|
Stand: 09.01.2008
Einstellungstermine
Die Ausbildung der Referendare in Hessen obliegt dem Oberlandesgericht Frankfurt. Stammdienststelle ist jedoch jeweils eines der insgesamt 9 Landgerichte in Hessen
(Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Fulda, Marburg, Limburg, Gießen, Kassel).
Einstellungen erfolgen zu folgenden Terminen:
-
Januar, März, Mai, Juli, September und November für Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden;
-
Januar, Mai und September für Fulda und Limburg a.d. Lahn;
-
März, Juli und November für Hanau und Marburg.
Ablauf des Referendariats
Maßgebend für die erste und zweite juristische Staatsprüfung sind das Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristische Ausbildungsordnung (JAO); beide Texte sind über
die Seite http://www.hessenrecht.hessen.de abrufbar.
Aufbau des Referendariats:
- 4 Monate Zivilstation mit Ausbildung bei einem Zivilgericht erster Instanz (AG oder LG)
- 4 Monate Strafstation (Staatsanwaltschaft oder Strafgericht)
- 4 Monate Verwaltungsstation (Gemeinde, Kreis oder Behörde; bis zu 2 Monate bei VG)
- 9 Monate Anwaltstation
- 3 Monate Wahlstation (kann nicht gesplittet werden!)
Jeweils zu Beginn eines Ausbildungsstation findet ein Einführungslehrgang statt. Dieser dauert zu Beginn der Zivilstation 2 Wochen, in den anderen Stationen 1 Woche.
In der 2. Hälfte der Anwaltstation findet zusätzlich ein Arbeitsrechtslehrgang statt.
Ab der 2. Station kann jeweils die Hälfte der Station im Ausland abgeleistet werden, die Wahlstation kann komplett im Ausland gemacht werden. Ein Semester in Speyer kann auf
die Verwaltungs-, die Anwalts- und die Wahlstation angerechnet werden.
Das 2. Staatsexamen
Die Klausuren werden im 21. Monat, also am Ende der Anwaltstation geschrieben. Insgesamt werden 8 Klausuren geschrieben, die sich wie folgt auf die einzelnen Gebiete
aufteilen:
- 3x Zivilrecht
- 1x Arbeits- oder Wirtschaftsrecht
- 2x Strafrecht
- 2x öffentliches Recht
Die mündliche Prüfung folgt nach Abschluss der Wahlstation. Sie besteht aus einem Aktenvortrag aus dem Wahlfachbereich (1 Stunde Vorbereitung, 10 Minuten Vortrag
bestehend aus Sachverhaltsdarstellung, Entscheidungsvorschlag und Entwicklung der rechtlichen Lösung). Daran schließt sich das eigentliche Prüfungsgespräch an, das in die
drei Hauptrechtsgebiete unterteilt ist.
Verbesserungsversuch:
Neuerdings gibt es einen Verbesserungsversuch für das zweite Staatsexamen ( § 52a HessJAG), der drei Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen der Prüfung
zu beantragen ist und 500,- € kostet.
Anstellungsform/Gehalt:
Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Bezüge liegen zur Zeit bei 930.- € brutto.
Nebentätigkeit
Um eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen, ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Präsidentin des OLG zu beantragen. In den ersten vier Monaten wird diese nur
ausnahmsweise erteilt. Die maximal zulässige Stundenzahl liegt derzeit bei 50 Stunden im Monat. Diese Zahl wird bei einer Punktzahl von mindestens 7,5 Punkten im ersten
Staatsexamen in der Regel ohne weiteres genehmigt, wenn es sich um eine Nebentätigkeit mit Fachbezug handelt (aber auch ohne diesen gibt es in der Regel keine Probleme). Bei
geringeren Punktzahlen werden in der ersten Station weniger Stunden genehmigt, und zwar nach folgendem Schlüssel:
-
bei 4 - 5 bis zu 25 Std/Monat
-
bei 5,01 - 6 bis zu 30 Std./Monat
-
bei 6,01 - 6,5 bis zu 40 Std./Monat
-
bei 6,51 - 7,4 bis zu 45 Std./Monat
-
ab 7,41 bis zu 50 Std./Monat
Danach werden unabhängig von der Examensnote bis zu 50 Stunden genehmigt, wenn nicht die Noten im Referendariat zu schlecht sind. Eine Genehmigung muss auch für ein
Zweitstudium beantragt werden!
Zu beachten ist, dass der monatliche Bruttoverdienst aus der Nebentätigkeit nicht die Bruttobezüge aus dem Referendariat übersteigen sollten. In diesem Fall kann es sein,
dass die Unterhaltsbeihilfe anteilsmäßig gekürzt wird.
Wartezeit:
Zur Zeit gibt es keine Wartezeiten. Ansonsten erfolgt die Zuweisung nach folgenden Kriterien: 50% nach der Examensnote, 35% nach der Wartezeit und 15% über eine
Härtefallregelung.
Bewerbungen:
Die Bewerbungen sind bis spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin (Ausschlussfrist!!!) zu richten an den/die Präsidenten/in des heimatlichen Landgerichts
zu richten, bei Wohnsitz außerhalb Hessens an das Wunsch-LG. Zusätzlich sind noch zwei weitere Landgerichtsbezirke anzugeben. Insbesondere für Frankfurt gilt, dass sich
hier erfahrungsgemäß mehr angehende Referendare bewerben als Ausbildungsplätze zu Verfügung stehen, so dass eine Zuweisung an ein anderes Landgericht nicht auszuschließen
ist.
Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Adressen der verschiedenen Landgerichte gibt es auf der Webseite des Landesjustizprüfungsamtes. Dort
können auch die auszufüllenden Bewerber- und Fragebögen heruntergeladen werden.
Links:
Landesjustizprüfungsamt
Darmstädter Referendare - spezielle Informationen zum Referendariat in Darmstadt, aber auch zur
Ausbildung in Hessen im Allgemeinen, insbesondere eine gute allgemeine Übersicht (Start-Info)
Hessische Referendare - Als Forum aufgebaute Seite mit viele nützlichen Informationen rund um das Referendariat in
Hessen und in den einzelnen Ausbildungsbezirken, Schwerpunkt liegt (noch) auf Frankfurt
|