Herzlich willkommen auf jurawelt.com

Zur neuen Webseite: jurawelt.com

Zum Forum: forum.jurawelt.com


Thüringen
Stand: Dezember 2006
Aufbau/Ablauf:

Die zweijährige Referendarszeit in Thüringen gliedert sich folgendermaßen:

1. Zivilrechtsstation (Amts- oder Landgericht):
5 Monate; zu Beginn zwei Wochen Einführungs-AG.

Hier trifft den Neuling bereits der erste Schock: Die Möglichkeit, nach § 10 GVG eine Beweisaufnahme durchzuführen, wird meistens von den Richtern, zumindest am Amtsgericht, in mindestens zwei Fällen vorgesehen. Aber keine Bange: Das lässt sich sehr gut vorbereiten, und es ist in jedem Fall ein gutes Gefühl, von den Prozessvertretern mit "Herr Kollege" oder gar Herr Vorsitzender"/"Frau Kollegin" oder "Frau Vorsitzende" angesprochen zu werden.

2. Verwaltungsstation:
4 Monate, zu Beginn zwei Wochen Einführungs-AG. Achtung: die AG für den Landgerichtsbezirk Erfurt findet grds. in Weimar statt, das bedeutet eine Anreise an prominenten Ort, nämlich das ehemalige "Gauforum", jetzt Sitz des Landesverwaltungsamtes. Die Verwaltungsstation kann nicht (mehr) beim Verwaltungsgericht abgeleistet werden.

3. Strafrechtsstation (Staatsanwaltschaft oder Amts- bzw Landgericht:
3 Monate; zu Beginn eine Woche Einführungs-AG

Bei der Staatsanwaltschaft muss jede(r) Referendar(in) damit rechnen, bereits ab der 4. Woche auf der Station als Sitzungsvertreter hinaus in den Freistaat gejagt zu werden. Aber keine Angst: Da wir es hier meistens mit noch recht jungen Amtsrichtern zu tun haben, besteht eine sehr gute Chance, verständnisvolle Hilfe zu bekommen, wenn es einmal "hakt". Auch Lob für ausgewogene Plädoyers ist durchaus nicht selten! Der Sitzungsdienst ist für die meisten, die ihn gemacht haben, die schönste, weil kreativste Zeit des Referendariats gewesen. Und JEDE(R) hat's geschafft ;-)

4. Rechtsanwaltsstation:
9 Monate, zu Beginn eine Woche Einführungs-AG. Die Regel-AG wird nur in den ersten 5 Monaten der Station durchgeführt. Danach ist man dem Selbststudium überlassen.

Während der Pflichtstationen ist man grds. verpflichtet, spätestens ab 5. Ausbildungsmonat an dem Examensklausurenkurs teilzunehmen. In diesem Kurs sind – in 13 Monaten – in der Regel mindestens 22 Klausuren mitzuschreiben. Einzelheiten enthalten die – sehr hilfreiche – Ausbildungsbroschüre, die jeder Referendar zu Dienstbeginn ausgehändigt erhält, und die Internet-FAQ-Seite zum Referendariat.

schriftl. Examen:
Die Examensklausuren werden im 20. Ausbildungsmonat, also im vorletzten Monat der Rechtsanwaltsstation, geschrieben.
8 Klausuren (3 zivilrechtliche, 2 öffentlich-rechtliche, 2 strafrechtliche, 1 aus einem der drei vorgenannten Bereiche; der Bereich wird mit der Ladung bekannt gegeben)

5. Wahlstation (Schwerpunkte Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschafts- und Finanzwesen, Arbeits- und Sozialrecht und Internationales Recht und Recht der Europäischen Union):
3 Monate. In dieser Zeit wird eine AG zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung angeboten. In der Wahlstation sind Auslandsaufenthalte möglich. Wer die Wahlstation im Schwerpunktbereich „Rechtsanwaltschaft„ ableistet, kann die drei Monate mit dem letzten Monat der Rechtsanwaltsstation kombinieren, also bis zu vier Monaten im Ausland sein. Auslandsaufenthalte werden großzügig genehmigt, wenn ein Ausbildungsnutzen glaubhaft gemacht wird, wozu in der Regel hinreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes gehören.

