Merkblatt "Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Sachsen-Anhalt"
Für Rückfragen steht Herr Mainka, Tel. 03445/282108, zur Verfügung.
Aufbau / Ablauf:
Das Wichtigste schlagwortartig:
- Einstellungen erfolgen zum 1. März und 1. September
- Bewerbungsfrist: bis spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Einstellungstermin (z.B. 19.01.2004 zum 01.03.2004)
- derzeit keine Wartezeit, was möglicherweise mit den Durchfallquoten im zweiten Staatsexamen zusammenhängt
offizieller Jahresbericht: http://www.justizministerium.sachsen-anhalt.de/ljpa/files/jb_01.pdf
- die Ausbildung erfolgt im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt 848,23 € und wird regelmäßig angepasst
jährliche Sonderzuwendungen, Urlaubsgeld und vermögenswirksame Leistungen werden nicht gezahlt (vgl. Verordnung über Unterhaltsbeihilfen an Referendare vom 01.04.2003)
- Einstellungsbehörde für das gesamte Bundesland ist das OLG Naumburg
mögliche Gerichte des ersten Ausbildungsabschnitts: Landgerichte Dessau, Halle, Magdeburg und Stendal sowie Amtsgericht Halle-Saale und Magdeburg
Aufbau des Vorbereitungsdienstes
Ausbildungsvorschriften:
Ablauf:
- Pflichtstationen
- vier Monate Zivilstation
- vier Monate Staatsanwaltschaft
- vier Monate Verwaltungsstation (Landesverwaltungsamt bzw. Behörde der allgemeinen Verwaltung / auch 3 Monate Speyer oder 2 Monate Verwaltungsgericht möglich)
- neun Monate Rechtsanwalt / Rechtsanwältin
- Wahlstation
drei Monate nach Wahl in folgenden Schwerpunktbereichen:
- Zivilrecht
- Wirtschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Europarecht
Zweite juristische Staatsprüfung
Aufsichtsarbeiten sind während des 20. Ausbildungsmonats anzufertigen.
Im Einzelnen:
- zwei Aufgaben aus dem Zivilrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus gerichtlicher Sicht
- zwei Aufgaben aus dem Strafrecht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus staatsanwaltschaftlicher Sicht
- zwei Aufgaben aus dem Öffentlichen Recht einschließlich Verfahrensrecht, davon mindestens eine aus behördlicher Sicht
- zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung aus den Rechtsgebieten der Nr. 1. - 3.
Die mündliche Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag und fünf Prüfungsgesprächen. Die Bewertung der schriftlichen Arbeiten fließt zu 60 % in das Gesamtergebnis ein, die
mündlichen Teilleistungen zu insgesamt 40 %, wobei der Aktenvortrag und das anwaltliche Prüfungsgespräch stärker gewichtet werden. Ein Ergänzungsvorbereitungsdienst ist
möglich; bei Nichtbestehen lediglich der mündlichen Prüfung ist eine separate Wiederholung dieser möglich.
Landesjustizprüfungsamt
Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
-Landesjustizprüfungsamt-
Klewitzstr. 4
39112 Magdeburg
Tel.: (0391) 567-01
Fax: (0391) 567-5024
E-Mail: poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de
WWW: Link
zum LJPA
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