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Klausur Nr. 6 (Revisionsbegründungsschrift, StPO und Vermögensdelikte)
Zwei Tatkomplexe:

1. Angeklagter = AK zwingt 13jährigen unter Androhung von Schlägen dazu, Zigaretten im Werte von DM 25 zu klauen. Kind macht das. StA bejaht öffentliches Interesse iSd § 248a.
2. AK läßt sich zusammen mit X per Anhalter im Auto mitnehmen, und sieht zu, wie X Geldbörse aus Tasche von Fahrer nimmt. Danach bedeutet X dem AK, daß man Halbe halbe mache, und AK nickt. Danach verspeisen die beiden zusammen Essen für Preis = Diebesbeute, X zahlt.

StA klagt an wegen 1. Anstiftung zum Diebstahl von geringwertigen Sachen in Tateinheit mit Nötigung, und 2. Diebstahl in Mittäterschaft.

In der Hauptverhandlung gesteht AK den Tatkomplex zu 2., wegen Tatkomplex 1 verweigert 13jähriges Kind Aussage, aber es wird mit Einverständnis von AK, Verteidiger und StA das Protokoll der ermittlungsrichterlichen Vernehmung verlesen.

Gericht (AG - Einzelrichter) weist darauf hin, daß bei 1. auch räuberische Erpressung und bei 2. auch Hehlerei in Frage kommt. StA regt Aussetzung und Verweisung an Schöffengericht an.

StA beantragt Verurteilung wegen Anstiftung zu §§ 242, 248a in TE mit § 240 I, II, sowie wegen Hehlerei.

Verteidiger beantragt Verurteilung wegen §§ 242, 248a in mittelbarer Täterschaft und Freispruch.

Gericht verurteilt wegen §§ 253, 255, 249 und wegen § 242 in Mittäterschaft. Hinsichtlich 1. ergebe sich Sachverhalt aus Verlesung des Protokolls, und räuberische Erpressung (+), weil nach Rechtsprechung des BGH eine Vermögensverfügung nicht notwendig sei. Außerdem Strafzumessung zuerst mit Abwägung, dann "Strafrahmenverschiebung § 249 II keine Anzeichen ersichtlich". Gesamtstrafenbildung lediglich "unter nochmaliger Abwägung". Schließlich Ablehnung der Bewährung mit pauschaler Verneinung des § 56 II.

Probleme prozessual: richtige Antragsstellung (Aufhebung mit Feststellungen / Freispruch / Zurückverweisung), Verfahrensrüge mit Ausformulierung, Verstoß gegen §§ 252, 250 StPO, sachliche Unzuständigkeit, Sachrüge (s.u. und Fehler bei Strafzumessung).

Materiell: Dreieckserpressung / Näheverhältnis / Vermögensverfügung, Diebstahl (Anstiftung / mittelbare Täterschaft), Diebstahl (Mittäterschaft / Gehilfe), Begünstigung oder Hehlerei.

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