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Brandenburg
Stand: 28.01.2007


Die Situation des Referendariats in Brandenburg


Bewerbung:

Die Einstellung der Referendare erfolgt im Land Brandenburg viermal jährlich, und zwar jeweils zum
  • 1. Februar (Bewerbungsschluss 5. November) für die Landgerichte Neuruppin und Frankfurt (Oder)
  • 1. Mai (Bewerbungsschluss 5. Februar) für die Landgerichte Cottbus und Potsdam
  • 1. August (Bewerbungsschluss 5. Mai) für die Landgerichte Neuruppin und Frankfurt (Oder)
  • 1.November (Bewerbungsschluss 5. August) für die Landgerichte Cottbus und Potsdam.
Die Einstellung ist in vier Stammdienststellen (Landgerichtsbezirken) möglich:
- beim Landgericht Potsdam,
- beim Landgericht Frankfurt (Oder),
- beim Landgericht Neuruppin und
- beim Landgericht Cottbus.

Bewerbungen sind direkt an das OLG in Brandenburg zu richten.

Es gibt derzeit Wartezeiten. Es werden daher bis zu 20 % der Plätze nach dem Ergebnis des ersten Staatsexamens vergeben, bis zu weitere 10 % an Härtefälle. Ansonsten richtet sich die Zuweisung nach Wartezeit. Es werden drei Nachrückverfahren durchgeführt. Im Rahmen des dritten Nachrückverfahrens können unbesetzte Ausbildungsplätze kurzfristig telefonisch oder per E-Mail vergeben werden.

Aufbau/Ablauf:

In Brandenburg sind folgende Stationen zu absolvieren:
  • Zivilstation: vier Monate bei einem Landgericht oder Amtsgericht (ohne Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
  • Strafstation: dreieinhalb Monate bei einer Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht
  • Verwaltungsstation: weitere dreieinhalb Monate bei einer Verwaltungsbehörde (nicht Verwaltungsgericht!)
  • Rechtsanwaltsstation: neun Monate in Rechtsanwaltskanzleien oder sonstigen rechtsberatenden Stellen nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 BbgJAG
  • Wahlstation: vier Monate bei einer Ausbildungsstelle nach Wahl.
Die Rechtsanwaltsstation kann bei drei verschiedenen Ausbildungsstellen verbracht werden, wobei die Dauer eines Teilabschnitts nicht unter drei Monaten liegen soll. Ein Auslandsaufenthalt ist wegen der begleitenden Arbeitsgemeinschaften grundsätzlich erst ab dem 15. Monat möglich, wobei im 20. Monat schon das zweite Examen zu schreiben ist. Eine Ausnahme ist eine Station bei einem polnischen Rechtsanwalt. Diese ist während der Rechtsanwaltsstation für einen Zeitraum von drei Monaten und während der Wahlstation für einen Zeitraum von vier Monaten möglich. Das Ausbildungsprogramm wird für deutsche Referendare schwerpunktmäßig vom Landgericht Frankfurt (Oder) betreut.
Eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer kann auf die Rechtsanwaltsstation und auf die Wahlstation angerechnet werden (siehe hierzu das Merkblatt des OLG Brandenburg).

Anstellungsform/Gehalt/Nebentätigkeit:

Der Referendar in Brandenburg steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die monatlichen Bezüge belaufen sich auf 887,49 Euro brutto.

Nebentätigkeiten können für bis zu 43 h/Monat genehmigt werden, wenn dadurch nicht "das Ziel der Ausbildung gefährdet wird", d.h. wenn die Leistung der Referendarin oder des Referendars wenigstens durchschnittlichen Anforderungen entspricht. In den ersten 7 Monaten des Referendariats gilt für die entsprechende Beurteilung die Note des ersten Staatsexamens.
Für die Station in Speyer gibt es weder Erholungsurlaub noch Reise- und Umzugskosten oder Trennungsgeld.

Zweites Juristisches Staatsexamen:

Das "Zweite" besteht aus einem schriftlichen Teil mit 7 Klausuren und der mündlichen Prüfung. Die Klausurenkampagnen finden viermal jährlich statt (März, Juni, September, Dezember). Die mündliche Prüfung findet dann im Februar, Mai, August und November statt, wobei die Bezüge bis zum Abschluss des Staatsexamens weiter gezahlt werden.

Gesetze / Verordnungen:

sind unter http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=192724&template=seite_olg_ref zu finden.
Weitere Hinweise und Informationen zum Zweiten Staatsexamen finden sich auf den Seiten des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin/Brandenburg.

Adressen:

für Bewerbungen:

An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Referendarabteilung -
14767 Brandenburg an der Havel

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin/Brandenburg:

Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Abt. IV
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin

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