I. Termine
In Bayern existieren zwei Examenstermine. Im Termin I wird der schriftliche Teil im Mai absolviert, die Noten Anfang Oktober verschickt und die mündlichen Prüfungen beginnen
zwei Wochen später und dauern bis zum Ende des Jahres. Der Termin II beginnt mit dem Schriftlichen Ende November, das in den Dezember hineinreicht; Mitte April erfolgt die
Notenbekanntgabe, und die mündlichen Prüfungen werden von Anfang Mai bis Mitte Juli abgenommen.
II. Schriftliches Examen
Das schriftliche Examen besteht aus elf Klausuren, die in folgender Reihenfolge geschrieben werden: 5 Zivilrecht (davon die fünfte zwingend Arbeitsrecht), 2 Strafrecht, 3
Öffentliches Recht und als letzte Klausur Steuerrecht. Das Wahlfach wird nur im Mündlichen geprüft.
Der Examensort wird ca. drei Wochen vor dem Beginn bekannt gegeben und befindet sich in der Regel in der Stadt, in der auch die Arbeitsgemeinschaften stattfanden, bzw. (bei
größeren Städten) an dem man wohnt. In jedem Saal werden ca. 40-50 Kandidaten geprüft. Die Gesetzestexte und Kommentare können über Nacht vorort gelassen werden. Der Umfang
der Kontrollen bzgl. unerlaubter Hilfsmittel ist von Saal zu Saal unterschiedlich und reicht in der Regel von gar keiner Kontrolle (häufig) über leichte Überblickskontrollen
während Toilettengängen der Kandidaten (gelegentlich) bis zu genaueren Kontrollen der Gesetze / Kommentare (selten).
III. Notenbekanntgabe
Die Notenbekanntgabe erfolgt per einfachem Brief, sofern man mindestens 3,6 Punkte im Schnitt erreicht hat - diese Note berechtigt nämlich zur Ablegung der mündlichen
Prüfung (in welcher noch die notwendige Bestehensnote von 4,0 geschafft werden kann). Alle Unglücklichen, die unter 3,6 Punkte liegen, bekommen die Hiobsbotschaft mit
Einschreiben. In dem Brief sind sowohl die Einzelnoten als auch der Durchschnitt angegeben. Außerdem werden Termin und Ort der mündlichen Prüfung bekanntgeben, sowie die
vier Prüfer, die allesamt Praktiker sind, also Richter, Staatsanwälte, Ministerialbeamte oder Rechtsanwälte. Schließlich wird mitgeteilt, welcher Prüfer welches Fach
prüft.
Gelegentlich werden die Prüfer kurzfristig vor dem Termin ausgetauscht. Deswegen existiert eine Hotline des Justizprüfungsamts, die im Brief angegeben wird. Unter dieser
Nummer werden jeweils am Tag vor dem Termin die tatsächliche Prüferbesetzung bekanntgegeben.
Kandidaten, die ab 7,5 Punkte im Schriftlichen erreicht haben, bekommen eine Liste der bayerischen Staatsministerien mitgeschickt, bei denen man sich nach
Einstellungschancen erkundigen und Vorstellungstermine vereinbaren kann.
Kandidaten mit mind. 10 Punkten im Schriftlichen bekommen Informationen hinsichtlich des Notarberufs.
IV. Protokolle
Gedächtnisprotokolle zu vorherigen mündlichen Prüfungen können in Bayern bei
Alpmann Schmidt Bayern
Juristische Lehrgänge
Am Exerzierplatz 4 1/2
97072 Würzburg
Tel. 0931-52681
Fax 0931-17706
as-bayern@alpmann-schmidt.de
angefordert werden. Man bekommt dabei eine Übersicht zugeschickt, auf der dann die eigenen Prüfer einzutragen sind. In zeitlich dringenden Fällen kann man die Protokolle
telefonisch bestellen, ansonsten ist die Übersicht ausgefüllt zurückzuschicken bzw. per e-mail anzugeben. Wieviele Protokolle zu jedem Prüfer (die ja oft bis zu drei Fächer
grundsätzlich prüfen können) vorhanden sind, wird auf einem Extrablatt angegeben. Sollten die Prüfer bereits mehrere Fächer geprüft haben, bekommt man zu jedem Fach des
Prüfers Protokolle. Die Qualität der Protokolle ist unterschiedlich, in der Regel bekommt man aber einen guten Überblick über Person des Prüfers und seine Prüfungsgebiete.
Gelegentlich kann es aber passieren, daß zu neuen Prüfern keine Protokolle vorhanden sind oder sie erstmals ein anderes Fach prüfen als bisher.
Der Kandidat muß DM 160,-- auf das Konto von AS überweisen und ist verpflichtet, die Protokolle nach seiner Prüfung zurückzuschicken. Fügt er ein eigenes Gedächtnisprotokoll
bei, werden ihm von dem Repetitorium DM 70,-- zurücküberwiesen (Stand der Preise: April 2001).
Sollte ein Prüfer ausgetauscht werden, was man erst am Tag vor der Prüfung erfährt (s.o.), können bei AS dessen neue Protokolle per Fax angefordert werden, was allerdings
extra kostet.
V. Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung wird für alle Absolventen des Termins nur in München gehalten, und zwar im Justizpalast am Stachus. Pro Tag finden vier Prüfungen statt. In der Regel
werden in einer Prüfung fünf Kandidaten zusammen geprüft, gelegentlich auch vier und weniger. Die Zusammenstellung erfolgt nach alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen,
wobei nur Kandidaten mit dem gleichen Wahlfach geprüft werden.
Nach einem kurzen Vorgespräch mit dem Prüfungskommissionsvorsitzenden, in dem nach den obligatorischen Fragen bzw. Feststellungen zu Werdegang und Berufswünschen in der
Regel auch Zielvorstellungen für die Gesamtnote angebracht werden können, beginnt die Prüfung, wobei die Reihenfolge der Prüfungsfächer Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches
Recht und Wahlfach nicht einheitlich ist. Erst jetzt kann sich herausstellen, welcher Prüfer welches Fach prüft. Nach zwei Fächerprüfungen, die bei fünf Prüflingen jeweils
knapp eine Stunde dauern, wird eine ca. 20- minütige Pause eingelegt.
Am Ende der Prüfung werden die Kandidaten aus dem Raum geschickt, und nach ca. 15-20 Minuten erfolgt dann die Notenbekanntgabe durch Vorlesen der einzelnen Noten, der
Gesamtnote im Mündlichen und daraufhin der erreichten Examensnote.
VI. Sonstiges
Die Examensurkunde kann noch am gleichen Tage abgeholt werden; ansonsten wird sie dem Absolventen zwei Tage später zugeschickt. Außerdem stehen am gleichen Tage auch die
Klausuren zur Ansicht in einem von der Kommission genannten Raum frei.
Die Platzziffer des Kandidaten wird ca. zwei Monate nach Beendigung des Termins zugeschickt. Der Text des Schreibens lautet: "Sie haben von [Ziffer] Teilnehmern an der
Zweiten Juristischen Staatsprüfung [Termin], von denen [Ziffer] die Prüfung bestanden haben, den [Ziffer]. Platz erzielt."