Das Referendariat
Es gibt zwar in dem Sinne nicht "überfüllte Gerichte", doch übersteigt auch die Zahl der Referendariatsbewerber schon seit langem die Zahl der Ausbildungsplätze. Das hat in fast jedem Bundesland Wartelisten zur Folge.
Da die Ausbildung der Juristen Ländersache ist, gibt es allerdings von Bundesland zu Bundesland erhebliche Unterschiede, so dass sich der angehende Referendar unbedingt über die Zustände in möglichst jedem für ihn in Frage kommenden Bundesland zu erkundigen. Hier zeigt sich auch der Vorteil der potentiell großen Auswahl: Wenn man die unterschiedlichen Einstellungsbedingungen der einzelnen Bundesländer miteinander vergleicht, findet man mit Sicherheit eine Gestaltung, die den eigenen Interessen entgegenkommt - sei es eine geringe Wartezeit oder, anders gewendet, eine Wartezeit, die lang genug ist für eine Promotion, einen Magisterstudiengang im Ausland oder aber die längere Mitarbeit in einer Kanzlei.
Nachfolgend haben wir für jedes Bundesland den Aufbau des Referendariats sowie wichtige Einzelheiten wie Wartezeit, Gehalt etc. aufgezeigt. Für die Korrekheit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir natürlich keine Gewähr übernehmen.
Wir versuchen aber, die Informationen ständig zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen, und dabei
brauchen wir
Eure Hilfe! Wenn Ihr erkennt, dass Informationen nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind (es ändert sich ständig irgendwo irgendetwas!), dann teilt uns das bitte unter
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