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Schuldrechtsreform 2001 - Eine Literaturübersicht
Eine Literaturübersicht

unter Berücksichtigung von Internetfundstellen

Stand: Anfang November 2001

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit)


Schnellübersicht:

http://www.jurawelt.com/Links/deutschesrecht/schuldrecht/reform



I. Vorgeschichte

1. Die Entwicklungen bis 1999


a) Die Pläne zur Schuldrechtsreform stammen bereits aus den 70er Jahren. Erste, umfassende Reformüberlegungen mit dem Plan zur Einsetzung einer Reformkommission wurden noch vom dem damaligen Bundesjustizminister Schmude angestellt (NJW 1982, 2017 ff.), nachdem sein Vorgänger Hans-Jochen Vogel bereits Gutachten zu einer umfassenden Reform eingeholt hatte und diese Pläne auch nach dem damaligen Regierungswechsel unter dem damaligen BMJ Engelhardt weitergeführt wurden (NJW 1984, 1201 ff.). Diese drei Gutachten-Bände sind 1981 (zwei Bände) und 1983 erschienen und stellen noch heute eine Fundgrube für rechtsdogmatische Kritik und rechtspolitische Erwägungen dar (BMJ, Gutachten zur Überarbeitung des Schildrechts, 1981 und 1983; 1988 erschien ein Ergänzungsband zu rechtsvergleichenden Aspekten: Basedow, Die Reform des deutschen Kaufrechts). Nicht aufgegriffen wurden bis heute etwa wegweisende Überlegungen von Karsten Schmidt zur Reform des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die angesichts des weitgespannten Rahmens ebenfalls enthalten waren. Das Thema hat in den 80ern viel Aufsehen erregt und zu einem reichhaltigen Schrifttum geführt. Besonders intensiv und kontrovers diskutiert wurde das Gutachten von Ulrich Huber zum Leistungsstörungsrecht. Der Verfasser hat sich später allerdings von seinen Reformüberlegungen, die eng an das damals noch in Kraft befindliche EKG anschlossen, zum Teil erheblich distanziert (s. nur Huber, Leistungsstörungsrecht I und II, Mohr/Siebeck, 1999). Umfassende Nachweise zur damaligen Diskussion etwa bei Medicus, Schuldrecht I, 12. Aufl., Beck: 2000, Rdnr. 47. Kritik wurde insbesondere unter rechtsvergleichenden Aspekten am deutschen Leistungsstörungsrecht, mit seinem Ansatzpunkt bei der Unmöglichkeit und der (umstrittenen) Nichtregelung der PVV geübt, deren Strukturen mit den Gewährleistungsrechten bei Kauf, Miete und Werkvertrag nicht hinreichend abgestimmt waren, wie etwa die Entwicklung der Beurteilung der Mangelfolgeschäden zeigte (eingehend Huber, Reformgutachten, 1981). Probleme bestanden stets auch beim Verhältnis von Erfüllung, Rücktritt und Schadensersatz sowie im Bereich der CIC und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, die ebenfalls ungeregelt waren. Seit Jahrzehnten in der Diskussion ist das Verjährungsrecht. Auch das Schadensrecht barg viele Ungereimtheiten. Dieses Unbehagen führte zum Plan einer Reform des deutschen Schuldrechts.

b) Nach einigen Umbesetzungen der Reformkommission legte diese 1992 einen Abschlußbericht vor: Abschlußbericht der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechts, Bundesanzeigerverlag, 1992. Auf diesem Abschlußbericht beruhen wesentliche Teile der gegenwärtigen Reform, soweit sie nicht europarechtlich angestoßen wurde. Eine Zusammenfassung der Vorschläge findet sich in NJW 1992, 2377 ff. Dieser Bericht wurde auf dem Deutschen Juristentag 1994 umfassend diskutiert und gebilligt (weitere Nachweise auch insoweit bei Medicus, a.a.O., der dieser Kommission selbst auch wie etwa Kötz, Heldrich, Brambring und Schlechtriem angehörte). Dieser Entwurf geriet in den Jahren darauf wieder in eine gewisse Vergessenheit. Parlamentarisch beraten wurde er nie, nicht einmal in den Fachausschüssen.

