Jurawelt

Niedersachsen
Stand: 18.03.07
1. Bewerbung/Einstellung

Niedersachsen stellt viermal im Jahr an allen Gerichten ein: 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12.
Die Bewerbung ist an eines der drei Oberlandesgerichte (Celle, Braunschweig und Oldenburg) zu richten, und zwar an das OLG, in dem der Referendardienst abgeleistet werden soll. Hier können auch Wünsche für bestimmte Gerichte angegeben werden. Das OLG Celle weist Bezirke mit der größten Entfernung auf, so dass man auch bis nach Stade oder Syke kommen kann. Interessant ist das OLG Celle also auch für Hamburger, die sich entsprechend in Niedersachsen bewerben. Gute Chancen auf bestimmte Gerichte haben verheiratete Bewerber, Bewerber mit Kindern und Schwerbehinderte. Die Universitätsstädte sind sehr begehrt, dort gibt es allerdings auch die meisten freien Stellen.
Mit der Bewerbung sind auf jeden Fall ein Lebenslauf, eine beglaubigte Zeugniskopie über das Bestehen der 1. jur. Staatsprüfung und eine Erklärung über die Staatsangehörigkeit einzureichen. Alle anderen Unterlagen können auch nach einer vorläufigen Einstellungszusage nachgereicht werden. Bewerbungen sind frühestens fünf und spätestens (Poststempel 1 Tag vor Fristablauf) zwei Monate vor dem Einstellungstermin zulässig.

Eine Bewerbung ist auch bei zwei oder allen drei Oberlandesgerichten möglich, hat jedoch keine Auswirkung auf die Wartezeit.

2. Wartezeit

Die Vergabe erfolgt entsprechend dem Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst i. V. m. der Verordnung über die Ausbildungskapazität und das Auswahl- und Zulassungsverfahren für die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst (Erläuterungen zur Kapazitätsverordnung). Derzeit übersteigt die Zahl der Bewerber regelmäßig die Anzahl der freien Stellen. In diesem Fall werden die Plätze zuerst an Härtefälle (v.a. Schwerbehinderte und Unterhaltverpflichtete), danach zu mind. 60 % nach dem Ergebnis der 1. Staatsprüfung vergeben. Die übrigen Plätze werden nach Wartezeit vergeben. Für jede erfolglose Bewerbung erhält der Bewerber einen Wartepunkt. Diese Wartepunkte verfallen, wenn man einen Bewerbungstermin auslässt.

3. Anstellungsform und Unterhaltsbeihilfe

Der Vorbereitungsdienst wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis zum Land Niedersachsen abgeleistet. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt brutto 894,25 €.

