Einstellung/Bewerbung:
Der Freistaat im Osten des Landes offeriert seinen Referendariatsbewerbern halbjährlich eine Einstellungsmöglichkeit und zwar zum 1. Mai und 1. November. Bewerbungen sind
nur auf dem Postweg einzureichen und müssen vollständig und rechtzeitig beim Oberlandesgericht in Dresden eingegangen sein (maßgeblich ist der Eingangsstempel des
Oberlandesgerichts, nicht der Poststempel). Bewerbungsfristen sind bis zum 20. Februar bzw. 31. Juli jeden Jahres.
Stammdienststellen für die Ausbildung sind Bautzen (für die Landgerichtsbezirke Bautzen und Görlitz), Chemnitz, Dresden, Leipzig und Zwickau. Die Zuweisung der Referendare
zu den einzelnen Stammdienststellen erfolgt nach der jeweiligen Kapazität der Stammdienststelle. Da die Grundlagen der Kapazitätsberechnung von der Personalentwicklung
abhängen, variiert die Kapazität jeder Stammdienststelle bei jedem Einstellungstermin.
Das Oberlandesgericht ist nach eigenen Angaben bemüht, den Zuweisungswünschen der Bewerber im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten zu entsprechen. Dabei wird aber auch
darauf geachtet, die Bewerber gleichmäßig auf die einzelnen Stammdienststellen zu verteilen. Sachsen versucht dabei, die Zuteilung nach allgemeinen sozialen Kriterien
durchzuführen. Gute Begründungen und Nachweise können hier manchmal helfen. Auch die Mitarbeit bei den juristischen Fakultäten in Dresden und Leipzig sichert meist die
entsprechende Zuweisung (Nachweis muss über die Fakultät erbracht werden).
Erfahrungsgemäß können die Zuweisungswünsche für die Stammdienststellen Dresden und Leipzig nur teilweise erfüllt werden. Da die Verbundenheit mit dem Ort der
Stammdienststelle ein Zuweisungskriterium ist, müssen nach Auskunft des OLG Bewerber, die die Erste Juristische Staatsprüfung nicht in Sachsen abgelegt haben, damit rechnen,
nicht nach Dresden oder Leipzig zugewiesen zu werden (die Erfahrung zeigt jedoch, dass auch für diese Bewerber die Chance besteht, nach Dresden oder Leipzig zugewiesen zu
werden).
Aufbau/Ablauf:
Die Ausbildung beginnt mit der Zivilrechtsstation (fünf Monate). An diese schließen sich die Strafrechtsstation (drei Monate), die Verwaltungsrechtsstation (vier Monate) und
schließlich die Rechtsanwaltsstation (neun Monate) an.
Die Stationen können teilweise auch bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer, bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder bei geeigneten
Rechtsanwälten abgeleistet werden.
Der Unterricht im Zivil- und Strafrecht findet in der Regel an den Landgerichten der jeweiligen Stammdienststellen statt, der Unterricht im Öffentlichen Recht wird durch die
Regierungspräsidien organisiert. Die praktische Ausbildung im Zivil- und Strafrecht findet am jeweiligen Landgericht und an den im Landgerichtsbezirk befindlichen
Amtsgerichten statt. Im Strafrecht zusätzlich bei den entsprechenden Staatsanwaltschaften. Vor dem Beginn dieser Stationen können die Referendare diesbezüglich
Zuweisungswünsche angeben, denen meist entsprochen wird. Begleitend zur Stationsausbildung werden regelmäßig Klausuren angeboten. Diese gehören zum Teil zur vorgeschriebenen
Ausbildung und ihre Bewertung geht in die jeweiligen Stationszeugnisse ein. Die übrigen Klausuren werden im Rahmen eines freiwilligen Klausurenkurses angeboten. Zusätzlich
ist die Teilnahme am Probeexamen einige Monate vor dem Examen vorgeschrieben.
Zur Ausbildung gehören weiterhin Veranstaltungen in Rhetorik, Aussage- und Vernehmungspsychologie sowie Steuerrecht.
Im Anschluss an die Anwaltsstation wird die schriftliche Staatsprüfung geschrieben. Diese besteht aus vier Klausuren zum Zivilrecht (einschließlich Verfahrensrecht und
Arbeitsrecht), zwei Klausuren im Strafrecht und drei Klausuren im Öffentlichen Recht (jeweils einschließlich Verfahrensrecht). An den schriftlichen Teil der Staatsprüfung
schließt sich die Wahlstation an (drei Monate). Am Schluss des Referendariats steht die mündliche Prüfung.
Nebentätigkeiten bedürfen, wie bei Beamten üblich, einer Genehmigung und dürfen normalerweise acht Stunden pro Woche nicht überschreiten. Voraussetzung für die Erteilung
einer Nebentätigkeitsgenehmigung ist jedoch, dass in der Ersten Staatsprüfung mindestens 6,5 Punkte erreicht wurden. Bei niedrigeren Punktzahlen besteht aber die
Möglichkeit, nach sechs Monaten Vorbereitungsdienst und mindestens "ausreichender" Leistung in der Zivilstation eine Genehmigung zu erhalten.
Anstellungsform/Gehalt:
Ist man genommen, wird man zum Beamten auf Widerruf ernannt. Die Vergütung beträgt ca. 900 € brutto im Monat (Stand 2002).
Wartezeit:
Es gibt in Sachsen keine Wartelisten. Nach Angaben des OLG Dresden wurden die vorhandenen Ausbildungskapazitäten in der Vergangenheit regelmäßig nicht ausgeschöpft, da viele
Bewerber die ihnen angebotene Ausbildungsstelle nicht angenommen haben.
Bewerbung:
Die Bewerbung ist zu richten an das
Oberlandesgericht Dresden
Ständehaus
Schloßplatz 1
01067 Dresden
Ausbildungsleiter:
RiOLG Frick, Tel.: 0351 / 446 - 1320
Oberlandesgericht Dresden, Schloßplatz 1, 01067 Dresden
weitere Informationen im Internet:
http://www.justiz.sachsen.de
Verein der Rechtsreferendare in Sachsen e.V.
http://www.refsachsen.de
SächsJAPO
http://www.uni-leipzig.de/~jura/studium/saechsjapo.php