Viel Wissenswertes zum Ablauf des 2. Staatsexamens in NRW kann man
auf
der Seite des LJPA. Für alle die nicht (nur) selber dort nachschauen möchten, kommt hier eine kleine Zusammenfassung:
1. Termine
In NRW findet das Examen jeden Monat statt. Die Klausuren werden in der 1. Hälfte des 21. Ausbildungsmonats geschrieben. Die Ladung bekommt man ca. 2-3
Wochen vorher. Wer schon nicht genügend Klausuren bestanden hat oder die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht hat, bekommt den Bescheid darüber ca. 3 ½ Monate nach
den Klausuren. Für alle anderen findet die mündliche Prüfung grundsätzlich im 5. Monat nach den Klausuren statt. Die Ladung dafür erhält man mit den Vorpunkten und dem
Gebiet des Aktenvortrags ca. 3 Wochen vor dem Termin der mündlichen Prüfung.
2. Schriftliches Examen
Das schriftliche Examen besteht aus acht Klausuren, davon
- 4 im Zivilrecht
- 2 im Strafrecht und
- 2 im Öffentlichen Recht.
Meistens wird dabei mit dem Zivilrecht begonnen, eine feste Reihenfolge gibt es aber nicht. Wer wissen möchte, wann und in welcher Reihenfolge seine Klausuren
geschrieben werden, kann unter oben genanntem Link unter
Termine nachsehen. Dort befinden sich in der Regel zumindest die Klausuren für das aktuelle Jahr, manchmal
auch schon für das kommende.
Wo man die Klausuren schreibt, wird seit 2006 per Computer bestimmt. Maßgeblich dabei ist die Stammdienststelle. Für jede Stammdienststelle ist ein Klausurenort (der nicht
mit der Stammdienstelle identisch sein muss) voreingestellt, an dem die Klausuren dann in der Regel geschrieben werden (z.B. Stammdienststelle Essen = Klausurenort Essen
oder Stammdienstelle Dortmund = Klausurenort Hamm). Außerdem ist pro Stammdienstelle mindestens ein Ausweichort vorgesehen, falls der erste Raum voll oder nicht verfügbar
ist. Eine Tabelle mit allen Klausur- und Ausweichorten befindet sich
hier. Es ist jedoch auch möglich, sich (auch schon frühzeitig) einen
bestimmten Klausurenort zu wünschen, den das LJPA dann im Rahmen der Kapazitäten berücksichtigt. Entsprechende Wünsche sollten spätestens 4 Wochen vor den Klausuren an das
zuständige OLG oder das LJPA gerichtet werden.
Gesetzestexte und Kommentare müssen selbst mitgebracht werden. Oft besteht jedoch die Möglichkeit, die Bücher über Nacht bzw. übers Wochenende im Klausurraum zu lassen, so
dass man nicht jeden Tag die ganze Schlepperei hat. Papier wird gestellt. Kontrollen der Gesetze und Kommentare finden je nach Aufsicht verschieden stark statt. Manchmal
findet gar keine Kontrolle statt, manchmal werden nur kleiner Kontrollen vorgenommen, während der Prüfling gerade auf der Toilette ist und manchmal finden auch gründlichere
Kontrollen im Beisein des Prüflings statt.
Zu möglichen Klaureninhalten lässt sich folgendes sagen:
- Im Zivilrecht gibt es keine Aufteilung in Zivilrecht und Nebengebiete. Es kann vielmehr in jeder Klausur alles drankommen. Dabei ist es oft der Fall, dass 1-2
Klausuren aus dem Vollstreckungsrecht kommen. Es hat jedoch auch schon Termine (fast) ganz ohne Vollstreckungsrecht gegeben, in denen nur allgemeine Zivilrecht, u.U.
verknüpft mit etwas Handels- und Gesellschaftsrecht geprüft wurde. Wegen der erhöhten Anwaltsorientierung der Ausbildung ist es meistens so, dass 2 Anwalts- und 2
Gerichtsklausuren geschrieben werden. In der Anwaltsklausur ist i.d.R. ein Gutachten zu fertigen, immer öfter ist jedoch auch zusätzlich noch ein Schreiben an das Gericht
oder den Mandanten zu entwerfen.
