausländischer Universitäten in Betracht.

Aspekt 5: Informationsbeschaffung

Wichtige Quellen der Erleuchtung sind vor allem Erfahrungsberichte ehemaliger "Wahlstations-Ausländer". Die finden sich vor allem in den juristischen Zeitschriften, Jura-Portalen wie Jurawelt oder bei Vereinen wie dem Bayrischen Referendarverein. Hilfreich sind auch Deutsch-Ausländische Juristenvereinigungen oder die Homepages der Organisationen und Behörden, bei denen man die Wahlstation machen möchte.

Aspekt 6: Wie schreibe ich meine Bewerbung?

In den jeweiligen Ländern gibt es unterschiedliche Erwartungen an die Art und Weise der Bewerbung. Der Bayrische Referendarverein hat ein Heft mit Musterbewerbungen verschiedener Länder in den jeweiligen Sprachen herausgegeben. Weitere Informationen gibt es hierzu unter http://www.refv.de/service-buchtip.php. Wenn man im Bekanntenkreis Muttersprachler oder Leute hat, die sich selbst schon mal auf eine Auslandswahlstation in dem betreffenden Land beworben haben, ist es ganz nützlich, wenn man diese Bekannte zu Hilfe zieht.

Aspekt 7: Zu welchem Zeitpunkt bewerbe ich mich?

Den spätesten Zeitpunkt diktiert einem die jeweilige Landesjustizprüfungsordnung, die einen bestimmten Zeitpunkt als Meldeschluss für die Angabe der Ausbildungsstelle für die Wahlstation setzt. Darüber hinaus sind jedoch auch die Formvorschriften für das jeweilige Land, wie etwa ein Visum, zu beachten. Es empfiehlt sich grundsätzlich möglichst früh mit den Bewerbungen oder zumindest mit der Informationsbeschaffung zu beginnen. Bei Botschaften oder Internationalen Organisationen gibt es längere Vorlaufzeiten für die Bewerbung, kurzfristig dürfte man dort chancenlos sein. Bei kleineren Kanzleien kann es vorkommen, dass man sich unter Umständen "zu früh" bewirbt, da sie nicht so lange im Voraus planen. Als Richtzeit würde ich ab Beginn des Referendariats bis zu einem Jahr vor Beginn der Wahlstation empfehlen, danach könnte es eventuell schwierig werden.

Aspekt 8: Was muss ich alles beachten?

Wichtig sind vor allem ein Visum (falls erforderlich), ein ausreichender Versicherungsschutz für das Ausland, Möglichkeiten zum Geldabheben (Scheck- oder Kreditkarten, Travellerschecks etc.), Fahrschein/Flugticket, Impfungen und gültiger Reisepass. Beim Ausbilder sollte nachgefragt werden, ob eventuell ein Kleiderkodex (Anzug und Krawatte etc.) besteht.

Aspekt 9: Wie finde ich eine Wohnung im Ausland?

Erster Ansprechpartner ist der Ausbilder. Teilweise werden Wohnungen zur Verfügung gestellt oder vermittelt, jedenfalls sollte der Ausbilder Tipps geben können, wie man in der jeweiligen Stadt am besten zu einer passenden Wohnung kommt. Vielleicht hat man ja auch Bekannte, die einem weiterhelfen können.

Aspekt 10: Üben des Aktenvortrags während der Auslandswahlstation

...ist während der Auslandswahlstation etwas umständlicher, aber nicht unmöglich. Im Handel gibt es einige Bücher, die Aktenvorträge mit Lösungsvorschlag darstellen, anhand derer man üben kann (z.B. Pagenkopf/Pagenkopf). Man kann auch seinen AG-Leiter um Rat und Tat fragen, etwa um die Aushändigung alter Aktenvorträge. Mit einem Gesetzestext (aufgrund des Gewichts empfehlen sich die Taschenbuchausgaben) kann man dann zu Hause vor dem Spiegel üben. In manchen Bundesländern, wie etwa Baden-Württemberg, werden die Examenskandidaten ohnehin etwas früher zurückerwartet, damit der Aktenvortrag in der AG geübt wird.

Aspekt 11: Vorbereitung auf die Wahlfachgruppe im Ausland

Man sollte sich im Hinblick auf das Reisegepäck vorher gut überlegen, welche Lernmittel man mitnimmt. Die Vorbereitung auf die Wahlfachgruppe sollte aber kein Hinderungsgrund für den Gang ins Ausland darstellen, denn in der kurzen Zeit der Wahlstation ist es ohnehin nicht möglich, eine Wahlfachgruppe komplett neu zu lernen. Insoweit sollte man eine Wahlfachgruppe wählen, in der man nicht völlig ahnungslos ist. Mit dem Ausbilder sollte man dann gegebenfalls vereinbaren, in welchem Umfang man für die Vorbereitung auf die mündliche Prüfung freigestellt wird.

Aspekt 12: Nützliche Anlaufstellen im Ausland

Für diverse Sorgen, Nöte, Anregungen und heimisches Kulturprogramm gibt es im Ausland verschiedene Anlaufstellen. Eine kleine Auflistung der wichtigsten Adressen:





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