c) Erst europarechtliche Entwicklungen (zusf. wiederum Medicus, a.a.O., Rdnr. 49 m.w.N.) führten zu einer Wiederaufnahme der Überlegungen beim Bundesjustizministerium, nachdem insbesondere die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie der EG von 1999 zumindest eine Reform der kaufrechtlichen Gewährleistung erforderlich gemacht hätte, die bis Ende 2001 umzusetzen war. Die Zeit begann zu drängen.


2. Die Entwicklung seit 1999 (Zeittafel: http://www.juracafe.de/ressourcen/schuldrecht)

Vor die Aufgabe gestellt, ohnehin die europarechtlichen Vorgaben in nationales Recht umsetzen zu müssen, standen eine "kleine" und eine "große Lösung" zur Debatte.

Zur Gesetzgebungsgeschichte:
http://www.jura.uni-freiburg.de/Junge.Zivilrechtswissenschaftler/Freiburg2001/Schuldrechtsmodernisierung

Im BMJ entschied man sich früh für die letztere Lösung und brachte den Regierungsentwurf vom 09.05.2001 parallel gleich als Fraktionsentwurf der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in den Bundestag ein. Danach erwachte die deutsche Zivilrechtswissenschaft aus ihrem reformpolitischen "Dornröschenschlaf" und meldete Widerspruch an, der indessen weithin zu spät kam und den Gesetzgebungsprozeß eher marginal beeinflußt hat. Das BMJ hat jedoch ungeachtet aller Kritik an der "großen Lösung" festgehalten und sich darin auch durch Hinweise auf volkswirtschaftliche und politische Kosten nicht beirren lassen (eingehend Däubler-Gmelin, NJW 2001, 2281 ff.). Das Ziel lautete ganz klar, das deutsche Kauf- und Vertragsrecht auf den Stand des UN-Kaufrechts zu bringen. Dies zeigt, welchen Einfluß das CISG auf die Reformpläne gewonnen hat (dazu: Schlechtriem, Internationales UN-Kaufrecht, Tübingen: Mohr/Siebeck, 1996; ders., Hrsg., Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht, 3. Aufl., Beck: 2000) und welche Bedeutung rechtsvergleichende Überlegungen bei diesem Ansatz hatten. Eine besondere Rolle spielte dabei die Rezeption des angloamerikanischen Leistungsstörungsrechts. Um diesem Recht gleichzuziehen, wurde die Kappung traditioneller Verbindungslinien zum römischen Recht in Kauf genommen (sehr kritisch dazu, Knütel, 2001, 2519). Die Zivilrechtswissenschaft wie die Praxis - deren Verbindungslinien heute eher zu Unrecht unterbetont werden - stritten um die "große Lösung" und brachten eine "kleine Lösung" ins Spiel, um Zeit für eine durchdachte Reform zu gewinnen. Dieser Vorschlag hatte einiges für sich, fand aber politisch keinen Anklang und setzte sich folglich nicht durch. Positiv äußerten sich selbstredend die ehemaligen Mitglieder der Schuldrechtsreformkommission (etwa: Heldrich, NJW 2001, 2521). Indessen ergab sich nach einem Aufruf der Passauer Zivilrechtslehrer Altmeppen und Wilhelm dann doch erheblicher Widerstand, der inzwischen unter dem Druck der Ereignisse aufgeben worden ist, da sich die "große Lösung", wie immer man sie bewertet, letztlich nicht verhindern ließ:

Kritik der 257 Zivilrechtswissenschaftler
http://www.jura.uni-passau.de/fakultaet/lehrstuehle/Altmeppen/1024x768/Schuldrechtsreform.htm
s. auch Altmeppen, 2001, 1131 und 1399
Wolff/Pfeiffer, ZRP 2001, 303
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/schumod/material/wolf.htm
kritisch: Rainieri, http://ranieri.jura.uni-sb.de/Veroeffentlichungen/schuldrechtsreform.htm

Es kam sogar zu Gegenentwürfen für eine "kleine Lösung", orientiert insbesondere am österreichischen Implementationsmodell der betreffenden Richtlinien:

Gegenentwurf von Kirchner/Richter
http://www.jura.uni-passau.de/fakultaet/lehrstuehle/Altmeppen/1024x768/Schuldrechtsreform/Gegenentwurf.htm
Weiterer Gegenentwurf: Ernst/Gsell, ZIP 2000, 410 ff.

Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens haben sich Änderungen ergeben, die allerdings eher Details und sprachliche Konventionen betreffen als die "großen Linien" des Reformvorhabens. So war an der "Rationalisierung" der Unmöglichkeit als scheinbarer Grundkategorie des Unmöglichkeitsrechts nichts zu rütteln, mochten die Einsichten insbesondere von Ulrich Huber noch so durchdacht sein (s. Leistungsstörungsrecht, 1999, Bd. I). Nunmehr wird der Bundesrat am 09.11.2001 abschließend entscheiden. Scheinbar sind noch zahlreiche redaktionelle Änderungen im politischen Gespräch. Zwar sollte man meinen, daß der Reformprozeß im Internet vom Bundesjustizministerium angemessen begleitet worden wäre, etwa indem die Expertenanhörung vor dem Rechtsausschuß komplett ins Netz gestellt worden wäre. Dem war indessen bei weitem nicht so. Wer sich intensiv informieren wollte, war auf andere Quellen angewiesen als auf: http://www.bundesjustizministerium.de

Einen guten Überblick bieten gegenwärtig die Arbeiten vom Lehrstuhl Reichold, Tübingen:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/reichold/schuldrechtsreform/schuldrechtsreformeinf.pdf

II. Die Entwicklung des Reformvorhabens in der wissenschaftlichen Kritik seit 2000

Der Reformprozeß fand weitgehend unter völligem Ausschluß der demokratischen Öffentlichkeit der nichtfachspezifischen Medien statt, sieht man von einzelnen Artikeln in den "großen" deutschen Tageszeitungen einmal ab. Von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet wurde der Reformprozeß vom der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler in Freiburg, die den Verlauf des Reformprozesses stets vorbildlich rekonstruiert haben und auch eine umfassende Übersicht zur veröffentlichten Literatur bieten:

Umfassende Übersicht und Materialien
http://www.jura.uni-freiburg.de/Junge.Zivilrechtswissenschaftler/Freiburg2001/Schuldrechtsmodernisierung/

Die Zivilrechtswissenschaft reagierte nach Veröffentlichung des Regierungsentwurfes nunmehr schnell. Am 17. und 18. November 2000 fand in Regensburg ein großes Symposium zum Thema "Schuldrechtsmodernisierung 2001" statt. Der von Ernst/Zimmermann unter dem Titel: "Zivilrechtswissenschaft und Schuldrechtsreform" (Mohr/Siebeck, 2001) herausgegebene Tagungsband ist geradezu eine Fundgrube für die künftige Dogmatik des neuen Schuldrechts und ist perspektivisch umfassend angelegt. Besonders lesenswert ist die umfassende Kritik von Ulrich Huber über "Das geplante Recht der Leistungsstörungen" neben anderen bahnbrechenden Arbeiten, die nicht einzeln erwähnt werden können.

Einzelheiten dazu:
http://www.mohr.de/schuldr/schuldrecht.htm

Im Januar 2001 fand in Münster ein weiteres Symposium zum Thema "Die Schuldrechtsreform vor dem Hintergrund des Gemeinschaftsrechts" statt, dessen Tagungsband ebenfalls bei Mohr/Siebeck, 2001, erschienen ist und den vorgenannten Band in nahezu optimaler Weise ergänzt.

