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Klausur Zivilrecht 2
Zivilrecht 2 (Z2):

Hier war aus Anwaltssicht eine komplette Relation zu schreiben.

Sachverhalt Kläger:
Ich habe eine Annonce von dem Beklagten gelesen in der dieser einen Tresor für DM 650 zum Verkauf anbot. Ich bin hingefahren, wir haben uns auf 550,- geeinigt, die habe ich gezahlt und er wollte mir den Tresor in den nächsten Tagen zu mir nach Hause liefern. Wir haben dann telefoniert und einen Termin ausgemacht, an dem Tag kam er ohne den Tresor und erklärte seinen Rücktritt vom Vertrag, 2 Tage später kam dann noch ein Schreiben von 1 Tag vorher wonach er auch den Rücktritt erklärt. Ich will jetzt den Tresor, außerdem Fristsetzung von Gericht und bei Nichterfüllung Schadensersatz.

Sachverhalt Beklagter:
Wir haben uns zwar geeinigt aber der Kläger wollte den Tresor abholen, ich wollte nur gegen Selbstabholung verkaufen. Der Kaufpreis war höher als 550 (also wohl 650?) und die 550,0 waren nur zur Sicherheit, daß der Kläger widerkommt. Er sollte am nächsten Tag kommen, weil ich nämlich bis Ende der Woche den Tresor wegen eines Umbaus weghaben muß. Er kam aber nicht. Wir haben dann telefoniert und ich habe gesagt bis heute abend muß er abholen oder ich suche mir einen anderen. Er kam dann wieder nicht, ich habe dann am nächsten Tag einen Brief geschrieben, daß ich zurücktrete und am Nachmittag habe ich an einen anderen Zug um Zug verkauft. Meine Frau war bei dem Verkaufsgespräch auch dabei, die kann das bezeugen.

Das war jetzt aus Sicht des Klägeranwaltes zu begutachten.
Materiell-rechtlich ging es um Kaufrecht mit etwas Schuldrecht AT dabei, wobei der Sinn mancher Sachverhaltselemente mir verborgen blieb. Letztlich war klar, daß es auf eine Beweiswürdigung hinauslief - die Sachverhalte waren völlig konträr. Ich habe mich dann mit Indizien darauf eingelassen die Klage nicht zurückzunehmen, denn welcher Anwalt würde das schon machen. Allerdings halte ich auch den Vorschlag, die Klage zurückzunehmen, für gut vertretbar.






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