Henning Lutz
LL.M.-Studium in Wellington, Neuseeland – Fakten und Tipps
1. EINLEITUNG
Von meiner Bewerbung und Vorbereitung für ein LL.M.-Studium in Wellington, Neuseeland, sind mir die langen und teils fruchtlosen Recherchen im Internet noch gut in
Erinnerung geblieben. Informationsportale, Reise- und Erfahrungsberichte, Webseiten der Universitäten oder von Reiseveranstaltern und studentische Diskussionsforen konnten
immer nur einen Teil meiner Fragen beantworten. Im Nachhinein habe ich festgestellt, dass mit ein bisschen mehr Vorab-Information alles noch viel einfacher gewesen
wäre.
Ziel dieses Beitrages soll es daher sein, all denen, die sich heute für ein LL.M.-Studium in Neuseeland und insbesondere in Wellington interessieren, möglichst objektiv mit
Fakten und konkreten Tipps, Adressen, Internet-Links und Vor-Ort-Erfahrungen bei der Planung ihres Studienaufenthaltes weiterzuhelfen. Der Bericht richtet sich insbesondere
an diejenigen, denen für die Vorbereitung nur wenig Zeit bleibt und die vielleicht etwas auf das Geld achten müssen. Meine Aussagen und Angaben basieren neben
Internet-Recherchen zum großen Teil auf meinen Erfahrungen und denen meiner Kommilitonen, die wir in einem 10-monatigen LL.M.-Studium von Februar bis Dezember 2003 an der
Victoria University in Wellington gesammelt haben. Bitte beachtet, dass sich Fakten, Daten, Zahlen und Internet-Links zwischenzeitlich geändert haben können.
Bedanken möchte ich mich schon an dieser Stelle bei all denjenigen, die mir bereits ihr Feedback zu diesem Artikel gegeben haben. Es freut mich, wenn der Beitrag auch
tatsächlich von praktischem Nutzen ist. Für weitere Anregungen und Berichtigungen bin ich aufgeschlossen und dankbar.
2. DAS LL.M.-STUDIUM IN NEUSEELAND UND WELLINGTON
2.1 Informationsquellen zum LL.M.-Studium in Neuseeland
Inzwischen (Sommer 2005) finden sich im Internet verstreut eine ganze Reihe von Seiten mit Informationen zum Studium in Neuseeland und zum LL.M.-Studium an der Victoria
University of Wellington („VUW“). Allgemeine Informationen zum Studium in NZ findet man beispielsweise auf den Internetseiten von
Jurawelt. Das Internetportal des
Instituts Ranke-Heinemann (IRH)
verschafft einen guten Überblick über die verschiedenen LL.M.-Programme der neuseeländischen Universitäten und informiert über den Bewerbungsprozess bei den Unis und die
Einreise nach Neuseeland.
Informative Berichte über das Studium in Neuseeland haben unter anderem
Sebastian Oppel
(Christchurch 2002),
Rüdiger Hahn (Dunedin 2003) und
Heike Blankermann (Wellington 2004) ins Netz gestellt.
Erfahrungsberichte speziell über das LL.M.-Studium in Wellington gibt es im Internet unter anderem von
Roman
Jordans, Ingo Klein sowie
Ines Auerbach und Jens-W. Oberwinter. Einen Bericht über ein
LL.M.-Praktikum in Wellington im Jahr 2003 hat schließlich mein damaliger Kommilitone
Dominik Kallweit in der JuS veröffentlicht.
Nützliche Reiseinfos über Neuseeland auf Deutsch gibt es schließlich u.a. auf der Seite von
Tourism New Zealand.
Speziell von unserem Aufenthalt und unseren Erlebnissen in Wellington kann man einen guten Eindruck gewinnen, wenn man auf die
LL.M.-Homepage meines Kommilitonen Johannes Siedentopf klickt.
2.2 Das LL.M.-Programm der Victoria University Wellington
Allgemeine Informationen zur Bewerbung und zum Studium als Internationaler Student an der Victoria University findet Ihr auf der
Homepage der VUW. Über das
LL.M.-Programm im Besonderen gibt die Website der
Law Faculty genauere Auskunft. An der Victoria University kann man
den LL.M. entweder
"by Thesis",
"by Dissertation and Coursework" oder
"by Coursework" erwerben. Da nach unseren Erfahrungen der LL.M.
by Coursework am häufigsten gewählt wird, im Folgenden dazu etwas mehr.
LL.M. by Coursework
Für den Abschluss als Master muss man eine Kombination von Seminaren (
courses) im Gesamtwert von 120 Punkten belegen. Pflicht sind eine Einführung in Schreib-,
Vortrags- und Recherchetechnik (
Advanced Legal Study) im Wert von 10
Punkten und ein Seminar im Wert von 40 Punkten.
Die übrigen 70 Punkte setzen sich aus frei wählbaren 20-, 30- oder 40-Punkten-Seminaren zusammen. Anstelle eines 20- oder 40-Punkte-Seminares kann man auch ein
gleichwertiges
Internship absolvieren (dazu unten mehr). Die üblicherweise einmal wöchentlich stattfindenden, zweistündigen Seminare bestehen fast ausschließlich aus
Vorträgen der Studenten unter der Leitung des Dozenten. Für ein 40-Punkte-Seminar muss man im Wesentlichen zwei Präsentationen halten und ein Research Paper von 15.000
Worten schreiben. Für ein 20-Punkte-Seminar werden ebenfalls zwei Präsentationen und ein 7.500 Worte umfassendes Paper verlangt. Das derzeit einzige 30-Punkte-Seminar ist
der Masterpaper-Kurs (
Masters Legal Writing), der eigentlich gar kein
Seminar mit Vortragsstunden ist, sondern nur die Anfertigung des sog. Masters Papers (12.000 Worte) umfasst.
Im Einzelnen und endgültig werden die Seminar-Modalitäten bei Kursbeginn vom Dozenten festgelegt. Genauere Auskünfte zur Struktur der Seminare und zu den aktuell angebotenen
Seminaren erhaltet Ihr
hier.
Bis auf den Kurs
Advanced Legal Study fanden bei uns fast alle Seminare von Montag bis Freitag abends entweder von 17:30 bis 19:30 Uhr oder von 19:30 bis 21:30 Uhr
statt. Alle Seminare, die im ersten und/oder zweiten Trimester stattfanden, endeten im Oktober.