Gemeinschaftsrecht und Schuldrechtsreform:
http://www.mohr.de/schuldr/schuldr_reform.htm

Eine Sondertagung der Zivilrechtslehrervereinigung zum Thema "Schuldrechtsmodernisierung" fand am 30./31. März 2001 in Berlin statt. Sie ist in Heft 10 der Juristenzeitung 2001 eingehend dokumentiert.
http://www.mohr.de/jrnl/jz/jz5610.htm
Die Beiträge stehen dort zum Download im Format pdf bereit und sind sämtlich sehr informativ.

Eine weitere Tagung hat die Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.V. im September 2001 veranstaltet und in Ihrem seit 1990 erscheinenden Jahrbuch für 2001 dokumentiert:

Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler
2001, Das neue Schuldrecht
Freiburger Tagung, 5. bis 8. September 2001,
für die Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.V.
hrsg. von Tobias Helms, Daniela Neumann, Georg Caspers, Rita Sailer und Martin Schmidt-Kessel,
Stuttgart: Boorberg, 2001, ca. 350 Seiten, DM 64,-;
http://www.boorberg.de

Thesenpapiere: http://www.jura.uni-freiburg.de/Junge.Zivilrechtswissenschaftler/Freiburg2001/Schuldrechtsmodernisierung

Einzelne Arbeiten begleiteten die Reform überaus kritisch. Es können nachstehend nur einige wenige genannt werden. So etwa Arbeiten insbesondere von Dauner-Lieb, Köln. Siehe u.a.: Die geplante Schuldrechtsmodernisierung - Durchbruch oder Schnellschuss?, JZ 2001, S. 8.

Übersichten, Aufsätze und Materialien zum Download:
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/schuldrecht/schuldrecht_idx.htm
Dort findet sich auch eine ausgezeichnete Kommentierung zum Diskussionsentwurf der Bundesregierung bzw. den Fraktionsentwürfen

Kritische Bemerkungen finden sich etwa bei H. Honsell, Einige Bemerkungen zum Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes, JZ 2001, S. 18
Volltext: http://www.mohr.de/jrnl/jz/jz5601.htm

Besondere Beachtung verdient erwartungsgemäß eine Arbeit von Canaris:
Canaris, Zur Reform des Rechts der Leistungsstörungen
http://www.uni-leipzig.de/wirtschaftsrecht/dokumente/reform.pdf
, der die Gegenposition zu Ulrich Huber entfaltet

Einzelheiten diskutieren etwa:

Schapp, Pflichtverletzung als Grundtatbestand?, JZ 2001, 583;
Stoll, Notizen zum neuen Leistungsstörungsrecht, JZ 2001, 589;
Kurzübersicht: http://www.mohr.de/jrnl/jz/jz5611#Hans Stoll

Positiv zur Reform etwa:

S. Lorenz, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung - ein Beispiel für die Überhastung der Kritik an der Schuldrechtsreform, JZ 2001, S. 742;
dessen Website eine ausgezeichnete Präsentation des Materials bietet:
http://www.stephan-lorenz.de/schumod
Dort auch zahlreiche weitere Hinweise, Texte und Materialien.

Das Verhältnis der Schuldrechtsreform zum öffentlichen Recht untersucht Dötsch:

Dötsch, Schuldrechtsmodernisierung und öffentliches Recht
http://www.uni-koeln.de/jur-fak/lbrah/hinweis_mat.htm

Interessant ist etwa nunmehr die abschließende Wertung von Dauner-Lieb:

Stellungnahme von Dauner-Lieb, Anwaltblatt 10, 2001, 549
http://www.anwaltverein.de/01/07/beitr1001.pdf

Eine zusammenfassende Übersicht, die weiter ausgebaut werden soll und auch ein spezielles Diskussionsforum nebst Hinweisen zu allen zentralen Aspekten bietet, findet sich unter:
http://www.schuldrechtsmodernisierung.com/index3.html

III. Zum neuen Recht

1. Internetfundstellen (soweit noch nicht genannt)

Eine Kurzübersicht für Übung und Examen bieten etwa:
http://www.klausuraufbauschemen.de/400.htm