4. Ablauf

Die Stationen verteilen sich wie folgt:
  • 1. Pflichtstation Zivilgericht (Amts- oder Landgericht): 5 Monate
  • 2. Pflichtstation Staatsanwaltschaft: 3 Monate
  • 3. Pflichtstation Verwaltungsstation: 3 Monate
  • 4. Pflichtstation Rechtsanwalt nach eigener Wahl: 9 Monate
  • Wahlstation in einem frei wählbaren Schwerpunktbereich: 4 Monate
Bei bei der 2. Pflichtstation, der StA, kann man sich im Vorfeld mit einem bestimmten Staatsanwalt in Verbindung setzen und ihn fragen, ob er bereit wäre, einen Referendar auszubilden. Sofern das geklärt ist, kann dieser Wunsch dem OLG zugeleitet werden und die Chance ist recht hoch, zu diesem Staatsanwalt auch zu kommen. Insofern bietet sich die Möglichkeit, sich zu bestimmten Abteilungen der StA zuweisen zu lassen.
Auch in der 3. Pflichtstation, der Verwaltungsstation, kann man auf die Ausbildung Einfluss nehmen. Wie bei der StA einfach vorher in einer bestimmten Behörde anfragen und diesen Zuweisungswunsch dann an die Referendarstelle des OLG weiterleiten. Es ist z.B. auch eine Verwaltungsstation im Strafvollzug möglich, was manchen Referendaren einfach mehr interessiert als die eine oder andere Kommunalverwaltung. Auch ist hier an einen Studienaufenthalt an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu denken. Dieses Studium kann ggf. auch als Wahlpflichtstation oder Wahlstation absolviert werden. Wer Speyer für die Verwaltungsstation wählt, muss aber die Wahlstation bei einer Behörde verbringen.
Während der ersten 3 Stationen sollte man sich darüber Gedanken machen, bei welchem RA man die 4. Pflichtstation ableisten will. Die RA sind diesbezüglich sehr offen und freuen sich natürlich über jeden Referendar, der in seiner Kanzlei ohne Bezahlung arbeitet und arbeitet und arbeitet... Die letzten drei Monate der Anwaltsstation darf man auch bei einem Notar, Verband oder Unternehmen verbringen.
Letztlich gibt es dann noch die Wahlstation, die in einem Schwerpunktbereich zu erfolgen hat (Zivil- und Strafrecht, Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts- und Finanzrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht). Wichtig ist hierbei, dass die Wahl der Station also auch den Aktenvortrag vorbestimmt. Es bieten sich zur Absolvierung hier die meisten Möglichkeiten. Zum einen kann der Kontakt zu einer RA-Kanzlei oder Firma intensiviert werden hinsichtlich einer späteren beruflichen Tätigkeit.

Bis zu drei zusammenhängende Monate können während der Anwalts- oder Wahlstation im Ausland verbracht werden. Während anderer Stationen ist ein Auslandsaufenthalt nur möglich, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt.

Zweites Staatsexamen

Die zweite Staatsprüfung besteht aus 8 Klausuren (je 7,5 %) und einer mündlichen Prüfung (40%). Die Klausuren werden ca. gegen Ende der letzten Pflichtstation geschrieben und umfassen folgende Themen:
  • 4 x Zivilrecht, davon zwei mit einer gutachterlich-rechtsberatenden oder gutachterlich-rechtsgestaltenden Aufgabenstellung, eine mit einer zivilgerichtlichen und eine mit gutachterlicher Aufgabenstellung
  • 1 x Strafrecht mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung
  • 2 x Öffentliches Recht mit je einer verwaltungsfachlicher und einer gutachterlich-rechtsberatender Aufgabenstellung
  • 1 Arbeit nach Wahl aus dem Öffentlichen Recht mit verwaltungsfachlicher oder aus dem Strafrecht mit einer staatsanwaltschaftlichen Aufgabenstellung
Wählt der Prüfling bis zum Ende der Verwaltungsstation (3. Pflichtstation) die letzte Arbeit nicht, dann erhält er automatisch die strafrechtliche Aufgabenstellung.
Die mündliche Prüfung bezieht sich auf die ganze Ausbildung, insbesondere unter Berücksichtigung des Schwerpunktbereichs der Wahlstation. Sie besteht aus einem freien Aktenvortrag mit einem anschließenden kurzen Vertiefungsgespräch (12 %) sowie vier Prüfungsgesprächen (je 7 %). Der Aktenvortrag bezieht sich auf eine anwaltliche Aufgabenstellung im gewählten Schwerpunktbereich. Bearbeitungszeit ist eine Stunde. Die Prüfungsgespräche selbst beziehen sich auf die Pflichtstationen. Die Dauer beträgt bei 4 Prüflingen insgesamt etwa 3 Stunden.


Nebentätigkeit

Bei einer Nebentätigkeit ist zu beachten, dass diese der vorherigen Genehmigung des Oberlandesgerichts bedarf. Sie darf den zeitlichen Umfang von einem Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreiten (z. Z. 8 Stunden). Die einzige Ausnahme ist die Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft. In diesem Falle darf die max. Arbeitszeit 46 Stunden monatlich betragen.

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