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Nordrhein-Westfalen
28.01.2007

Bewerbung

Ein kleines bisschen größer als das Saarland, bietet dieses Bundesland dann doch etwas mehr Auswahlmöglichkeiten. Referendare werden eingestellt an den drei OLG-Bezirken, Köln, Düsseldorf und Hamm. Die Einstellungen erfolgen jeden Monat, allerdings nicht für jeden LG-Bezirk (siehe dazu die Seiten der OLGe, auf denen auch Wartezeiten und kurzfristig frei gewordene Plätze bekannt gegeben werden). Bewerbungsfristen im strengen Sinn gibt es nicht. Die Zusage geht sechs bis acht Wochen vor der Einstellung, in Ausnahmefällen auch kurzfristiger, an den Bewerber. Wer eine Stelle ablehnt (oder sich nicht äußert), fliegt aus der Warteliste und darf sich frühestens sechs Monate später wieder beim selben OLG bewerben.
Bei allgemeinem Bewerberüberhang geht es nach der Reihenfolge, in der die Bewerbungen eingehen, von Härte- und Spezialfällen abgesehen. Die Zuweisung zu einem bestimmten Ausbildungsbezirk erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten. Hinsichtlich des Ortswunsches wird bei der erstmaligen Zuweisung eines Ausbildungsplatzes in der Regel den Bewerbern der Vorrang gegeben, die die engsten Beziehungen zu dem gewünschten Ausbildungsort haben. Man sollte daher im Lebenslauf auch Wohnorte, Abiturort usw. angeben.
Derzeit bestehen bei allen OLG mehrmonatige Wartezeiten. In Köln werden darüber hinaus nur Bewerber angenommen , die eine über den Wohnsitz im OLG Bezirk hinausgehende dauerhafte persönliche Beziehung zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln haben. Das ist gegeben wenn ein Bewerber
  • im OLG-Bezirk aufgewachsen ist,
  • mit dem Ehegatten seinen Wohnsitz dort hat,
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens 4 Jahren seinen Hauptwohnsitz im OLG-Bezirk hat;
  • bereits 3 Monate vor einem möglichen Einstellungstermin als wissenschaftliche Hilfskraft/wissenschaftliche Hilfskraft an den Universitäten Bonn/Köln tätig ist und diese Tätigkeit auch während des Vorbereitungsdienstes weiter ausüben will.
Das Informationsblatt des OLG Köln weist ausdrücklich darauf hin, daß solche Sachen wie Verlobung, Freundeskreis, Verwandte, Promotion, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit, etc. nicht ausreichend sind. Solche besonderen Umstände können aber zu einer Einstellung im LG-Bezirk Aachen führen, wenn der Bewerber dies in seiner Bewerbung als akzeptable Alternative deutlich macht.

Wer es besonders eilig hat, kann die Formulare auch schon vor dem Examen anfordern und sich vorher um alles kümmern. Am Tag nach dem Examen kann man sich dann schon eine vorläufige Examensbescheinigung holen und damit die Bewerbung einreichen - da das echte Zeugnis ca. 1 Monat später kommt, spart man dies an Wartezeit.

Einstellung

Am ersten Tag trifft man sich mit seiner AG in einem Unterrichtsraum. Dort erzählt einem die Sachbearbeiterin sowie der Leiter der Referendarabteilung erst einmal einiges mehr oder wenige nützliche wie z. B., daß man im ersten Monat bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhält. Anschließend kommt dann der Leiter des Einführungslehrgangs und schon geht es los mit dem ersten Lehrgangstag. Daher die Aufforderung den Schönfelder mitzubringen nicht für einen Witz halten! Das Tragen eines Anzugs ist eigentlich nicht notwendig, eine Vereidigung wie früher findet mangels Beamtenstellung ja nicht mehr statt. Das ganze geht bis in den Nachmittag.