Sehr übersichtliche Einführungen in Einzeldarstellungen bieten die "Düsseldorfer Materialien" zur Schuldrechtsreform unter:
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/lehre/schuldrreform/schuldrreform.htm

Eine Textausgabe findet sich unter:
http://www.zehentmeier.de/schuldrechtsreform.htm

Übersichten bietet auch ansatzweise Maschmann unter:
http://www.cfmueller-campus.de/skripten.htm

Umfassende Materialien sind nachgewiesen unter:
http://www.juralink.de/news/SchuldR-Reform/SchR-Reform-Links.htm

Insbesondere synoptische Übersichten bieten die Materialien der Kanzlei Bartsch pp.:
http://www.bartsch-partner.de/bgb-neu/

Dort findet sich auch die Karlsruher Synopse:
http://www.bartsch-partner.de/bgb-neu/inhalt.html

Knappe, aber interessante Übersicht für Praktiker unter:
Übersicht: http://www.dnoti.de/topact/top0126.htm

Materialien und Hinweise vornehmlich für Studenten mit Schemata:
http://www.jura-durchblick.de/Schuldrechtsreform.htm

Kurzübersichten zur Schuldrechtsmodernisierung:
RAe Graefe & Partner
http://www.neues-vertragsrecht.de/

Weitere Hinweise:
http://www.jura.uni-tuebingen.de/picker/schuldre.htm

Ergänzend sei auf die Literaturliste von Georg Bitter, Bonn, hingewiesen:
http://www.jura.uni-bonn.de/institute/handelsr/gbitter/Schuldrechtsreform.htm#Info

2. Buchveröffentlichungen

Nachfolgende Auflistung beruht weitgehend auf Verlagsmitteilungen, da die betreffenden Bände bisher weithin erst angekündigt sind. Ergänzungsvorschläge bitte an redaktion@jurawelt.com.

a) Gesetzessammlungen, Synopsen, Gesetzesdokumentation

- Konzelmann, BGB on click
Gesamttext vor und nach der Schuldrechtsreform
Link-Synopse - Nummerierungsvergleich - Änderungsnavigator - Gesetzesbegründung
Stuttgart: Boorberg, 2001, CD-ROM, DM 20,-

- Konzelmann, Kursbuch zum Schuldrecht 2002
Arbeitshilfen mit Text- und Nummernsynopsen
Stuttgart: Boorberg, 2002, ca. 90 Seiten, DM 20,-
Das Werk schafft einen raschen Überblick über alle gesetzlichen Bestimmungen, die von dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts betroffen sind.
http://www.boorberg.de

- Pfeiffer, Neues Schuldrecht - Gesetzessynopse,
Neuwied: Lichterhand, Dez. 2001, ca. 450 S., DM 29,80
http://www.luchterhand.de

- BGB mit Schuldrechtsreform (Beck'sche Textausgaben)
Mit einer Einführung von Prof. S. Lorenz, Augsburg,
Neues und altes Recht in Gegenüberstellung
München: C.H.Beck, 2002, ca. 600 S., DM 13,80
http://www.beck.de

- Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Dokumente und Begründungen aus der Gesetzgebungsphase
mit einer Einführung von Prof. Dr. C. W. Canaris, München,
München: Beck, 2002, ca. 1500 S., DM 130,-, Dez. 2001

- Schmidt-Räntzsch u.a., Das neue Schuldrecht.
Kommentierende Darstellung anhand von Materialien
Bonn: Bundesanzeiger-Verlag, 2001, ca. 700 S., DM 98,-
http://www.bundesanzeiger-verlag.de

- Dörner/Staudinger,
Schuldrechtsmodernisierung
Synoptische Gesamtdarstellung
Baden-Baden: Nomos, Anfang 2002, ca. 400 S., DM 58,- (Subskript: DM 49,-)
http://www.nomos.de