Das LL.M.-Programm an der Victoria University sieht derzeit
keine Vorlesungen (
lectures),
AGs (
tutorials) oder
Semesterabschlussprüfungen
(
exams) vor. Wer kein Praktikum absolviert, schreibt letztlich in den zehn Monaten drei oder vier mittlere bis große Hausarbeiten auf Englisch und hält ein paar
Vorträge, das war's.
Integriertes Praktikum
Im Rahmen des LL.M.-Programms der VUW besteht die Möglichkeit, ein Praktikum (
Internship) in einer der zahlreichen und nahe gelegenen Regierungsinstitutionen, bei Gerichten, Anwaltskanzleien, Wirtschafts- oder Beratungsunternehmen zu
absolvieren. So ein Internship kann man sich entweder für 20 Punkte (1 Trimester, 190 Stunden) oder für 40 Punkte (2 Trimester, 380 Stunden plus ein Research Paper von 8.000
Worten) anrechnen lassen. Die Internship-Plätze sind begrenzt, da die Uni eine Platzierung garantiert. Ansprechpartnerin ist
Ms Virginia Grainer.
Unter den zu verteilenden Praktikumsplätzen sind auch etwas unattraktive Kandidaten, z.B. Ämter und Behörden, bei denen sich die Mitarbeit (teils aus Sicherheitsgründen) auf
das Anfertigen eines Research Papers beschränkt. Wer sich dahinterklemmt, rechtzeitig Wünsche äußert und Eigeninitiative zeigt, vergrößert seine Chancen auf ein
'vollwertiges' und interessantes Internship. Das Internship halte ich persönlich für eine gute Gelegenheit, seine Englischkenntnisse in der Praxis zu testen und zu
verbessern. Außerdem verschafft man sich so neben einem Auslandsstudium noch wertvolle Arbeitserfahrung im Ausland.
2.3 Zeitrahmen
Für alle, die ihr LL.M.-Studium im ersten Trimester (Anfang März) beginnen wollen, beginnt die Zeit in Wellington mit der
Einführungswoche (
Orientation) Mitte bis Ende Februar. Die letzten Kursstunden der
LL.M.-Seminare im zweiten Trimester finden meist Ende August statt, danach ist man nur noch mit der Fertigstellung seiner Research-Paper oder seinem Internship beschäftigt.
Die Research Paper sind bis zum 1. Oktober bzw. 1. Dezember einzureichen. Im dritten Trimester (
summer trimester) werden kaum LL.M.-Seminare angeboten, daher kann man
häufig schon Ende November/Anfang Dezember wieder nach Hause fahren oder noch einen Urlaub in der Region dranhängen.
2.4 Voraussetzungen für ein LL.M.-Studium an der VUW – Examensnote und Sprachtest
Die letztlich entscheidenden Zulassungsvoraussetzungen sind mindestens 6,5 Punkte im Ersten Juristischen Staatsexamen (das Zweite interessiert nicht) und mindestens
237 Punkte im TOEFL Computer Based Test (mit einer Mindestnote von 5.0 im Essay). Vergleichbare Ergebnisse aus dem
IELTS oder ein gutes
Cambridge Certificate (CAE oder CPE) werden auch akzeptiert. Auf den
TOEFL kann man sich nach meiner Erfahrung gut mit der Übungs-CD vorbereiten, die einem vorher zugeschickt wird. Wer die
Mindestpunktzahl beim TOEFL verfehlt, kann den Test jeden Monat wiederholen. Im Notfall kann man auch hier in Wellington (siehe
Testcenter-Verzeichnis) kurzfristig den IELTS machen. Erfahrungen mit und Tipps zu den verschiedenen Sprachtests kann man übrigens in den Foren von
testmagic nachlesen.
2.5 Technische Ausstattung der Law Faculty – PCs und Internet
Die Law Faculty bzw. die
Law Library der Victoria University
ist mit Computer gut ausgestattet. Es gibt allein in der Law Faculty vier Computerräume, die Postgraduates vorbehalten sind (Codekarten-Zugang). In diesen Räumen stehen über
30 neue DELL PCs mit komplettem Office-Paket und Highspeed-Internetzugang. Die Räume sind hell, geräumig und ruhig, so dass das Arbeiten hier sehr angenehm ist. Ein weiterer
Computerraum, der tagsüber für Schulungen genutzt wird, ist die ganze Nacht hindurch zugänglich. Drucker sind vorhanden, die Seite kostet 10 Cent. Auf dem Hauptcampus
(Kelburn Campus) der Uni konnte man auch umsonst ausdrucken. Die Internet-Nutzung war bei uns kostenlos, die Seiten von privaten Email-Providern (Hotmail, etc.) waren nicht
gesperrt.
3. BEWERBEN
Auch wer den TOEFL noch nicht gemacht hat, kann und sollte seine Bewerbungsmappe schon zusammenstellen und abschicken. Üblicherweise macht die VUW einem daraufhin ein
bedingtes Angebot. Sobald man das Testergebnis nachgereicht hat, schickt die Uni ein unbedingtes Angebot. Alles Wissenswerte zum
Bewerbungsprozess hat die Uni ins Netz gestellt. Leider ist es bislang nicht möglich, sich für ein
LL.M.-Studium an der VUW online zu bewerben.
3.1 Bewerbungsunterlagen
Nach unseren Erfahrungen und einem Gespräch mit der Postgraduate-Administratorin der Law Faculty,
Lib Coubrough, gelten die
allgemeinen Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen internationaler Studenten für deutsche
LL.M.-Bewerber nur eingeschränkt. Überdies hat der Direktor für Postgraduate Studies,
Bill Atkin, bei der Auswahl der LL.M.-Bewerber einen gewissen
Ermessensspielraum. Wer als deutscher LL.M.-Bewerber die
folgenden Dinge beachtet, hat laut Frau Coubrough sehr gute Chancen auf einen Studienplatz.
Wer sich bewerben möchte, füllt zunächst das entsprechende
Bewerbungsformular, das
International Student Application Form, aus. Den Abschnitt
pre-university study kann man auslassen, das Abi-Zeugnis braucht man
nicht mitzuschicken.
Allerdings muss man eine
beglaubigte Kopie seiner Geburtsurkunde oder der persönlichen Daten aus seinem Reisepass beifügen. Wer die zweite Alternative wählt, kann
sich eine Übersetzung sparen.
Ein englisches
Anschreiben, in dem man seine Interessen und seine Person kurz beschreibt, wird gern gesehen. In Grenzfällen (Note unter 6,5 Punkten) kann man mit
einem überzeugenden Anschreiben Boden gutmachen.