Im Anschluss an die Wahlstation folgt das mündl. Examen, in dem auch ein Aktenvortrag zu halten ist.

Nach erfolgreichem, aber nicht mit der Wunschnote abgeschlossenem Examen besteht die Möglichkeit eines Verbesserungsversuchs.

Einstellung und Ausbildung:

Einstellungstermine für Referendare sind der 02.05. und der 01.11. Die Bewerbungsfristen enden drei Monate vor dem Termin.

Die Ausbildung erfolgt an den Landgerichtsbezirken Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen. Erfurt ist der gefragteste Standort. Die Städtchen Meiningen und Mühlhausen sind von ihrer Umgebung sehr reizvoll, aber von den gesellschaftlichen o. kulturellen Möglichkeiten eher begrenzt. Allerdings sollen sich Referendare aus Süddeutschland im - fränkischen - Meiningen und solche aus Norddeutschland in Mühlhausen sehr wohl fühlen. Gera ist mit ca. 120.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Thüringens, Jenaer Referendare werden in der Regel dem Landgericht dort zugewiesen. Insgesamt kann man es auch als Zugezogener in Thüringen sehr gut aushalten!

Die Zuteilung erfolgt auch hier nach sozialen Kriterien, so dass die Ortswünsche der Bewerbern aus den anderen Bundesländern auch nur dann berücksichtigt werden, wenn soziale Gründe nachgewiesen werden können. Berufliche Tätigkeit der Partnerin oder des Partners vor Ort wird in der Regel als Grund anerkannt. Auch hier ein Tipp: Wer sich bereits vor der Bewerbung mit einem Hauptwohnsitz in Thüringen schmücken kann, fährt bei der Vergabe deutlich besser. Noch besser: Bereits Bekannte vor Ort!

Nebentätigkeiten während der ersten beiden Ausbildungsstationen sind in der Regel erst ab einer Examensnote von 7,5 P. oder höher möglich.§ Erst ab der Strafrechtsstation darf der Referendar mit größerem Wohlwollen des OLG rechnen.

Das Referendariat leidet wie überall an der extremen Finanzknappheit. Mit ein bisschen Eigeninitiative besteht aber eine gute Chance in jeder Station, einen freundlichen und kooperativen Ausbilder zu finden, der einen vieles selber machen lässt, in der Zivilstation am Amtsgericht etwa die regelmäßige Sitzungsleitung.

Weitere Informationen über das Rechtsreferendariat im Freistaat Thüringen erhaltet Ihr auf den Seiten des Thüringer Rechtsreferendarvereines
www.thuerref.de


Anstellungsform/Gehalt:

In Thüringen wird man nach wie vor zum Beamten auf Widerruf ernannt. Der Grund-Brutto-Betrag beträgt 973,16 €.

Wartezeit:

Derzeit gibt es keine Wartezeiten.

Landesjustizprüfungsamt:

Bewerbungsunterlagen gibt es über über das Internet (s.u.). Die Bewerbungen sind einzureichen bei:

Thüringer Justizministerium
Referat J 3
Werner-Seelenbinder-Strasse 5
99096 Erfurt

Postfach 900462
99107 Erfurt
Tel.: 0361/3795-000 Fax: 0361/3795-588


Merkblatt:
http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/merkblattbewerber.pdf

Bewerbungsunterlagen:

http://www.thueringen.de/de/justiz/jpa/referendariat/formulare/

Landesausbildungsgesetz:
ThürJAG www.thueringen.de/de/justiz/jpa/referendariat/u2/u_start.html

Landesausbildungsordnung:
ThürJAPO http://www.thueringen.de/imperia/md/content/text/justiz/134.pdf

Impressum | Datenschutz