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Mecklenburg-Vorpommern
§ Stand 15.03.07
Einstellung/Bewerbung
Einstellungsbehörde ist das Oberlandesgericht Rostock, an das die Bewerbungen zu richten sind.
Eingestellt wird zum 01.06. und zum 01.12. eines jeden Jahres. Bewerben muss man sich bis spätestens 6 Wochen vor dem nächsten Einstellungstermin. Bewerbungen, die danach eingehen, können berücksichtigt werden, wenn sie vollständig und vorbehaltlos sind (ohne Orts- und Zeitwünsche). Wartezeiten gibt es derzeit nicht, die Auswahl geht ggf. zu 35% nach Examensnote, 10% nach Härtefallregelung und im Übrigen nach Wartezeit.
Bewerber haben 10 Tage Zeit, eine angebotene Stelle anzunehmen, danach findet für den Platz ein Nachrückverfahren statt, das bis unmittelbar vor dem Einstellungstermin laufen kann.
Die Referendare werden den LG-Bezirken Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund zugewiesen, wo auch die Pflicht-AGs stattfinden.

Anstellungsform/Gehalt
Die Referendare werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 850 € brutto, Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld, VL) gibt es nicht.

Ablauf des Referendariats
Maßgebend für die zweite juristische Staatsprüfung ist das JAG (Juristenausbildungsgesetz) sowie die JAPO-MV (Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung).
Gemäß § 33 JAPO-MV gliedert sich der Vorbereitungsdienst derzeit in
  • 5 Monate Zivilrechtspflege (AG oder LG)
  • 3 Monate Verwaltung (Bundes- oder Landesbehörde, Landkreis, Gemeinde, Amt, kommunaler Zweckverband; ein Monat kann beim VG/OVG verbracht werden)
  • 4 Monate Strafrecht (idR Staatsanwaltschaft, sonst Strafrichter)
  • 9 Monate Rechtsberatung (Anwalt, bis zu 3 Monate bei Notar oder sonstiger Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung in Rechtsgestaltung oder Rechtsberatung sichergestellt ist)
  • 3 Monate Wahlstation.
Zu Beginn der Zivilerechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation finden Einführungslehrgänge statt und während der Dauer der restlichen Station gibt es einmal wöchentlich eine Arbeitsgemeinschaft mit Anwesenheitspflicht (außer während der Wahlstation).
Der Präsident des OLG kann die Reihenfolge und Dauer der Stationen ausnahmsweise ändern.

Für die Wahlstation muss einer der folgenden Schwerpunktbereiche gewählt werden: Justiz, Rechtsanwalt, Wirtschaft, Verwaltung, Arbeitsrecht, Sozialrecht,
Steuerrecht, Europarecht oder Internationales Privatrecht. Diese Schwerpunktbereiche legen fest, welche Stelle man für die Wahlstation wählen kann (außer man geht ins Ausland, dort ist die Wahl unbeschränkt). Außerdem kann eine Ausbildung an einer juristischen Fakultät auf die Wahlstation angerechnet werden.
Nach der ersten Station können einzelne Stationen bis zu insgesamt max. 12 Monaten im Ausland verbracht werden.

Die Ausbildung in Speyer kann auf die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation angerechnet werden.

Das 2. Staatsexamen
Nach der Anwaltsstation werden die acht Examensklausuren geschrieben.

Die Klausuren lassen sich wie folgt einteilen:
  • 4 x Zivilrecht
  • 2 x Strafrecht
  • 2 x Verwaltungsrecht
Die Klausuren werden mit Kommentaren geschrieben.

Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abschluss der Wahlstation. Sie besteht aus einem Aktenvortrag aus dem Rechtsbereich, den man mit Anmeldung zur Examensprüfung gewählt hat (1 h Vorbereitung, 10 min Vortrag, bestehend aus Sachverhaltsdarstellung, Entscheidungsvorschlag und Entwicklung der rechtlichen Lösung). Daran schließt sich das Prüfungsgespräch an, das in die 3 Hauptrechtsgebiete unterteilt ist.

Nebentätigkeit
Mit Zustimmung des Oberlandesgerichts darf man bis zu 20 Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen.

Informationen/Links

LJPA Mecklenburg-Vorpommern: http://www.jm.mv-regierung.de/pages/pruefung.htm

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