Weiter muss man eine
beglaubigte Kopie seines Examenszeugnisses (Erstes Juristisches Staatsexamen) beifügen. Anerkannte Übersetzungen und Beglaubigungen werden zum
Beispiel kostenlos und unkompliziert vom
Institut Ranke-Heinemann angefertigt,
auch wenn auf der VUW-Webpage grundsätzlich
amtlich oder notariell beglaubigte
Übersetzungen der Originaldokumente verlangt werden.
Wer schon einen
Sprachtest absolviert hat, sollte veranlasst haben, dass der
Original-Ergebnisbogen direkt vom Test-Institut an die Victoria University
geschickt wird. Beim TOEFL wird man am Ende des Tests vom Computer nach den
Institution Codes für die Universitäten gefragt, an die das Testergebnis (kostenlos!)
geschickt werden soll. Diese Codes sind in der
TOEFL-Broschüre (Laden kann etwas dauern) auf
Seite 33 gelistet (Victoria U., Wellington: 9485). Die Codes kann man auch nachreichen, aber das Versenden des Testergebnisses kostet dann extra!
Unter der Rubrik
Academic documentation wird auf der VUW-Website des weiteren ein von
der deutschen Heimat-Uni ausgestellter
Gesamtbelegbogen inklusive Einzelnoten verlangt. Ein solches
academic transcript ist für Eure Bewerbung grundsätzlich
nicht erforderlich. In Grenzfällen kann es aber wieder ratsam sein, durch so einen Belegbogen samt Scheinnoten seine juristischen Fähigkeiten nachzuweisen. Fragt bei
Eurer Heimat-Uni nach, ob es eine offizielle englischsprachige Erläuterung zur deutschen Notenskala gibt.
Ferner sollen laut VUW-Website einer Bewerbung für
Postgraduate Studies wie einem LL.M.-Studium ein Lebenslauf, mindestens zwei akademische Empfehlungsschreiben
(
academic references) und ggf. ein
research proposal beiliegen. Ein
tabellarischer, englischsprachiger Lebenslauf ist relativ schnell
geschrieben, kostenlos, und in jedem Fall ratsam.
Deutsche LL.M.-Bewerber, die das Noten-Kriterium (6,5) erfüllen, müssen nach Auskunft von Frau Coubrough
keine Empfehlungsschreiben mitschicken. Nur in Grenzfällen
sollte man zur Unterstützung seiner Bewerbung Professoren oder auch Arbeitgeber in Deutschland um ein kurzes Empfehlungsschreiben (auf Englisch, wenn möglich) bitten.
Wer auf Nummer sicher gehen will und den Bewerbungsaufwand auslagern möchte, kann sich an das
Institut Ranke-Heinemann wenden. Dieses Institut ist seit Anfang 2004 in Deutschland, Österreich und der Schweiz vom neuseeländischen Hochschulrektoren-Komitee
mit der Bewerbungsabwicklung für alle neuseeländischen Hochschulen beauftragt. Es entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten für den Bewerber. Mitarbeiter des Instituts in
Deutschland, Österreich und der Schweiz bieten eine kostenlose Studienberatung vor Ort an. Darüber hinaus werden – ebenfalls kostenlos – Zeugnisse übersetzt und
beglaubigt sowie der gesamte Einschreibeprozess verwaltet. Schließlich werden alle Bewerber automatisch Mitglied im Alumni-Club des Instituts, über den man sich mit anderen
Studierenden austauschen kann.
3.2 Deadlines
Es gibt zwei Deadlines für Eure Bewerbung. Wer sein LL.M.-Studium im ersten Trimester (ab März) beginnen möchte, muss seine Bewerbung als internationaler Student bis zum
10. Dezember des Vorjahres an die Uni-Verwaltung oder das Institut Ranke-Heinemann
schicken. Dieses leitet Eure Bewerbung nach einer Eingangsprüfung an die Law Faculty. Die Law Faculty selbst akzeptiert LL.M.-Bewerbungen noch bis sechs Wochen vor
Trimesterbeginn. Angesichts der Planung von Reise und Unterbringung sollte man diese Frist aber nicht ausreizen.
3.3 Passfotos
Ich kann nur jedem raten, zu Beginn seiner Bewerbung ca. 8-12 Passfotos anfertigen zu lassen. Passfotos braucht Ihr unter anderem für die Bewerbung bei der Uni, für das
Visum, für den Studentenausweis, für die Wohnheim-Bewerbung, für das International Office der Uni, etc.
4. REISEVORBEREITUNGEN
4.1 Reisepass und Studentenvisum
Eine Anmerkung vorweg: In Bezug auf das Studentenvisum sollten immer die aktuellen offiziellen Informationen der
Neuseeländischen Botschaft beachtet werden, um
Missverständnisse und Probleme wegen etwa zwischenzeitlicher geänderter Verwaltungspraxis zu vermeiden.
Um nach Neuseeland einreisen zu können, muss der Reisepass laut Website der
Neuseeländischen Botschaft in Deutschland noch
drei Monate nach der anvisierten Abreise aus Neuseeland gültig sein. Eine telefonische Anfrage bei der Botschaft in Berlin oder beim
Generalkonsulat von Neuseeland in Hamburg kann aber auch ergeben,
dass tatsächlich auch noch ein Monat Nachlauffrist genügt.
Für ein Studium in Neuseeland, das länger als 3 Monate dauert, braucht man ein
Studentenvisum (Seite einmal "
refreshen",
um das Umlautproblem zu lösen). Informationen über Bewerbungsunterlagen, Kosten und Fristen auf Deutsch findet Ihr auf den Seiten des
New Zealand Immigration
Service oder der
Neuseeländischen
Botschaft in Berlin. Wer das Visum bereits in Deutschland beantragen möchte, muss den
Antrag und die
begleitenden Unterlagen an die Visa Section der Neuseeländischen Botschaft in Berlin schicken. Die Bearbeitungsgebühr beträgt zurzeit
110 Euro, die Zahlung per
Kreditkarte ist
nicht möglich. Als Bearbeitungszeit sollten offiziell bis zu 5 Wochen einkalkuliert werden, häufig sind aber 2-3 Wochen realistischer.
Wer Geld sparen möchte, kann auch zunächst
ohne Visum ("Touristenvisum", 3 Monate gültig) nach Neuseeland einreisen. Dazu sollte man unbedingt die Neuseeländische Botschaft in Berlin um ein Schreiben zu
bitten, das die Einreise und die Visum-Beantragung in Neuseeland gestattet. Dieses Schreiben sowie eine Studienplatz-Bestätigung der Victoria University muss man bei der
Einreisekontrolle vorlegen, wenn man gefragt wird, warum der Rückflug laut Flugticket erst in einem Jahr ist.