- Dauner-Lieb u.a. (Hrsg.),
BGB Textausgabe,
Berlin: Deutscher AnwaltVerlag, Dezember 2001, ca. 580 S., DM 15,65
http://www.anwaltverlag.de

b) Kommentare

- Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch,
München: Beck, 61. Aufl., 2001/2002
Ergänzungsband: Schuldrechtsmodernisierungsgesetz,
zum Kommentar; der Band ist nicht einzeln beziehbar,
Erscheinungstermin: Frühjahr 2002
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=47E63DBED23C11D5915E000219566997&site=palandt

- Dörner u.a., BGB. Bürgerliches Gesetzbuch.
Handkommentar
Baden-Baden: Nomos, 2. Aufl., Anf. 2002,
für Bezieher mit Internetservice
http://www.nomos-online.de

- Dauner-Lieb u.a. (Hrsg.), AnwaltKommentar. Das neue Schuldrecht.
Erläuterungen der Neuregelungen zum Verjährungsrecht, Schuldrecht, Schadensersatzrecht und Mietrecht
Berlin: Deutscher AnwaltVerlag, 2001, ca. 850 S., DM 148,64

- Kohte/Micklitz/Tonner/Willingmann,
Das neue Schuldrecht
Kompaktkommentar
Neuwied: Luchterhand, Febr. 2002, ca. 300 S., DM 58,-
Erläuterung aller geänderten Vorschriften

- Avisiert ist ein Ergänzungsband zum Münchener Kommentar,
Bürgerliches Gesetzbuch,
Band 2: Schuldrecht Allgemeiner Teil, 2001,
München: Beck, §§ 241 - 432 BGB,
der im nächsten Frühjahr erscheinen soll; der Besondere Teil ist in Vorbereitung

c) Lehrbücher

- Rauda/Zenthöfer
Das neue Schuldrecht
Überblick – Schemata – Beispiele
Dänischenhagen 2001, Richter-Verlag, 1. Aufl., 116 S., DM 14,80
bereits erschienen

- Huber/Faust
Schuldrechtsmodernisierung
Einführung in das neue Recht
München: Beck, 2002, ca. 300 S., DM 45,- (Dez.)
Das Schuldrecht 2002
Systematische Darstellung der Schuldrechtsreform

- Lorenz/Riehm, Update Schuldrechtsreform
München: Beck, 2002, DM 34,- (Frühjahr 2002)

- Dauner-Lieb (Hrsg.), Das neue Schuldrecht. Fälle und Lösungen,
Heidelberg: C.F. Müller, Dezember 2001 (Lizenzausgabe bei: Deutscher Anwaltverlag)
Sicher eine der interessantesten Neuerscheinungen der nächsten Monate

- Harm Peter Westermann (Hrsg.), Das Schuldrecht 2002,
Systematische Darstellung der Schuldrechtsreform,
Stuttgart: Boorberg, 2002

- Schimmel/Buhlmann, Frankfurter Handbuch zum neuen Schuldrecht
Neuwied: Luchterhand, Febr. 2002, ca. 600 S., DM 150,-
Auswirkungen auf die Praxisvertragspraxis und Gegenstrategien

- Brox/Walker, Besonderes Schuldrecht,
München: Beck, 26. Aufl., Herbst 2001, 537 S., DM 29,50
unter Berücksichtigung der Neuregelungen

- Annegerd Alpmann-Pieper/Peter Becker
Skript Express - Reform des Schuldrechts
Das neue BGB
Das ab 1. Januar 2002 gültige Recht!
2. Auflage 2001, DM 29.10
Text der neuen Vorschriften mit Kommentar
systematische Darstellung aller zentralen Rechtsinstitute

- Ab Januar 2002 bei Alpmann Schmidt:
die neuen Schuldrechts-Skripten
SchuldR AT 1
SchuldR AT 2
SchuldR BT 1
SchuldR BT 2 (mit dem aktuellen Mietrecht)
Karteikarten in Neuauflage mit eingearbeiteter Schuldrechtsreform
Kurzinformationen zur Schuldrechtsreform als Kassette/Audio-CD
http://www.alpmann-schmidt.de

d) Gesamtdarstellungen für die Praxis

- Haas/Heinrichs/Medicus/Rolland/Schäfer
Das neue Schuldrecht
München: Beck, 2002, ca. 750 S., DM 98,-

