Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


Schleswig-Holstein
Stand: Mai 2007
Bewerbung

Die zuständige Behörde für die Bewerbungen, unabhängig vom Wunschort, ist die Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts, Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig. Die Einstellungen erfolgen im Landgerichtsbezirk Kiel (47 Stellen) und Flensburg (23 Stellen) zum Februar, Juni und Oktober jeden Jahres jeweils zum 1. Werktag des Monats. Im Landgerichtsbezirk Lübeck (42 Stellen) und in Itzehoe (22 Stellen) werden zum April, August und Dezember jeweils zum 1. Werktag des Monats Referendare eingestellt. Die Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 2 Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin bei der oben genannten Anschrift eingegangen sein. Die Vordrucke können auf der Homepage des OLG heruntergeladen werden (http://www.olg-schleswig.de).

Die Bewerbungsunterlagen müssen neben dem Einstellungsantrag folgende Unterlagen enthalten:
  • zwei ausgefüllte Personalbögen (können auch runtergeladen werden)
  • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Staatsprüfung (bei Bewerberinnen oder Bewerbern, die die Prüfung in Schleswig-Holstein abgelegt haben, genügt die Angabe ihrer Prüfungskennzahl)
  • zwei Kopien der Geburtsurkunde der Bewerber/in, gegebenenfalls auch die Heiratsurkunde oder ein Scheidungsurteil ohne Angabe der Gründe
  • eine Aufstellung über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder die Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres
  • eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über den Gesundheitszustand nach Vordruck
  • ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei Behörden, ausgestellt von der zuständigen Meldebehörde (für Bewerberinnen oder Bewerber, die die Erste Juristische Staatsprüfung in Schleswig-Holstein abgeleistet haben, ist die Vorlage entbehrlich, wenn das für die Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist).

Wartezeit

Die derzeitige Wartezeit beträgt ca. 4 Monate. Bewerber, die sich über die Leistungsliste bewerben und die jeweilige Leistungsuntergrenze erreichen, können sofort eingestellt werden. Über die Leistungsliste werden 20 % der Stellen vergeben. Die Leistungsuntergrenze (Examensnote aus dem 1. Staatsexamen) lag bei dem Einstellungstermin zum 01.06.2006 bei 08,52; zum 01.08.2006 bei 08,76; zum 01.10.2006 bei 8,50, zum 01.12.2006 bei 08,50; zum 01.02.2007 bei 8,50 und zum 01.04.2007 bei 8,50 Punkten.

Wartezeit kann nur erlangt werden, wenn eine sogenannte uneingeschränkte Bewerbung erfolgt. Dies bedeutet, dass der Einstellungsantrag keine Vorbehalte oder Bedingungen zum Einstellungstermin oder -ort enthalten darf. Eine eingeschränkte Bewerbung macht daher nur Sinn, wenn man sich über die Leistungsliste bewirbt.

Die Bewerbung wird auf Antrag zurückgestellt, ohne dass die Wartezeit verloren geht. Der Antrag muss aber spätestens zwei Monate vor dem Einstellungstermin abgegeben werden. 10 % der zur Verfügung stehenden Plätze werden für Härtefälle vergeben. Dazu muss ein entsprechender Antrag mit den jeweiligen Nachweisen eingereicht werden.

Anstellungsform und Unterhaltsbeihilfe

Die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis. Das derzeitige Bruttogehalt liegt bei 886,05,- €. Lohnsteuer wird davon nicht mehr abgezogen. Nach Abzüge für die Krankenkasse, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung verbleiben ca. 780,- €. Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird nicht gezahlt. Gleiches gilt für vermögenswirksame Leistungen. Es ist möglich eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Diese bedarf allerdings der Genehmigung und darf wöchentlich 8 Stunden, bei wissenschaftlichen Mitarbeitern/innen an einer Universität 10 Stunden, nicht überschreiten.

