André Kottlewski
Sachverhalt
Anklageschrift:
Zwei Angeklagte, Fr. Krause & Hr. Jasper (beide mit Verteidiger)
Angeklagt:
1.) 30.3.2002: Betrug (beide gemeinschaftlich)
2.) 3.4.2002: § 243 (Diebstahl mit "falschem Schlüssel") (nur J)
3.) 7.4.2002: versuchter Betrug (nur J)
Einlassung Fr. Krause in HV:
(über Verteidiger)
am 16.08. in verantwort. Vernehmung bei StA, Absprache mit StA: maximal Verurteilung zu Verwarnung mit Strafvorbehalt
→ Frage des Verteidigers, ob sich StA & Gericht noch daran gebunden sehen
→ StA: ja, Gericht: nein
Daraufhin Verteidiger: Fr. Krause wird dann heute nichts sagen
Einlassung Hr.Jasper:
15.01.2001 bei Mutter der Angekl. Krause Zimmer gemietet, Mitbenutzung Küche & Bad
→ Dadurch Angekl. Krause kennengelernt
→ Silvester 2001: Verlobung
Mo, 25.03.02: Mutter Elisabeth Krause fährt zu Kur nach Italien
Fr., 29.03.02: Mutter verstirbt in Italien, aber Angekl. hiervon zunächst keine Kenntnis
Sa., 30.03.02: gemeinsamer Tatentschluß: um zu Geld zu kommen, Gemälde der Mutter (Wert 1500.- €) veräußern
→ Gemälde im Wohnzimmer abgenommen, Fahrt zum Antikmarkt, K veräußert Gemälde für 600.- € an unbekannten Dritten, hatte diesem gesagt, wie zuvor mit J verabredet,
K sei Eigentümerin des Bildes (J in dieser Zeit am Auto, Zigaretten holen)
→ K gibt J nur 250.- € → J wütend
Di., 02.04.2002: Angekl. erfahren vom Tod der Mutter
03.04.02: K reist nach Italien ab, zuvor noch Streit mit J
→ J entschließt: Verlobung lösen & ausziehen
→ nach Ausräumen persönlicher Sachen noch auf Suche nach weiteren Sachen, um diese "zu Geld zu machen"
→ findet in Schlafzimmer in Schublade Schmuckkasten, entnimmt Ring (auf Nachfrage: weder Schlafzimmertür noch Schublade waren verschlossen)
07.04.2002: Zufällig in Rheinauen K getroffen
→ dieser gefiel der Ring
→ J bot K an, Ring für 50.- € zu erwerben
→ J lehnte ab
erst bei Anhörung Juli wieder von der Sache gehört, zwischenzeitlich Ring für 60.- € veräußert
Zwei Zeugenaussagen:
Freundin & Schwester der Verstorbenen
→ sagten aus, dass K nach dem Gespräch 7.4. Verdacht geschöpft, ob ihr Ring bekannt vorkam
→ 14.4. nach Beschreibung Ring durch Nachbarin identifiziert gegenüber K
Auf Initiative des Richters wurde noch der Staatsanwalt als Zeuge vernommen
"zu Umständen der Vernehmung 16.8."
(anderer StA nach Verhandlungsunterbrechung gekommen als Sitzungsvertreter der StA)
26.7. Strafantrag & Strafanzeige durch K wg. Ring
30.7. verantwortliche Vernehmung J
→ auch Sache vom 30.3. gestanden
→ daraufhin Ermittlungsverfahren auch gegen K
→ 16.8. verantwortliche Vernehmung, auch mit RA: zugesagt, dass allenfalls Verwarnung mit Strafvorbehalt, wenn Geständnis
Erbschein liegt als Urkundsbeweis vor:
K Alleinerbin ihrer Mutter
Bearbeitervermerk:
Aufgabe: Entscheidung des Gerichts entwerfen (heute, 22.11.02)
→ mit Strafzumessung, nur ohne konkrete Strafe
Bearbeitungsschwerpunkte nach eigener Lösung
- Problematik "Deal im Strafverfahren", Einordnung nicht ganz ersichtlich
- materiellrechtlich: Betrug & Diebstahl in verschiedenen Variationen, u.a. mit zivilrechtlichem Einschlag (Irrtum über Eigentümereigenschaft, Erbrecht, gutgläubiger
Erwerb einer abhanden gekommenen Sache)
- Strafantragserfordernisse, § 247 StGB, Strafantragsfrist
- gemeinschaftliches Handeln der Angeklagten im 1. Tatkomplex?
- Konkurrenzen: Mitbestrafte Vor-/ Nachtat?