Wie die Redaktion jurawelt aus sicherer Quelle erfahren hat, sind in den Terminen Dezember 2001 sowie Januar und Februar 2002 in Nordrhein-Westfalen folgende Klausuren gelaufen, über die wir mangels näherer Beschreibung nur schlagwortartig informieren können. Über nähere Hinweise sind wir stets dankbar, auch aus anderen Bundesländern. Es deutet sich gegenwärtig eine Tendenz an, verstärkt Anwaltsklausuren zu stellen, so daß diese Häufung sich im Verhältnis zu den herkömmlichen Klausuren etwa auf Verhältnis von 50:50 zubewegt.
I. Dezember 2001:
ZR I (Urteil): 2 PKW, Wandelung, Schuldrecht; ein Fall aus
dem Gebrauchtwagenkauf.
ZR II (Anwaltsklausur): Erbrecht, Testament.
C I (Beschluss): sofortige Beschwerde bei Erinnerung.
C II (Anwaltsklausur): Klauselgegenklage,
Vollstreckungsklausel.
StR I (Anklageschrift): Anklage mit Raub/Erpressung, viele
Personen, sehr umfangreich, auch in der Darstellung der
Anklageschrift.
StR II (Anwaltsklausur): Revision, versuchter Raub im Laden,
zahlreiche Fehler in der Beweisaufnahme, die zu finden
waren.
ÖffR I (Urteil): Gewerberecht § 35 GewO, Aussetzung der
sofortigen Vollziehung nach § 80 V VwGO.
ÖffR II (Anwaltsklausur): Kommunalverfassungsstreit,
Ausschluss eines Ratsmitglieds, Antrag n. § 123 VwGO.
II. Januar 2002:
ZR I (Urteil): Kaufrecht, AGB-Inhaltskontrolle, Aufrechnung
ZR II (Anwaltsklausur): Durchsetzung eines
Widerrufsanspruches, Unterlassung einer Äußerung
C I (Beschluss): Klauselerinnerung nach § 732 ZPO
C II (Anwaltsklausur): Kaufrecht, Handelsrecht, Widerspruch
gegen Mahnbescheid, Überleitung aus dem Mahnverfahren in das
streitige Verfahren
ÖffR I (Beschluss): Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme an
einem Markt als öffentlicher Einrichtung; Zweistufentheorie,
einstweiliger Rechtsschutz nach § 123 VwGO; Grundfragen des
Gewerberechts.
ÖffR II(Anwaltsklausur): Öffentliches Baurecht mit
Immisionsschutzrechtsfragen; Nutzungsänderung, Umgestaltung
eines
Bolzplatzes in eine Streetball-Anlage, Einschreiten eines
Nachbarn ohne die Möglichkeiten des Einstweiligen
Rechtsschutzes.
StrR I (Anklageschrift mit Teileinstellung in der
Begleitverfügung): Anklage mit versuchtem Mord, Diebstahl,
sehr umfangreich, hohe Anforderungen an Erstellung der
Klageschrift; Mord/Totschlag, Körperverletzung, unterlassene
Hilfeleistung, Aussetzung, Versuch, Rücktritt.
StrR II (Anwaltsklausur): Revision mit vielen Verstößen
gegen Verfahrensrecht in der Hauptverhandlung, sehr
umfangreich; Prozessbetrug, Erschleichen von Leistungen,
Betrug, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
III. Kleine Nachlese zu vorherigen Terminen:
Bereits im Oktober wurde die zweite Klausur Strafrecht aus
dem Revisionsrecht gestellt.
Im November 2001 lief - wohl erstmals - eine Klausur aus dem
Insolvenzrecht, mit hohem Schwierigkeitsgrad.
IV. Februar 2002
Klausur ÖR I: Es mußte ein Widerspruchsbescheid in einem Abschleppfall geschrieben werden. Der Schwerpunkt lag im Polizei- und Ordnungsrecht
Klausur ÖR II: Zu schreiben war ein Urteil; Schwerpunkt öffentliches Baurecht.
Klausur Strafrecht I: Es war eine Anklage zu schreiben, bei der es etwa auch um einen Siegel/-Verstrickungsbruch ging.
Klausur Strafrecht II: Hier war diesmal ein Strafurteil zu fertigen, keine Revisionsklausur (wie sonst oft üblich). Ein deutlicher Schwerpunkt lag bei AT - Problemen.
ZR I: Es war ein Urteil zu fertigen. Die Schwerpunkte lagen beim Werkunternehmerpfandrecht, bei der Leihe, angereichert mit EBV-Problemen.
ZR II: Bei der Anwaltsklausur ging es um einen Mandanten, der in einem Zivilprozeß als Gutachter tätig gewesen war, allerdings ein Gutachten auf der Basis veralteter Techniken erstattet hatte. Es ging also um den komplexen Bereich der Gutachter-Haftung, die es nach Möglichkeit abzuwehren galt.
Klausur Zwangsvollstreckung I: Es war ein Urteil nach § 767 ZPO zu fertigen. Materiellrechtlich ging es insbesondere um AT-Probleme.
Klausur Zwangsvollstreckung II: Bei dieser Anwaltsklausur ging es maßgeblich um die Abgrenzung der Klage nach §771 zu § 805 ZPO.
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