Einstellung/Bewerbung
Einstellungsbehörde ist das Oberlandesgericht Rostock, an das die Bewerbungen
zu richten sind.
Eingestellt wird zum 01.06. und zum 01.12. eines jeden Jahres. Bewerben muss
man sich bis spätestens 6 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin. Bewerbungen,
die danach eingehen, können berücksichtigt werden, wenn sie vollständig
und vorbehaltlos sind (ohne Orts- und Zeitwünsche). Wartezeiten gibt
es derzeit nicht, die Auswahl geht ggf. zu 35% nach Examensnote, 10% nach
Härtefallregelung und im Übrigen nach Wartezeit.
Bewerber haben 10 Tage Zeit, eine angebotene Stelle anzunehmen, danach findet
für den Platz ein Nachrückverfahren statt, das bis unmittelbar vor
dem Einstellungstermin laufen kann.
Die Referendare werden den LG-Bezirken Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und
Stralsund zugewiesen, wo auch die Pflicht-AGs stattfinden.
Anstellungsform/Gehalt
Die Referendare werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis
aufgenommen. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 850 € brutto, Sonderzahlungen
(Urlaubs- und Weihnachtsgeld, VL) gibt es nicht.
Ablauf des Referendariats
Maßgebend für die zweite juristische Staatsprüfung ist das
JAG
(Juristenausbildungsgesetz) sowie die
JAPO-MV
(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung).
Gemäß § 33 JAPO-MV gliedert sich der Vorbereitungsdienst derzeit in
- 5 Monate Zivilrechtspflege (AG oder LG)
- 3 Monate Verwaltung (Bundes- oder Landesbehörde, Landkreis, Gemeinde,
Amt, kommunaler Zweckverband; ein Monat kann beim VG/OVG verbracht werden)
- 4 Monate Strafrecht (idR Staatsanwaltschaft, sonst Strafrichter)
- 9 Monate Rechtsberatung (Anwalt, bis zu 3 Monate bei Notar oder sonstiger
Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung oder Rechtsberatung
sichergestellt ist)
- 3 Monate Wahlstation.
Zu Beginn der Zivilerechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation finden Einführungslehrgänge
statt und während der Dauer der restlichen Station gibt es einmal wöchentlich
eine Arbeitsgemeinschaft mit Anwesenheitspflicht (außer während der Wahlstation).
Der Präsident des OLG kann die Reihenfolge und Dauer der Stationen ausnahmsweise
ändern.
Für die Wahlstation muss einer der folgenden Schwerpunktbereiche gewählt
werden: Justiz, Rechtsanwalt, Wirtschaft, Verwaltung, Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Steuerrecht, Europarecht oder Internationales Privatrecht. Diese Schwerpunktbereiche
legen fest, welche Stelle man für die Wahlstation wählen kann (außer
man geht ins Ausland, dort ist die Wahl unbeschränkt). Außerdem kann
eine Ausbildung an einer juristischen Fakultät auf die Wahlstation angerechnet
werden.
Nach der ersten Station können einzelne Stationen bis zu insgesamt max.
12 Monaten im Ausland verbracht werden.
Die Ausbildung in Speyer kann auf die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation
angerechnet werden.
Das 2. Staatsexamen
Nach der Anwaltsstation werden die acht Examensklausuren geschrieben.
Die Klausuren lassen sich wie folgt einteilen:
- 4 x Zivilrecht
- 2 x Strafrecht
- 2 x Verwaltungsrecht
Die Klausuren werden mit Kommentaren geschrieben.
Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abschluss der Wahlstation. Sie besteht aus
einem Aktenvortrag aus dem Rechtsbereich, den man mit Anmeldung zur Examensprüfung
gewählt hat (1 h Vorbereitung, 10 min Vortrag, bestehend aus Sachverhaltsdarstellung,
Entscheidungsvorschlag und Entwicklung der rechtlichen Lösung). Daran schließt
sich das Prüfungsgespräch an, das in die 3 Hauptrechtsgebiete unterteilt ist.
Nebentätigkeit Mit Zustimmung des Oberlandesgerichts darf man bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen.
Informationen/Links
LJPA Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.jm.mv-regierung.de/pages/pruefung.htm