Ablauf

Das Referendariat in NRW hat folgenden Ablauf:
  • Zivilstation: 5 Monate (Zivilgericht, wobei bis zu 2 Monate bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle verbracht werden können)
  • Strafstation: 3 Monate (primär Staatsanwaltschaft; wenn die Plätze dort nicht reichen, auch Strafgericht; bis zu 3 Monate können bei einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle verbracht werden)
  • Verwaltungsstation: 3 Monate (Verwaltungsbehörde, 3 Monate Ausland möglich)
  • Anwaltsstation: 10 Monate (davon bis zu 3 Monate bei einem Notar, Unternehmen, Verband o.ä.; bis zu 6 Monate bei einem ausländischen Rechtsanwalt)
  • schriftliche Prüfung im 21. Monat
  • Wahlstation: 3 Monate
  • Mündliche Prüfung
Eine Ausbildung in Speyer kann auf die Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation angerechnet werden, eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen Fakultät (z.B. der Bielefelder Kompaktkurs) auf die Anwalts- und die Wahlstation. Einzelheiten zu den Stationen und den begleitenden Arbeitsgemeinschaften enthält das entsprechende Merkblatt des LJPA NRW.

Als besonderes Angebot gibt es in NRW das Frankreich-Programm für Referendare, über das Seminare in Paris besucht werden können und man Ausbildungsplätze in französischen Kanzleien, Notariaten und Gerichten erhalten kann.

Die erste Stage am Zivilgericht erfordert zunächst eine Entscheidung, ob man an das Amts- oder Landgericht will. Hierbei kommen nur das zugewiesene Landgericht und Amtsgerichte in dessen Bezirk in Betracht. Es finden sich Befürworter für beide Gerichtsarten. Am Amtsgericht trifft man eher auf Fälle, die auch im Examen drankommen können wie Verkehrsunfälle, Mietrecht, etc. Auch bearbeitet man i.d.R. wesentlich mehr Fälle, da diese weniger umfangreich sind und kann so u. U. eine größere Übung erlangen. Das Landgericht bietet hingegen den Vorteil, daß das Niveau der Richter und Anwälte meistens deutlich besser ist, besonders an Spezialkammern. Auch kann man Kammerarbeit erleben. Schließlich trifft man dort rechtlich und vom Wert her interessantere Fälle. Am Amtsgericht sollte man möglichst einen Richter wählen, der zumindest auch ein allgemeines Zivildezernat hat und nicht etwa nur Mietrecht macht. Am Landgericht bietet sich wie angedeutet die u. U. besonders reizvolle Möglichkeit, eine Spezialkammer auszuwählen, etwa für Baurecht, Versicherungsrecht, Computerrecht oder eine Kammer für Handelssachen. Wer sich für ein solches Gebiet besonders interessiert kann dort interessante Fälle finden.

Die Arbeit besteht in der ersten Station im wesentlichen darin, Urteile zu schreiben. Daneben werden auch Voten (kurze Stellungnahmen zur Akte) sowie teilweise Kurzvorträge verlangt. Wie man so etwas macht, erfährt man im Einführungslehrgang, für spezielle Probleme gilt learning by doing. Von der Anwesenheit her reichen i.d.R. 2 Tage die Woche aus, im übrigen kann man zu Hause arbeiten. Die Referendare haben nach § 10 GVG die Möglichkeit, eine Beweisaufnahme durchzuführen - wer will, kann seinen Richter darum bitten.

In der 2. Stage ist man i.d.R. bei der Staatsanwaltschaft nur im Ausnahmefall erfolgt eine Zuweisung an die Strafgerichte. Die Tätigkeit kann hier sehr vielfältig sein. Auch hier werden Verhandlungen besucht und Akten bearbeitet, aber u. U. kommt auch schon mal eine Tätigkeit vor Ort in Betracht. Weiterhin droht hier die berühmte Sitzungsvertretung, das bedeutet weiße Krawatte kaufen, Robe ausleihen und als Staatsanwalt auftreten. An Arbeiten muß man hier Anklagen und Einstellungsverfügungen anfertigen. Die Anwesenheit ist hier stark vom Staatsanwalt abhängig, manchmal ist es wie in der Zivilstage, öfter aber muß man seine Akten im Büro des Staatsanwalts bearbeiten.