- Im Strafrecht ist es üblich, dass eine Klausur aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft gestellt wird. Dies ist wohl in fast allen Fällen eine
Anklageschrift mit Abschlussverfügung und Gutachten, möglich (aber wohl eher selten) ist aber der Entwurf eines Antrags auf Haftbefehl. Die andere Klausur ist dann meist
eine Urteils oder Revisionsklausur, wobei mittlerweile auf Grund der anwaltsorientierten Ausbildung eine Revisionsklausur wahrscheinlicher sein dürfte. In den
Revisionsklausuren muss regelmäßig keine komplette Revisionsbegründungsschrift gefertigt werden, sondern nur es müssen nur die Anträge formuliert werden.
- Im Öffentlichen Recht ist meistens eine Klausur eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss des VG). Die andere Klausur ist dann meist eine
Anwaltsklausur oder eine Klausur aus behördlicher Sicht (z.B. Gutachten und Widerspruchsbescheid), wobei letzteres wohl seltener sein dürfte, als die Anwaltsklausur. Es
kommt jedoch nach wie vor beides vor. Häufig ist wohl auch mindestens eine Klausur aus dem vorläufigen Rechtsschutz, aber auch hier gibt es Ausnahmen.
All dies soll jedoch nur eine grobe Richtlinie sein, um sich in etwa einen Überblick über das zu verschaffen, was einen erwarten könnte. Man sollte sich jedoch nicht
allzu sehr auf etwaige Regelmäßigkeiten verlassen und immer mit Überraschungen von Seiten des LJPA rechnen.
3. Notenbekanntgabe
Wann die Notenbekanntgabe erfolgt, richtet sich danach, ob man zur mündlichen Prüfung zugelassen wird oder nicht. Um zur Mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, müssen
mindestens 3 Klausuren bestanden worden sein. Außerdem muss insgesamt ein Schnitt von 3,5 Klausuren erreicht werden, d.h. wer unter 21 Vorpunkten liegt, wird zur mündliche
Prüfung nicht zugelassen, auch wenn er die erforderlichen 3 Klausuren bestanden hat. Die Mitteilung über die Klausurenblöcke erfolgt ca. 3 ½ Monate nach den Klausuren per
Einschreiben. Zudem wird zeitgleich eine Liste mit den Kennziffern all derer, die einen Klausurenblock hatten,
auf der Seite des LJPA bei den Klausurterminen eingestellt, so dass
jeder dort schon nachsehen kann, ob er einen Klausurenblock hatte und nicht panisch auf den Briefträger warten muss.
Für alle, die zur mündlichen Prüfung zugelassen sind, heißt es nun weiter warten, da die mündliche Prüfung ja erst im 5. Monat nach den Klausuren stattfindet. Auch die
mündlichen Termine werden, meist zusammen mit dem Thema des Aktenvortrags, auf der Seite des LJPA unter "Termine" eingestellt. Seinen genauen Termin erfährt man jedoch erst
ca. 3 Wochen vor der mündlichen Prüfung. Dann werden nämlich einerseits die Kennziffern derer, die an dem jeweiligen Tag Prüfung haben, ins Internet eingestellt. Man kann
also (fast) jeden Morgen im Internet nachsehen, ob man in 3 Wochen dran ist oder nicht.
Die Ladung mit der Notenbekanntgabe erhält man meistens am selben Tag, an dem man seine Kennziffer im Internet gefunden hat. Um seine Vorpunkte zu errechnen, addiert man
einfach alle Ergebnisse und multipliziert sie mit 0,75. Für alle, die nicht selber rechnen wollen, befindet sich
auf der der Seite des LJPA auch ein Notenrechner, der das Rechnen für einen
übernimmt. Mit der Ladung erfährt man außerdem noch die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses und die Uhrzeit von Vorgespräch und Aktenvortrag sowie das Thema des
Aktenvortrags.