Nach der Ankunft muss man innerhalb von drei Monaten vor Ort beim
Immigration
Office in Wellingtoneine Student Permit bzw. ein Student Visa beantragen. Das kostet dann nur
NZ$
70, wenn man auf der Grundlage eines Mietvertrages geltend macht, in Neuseeland
resident zu sein. Die erforderlichen
Antragsunterlagen sind die gleichen wie bei der Antragstellung in Deutschland. Ein Tipp: Man
sollte schon früh morgens
um 8:30 Uhr beim Immigration Office in
Wellington sein, um langes Schlangestehen zu vermeiden.
4.2 Der Hinflug – West- oder Ostroute
Der Flug nach Neuseeland (und zurück) ist neben den Studiengebühren der zweite größere Kostenfaktor. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten bzw. Flugrouten. Zum einen die
„Westroute“ Deutschland – USA – Neuseeland (ggf. mit weiteren Stop-Overs), zum anderen die „Ostroute“ Deutschland – Südostasien
(Singapur, Hongkong) – Neuseeland. Der Flugpreis für die Ostroute lag für uns so um 1.200 Euro, der Preis für die Westroute um 1.500 Euro. Die Ostroute ist (auch wegen
des Preisvorteils) stärker frequentiert, und gute und preiswerte Flüge sind schnell ausgebucht. Die Netto-Flugdauer (Ostroute) beträgt je nach Verbindung übrigens zwischen
23 und 26 Stunden.
Man sollte sich auch nach Flügen nur bis Auckland erkundigen. Der International Airport in Auckland ist der Flughafen in Neuseeland, auf dem die meisten Langstreckenflüge
landen. Falls ein Flug nach Auckland erheblich billiger ist als einer nach Wellington, kann man online bei
Qantas oder
Air New Zealand für ca. NZ$ 80-90 einen Anschlussflug von Auckland nach Wellington
buchen. Dies kann erheblich günstiger sein als die Buchung über ein deutsches Reisebüro. Man sollte aber vorher nachfragen, wie viel Gepäck auf so einem Anschlussflug
zulässig ist.
Einmal in Wellington gelandet, wird man als Internationaler Student von studentischen Mitarbeitern der VUW am Flughafen empfangen und im Sammeltaxi direkt zu seiner
Unterkunft gefahren. Auch wer an einem Sonntag ankommt und noch nicht zu müde ist, kann einige Einkäufe tätigen, denn die meisten Geschäfte haben dann geöffnet.
4.3 Wieviel Fluggepäck darf mit?
Fragt in Eurem Reisebüro unbedingt und ausdrücklich nach Flügen über die
Westroute (über die USA). Nach einer IATA-Regelung ist es erlaubt, auf solchen Flügen
(Economy-Klasse) zwei Gepäckstücke von je 32 Kilogramm und ein Stück Handgepäck von 5 Kilogramm mit sich zu führen. Auf der
Ostroute über Singapur oder Hongkong gilt
diese Regelung nicht, so dass man sich meist mit einem Gepäckstück bis maximal 20 kg (plus Handgepäck) bescheiden muss. Allerdings kann man bei manchen Fluglinien vorher
einen Antrag stellen, dass wegen der langen Aufenthaltsdauer (Nachweis: Uni-Zusage) das zulässige Höchstgewicht auf 30 kg erhöht wird.
Von verschiedener Seite sehr empfohlen wurde
Singapore Airlines. Ein Anruf bei der Fluglinie direkt, ein
Gespräch mit dem Reisebüro oder eine Auskunft beim Flughafen sollte ergeben, dass man als Student für einen längeren Studienaufenthalt im Ausland bei Singapore Airlines ein
Gepäckstück bis 30 kg und ein Handgepäckstück bis 5 (7?) kg mitnehmen darf. Fragt ruhig mehrmals nach und insistiert, auch hier ist es schon mehrmals zu ärgerlichen
Falschauskünften gekommen. Eine schriftliche Studienplatzbescheinigung der Victoria University ist hier zum Nachweis erforderlich.
4.4 Travel Round The World - Option
Wer Aufenthalte in den USA, auf Hawaii, den Fidschi Inseln, in Australien und Singapur plant oder erwägt, sollte sich über ein Around the World-Ticket informieren.
STA-Travel hat zum Beispiel
hier einige interessante Angebote.
4.5 Kofferpacken
Auch wenn es das statistische Jahresmittel vielleicht nicht hergibt: Es kann unangenehm kühl und feucht werden in Wellington. Und zwar drinnen ebenso wie draußen. Wohnungen,
Räume und Zimmer, auch moderne, sind meist schlecht isoliert und die Fenster durchweg einfach verglast. Ohne Witz, manche von uns haben im Winter nachts, wenn die Heizung
aus war, mit Bettdecke, Wolldecke, Wärmflasche UND Schlafsack oben drüber gefroren. Zudem ist es in Wellington häufig recht windig.
Daher gilt: Eher wenig Sommersachen mitnehmen, wind- und regenabweisende Jacke einpacken, die man hier mit einem Fließ zum Unterziehen gegen die Kälte aufrüsten kann. Eine
dicke Winterjacke ist nicht nötig, denn die Temperaturen fallen so gut wie nie unter den Gefrierpunkt. Praktischer sind warme Pullover, die man auch drinnen anziehen kann.
Ein Paar solide Allwetterschuhe, die man auf dem Flug anziehen kann, sind ebenfalls unerlässlich. Unsere Mädchen haben fast alle darüber geklagt, zu wenig oder gar keine
flachen Schuhe mitgenommen zu haben.
Wer bei der Abreise noch keine feste Unterkunft in Wellington hat, sollte sich vorher bei seiner anvisierten Herberge (Backpacker o.ä.) erkundigen, ob sie/er einen
Schlafsack mitbringen muss (in Neuseeland recht häufig der Fall). Ansonsten kann man Schlafsäcke besser und billiger in einem der zahlreichen Outdoor-Läden hier in
Wellington kaufen. Gleiches gilt für andere Trekking-Ausrüstung, wie Schuhe, Thermo-Kleidung, etc.
Die Anzugfrage
Anzug mitnehmen oder nicht? Der Uni-Alltag erfordert grundsätzlich keinen. Die zwei offiziellen Festlichkeiten sind der Ball der Law Faculty im Juli/August und die
Graduation im Dezember. Bei letzterer ist man meist nicht (mehr) im Lande. Für den Ball kann man sich einen Smoking (
Dinner Suit, Tuxedo) bei
Frank Casey oder einem anderen Anzugverleih in Wellington ausleihen (Kostenpunkt für Studenten: ca. NZ$
90-120). Wer ein Internship anvisiert, sollte einen Anzug parat haben, also entweder mitnehmen oder hier kaufen. Völlig versnobte Menschen lassen sich einen Anzug beim
Stop-Over in Singapur schneidern (Hallo Leo!).
