Jurawelt

Hessen
Stand: 14.03.07

Einstellungstermine

Die Ausbildung der Referendare in Hessen obliegt dem Oberlandesgericht Frankfurt. Stammdienststelle ist jedoch jeweils eines der insgesamt 9 Landgerichte in Hessen (Frankfurt, Darmstadt, Wiesbaden, Hanau, Fulda, Marburg, Limburg, Gießen, Kassel).
Einstellungen erfolgen zu folgenden Terminen:
  • Januar, März, Mai, Juli, September und November für Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel und Wiesbaden;
  • Januar, Mai und September für Fulda und Limburg a.d. Lahn;
  • März, Juli und November für Hanau und Marburg.

Ablauf des Referendariats

Maßgebend für die erste und zweite juristische Staatsprüfung sind das Juristenausbildungsgesetz (JAG) und die Juristische Ausbildungsordnung (JAO); beide Texte sind über die Seite http://www.hessenrecht.hessen.de abrufbar.

Aufbau des Referendariats:
  • 4 Monate Zivilstation mit Ausbildung bei einem Zivilgericht erster Instanz (AG oder LG)
  • 4 Monate Strafstation (Staatsanwaltschaft oder Strafgericht)
  • 4 Monate Verwaltungsstation (Gemeinde, Kreis oder Behörde; bis zu 2 Monate bei VG)
  • 9 Monate Anwaltstation
  • 3 Monate Wahlstation (kann nicht gesplittet werden!)
Jeweils zu Beginn eines Ausbildungsstation findet ein Einführungslehrgang statt. Dieser dauert zu Beginn der Zivilstation 2 Wochen, in den anderen Stationen 1 Woche. In der 2. Hälfte der Anwaltstation findet zusätzlich ein Arbeitsrechtslehrgang statt.

Ab der 2. Station kann jeweils die Hälfte der Station im Ausland abgeleistet werden, die Wahlstation kann komplett im Ausland gemacht werden. Ein Semester in Speyer kann auf die Verwaltungs-, die Anwalts- und die Wahlstation angerechnet werden.

Das 2. Staatsexamen

Die Klausuren werden im 21. Monat, also am Ende der Anwaltstation geschrieben. Insgesamt werden 8 Klausuren geschrieben, die sich wie folgt auf die einzelnen Gebiete aufteilen:
  • 3x Zivilrecht
  • 1x Arbeits- oder Wirtschaftsrecht
  • 2x Strafrecht
  • 2x öffentliches Recht
Die mündliche Prüfung folgt nach Abschluss der Wahlstation. Sie besteht aus einem Aktenvortrag aus dem Wahlfachbereich (3-Tage Vorbereitung, 10 Minuten Vortrag bestehend aus Sachverhaltsdarstellung, Entscheidungsvorschlag und Entwicklung der rechtlichen Lösung). Daran schließt sich das eigentliche Prüfungsgespräch an, das in die drei Hauptrechtsgebiete unterteilt ist.

Anstellungsform/Gehalt:

Die Ausbildung erfolgt im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Bezüge liegen zur Zeit bei 924,45 € brutto.

Nebentätigkeit

Um eine Nebentätigkeit ausüben zu dürfen, ist eine Nebentätigkeitsgenehmigung bei der Präsidentin des OLG zu beantragen. In den ersten vier Monaten wird diese nur ausnahmsweise erteilt. Die maximal zulässige Stundenzahl liegt derzeit bei 50 Stunden im Monat. Diese Zahl wird bei einer Punktzahl von mindestens 7,5 Punkten im ersten Staatsexamen in der Regel ohne weiteres genehmigt, wenn es sich um eine Nebentätigkeit mit Fachbezug handelt (aber auch ohne diesen gibt es in der Regel keine Probleme). Bei geringeren Punktzahlen werden in der ersten Station weniger Stunden genehmigt, und zwar nach folgendem Schlüssel:
  • bei 4 - 5 bis zu 25 Std/Monat
  • bei 5,01 - 6 bis zu 30 Std./Monat
  • bei 6,01 - 6,5 bis zu 40 Std./Monat
  • bei 6,51 - 7,4 bis zu 45 Std./Monat
  • ab 7,41 bis zu 50 Std./Monat
Danach werden unabhängig von der Examensnote bis zu 50 Stunden genehmigt, wenn nicht die Noten im Referendariat zu schlecht sind. Eine Genehmigung muss auch für ein Zweitstudium beantragt werden!

Zu beachten ist, dass der monatliche Bruttoverdienst aus der Nebentätigkeit nicht die Bruttobezüge aus dem Referendariat übersteigen sollten. In diesem Fall kann es sein, dass die Unterhaltsbeihilfe anteilsmäßig gekürzt wird.

Wartezeit:

Zur Zeit gibt es keine Wartezeiten. Ansonsten erfolgt die Zuweisung nach folgenden Kriterien: 50% nach der Examensnote, 35% nach der Wartezeit und 15% über eine Härtefallregelung.

Bewerbungen:

Die Bewerbungen sind bis spätestens 2 Monate vor dem gewünschten Einstellungstermin (Ausschlussfrist!!!) zu richten an den/die Präsidenten/in des heimatlichen Landgerichts zu richten, bei Wohnsitz außerhalb Hessens an das Wunsch-LG. Zusätzlich sind noch zwei weitere Landgerichtsbezirke anzugeben. Insbesondere für Frankfurt gilt, dass sich hier erfahrungsgemäß mehr angehende Referendare bewerben als Ausbildungsplätze zu Verfügung stehen, so dass eine Zuweisung an ein anderes Landgericht nicht auszuschließen ist.

Ausführliche Informationen zu den erforderlichen Unterlagen sowie die Adressen der verschiedenen Landgerichte gibt es auf der Webseite des Landesjustizprüfungsamtes. Dort können auch die auszufüllenden Bewerber- und Fragebögen heruntergeladen werden.

Links:

Landesjustizprüfungsamt
Darmstädter Referendare - spezielle Informationen zum Referendariat in Darmstadt, aber auch zur Ausbildung in Hessen im Allgemeinen, insbesondere eine gute allgemeine Übersicht (Start-Info)
Hessische Referendare - Als Forum aufgebaute Seite mit viele nützlichen Informationen rund um das Referendariat in Hessen und in den einzelnen Ausbildungsbezirken, Schwerpunkt liegt (noch) auf Frankfurt





Copyright © 2000-2008 Jurawelt