4. Aktenvorträge und Protokolle
Wer vor der mündlichen Prüfung anhand von Originalaktenvorträgen üben möchte, kann solche zusammen mit dem Prüfervermerk meistens bei der Stammdienststelle in der Bibliothek
oder beim Personalrat zum Kopieren ausleihen.
Protokolle von mündlichen Prüfungen besorgen sich die meisten wohl bei
Berger. Die Protokolle können dort schriftlich, per Fax oder telefonisch bestellt werden und
werden dann zugeschickt oder können vor Ort abgeholt werden. Weitere Informationen finden sich unter
http://www.jurverlag-berger.de oder man kontaktiert den Verlag selbst unter:
Juristischer Verlag Berger
Heinrich-Held-Straße 34
Postfach 23 03 20
45133 Essen
Tel.:0201 - 42888
Fax.:0201 - 413150
Briefkasten@Jurverlag-Berger.de
Die Kosten betragen für Selbstabholer 79 €, ansonsten 84 € oder, bei Sendung per Eilbote, 94 €. Ein Betrag von 26 € wird erstattet, wenn Eigenprotokolle
gefertigt werden. Billiger erhält man Protokolle oft beim Personalrat. Allerdings ist auf Grund des "Berger-Monopols" die Auswahl dort meist geringer.
5. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet für alle Prüflinge in den Räumlichkeiten des LJPAs im Justizministerium in Düsseldorf statt. In der Regel finden dort an einem Tag zeitgleich 3
Prüfungen statt, in denen jeweils 6 Prüflinge geprüft werden. Das erste Vorgespräch mit dem oder der Vorsitzenden findet um 9 Uhr statt, die Vorbereitung für den
Aktenvortrag beginnt für die ersten Prüflinge (pro Prüfungsraum einer) um 9:15 Uhr. Die nachfolgenden Prüflinge folgen dann zeitversetzt im Abstand von 15 Minuten, d.h. bei
6 Kandidaten beginnen die Letzten mit der Vorbereitung für den Vortrag (für die man übrigens 1 Stunde Zeit hat) ca. um 10:30 Uhr. Zu dieser Zeit haben die ersten Kandidaten
ihren Vortrag gerade hinter sich gebracht und haben bis zum Beginn der Prüfungsgespräche "Freizeit". Da der letzte Vortrag meist gegen 11:45 Uhr beendet ist und die Prüfer
sich danach oft noch beraten, beginnt das erste Gespräch meist nicht vor 12 Uhr. Meistens wird danach eine längere Pause von ca. 1 Stunde gemacht und Nachmittags folgen dann
die anderen beiden Fächern, zwischen denen auch noch eine kurze Pause gemacht wird. Die Reihenfolge der Rechtsgebiete (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) hängt von
der jeweiligen Kommission ab. Ein Wahlfach gibt es nicht mehr. Nach dem letzten Gespräch findet dann noch eine Beratung der Kommission statt und anschließend erfolgt die
Notenbekanntgabe. Alles in allem ist ein Prüfungstag meist nicht vor 17 Uhr zu Ende. Gesetze, Kommentare und Papier werden für die Prüfung zur Verfügung gestellt.
Ein Hinweis noch: Während der mündlichen Prüfung sind Referendare als Zuhörer zugelassen. Wer bei einer Prüfung zuhören möchte, kann dazu einen Antrag bei LJPA stellen.
Hierbei kann ein Wunschtermin angegeben werden. Der Antrag muss jedoch spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin gestellt werden. Referendare, die schon ihre Klausuren
geschrieben haben, werden übrigens bevorzugt berücksichtigt. Die Notenverkündung erfolgt übrigens nur dann öffentlich, wenn alle Prüflinge damit einverstanden sind.
6. Sonstiges
Das Examenszeugnis sowie die Übersicht über die Einzelnoten werden innerhalb von einer Woche nach der mündlichen Prüfung zugeschickt.
Stand: 2. Juni 2006