Deutsche Jura-Bücher
Es lohnt sich nach unseren Erfahrungen im Allgemeinen nicht, deutsche Jura-Bücher mitzunehmen. Abgesehen davon, dass diese meist ziemlich viel wiegen, kann man vor Ort in
der gut sortierten
Law Library auf eine Vielzahl relativ
aktueller deutscher Kommentare, Lehrbücher und Zeitschriften zurückgreifen. Überdies drängen die Dozenten und Master-Paper-Betreuer darauf, dass man mit dem vor Ort
vorhandenen Material auskommt und nur allgemein zugängliche Quellen zitiert.
Internationaler Führerschein
Nach unseren Erfahrungen und dieser
Seite hier
braucht Ihr bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr keinen Internationalen Führerschein in Neuseeland, weder um ein Auto zu fahren, zu mieten noch zu kaufen und
zuzulassen. Ich will allerdings nicht ausschließen, dass ein Internationaler Führerschein
(Kostenpunkt: ca. 15
Euro) etwaige Kontakte und den Umgang mit der Verkehrspolizei erleichtert. Auch manche Kfz-Versicherungen in Neuseeland verlangen einen Internationalen Führerschein.
Weiterführende Informationen hierzu finden sich auf der Webseite von
Land Transport NZ. Wichtig ist,
dass man bei einem Aufenthalt über einem Jahr ggf. eine neuseeländische Fahrerlaubnis benötigt.
Handys, Akkus und Adapter
Wer überlegt, sein (Vertrags-)Handy mitzunehmen, sollte in Deutschland bei seinem Vertragspartner nachfragen, ob man den Vertrag für die Dauer des Auslandsaufenthaltes
„ruhen lassen“ kann. Eine Warnung: Bei vielen von uns hat der Akku des mitgebrachten Handys die hiesige Stromstärke/Spannung nicht vertragen und ist
kaputtgegangen. Tipp: Akku in Neuseeland kaufen (ca. NZ$ 60). Die Akku-Problematik ist auch bei anderen Geräten aufgetreten, wie z.B. Rasierern.
Wo man am billigsten einen Adapter für Neuseeland bekommt, weiß ich nicht genau. In Deutschland habe ich es nicht versucht. Wer auf Flughäfen in Australien oder Neuseeland
ein Angebot für unter NZ$ 14 sieht, sollte zugreifen, billiger wird es kaum. Mehr als
einen Adapter benötigt man eigentlich nicht.
Laptops
Die meisten von uns haben ihren Laptop aus Deutschland mitgenommen, ihn aber nur zu Hause und nicht in der Law Faculty benutzt. Um in den Wohnheimen oder in der Law Faculty
mit dem eigenen Laptop im Internet surfen zu können, benötigt Ihr eine Netzwerkkarte (10/100 ethernet card). Wer seinen Laptop auch in der Law Faculty benutzen möchte (ca.
20 Laptop Ports sind vorhanden), muss ihn vorher vom
Student Computing Service (SCS) speziell
konfigurieren lassen. Nachteil hier: Man konnte über den Laptop weder auf die eigene SCS-Festplattenpartition noch auf die umfangreichen Databases der Law Library (Westlaw,
Lexis, etc.) zugreifen.
5. GELDFRAGEN
5.1 Studiengebühren
Nach einem
Regierungsabkommen (scroll down) zwischen Deutschland und Neuseeland
müssen deutsche LL.M.-Studenten in Neuseeland die gleichen Studiengebühren (
tuition fees) wie Neuseeländer zahlen, statt der wesentlich höheren internationalen
Gebühren. Für den Zeitraum Februar bis Dezember 2003 beliefen sich die Studiengebühren für uns auf NZ$ 3.500 plus einen Nachschlag von ca. NZ$ 250 - 300,
umgerechnet also insgesamt ca. 1.900 Euro (Umrechnungskurs vom 23. Juni 2003). Mit einem Nachschlag ist
übrigens immer zu rechnen, da sich der Vorauszahlungsbetrag am Vorjahr orientiert.
Man sollte sich für beide Tranchen (die große Vorauszahlung und die kleine Nachzahlung) eine Zahlungsbestätigung ausstellen lassen, um diese später bei der Steuererklärung
geltend machen zu können.
5.2 Bildungskredit
Wer zur Finanzierung seines Aufenthaltes eine Kreditaufnahme in Betracht zieht, kann vor Reiseantritt (oder auch erst in Wellington) beim Bundesverwaltungsamt in Deutschland
einen
Bildungskredit beantragen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig im Jahr zu stellen, denn
die zur Verfügung stehenden Mittel sind begrenzt und der Finanzrahmen wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung festgelegt. Die
Voraussetzungen für die Kreditgewährung sind relativ unproblematisch zu
erfüllen. Mindestens 10 meiner deutschen Kommilitonen haben zwischen März und Juni 2003 Anträge gestellt, alle wurden bewilligt. Ausgezahlt wurden zwischen 2.000 und 7.000
Euro. Der Kredit ist erst nach vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen und wird zur Zeit mit
3,22% verzinst.
5.3 Stipendien und Auslandsbafög
In Deutschland vergeben neben dem
DAAD auch das
Institut Ranke-Heinemann und eine Reihe weiterer Einrichtungen Stipendien für ein LL.M.-Studium in Neuseeland. Wer sich für ein Stipendium bewerben möchte,
sollte dies sehr frühzeitig tun. Nach den Erfahrungen von Kommilitonen empfiehlt es sich, bereits bis zu 1½ Jahre vor Studienbeginn die entsprechenden Unterlagen
anzufordern.
Aufgrund des bereits erwähnten Abkommens zwischen Deutschland und Neuseelands kann man sich als deutscher Studienbewerber auch für inländische (neuseeländische)
Stipendienprogramme für ein LL.M.-Studium bewerben. Hinweise hierzu gibt es bei der
Otago University.
Informationen zu Auslandsbafög finden sich schließlich auf den
Webseiten des Instituts
Ranke-Heinemann.
