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Strafrecht 2 (S2):
Heute gab es statt der erwarteten Revision ein Urteil zu schreiben. A und B steigen nur mit einer 4-Fahrten Karte in den IC, obwohl sie eigentlich bemerkt haben (wenn sie
das auch ein wenig leugnen), daß sie dafür ein spezielles Ticket brauchen. Erst wollen sie nachlösen, dann beschließen sie dem Schaffner zu zeigen wo es langgeht. Als der
kommt verweigern sie Nachzahlung und Angabe der Personalien. Der geht in das Zugführerabteil. Die 2 folgen ihm, um sich ihre 4-Fahrten-Karte (2 Fahrten noch unentwertet)
zurückzuholen. Der Kontrolleur will die Polizei anrufen, um die Personalien feststellen zu lassen, sie nehmen ihm mit Gewalt das Handy weg und verpassen ihm dabei mal eben
einen Bänderanriß am Handgelenk, weil der gute Mann sich wehrt. Kuzrze Zeit später werden sie reuig und wollen den Kontrolleur mit 10 DM (!) bestechen und die Karten
bezahlen. Sie gehen also wieder dahin, wedeln vor der verschlossenen Tür mit dem 10 Mark Schein. Der Trottel läßt sie rein, sie sagen sie wollen zahlen, er verlangt DM 35
pro Nase, das kommt ihnen verdammt viel vor und sie erklären, wenn ihm nichts passieren solle, möge er doch bitte seine Forderungen fallenlassen und jetzt mal endlich ihre
4-Fahrten-Karte herausgeben. Der A holt dabei sein Messer heraus. Das macht er allerdings so, daß der Kontrolleur nur den Griff und keine Klinge sieht, das Messer also nicht
als solches erkennt - A versteckt es hinter dem Rücken. Die Zeugin T hinten bei den Fahrgästen schreit jedoch "Er hat ein Messer!" und sofort gibt der Kontrolleur die
4-Fahrten-Karte heraus und die 2 setzen sich wieder hin. Der Kontrolleur ruft den BSG und das war dann. A hat 2 Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung laufen,
B ist nicht vorbestraft, die große Strafkammer hat zu befinden. A leugnet das Messer rausgeholt zu haben, dieses wurde nur (zu allem überfluß auch noch mit einem arg
auffälligem Griff ausgestattet) in Zeitungspapier eingewickelt in dem Gepächnetz gegenüber von A gefunden. Dies erklärt A spontan damit, ihm müsse das Messer
heruntergefallen sein.
Auffällig an dieser Urteilsklausur war, daß sie sich von den meisten anderen deutlich unterschied. Es fehlten - jedenfalls nach meinem Wissen - die prozessualen Problem
völlig. Auch materiell-rechtlich lag die Klausur nicht in dem typischen Bereich Betrug/Urkundsdelikte oder moderne Delikte aus Computerbereich, etc. Vielmehr waren es mehr
Erstexamensprobleme, bei denen sehr viel Fleißarbeit gefragt hatte. Die Klausur war dementsprechend auch sehr umfangreich, viele sind nicht fertig geworden. Mein Ergebnis
lautete Verurteilung einmal wegen schwere räuberischer Erpressung mit gefährlicher Körperverletzung gepaart und noch eine schwere räub. Erpressung mit Freiheitsstrafe ohne
Bewährung für A und einfache räuberische Erpressung mit 224 und ohne 224 mit Freiheitsstrafe mit Bewährung für B.
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