Bewerbung
Ein kleines bisschen größer als das Saarland, bietet dieses Bundesland dann
doch etwas mehr Auswahlmöglichkeiten. Referendare werden eingestellt an den
drei OLG-Bezirken,
Köln,
Düsseldorf
und
Hamm.
Die Einstellungen erfolgen jeden Monat, allerdings nicht für jeden LG-Bezirk
(siehe dazu die Seiten der OLGe, auf denen auch Wartezeiten und kurzfristig
frei gewordene Plätze bekannt gegeben werden). Bewerbungsfristen im strengen
Sinn gibt es nicht. Die Zusage geht sechs bis acht Wochen vor der Einstellung,
in Ausnahmefällen auch kurzfristiger, an den Bewerber. Wer eine Stelle ablehnt
(oder sich nicht äußert), fliegt aus der Warteliste und darf sich frühestens
sechs Monate später wieder beim selben OLG bewerben.
Bei allgemeinem Bewerberüberhang geht es nach der Reihenfolge, in der
die Bewerbungen eingehen, von Härte- und Spezialfällen abgesehen.
Die Zuweisung zu einem bestimmten Ausbildungsbezirk erfolgt nach sozialen
Gesichtspunkten. Hinsichtlich des Ortswunsches wird bei der erstmaligen Zuweisung
eines Ausbildungsplatzes in der Regel den Bewerbern der Vorrang gegeben, die
die engsten Beziehungen zu dem gewünschten Ausbildungsort haben. Man
sollte daher im Lebenslauf auch Wohnorte, Abiturort usw. angeben.
Derzeit bestehen bei allen OLG mehrmonatige
Wartezeiten. In
Köln
werden darüber hinaus nur Bewerber angenommen , die eine über den
Wohnsitz im OLG Bezirk hinausgehende dauerhafte persönliche Beziehung
zum Oberlandesgerichtsbezirk Köln haben. Das ist gegeben wenn ein Bewerber
Das
Informationsblatt
des OLG Köln weist ausdrücklich darauf hin, daß solche Sachen wie Verlobung,
Freundeskreis, Verwandte, Promotion, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit,
etc. nicht ausreichend sind. Solche besonderen Umstände können aber zu einer
Einstellung im LG-Bezirk Aachen führen, wenn der Bewerber dies in seiner Bewerbung
als akzeptable Alternative deutlich macht.
Wer es besonders eilig hat, kann die Formulare auch schon vor dem Examen anfordern
und sich vorher um alles kümmern. Am Tag nach dem Examen kann man sich
dann schon eine vorläufige Examensbescheinigung holen und damit die Bewerbung
einreichen - da das echte Zeugnis ca. 1 Monat später kommt, spart man
dies an Wartezeit.
Einstellung
Am ersten Tag trifft man sich mit seiner AG in einem Unterrichtsraum. Dort
erzählt einem die Sachbearbeiterin sowie der Leiter der Referendarabteilung
erst einmal einiges mehr oder wenige nützliche wie z. B., daß man
im ersten Monat bei Krankheit keine Lohnfortzahlung erhält. Anschließend
kommt dann der Leiter des Einführungslehrgangs und schon geht es los
mit dem ersten Lehrgangstag. Daher die Aufforderung den Schönfelder mitzubringen
nicht für einen Witz halten! Das Tragen eines Anzugs ist eigentlich nicht
notwendig, eine Vereidigung wie früher findet mangels Beamtenstellung
ja nicht mehr statt. Das ganze geht bis in den Nachmittag.
Ablauf
Das Referendariat in NRW hat folgenden Ablauf:
Eine Ausbildung in Speyer kann auf die Verwaltungs-, Anwalts-
und Wahlstation angerechnet werden, eine Ausbildung an einer rechtswissenschaftlichen
Fakultät (z.B. der Bielefelder Kompaktkurs) auf die Anwalts- und die Wahlstation.