5.4 Banken, Bargeld und Kreditkarten
Für die Versorgung mit Bargeld in Wellington und Neuseeland kann ich zwei Lösungen empfehlen:
Variante A: Wer ein Girokonto bei der Deutschen Bank (24) hat, kann mit der EC- oder SB-Karte und seiner PIN ohne zusätzliche Gebühren an allen Automaten der
WESTPAC TRUST Bank, dem
Kooperationspartner der Deutschen
Bank in Neuseeland und Australien (scroll down), Bargeld abheben. Eine Übersicht zur Verbreitung von WESTPAC Filialen und Automaten in Wellington findet Ihr
hier. Praktischerweise hat die
WESTPAC auch Filialen (mit Automaten) auf
Vanuatu und den
Fiji Inseln. Man kann allerdings keine Schalter-Geschäfte tätigen, die Kartennutzung ist
auf die Automaten beschränkt. Da wir die Miete und andere größere Ausgaben (z.B. für Reisen) problemlos in bar begleichen konnten, musste ich in Neuseeland kein Girokonto
einrichten. Fragt in Eurer Deutsche-Bank-Filiale ruhig mehrmals penetrant nach dieser Form der Kontonutzung im Ausland, manchmal haben die Mitarbeiter selbst keine Ahnung
davon.
Variante B: Man kann auch ein Konto bei einer Neuseeländischen Bank, zum Beispiel der National Bank, eröffnen. Für internationale Studenten bietet diese Bank
ein
International Student Package an. Kontoeröffnung, -führung und
-transaktionen sind kostenlos. Das Guthaben auf diesem Konto kann unter bestimmten Voraussetzungen mit
bis zu 4,50% p.a. verzinst werden, so dass sich die hohen
Gebühren für die Auslandsüberweisung auf dieses Konto aus Deutschland wieder ausgleichen. Im Paket enthalten ist eine All-in-One-Bankkarte, mit der man am bargeldlosen
Zahlungsverkehr (EFTPOS) in Neuseeland teilnehmen kann. Mit so einer EFTPOS-Karte kann man ohne zusätzliche Gebühren wirklich fast überall (Tankstellen, Shops, Kaufhäuser,
Kneipen, Restaurants, Kiosks, etc.) auch Kleinstbeträge bargeldlos bezahlen. Andere neuseeländische Banken bieten ähnliche, für internationale Studenten maßgeschneiderte
Produkte an.
Daneben ist der Besitz einer
Kreditkarte (am besten Master oder VISA) sehr empfehlenswert. Bei manchen Transaktionen (Mietwagen, Fernseher mieten, Reservierungen
aller Art) wird eine Kreditkarte als Identifikationsmittel oder Sicherheit verlangt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sich auf den entsprechenden
IRH-Seiten.
5.5 Lebenshaltungskosten in Wellington
Die Lebenshaltungskosten in der Hauptstadt Wellington liegen etwas über dem neuseeländischen Landesdurchschnitt, aber wohl unter dem deutschen Durchschnitt. Die Victoria
University hat eine
Aufstellung der Gesamt-Lebenshaltungskosten für einen einjährigen LL.M.-Aufenthalt ins Netz gestellt. Daneben gibt es noch eine
Gesamtkostenschätzung für einheimische Studenten. Inwieweit diese Angaben realistisch sind, lasse ich mal
dahingestellt sein. Unsere Preis-Erfahrungen im Jahr 2003 spiegelt folgende kleine Liste wider:
1 Liter Milch (Supermarkt in der City): NZ$ 1,70
0,6 Liter Cola (Take-Away in der City): NZ$ 2,20-2,60.
1x Mittags Take-Away-Essen (Chinesisch, Sushi, Kebap, Burger, etc): NZ$ 5-7 (macht satt!)
1 x Kino: NZ$ 8-12;
12 Flaschen (0,33l) Bier: NZ$ 11-15;
1 Pint Bier in der Kneipe: NZ$ 4-5;
1 Liter Benzin: NZ$ 0,99; Diesel: NZ$ 0,64
1x Gut Essen gehen: unter NZ$ 20;
1x Uni-Arzt (halbe Stunde): NZ$ 15; Zahnarzt Checkup: NZ$ 35.
Allgemein ist der Lebensmitteleinkauf in Wellington im Schnitt etwas teurer als in Deutschland, da es kaum Discounter wie ALDI gibt. Der Nachteil, daß es an der Uni bzw. der
Law Faculty
keine Mensa gibt, wird durch die günstigen Fast Food und Take-Away-Angebote wieder ausgeglichen.
6. VERSICHERUNGEN
Um sich an der Victoria University einschreiben zu können, muss man vorher eine
Krankenversicherung abschließen. Inzwischen bietet die VUW selbst eine sog.
Student Safe University Insurance (NZ$ 445 für das akademische Jahr 2005) an, die neben einer Krankenversicherung auch noch eine Reisegepäckversicherung u.ä.
bietet. Der Vorteil dieser Versicherung ist, dass sie den Versicherungsrichtlinien des neuseeländischen Bildungsministeriums (
Code of Practice for the Pastoral Care of
International Students) entspricht. Andere Anbieter wie
Unicare und
Southern Cross bieten ebenfalls maßgeschneiderte Studenten-Pakete an.
Aber Achtung: Die teils komplizierten englischen
Versicherungsvertragsklauseln sollte man immer genau durchlesen. Einige der Versicherungen decken nicht die Kosten für einfache Zahnbehandlungen (außer
dental injury
und
pain relief), geschweige denn für Zahnersatz ab.
In Deutschland bietet unter anderem die
DKV
eine relativ kostengünstige Auslands(reise)krankenversicherung an. Wer eine solche Versicherung in Deutschland abschließt, muss aber vorher überprüfen lassen, ob der
Versicherungsschutz den Richtlinien des neuseeländischen Bildungsministeriums entspricht. Dazu sollte man der VUW eine Kopie der Versicherungspolice übermitteln. Dies sollte
frühzeitig geschehen, so dass für eine Prüfung ausreichend Zeit bleibt. Entspricht der Versicherungsschutz nicht den Vorschriften oder übersendet man die Police zu spät, so
erfolgt zumeist eine Zwangsversicherung über den bevorzugten Anbieter der Universität.
Weitere Informationen zu Krankenversicherungen findet man auf den
IRH-Webseiten.
7. WOHNEN
Die Victoria University unterhält eine Reihe von
Studentenwohnheimen und Apartmentblocks. Daneben
kann man sich natürlich auch selbständig um eine Privatunterkunft in Wellington kümmern. Der
Accommodation Service der Victoria University hilft dabei. Fündig werden kann man auch in den Mittwochs- und Samstagsausgaben der
Dominion Post, der größten Zeitung Wellingtons. Bis man etwas Endgültiges gefunden hat,
kann man im
Downtown Backpackers, einer der besseren Jugendherbergen Wellingtons, unterkommen.
