Jurawelt

Klausur C 2 (Anwaltsklausur, Gutachten zum materiellen Erbrecht)
André Kottlewski

Sachverhalt


Mandantin ist Mitglied Erbengemeinschaft, Erblasser Vater (verst. 24.06.2002).
Ehefrau des Erblassers (= Mutter der Mandantin) ist vorverstorben 02.04.2002.

03.Dezember 1991
Grundstückskaufvertrag: Eltern veräußern ihr Hausgrundstück (= faktisch gesamtes Vermögen) nach beiderseitiger Pflegebedürftigkeit an Sohn Stefan, froh, dass Stefan in andere Doppelhaushälfte zieht

Aber: Kaufpreis mit 30.000.- DM vereinbart ("bereits gezahlt durch Arbeitsleistungen"),
Mdt. legt Wertgutachten Architekt von Mitte 2002 vor:
Verkehrswert des Grundstücks betrug zum Stichtag 02.12.2002 365.000.- DM.

04. März 1992
Grundbucheintragung des Stefan

1999
Stefan verstorben, dessen Alleinerbe ist dessen minderjähriger Sohn Jens Zeller, wohnt mit Mutter in der Doppelhaushälfte

Nach Tod Vater Erbschein erteilt:
Vater hatte sechs Kinder, vier noch lebende Kinder stehen zu je 1/6 im Erbschein, dazu für verstorbenen Sohn Stefan dessen Sohn Jens Zeller mit 1/12 und für weiteren verstorbenen Sohn dessen zwei Kinder zu je 1/12, allesamt "als gesetzliche Erben"

Schwester Gabriele hat aber inzwischen handgeschriebenes Testament des Vaters gefunden, vom 19.Mai 2002, darin:
"Habe nicht mehr viel zu vererben, nachdem Stefan Haus erhalten hat, nur noch alten VW Käfer (Sammlerwert 7000.- €) und Sparbuch (8000.- ¤), Hausrat wertlos.
→ Sollen die gesetzlichen Erben erhalten, auch Jens, obwohl schon über Stefan Haus erhalten, "aber Stefan hat das Haus ja nicht umsonst erhalten"
Aber: Tochter Gabriele soll den VW Käfer erhalten, weil viel um mich gekümmert & viele Besuche in den letzten Jahren
→ die gesetzlichen Erben sollen sich wegen der Verteilung der übrigen Sachen zusammensetzen und unter sich verteilen.

Begehren Mdt.:
  1. Haus soll zurück zur Erbmasse, da erheblich unter Wert verkauft
  2. Hilfsweise: Ausgleichsansprüche gegen Jens Zeller, eigene oder der Erbengemeinschaft?
  3. Schwester Gabriele will noch wissen, ob sie selbst auch Erbin ist oder nur den Pkw verlangen kann

Wg. Haus besondere Eilbedürftigkeit, da Mutter des Jens Zeller angekündigt hat, dieses zu veräußern.

Bearbeitungsschwerpunkte nach eigener Lösung

  • bzgl. erbrechtlicher Stellung der Gabriele:
    → Auslegung des Testamentes: Abgrenzung § 2147 (nur Vermächtnis), § 2048 (Teilungsanordnung) und § 2150 BGB, Vorausvermächtnis (+): Erblasser wollte, das Gabriele als "Belohnung" mehr bekommt als die anderen, Erbteil + den Pkw als Vermächtnis
    → Daher: Der Erbschein ist inhaltlich richtig, muß nicht berichtigt werden ("als gesetzliche Erben" irrelevant, Vermächtnis kommt nicht in Erbschein)
    (weitere Konsequenz: Die Nachlasshöhe beträgt hier – nach Abzug des Vermächtnisses – lediglich 8000.- €)
  • Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages, § 138 BGB? (i.E. (-))
  • Ausgleichungsanspruch, § 2050 BGB (nur Auslegungsregel, "im Zweifel", hier aber anderweitige Bestimmung des Erblassers im Testament: Haus sollte gerade nicht ausgeglichen werden)
  • insbesondere: Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 BGB
    P: Zehn-Jahres-Frist, § 2325 III BGB
    Hier eigentlich verstrichen seit Grundbucheintragung (= Vollzug Schenkung) bis Erbfall, sowohl der Mutter wie des Vaters,
    Aber: Palandt, § 2325, Rn 22: Bei verbleibendem Nutzungsrecht des EL wird Fristbeginn hinausgeschoben!
    → dies hier (+)
    → Daher: Anspruch aus § 2325 BGB i.E. (+), wäre aber gegen die Erbengemeinschaft zu richten , Problem: Nachlass nur 8000.- €
    → Anspruch aus § 2325 BGB besteht zwar, ist aber wirtschaftlich wertlos!
  • Anspruch aus § 2329 BGB, gegen den Beschenkten, subsidiär zu § 2325 gerade für den hiesigen Fall, dass Anspruch aus § 2325 wg. Dürftigkeit Nachlaß wirtschaftlich wertlos:
    Anspruch (+), gerichtet auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück
  • Prozessuales Vorgehen: wg. Eilbedürftigkeit (drohende Grundstücksveräußerung) einstweiliger Rechtsschutz (Arresthypothek)





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