Ablauf

Für Referendare soll der Ablauf der Stationsausbildung wie folgt aussehen:
  1. Strafrechtsstation (Gericht in Strafsachen oder Staatsanwaltschaft): 3 1/2 Monate [wenn Kapazität erschöpft: Amtsgericht]
  2. Zivilstation (Amtsgericht oder Landgericht in erstinstanzlichen Zivilsachen): 4 1/2 Monate [fakultativ bis zu 2 Monate Berufungskammer LG oder OLG]
  3. Verwaltungsstation (bei Verwaltungsbehörde nach eigener Wahl): 4 Monate [fakultativ bis zu 2 Monate Finanz- oder Verwaltungsgericht oder bis zu 3 Monate DHV Speyer]
  4. Rechtsanwaltsstation (Rechtsanwalt nach eigener Wahl): 9 Monate [fakultativ bis zu 3 Monate Notar, Unternehmen o.ä.]
  5. Wahlstation in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich: 3 Monate
Die Verwaltungsstation kann auch im Ausland abgeleistet werden. Ferner ist eine Ausbildung bei einem ausländischen Rechtsanwalt möglich.

Prüfung

Insgesamt sind acht Aufsichtsarbeiten in jeweils fünf Stunden anzufertigen. Dabei sind zwei im Zivilrecht mit dem Schwerpunkt im Bürgerlichen Recht, eine im Zivilrecht mit dem Schwerpunkt im Handelsrecht oder im Zivilprozessrecht, zwei im Strafrecht, zwei im öffentlichen Recht und eine nach Wahl im Zivilrecht mit Schwerpunkt Bürgerliches Recht, dem Strafrecht oder dem Öffentlichen Recht zu schreiben. Die Wahlklausur ist unabhängig davon, welche Stationen belegt worden sind. Insbesondere hat die Wahlpflichtstation keine Auswirkung auf diese Klausur.
Die mündliche Prüfung findet nach der Wahlstation statt. Der früheste Termin kann schon nach Ablauf von drei Tagen nach Ende der Wahlstation liegen. Die Teilnahme zur mündlichen Prüfung setzt einen Gesamtdurchschnitt der schriftlichen Leistung von mindestens 3,75 Punkten voraus und wenigstens vier Klausuren müssen mit 4,0 oder mehr Punkten bewertet worden sein, wobei mindestens eine im Zivilrecht bestanden sein muss. Im Rahmen der mündlichen Prüfung ist ein freier zehnminütiger Vortrag aus Akten zu halten. Der Vortrag ist dem Schwerpunktbereich zu entnehmen. Der Schwerpunktbereich ergibt sich aus der Wahlstation. Die Vorbereitungszeit für den Aktenvortrag beträgt 1 ½ Stunden. Die weitere mündliche Prüfung gliedert sich in vier Einheiten, die aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Schwerpunktbereich bestehen.

Adressen und Links

Die wichtigste Adresse ist die der

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstr. 2, 24837 Schleswig
Telefon: 04621 86 - 0
Telefax: 04621 86 - 1372

Die zuständigen Sachbearbeiter je nach Nachnamen sind:

Buchstaben A-I: Wulf Andresen, App.: 1030, Wulf.Andresen@olg.landsh.de
Buchstaben M-O: Jens Borgmann, App.: 1279, Jens.Borgmann@olg.landsh.de
Buchstaben L, P-Z: Wilfried Schlizio, App.: 1283, Wilfried.Schlizio@olg.landsh.de

Die Homepage des OLG enthält eine Abteilung für Referendare:
http://www.olg-schleswig.de

Wichtig und vor allem sehr informativ ist die Homepage des Refendarrates:
http://www.referendarrat-sh.de
Dort gibt es viele detaillierte Informationen zu den einzelnen Stationen, zu Klausurenkursen, weiteren Veranstaltungen und vieles mehr. Ein Blick auf die Homepage lohnt sich immer!



Impressum | Datenschutz