Jurawelt

Sachsen-Anhalt
Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt"
Für Rückfragen steht Herr Mainka, Tel. 03445/282108, zur Verfügung.

Aufbau / Ablauf:

Das Wichtigste schlagwortartig:
  • Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September
  • Bewerbungsfrist: bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin (z.B. 19.01.2004 zum 01.03.2004)
  • derzeit keine Wartezeit, was möglicherweise mit den Durchfallquoten im zweiten Staatsexamen zusammenhängt
    offizieller Jahresbericht: http://www.justizministerium.sachsen-anhalt.de/ljpa/files/jb_01.pdf
  • die Ausbildung erfolgt im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt 848,23 € und wird regelmäßig angepasst
    jährliche Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt (vgl. Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Referendare vom 01.04.2003)
  • Einstellungsbehörde für das gesamte Bundesland ist das OLG Naumburg
    mögliche Gerichte des ersten Ausbildungsabschnitts: Landgerichte Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie Amtsgericht Halle-Saale und Magdeburg

Aufbau des Vorbereitungsdienstes

Ausbildungsvorschriften:
Ablauf:
  1. Pflichtstationen
    • vier Monate Zivilstation
    • vier Monate Staatsanwaltschaft
    • vier Monate Verwaltungsstation (Landesverwaltungsamt bzw. Behörde der allgemeinen Verwaltung / auch 3 Monate Speyer oder 2 Monate Verwaltungsgericht möglich)
    • neun Monate Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
  2. Wahlstation
    drei Monate nach Wahl in folgenden Schwerpunktbereichen:
    • Zivilrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Arbeitsrecht
    • Sozialrecht
    • Strafrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Steuerrecht
    • Europarecht

Zweite juristische Staatsprüfung

Aufsichtsarbeiten sind während des 20. Ausbildungsmonats anzufertigen.
Im Einzelnen:
  1. zwei Aufgaben aus dem Zivilrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus gerichtlicher Sicht
  2. zwei Aufgaben aus dem Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht
  3. zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus behördlicher Sicht
  4. zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung aus den Rechtsgebieten der Nr. 1. - 3.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und fünf Prüfungsgesprächen. Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten fließt zu 60 % in das Gesamtergebnis ein, die mündlichen Teilleistungen zu insgesamt 40 %, wobei der Aktenvortrag und das anwaltliche Prüfungsgespräch stärker gewichtet werden. Ein Ergänzungsvorbereitungsdienst ist möglich; bei Nichtbestehen lediglich der mündlichen Prüfung ist eine separate Wiederholung dieser möglich.

Landesjustizprüfungsamt

Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
-Landesjustizprüfungsamt-
Klewitzstr. 4
39112 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-01
Fax: (0391) 567-5024
E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de
WWW: Link zum LJPA





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