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Wie etabliere ich meine eigene Anwaltshotline?
Hamburg. Viele Rechtsanwälte haben seit Jahren gezögert: ist eine Anwaltshotline zulässig oder nicht ? Kann man sie selbst aufbauen und was kostet das ? Woher bekommt das nötige Know-How ?

Diese Fragen lassen sich nach dem BGH-Urteil zu Anwaltshotlines jetzt leichter beantworten. Nachdem das Gericht jetzt sogar 0190-gesteuerte Hotlines für zulässig erachtet hat (siehe hier), macht es für nahezu jede Kanzlei Sinn, auch zugunsten des eigenen Mandantenstammes auf den Zug der Zeit aufzuspringen.

Seit dem 30. September verzeichnet daher ein Unternehmen in Hamburg eine steigende Zahl von Anfragen. Die Virtual Enterprises Business Services GbR (VEBS) hat vor vier Jahren eine der ersten bundesweit geschalteten Anwaltshotlines entwickelt, die ohne 0190-Nummern auskam und gilt seitdem als Pionier in diesem Segment. Unter dem Namen "Jucall" wurde die VEBS-Hotline zunächst für die Telekanzlei Lindow & Partner am Markt etabliert und arbeitet seitdem bundesweit sehr erfolgreich.

Aufsätze über dieses Modell wurden in führenden deutschen Anwaltszeitschriften veröffentlicht.

Viele Kanzleien wenden sich jetzt an die VEBS und möchten wissen:"Was können wir jetzt tun, um den Anschluß an die Entwicklung nicht zu verpassen ?"

Der Geschäftsführer der VEBS, Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper, betont, dass es dabei nicht darum gehen müsse, eine bundesweite Hotline zu installieren. "Dafür ist die Uhr eigentlich schon abgelaufen. Große Anbieter teilen den Markt längst unter sich auf".

Sinnvoll sei es dagegen gleichwohl, "wenigstens die eigenen Mandantenkreise künftig mit einer Lösung zu versorgen, die eine Flucht zu den großen Hotlines verhindert. Die Anwaltschaft hat lange Zeit geschlafen und in Seelenruhe hingenommen, dass nicht Juristen, sondern Kaufleute Modelle entwickelt haben, die die Bedürfnisse der typischen rechtanwaltlichen Klientel befriedigt haben". Stumper geht sogar noch einen Schritt weiter: "Eigentlich ist es beschämend, dass Innovationen wie diese zum BGH gelangen, weil eine völlig fremde Berufsgruppe den Anwälten die Butter vom Brot genommen hat".

Die VEBS verzeichnet vor diesem Hintergrund zur Zeit hauptsächlich Nachfrage nach Lösungen, die regional und hinsichtlich des angesprochenen Mandantenkreises begrenzt sind.

Außerdem sei es wichtig, dass man als Kanzlei jetzt nicht billige Kopien von Modellen versuche, die auf den bundesweiten Massenmarkt ausgerichtet seien. "Als Kanzlei hat man einen großen Vorteil", erläutert Stumper, "man ist Direktanbieter. Wenn der seriöse Marktauftritt nicht zur Disposition gestellt werden soll und wenn der Wert der Beratungsleistung Substanz behalten soll, empfiehlt es sich, die geringen Margen z.B. von 0190-Nummern nicht zu inkorporieren und sie dann nicht auch noch mit den Telefonprovidern zu teilen, wie das bei den 0190-Modellen weitgehend der Fall ist". Stattdessen könne es sinnvoller sein, auf eine hochpreisige Lösung zu setzen, die durch die Kanzlei selbst abgerechnet wird, wie die übrigen Kanzleidienstleistungen auch.

"Was jetzt wichtig ist, ist die Identifizierung der Mandanten mit ihrer Kanzlei. Die Kanzleien müssen lernen, ihren Mandanten mehr zu bieten als nur eine Zeitschrift im Warteraum und die Mandanten, die das übrigens längst fordern, müssen erstmal lernen, dass ihre Kanzlei mehr bieten will und mehr zu bieten hat", erklärt Dr. Stumper. "Deshalb ist es neben der technisch und juristisch sauberen Implemtierung einer kanzleieigenen Hotline mindestens ebenso wichtig, dass die Hotline in die Corporate Identity der Kanzlei eingebunden wird".

Dieses ganzheitliche Konzept könne die VEBS aufgrund ihrer Vorreiterrolle und ihrer langen Erfahrung absichern.

Weitere Informationen: www.virtual-enterprises.de oder 0700 vebsline (Vanity-Nummer)

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