Das Downtown Backpackers liegt in der Nähe der Law Faculty und der Busstation, die City ist 5 Fußminuten entfernt. Einen Schlafsack muss man hier
nicht
mitbringen.
7.1 Stafford House
Da viele von uns deutschen LL.M.-Studenten dort gewohnt haben (und das bei unseren Nachfolgern anscheinend auch der Fall gewesen ist), im Folgenden einige Informationen zu
diesem Studentenwohnheim und eine ausdrückliche Empfehlung.
Lage
Von seiner Lage her ist das
Stafford House für
LL.M.-Studenten ideal. Die Law Faculty, an der man 99,9% seiner Studienzeit verbringt, ist nur 2 Fußminuten entfernt. Der Weg weist kaum Steigungen auf und ist größtenteils
überdacht, ein enormer Vorteil im Herbst und Winter. Stichwort Steigungen: Lasst Euch nicht von den
Kampus-Karten (die Law Faculty ist Teil des
Pipitea-Kampus) täuschen. Wellington ist
in einen großen, zum Meer hin abfallenden Hang hineingebaut. Die
anderen
Wohnheime liegen zum Teil weit oberhalb der Law Faculty, und sich abends bei Gegenwind und Regen mit den Einkäufen aus der Stadt im Rucksack einen Hang hochzukämpfen,
weil man einen der eher unregelmäßig fahrenden Busse verpasst hat, ist vielleicht auch nicht jedermanns Sache.
Das Stafford House ist überdies nur 5 Fußminuten vom Lambton Quay entfernt, der Haupteinkaufsstraße Wellingtons. Post, Banken bzw. Geldautomaten, Friseure, ein großer
Supermarkt, ein 24/7-Starmarkt, ein Food Court, der Bahnhof und der Hafen liegen ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Miet- und Nebenkosten
Die (Warm-)Miete für ein Zimmer beträgt für 2005 NZ$ 145 pro Woche. In der Miete enthalten war bei uns die Telefonanschlußgebühr von damals NZ$ 3 pro Woche und Person.
Daneben addierten sich zur Miete bei uns noch folgende Kosten:
- Internetanschluß (optional): einmalige Anschlußgebühr NZ$ 20 + NZ$ 12 Nutzungs-gebühr für 200 Mb pro Woche und Person; die Surf-Geschwindigkeit war eher schlecht. Die
modernen Computer in der Law Faculty sind schneller und die Internet-Nutzung kostenlos;
- Kaution: NZ$ 400, werden vor Beginn des Mietverhältnisses fällig;
- Strom: ca. NZ$ 30-40 pro Monat und Person.
Die Apartments
Das Stafford House (13 Stockwerke) ist das neueste und modernste der Studentenwohnheime und besteht aus 105 Apartment-Einheiten. Die Apartments bestehen fast alle aus drei
Zimmern, es gibt nur 14 Zwei-Zimmer-Apartments. Letztere sind zum Teil den sog.
Residential Assistants (RAs), einer Art studentischer Flurwarte, vorbehalten und daher
relativ schwer zu bekommen. Zur Einrichtung: Die im Gemeinschaftsraum befindliche Küche ist mit Mikrowelle, Geschirrspüler, zwei Herdplatten, aber
keinem Ofen
ausgestattet. In Küche oder Bad ist eine Waschmaschine mit eingebautem Trockner, Bügeleisen und -brett sind (waren) vorhanden. Die Zimmer sind zweckmäßig mit Bett,
Nachtisch, Schreibtisch plus Stuhl und einem Kleiderregal eingerichtet. Alle Zimmer haben einen Internet- („Jetstream“) und einen Fernsehantennenanschluss. Das
komplette Bettzeug inkl. Duvet und Kissen muss man selbst besorgen, am billigsten im
"Warehouse" in der Victoria Street, Wellington. Da wir die
Erstbezieher der Apartments waren, sind diese in einem vergleichsweise guten Zustand.
Bewerbung
Wer ab Beginn des ersten Trimesters, also ab Februar/März in einem Studentenwohnheim wie dem Stafford House wohnen möchte, sollte seine Bewerbung am besten bis zum
1. Oktober des Vorjahres an den Accommodation Service der Victoria University schicken,
um in der ersten Auswahlrunde berücksichtigt zu werden. Spätere Bewerbungen sind nicht weiter schlimm, aber es kann etwas länger dauern und schwieriger sein, ein Zimmer in
seiner „Wunsch-Hall“ zu ergattern. Die Bewerbung für einen Wohnheimsplatz ist auch
online möglich. In jedem Fall sollte man ein Empfehlungsschreiben (
Reference
Form) seines ehemaligen Vermieters beifügen. In der Praxis kann aber auch der/die aktuelle WG-Mitbewohner/in in Deutschland bescheinigen, dass man eine anständige Person
ist. Die Mietverträge mit den Halls laufen meist bis Mitte November, was obskurerweise als
’full year’ bezeichnet wird. Wer vorher ausziehen will, muss
dennoch die volle Miete bis November zahlen. Noch ein Tipp für Wohnheimsinteressenten: Wer es lieber ruhig in seiner Bude hat, sollte das auf alle Fälle in den
Bewerbungsunterlagen an den vorgesehenen Stellen (
type of person) deutlich machen. Wir haben neben zwei E-Gitarren gewohnt..
Bescheinigung für die Steuer
Für die spätere steuerliche Berücksichtigung empfiehlt es sich, sich die Kosten der Unterkunft (und ggf. Verpflegungskosten) von der Wohnheimsverwaltung schriftlich mit
Stempel und Unterschrift bestätigen zu lassen. Die Bestätigung sollte die Wohndauer und den monatlichen Mietzins ausweisen.
8. WELLINGTON
Nach unseren Erfahrungen trifft man mit
Wellington als Studienort eine sehr gute Wahl, in Neuseeland vermutlich
sogar die beste. Kompakter als Auckland, mondäner als Christchurch (Canterbury) und urbaner als Waikato, liegt Wellington landschaftlich reizvoll in einer Bucht am Südzipfel
der Nordinsel. Das Wetter ist im Sommer warm (im Schnitt 20 Grad), im Winter mild (im Schnitt 10 Grad), nur der viele Wind nervt manchmal. Als Hauptstadt verfügt Wellington
über eine abwechslungsreiche Innenstadt, ein reichhaltiges kulturelles Angebot und unzählige Kneipen, Bars, Cafes und Restaurants. Eine Karte und Informationen zu einigen
der vielen Attraktionen Wellingtons findet Ihr
hier. Während meines
Aufenthaltes hier habe ich, von Kleinigkeiten mal abgesehen, in Wellington eigentlich nichts vermisst und mich hier sehr wohl gefühlt.
