Stand: 28.01.2007
Die Situation des Referendariats in Brandenburg
Bewerbung:
Die Einstellung der Referendare erfolgt im Land Brandenburg viermal jährlich,
und zwar jeweils zum
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1. Februar (Bewerbungsschluss 5. November) für die
Landgerichte Neuruppin und Frankfurt (Oder)
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1. Mai (Bewerbungsschluss 5. Februar) für die Landgerichte
Cottbus und Potsdam
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1. August (Bewerbungsschluss 5. Mai) für die Landgerichte
Neuruppin und Frankfurt (Oder)
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1.November (Bewerbungsschluss 5. August) für die
Landgerichte Cottbus und Potsdam.
Die Einstellung ist in vier Stammdienststellen (Landgerichtsbezirken)
möglich:
- beim Landgericht Potsdam,
- beim Landgericht Frankfurt (Oder),
- beim Landgericht Neuruppin und
- beim Landgericht Cottbus.
Bewerbungen sind direkt an das OLG
in Brandenburg zu richten.
Es gibt derzeit Wartezeiten. Es werden daher bis zu 20 % der Plätze
nach dem Ergebnis des ersten Staatsexamens vergeben, bis zu weitere 10 % an
Härtefälle. Ansonsten richtet sich die Zuweisung nach Wartezeit.
Es werden drei Nachrückverfahren durchgeführt. Im Rahmen des dritten
Nachrückverfahrens können unbesetzte Ausbildungsplätze kurzfristig
telefonisch oder per E-Mail vergeben werden.
Aufbau/Ablauf:
In Brandenburg sind folgende Stationen zu absolvieren:
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Zivilstation: vier Monate bei einem Landgericht oder
Amtsgericht (ohne Familiensachen oder Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit)
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Strafstation: dreieinhalb Monate bei einer Staatsanwaltschaft
bei dem Landgericht
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Verwaltungsstation: weitere dreieinhalb Monate bei einer
Verwaltungsbehörde (nicht Verwaltungsgericht!)
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Rechtsanwaltsstation: neun Monate in Rechtsanwaltskanzleien
oder sonstigen rechtsberatenden Stellen nach Maßgabe des § 14
Abs. 3 BbgJAG
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Wahlstation: vier Monate bei einer Ausbildungsstelle
nach Wahl.
Die Rechtsanwaltsstation kann bei drei verschiedenen Ausbildungsstellen
verbracht werden, wobei die Dauer eines Teilabschnitts nicht unter drei Monaten
liegen soll. Ein Auslandsaufenthalt ist wegen der begleitenden Arbeitsgemeinschaften
grundsätzlich erst ab dem 15. Monat möglich, wobei im 20. Monat schon
das zweite Examen zu schreiben ist. Eine Ausnahme ist eine Station bei einem
polnischen Rechtsanwalt. Diese ist während der Rechtsanwaltsstation für
einen Zeitraum von drei Monaten und während der Wahlstation für einen
Zeitraum von vier Monaten möglich. Das Ausbildungsprogramm wird für
deutsche Referendare schwerpunktmäßig vom Landgericht Frankfurt (Oder)
betreut.
Eine Ausbildung an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften
in Speyer kann auf die Rechtsanwaltsstation und auf die Wahlstation angerechnet
werden (siehe hierzu das Merkblatt
des OLG Brandenburg).
Anstellungsform/Gehalt/Nebentätigkeit:
Der Referendar in Brandenburg steht in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Die monatlichen Bezüge belaufen sich auf 887,49 Euro brutto.
Nebentätigkeiten können für bis zu 43 h/Monat genehmigt werden, wenn dadurch
nicht "das Ziel der Ausbildung gefährdet wird", d.h. wenn die
Leistung der Referendarin oder des Referendars wenigstens durchschnittlichen
Anforderungen entspricht. In den ersten 7 Monaten des Referendariats gilt
für die entsprechende Beurteilung die Note des ersten Staatsexamens.
Für die Station in Speyer gibt es weder Erholungsurlaub noch Reise- und
Umzugskosten oder Trennungsgeld.
Zweites Juristisches Staatsexamen:
Das "Zweite" besteht aus einem schriftlichen Teil mit 7 Klausuren und der
mündlichen Prüfung. Die Klausurenkampagnen finden viermal jährlich statt
(März, Juni, September, Dezember). Die mündliche Prüfung findet dann
im Februar, Mai, August und November statt, wobei die Bezüge bis zum Abschluss
des Staatsexamens weiter gezahlt werden.
Gesetze / Verordnungen:
sind unter http://www.olg.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=192724&template=seite_olg_ref
zu finden.
Weitere Hinweise und Informationen zum Zweiten Staatsexamen finden sich auf
den Seiten des Gemeinsamen
Juristischen Prüfungsamts Berlin/Brandenburg.
Adressen:
für Bewerbungen:
An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
- Referendarabteilung -
14767 Brandenburg an der Havel
Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt Berlin/Brandenburg:
Senatsverwaltung für Justiz Berlin
Abt. IV
Salzburger Straße 21-25
10825 Berlin
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