Die Verwaltungsstage hat nicht den besten Ruf. Hier ist i.d.R. der Gang in die Kommunalverwaltung gefragt und das heißt häufig 8 Stunden Anwesenheit pro Tag ohne sinnvolle Beschäftigung. Auch hier gilt es, die Stelle entsprechend auszusuchen, Nähe zum Wohnort kann hierbei am ehesten gewährleistet sein. Viele nehmen in dieser Zeit Urlaub und verringern so die Tätigkeit. Andererseits kann man in einer kleiner Verwaltung u. U. eine verantwortungsvolle Aufgabe bekommen, wenn man nämlich weit und breit die einzige Person mit zumindest einem juristischem Staatsexamen ist. In diesem Fall kann man selbständig weitgehende Entscheidungen treffen.

Zu den übrigen Stationen kann man allgemein wenig sagen, da sie höchst unterschiedlich ausfallen können, sich teilweise mit dem schon Ausgeführten decken und von den jeweiligen Neigungen abhängen. Hier ist im wesentlichen Initiative gefragt, daß man sich frühzeitig nach interessierten Anwaltskanzleien oder anderen Stellen umsieht.

Anstellungsform/Gehalt/Nebentätigkeit:

Referendare in NRW stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das Gehalt beträgt 894,25 Euro brutto.

Juristische Nebentätigkeiten können bis zu 10 h/Woche genehmigt werden, nichtjuristische bis zu 8 h/Woche. Ein Zweitstudium ist anzeigepflichtig, muss aber nicht genehmigt werden. Es kann allerdings untersagt werden, wenn es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt.

Zweites Staatsexamen

Nach der Anwaltsstage werden die Klausuren geschrieben, 8 Stück in 2 Wochen (4 x Zivilrecht, 2 x Strafrecht, 2 x öffentliches Recht). Dann sind noch mal ca. 3 Monate Luft und am Schluss kommt dann die mündliche Prüfung. Die besteht zunächst aus einem Aktenvortrag. Das sieht so aus, dass man 1 Stunde vor Beginn der eigenen Prüfungszeit zu erscheinen hat und eine kleine Akte erhält, die man in dieser Zeit - natürlich mit den entsprechenden Hilfsmitteln - vorbereiten kann. Die Akte kann aus den drei großen Rechtsgebieten oder aus dem Arbeitsrecht sein. Darüber hält man dann - alleine - einen Vortrag von ca. 10 Minuten Länge, in dem man den Tatbestand darstellt und eine rechtliche Lösung entwickelt. Wenn alle Prüflinge das gemacht haben (das heißt für den ersten also nach seine Vortrag ca. 1 Stunde warten!) kommt die normale mündliche Prüfung, ähnlich wie im 1. Examen.

Es gibt in NRW einen "Gnadenversuch", also einen dritten Versuch nach zwei erfolglosen Anläufen, der durch den/die Präsident/in des LJPA gewährt wird, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Eine Notenverbesserungsmöglichkeit gibt es ebenfalls, sie kostet allerdings 600 Euro Gebühr.

Adressen:

Bewerbungen gehen an das OLG, in dessen Bezirk man einen Platz möchte:

Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4971-0
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/referend/intro.htm


Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 272-0
http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/dezernat/dez5/intro.htm


Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221 / 7711-0
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ref_abt/intro.htm


Justizministerium NRW
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-87920
www.jm.nrw.de

JAG:

http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausbildung/2referentenentwurf/index.php
ergänzt durch http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausbildung/juristenausbildungsgesetz_notenverbesserung.pdf



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