Mit unseren Erlebnissen und Ausflügen will ich Euch an dieser Stelle nicht behelligen, außerdem würde es den Rahmen dieses Berichts sprengen. Nur ein persönlicher Tipp für
einen kleinen Tagesausflug: Morgens mit der
Tranz Metro (S-Bahn) von Wellingtons Bahnhof nach
Paraparaumu an der Westküste nördlich von Wellington, vom Bahnhof dort mit dem Bus nach Waikanae bis an den Strand,
und dann eine Strandwanderung nach Süden durch die Waikanae-Flussmündung (
Achtung: Nur bei Ebbe möglich!) mit Blick auf Kapiti Island bis nach Paraparaumu Beach.
Abends von dort mit dem Bus zurück nach Paraparaumu und mit der S-Bahn nach Wellington.
9. ZURÜCK IN DEUTSCHLAND
9.1 Führung des LL.M.-Titels in Deutschland
Vor 2005 bedurfte die Führung eines im Ausland erworbenen akademischen Grades der (meist kostenpflichtigen) Zustimmung des Kultus- oder Wissenschaftsministeriums des
Bundeslandes, in dem man seinen ersten Wohnsitz nahm. Zur Vereinheitlichung der teilweise unterschiedlichen Genehmigungspraxis der Länder hat die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder im April 2000 beschlossen, die Führung ausländischer akademischer Grade in Deutschland im Wege einer sog. "Allgemeingenehmigung" künftig
grundsätzlich genehmigungsfrei zu gestalten. Der entsprechende Beschluss ist von den Bundesländern bis 2005 einheitlich umzusetzen, was die meisten auch bereits getan haben.
Nähere Informationen hierzu findet Ihr in einem
Merkblatt der Landesregierung
Schleswig-Holsteins. Auskünfte über den Stand der Umsetzung und das jeweils geltende Recht erteilen die Kultusministerien der Länder.
Nach den aktualisierten Hochschulgesetzen der meisten Bundesländer kann danach ein ausländischer Hochschulgrad, der von einer nach dem Recht des Herkunftslandes anerkannten
Hochschule aufgrund eines durch Prüfung abgeschlossenen Studiums verliehen worden ist, in der Form, in der er verliehen wurde, unter Angabe der verleihenden Hochschule
genehmigungs- und kostenfrei geführt werden. Dabei ist eine nachweislich allgemein übliche Abkürzung (wie LL.M.) zulässig.
9.2 Steuerliche Geltendmachung von Ausgaben für ein LL.M.-Studium
Die Aufwendungen für ein LL.M.-Studium in Neuseeland lassen sich in gewissem Umfang steuerlich geltend machen. Wie der BFH mit Urteil vom 22. Juli 2003 (Az.: VI R 4/02,
veröffentlicht in HFR 2004, 215) festgestellt hat, stellen Aufwendungen für ein LL.M.-Studium im Ausland vorab entstandene Werbungskosten (und damit Fortbildungskosten,
nicht Ausbildungskosten) bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit dar. Nach Ansicht des BFH besteht ein hinreichend konkreter Zusammenhang mit zu erwartenden
Einnahmen aus einer juristischen Tätigkeit. Durch das Auslandsstudium wird das juristische Wissen im internationalen Recht ergänzt und vertieft. Nach erfolgreichem Abschluss
dieses Studiums werden die Chancen erheblich verbessert, den erstrebten Arbeitsplatz zu erhalten. Da man in dem Jahr, in dem man dem LL.M.-Studium nachgeht, typischerweise
gar nicht oder nur teilweise arbeitet, kann es sein, dass die Ausgaben für den LL.M. und andere abzugsfähige Positionen die Einkünfte in der Höhe übersteigen. In diesem Fall
kann man den überschießenden Negativbetrag als Verlustvortrag auf das nachfolgende Jahr vortragen.
Als absetzbare Kosten kommen grundsätzlich in Betracht:
- Studiengebühren (tuition fees), und zwar einschließlich der Nachzahlung in NZ;
- Sonstige Bewerbungskosten (Sprachtest, Reisekosten zum Sprachtest-Ort, Porto, Papier, Kopien, ggf. Beglaubigungen, Übersetzungen, etc.);
- Flug- und sonstige An- und Abreisekosten nach NZ;
- Umzugskosten;
- Studienmaterial (Bücher und Kopierkosten in NZ);
- ggf. Kosten für eine doppelte Haushaltsführung.
Zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausgaben für ein LL.M.-Studium hat Arne von Freeden im Mai 2003 einen zweiteiligen Leitfaden (
Teil 1 und Teil 2) mit Beispielsrechnungen veröffentlicht.
Achtung: Das Institut der sog. unechten doppelten Haushaltsführung (Anerkennung der Kosten für eine doppelte Haushaltsführung ohne eigenen Hausstand) ist seit Anfang
2004 abgeschafft. D.h., wer die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung im Ausland geltend machen möchte, muss nachweisen, dass er/sie am Heimatort einen eigenen Hausstand
im steuerrechtlichen Sinne unterhalten hat.
Wer für die Zeit des LL.M.-Aufenthaltes eine doppelte Haushaltsführung nachweist, kann grundsätzlich zum einen den Verpflegungsmehraufwand für die ersten drei Monate, zum
anderen Unterkunfts- bzw. Übernachtungskosten entweder in tatsächlich entstandener Höhe oder als Pauschale geltend machen. Die für Neuseeland jeweils gültigen Pauschbeträge
kann man Tabellen entnehmen, die das Bundesfinanzministerium am Anfang eines jeden Jahres veröffentlicht (für 2005 siehe Anlage zum BMF-Schreiben vom 9.1.2004, (IV C 5
– S 2353 – 108/04 und IV A 6 – S 2145 – 4/04). Für Neuseeland sind das im Jahr 2005: Verpflegungsmehraufwand i.H.v. EUR 42 für einen vollen
Kalendertag und Übernachtungskosten i.H.v. EUR 100 pro Tag.
All denjenigen, die sich für ein LL.M.-Studium in Neuseeland und insbesondere in Wellington entscheiden, wünsche ich einen schönen Aufenthalt in Wellington, viele neue
Erfahrungen und Bekanntschaften! Ich bin mir sicher, Ihr werdet es nicht bereuen.
Gute Reise!
Frankfurt am Main
Im Juli 2005