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Rheinland-Pfalz
Aufbau / Ablauf:

In Rheinland-Pfalz werden Referendare halbjährlich eingestellt, jeweils zum 1. Mai und zum 1. November eines Jahres. Bewerbungen sind 8 Wochen vorher einzureichen. OLG-Bezirke gibt es zwei, Koblenz und Zweibrücken. Bewerbungen gehen jedoch alle an das OLG Koblenz.

Nebentätigkeiten:

Nebentätigkeiten sind, wenn sie genehmigt werden, für bis zu 36 Std. pro Monat möglich.

Anstellungsform / Gehalt:

In Rheinland-Pfalz werden Referendare in ein öffentlich-rechtliches Angestelltenverhältnis übernommen. Das Gehalt liegt bei 869,20 € brutto.

Einstellung / Wartezeit:

Bisher betrug die Wartezeit für Bewerber maximal 12 Monate, in Zukunft muss allerdings wegen der steigenden Zahl der Bewerber mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Spezielle Ortswünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Für den 02.11.2005 betrug die Qualifikationsgrenze für die Zulassung 7,83 Punkte. Soweit Wertungspunkte (d.h. Freischuss und/oder Wartesemester) vorhanden waren, lag die Einstellungsgrenze bei 7,54 Punkten.

Stationen:

Zivilstation (5 Monate)
Verwaltungsstation (4 Monate)
Strafrechtsstation (3 Monate)
Anwaltsstation (9 Monate)
Wahlstation (3 Monate)

Auslandsaufenthalte in der Anwalts- und Wahlstation möglich.

Klausuren:

Es werden 8 Klausuren (4 ZivilR, 2 StrR, 2 ÖR) geschrieben.

Landesjustizprüfungsamt:

Wer sich bewerben möchte, richtet die Bewerbung an den:

Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz
Stresemannstraße 1
56068 Koblenz
Tel.: 0261-102-0.

Landesausbildungsgesetze:

Landesgesetz über die Juristische Ausbildung (JAG)
Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)

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