- Westermann (Hrsg.), Das Schuldrecht 2002,
Systematische Darstellung der Schuldrechtsreform,
Baden-Baden: Nomos, Anfang 2002, 210 S., DM 54,-
schwerpunktartige Darstellung der besonders relevanten Änderungsbereiche
http://www.nomos.de

- Henssler/Graf von Westphalen
1. Auflage; November 2001; ca. 800 Seiten,
Subskriptionspreis bis zum Erscheinen ca. DM 168,20 / € 86,- danach ca. € 97 (189,72)
ISBN 3-89655-088-8
http://www.zap-verlag.de/verlagsverzeichnis/static/files/141.html

- Frank A. Hammel (Hrsg.),
AGB: Notwendige Änderungen nach der Schuldrechtsreform
Ein Leitfaden zur praktischen Umsetzung der Schuldrechtsreform
– insbesondere für die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen –
für Rechtsanwälte und Juristen in der Wirtschaft
Berlin: lexxion-Verlag,
Ende November / Anfang Dezember 2001, ca. 180 S., ca. DM 68,-
mit zusätzlichem Online-Apparat und Nutzung des Schuldrechts-Forums in der Datenbank LexxionPro)
http://www.lexxion.de

e) Beratungspraxis

- Dauner-Lieb u.a. (Hrsg.), Das neue Schuldrecht in der anwaltlichen Praxis.
Verjährungsrecht-Leistungsstörungsrecht-Kaufrecht-Werkvertragsrecht-Schadensersatzrecht-Mietrecht,
Berlin: AnwaltVerlag, Dezember 2001, ca. 420 S., DM 76,28

- Konzen / Dauner-Lieb / Heß (Hrsg.), Das neue Schuldrecht.
Reader (Arbeitstitel), mit Beiträgen von Professor Dr. Dieter Medicus u.a.,
Köln: Heymanns, 2002. Umfang und Preis noch unbestimmt

- Schmidt-Räntsch, Das neue Schuldrecht.
Anwendung und Auswirkungen in der Praxis
Köln: Heymanns, 2002, ca. 300 Seiten, ca. DM 78,00
http://www.heymanns.com

- Dospil / Hanhörster / Weber, Mandatspraxis Neues Schuldrecht
Köln: Heymanns, 2002, Umfang und Preis noch unbestimmt

- Amann/Brambring/Hechtel
Die Schuldrechtsreform in der notariellen Praxis
Gestaltungshinweise, Fallbeispiele, Checklisten und Übersichten
München: Beck, 2002, ca. 300 S., DM 76,-

- Mansel, Das neue Verjährungsrecht in der anwaltlichen Praxis
Berlin: Deutscher Anwaltverlag, Dez. 2001, ca. 110 S., DM 58,67

- Huber, Das neue Schadensersatzrecht in der anwaltlichen Praxis.
Berlin: Deutscher AnwaltVerlag, Dez., 2001, DM 58,67

- Buschbell/Dollendorf, Fristentabelle für die Anwaltspraxis,
Berlin: Deutscher Anwaltverlag, 2002, 5. Aufl., 2002, 67 S., DM 48,90

- Veith/Schmeken/Todenhöfer,
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
Praxishandbuch mit aktuellem Gesetzestext
Tönisvorst: GKU-Verlag Jürgen Sommer,
ca. 300 S., Subskript: € 38,25; danach: € 43,50

- Ott/Luer/Heussen,
Anwalts-Checkbuch-Aktuell
Schuldrechtsreform
Köln: Otto-Schmidt-Verlag, ca. 600 S., DM 136,-, Nov. 2001
Enthält Checklisten für die anwaltliche Praxis und ist auf die Brennpunkte der Rechtsberatungspraxis zugeschnitten.

- Fingerhut, Das neue Schuldrecht in der Unternehmenspraxis
Ein Überblick für Anwälte, Notare und Steuerberater
Köln: Heymanns, 2002. Etwa 80 Seiten, ca. DM 19,80

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