Einzelheiten zu den Stationen und den begleitenden Arbeitsgemeinschaften enthält
das entsprechende
Merkblatt
des LJPA NRW.
Als besonderes Angebot gibt es in NRW das
Frankreich-Programm
für Referendare, über das Seminare in Paris besucht werden können
und man Ausbildungsplätze in französischen Kanzleien, Notariaten und
Gerichten erhalten kann.
Die erste Stage am Zivilgericht erfordert
zunächst eine Entscheidung, ob man an das Amts- oder Landgericht will.
Hierbei kommen nur das zugewiesene Landgericht und Amtsgerichte in dessen Bezirk
in Betracht. Es finden sich Befürworter für beide Gerichtsarten. Am
Amtsgericht trifft man eher auf Fälle, die auch im Examen drankommen können
wie Verkehrsunfälle, Mietrecht, etc. Auch bearbeitet man i.d.R. wesentlich
mehr Fälle, da diese weniger umfangreich sind und kann so u. U. eine größere
Übung erlangen. Das Landgericht bietet hingegen den Vorteil, daß
das Niveau der Richter und Anwälte meistens deutlich besser ist, besonders
an Spezialkammern. Auch kann man Kammerarbeit erleben. Schließlich trifft
man dort rechtlich und vom Wert her interessantere Fälle. Am Amtsgericht
sollte man möglichst einen Richter wählen, der zumindest auch ein
allgemeines Zivildezernat hat und nicht etwa nur Mietrecht macht. Am Landgericht
bietet sich wie angedeutet die u. U. besonders reizvolle Möglichkeit, eine
Spezialkammer auszuwählen, etwa für Baurecht, Versicherungsrecht,
Computerrecht oder eine Kammer für Handelssachen. Wer sich für ein
solches Gebiet besonders interessiert kann dort interessante Fälle finden.
Die Arbeit besteht in der ersten Station im wesentlichen darin,
Urteile zu schreiben. Daneben werden auch Voten (kurze Stellungnahmen zur Akte)
sowie teilweise Kurzvorträge verlangt. Wie man so etwas macht, erfährt
man im Einführungslehrgang, für spezielle Probleme gilt learning by
doing. Von der Anwesenheit her reichen i.d.R. 2 Tage die Woche aus, im übrigen
kann man zu Hause arbeiten. Die Referendare haben nach § 10 GVG die Möglichkeit,
eine Beweisaufnahme durchzuführen - wer will, kann seinen Richter darum
bitten.
In der 2. Stage ist man i.d.R. bei der Staatsanwaltschaft
nur im Ausnahmefall erfolgt eine Zuweisung an die Strafgerichte. Die Tätigkeit
kann hier sehr vielfältig sein. Auch hier werden Verhandlungen besucht
und Akten bearbeitet, aber u. U. kommt auch schon mal eine Tätigkeit vor
Ort in Betracht. Weiterhin droht hier die berühmte Sitzungsvertretung,
das bedeutet weiße Krawatte kaufen, Robe ausleihen und als Staatsanwalt
auftreten. An Arbeiten muß man hier Anklagen und Einstellungsverfügungen
anfertigen. Die Anwesenheit ist hier stark vom Staatsanwalt abhängig, manchmal
ist es wie in der Zivilstage, öfter aber muß man seine Akten im Büro
des Staatsanwalts bearbeiten.
Die Verwaltungsstage hat
nicht den besten Ruf. Hier ist i.d.R. der Gang in die Kommunalverwaltung gefragt
und das heißt häufig 8 Stunden Anwesenheit pro Tag ohne sinnvolle
Beschäftigung. Auch hier gilt es, die Stelle entsprechend auszusuchen,
Nähe zum Wohnort kann hierbei am ehesten gewährleistet sein. Viele
nehmen in dieser Zeit Urlaub und verringern so die Tätigkeit. Andererseits
kann man in einer kleiner Verwaltung u. U. eine verantwortungsvolle Aufgabe
bekommen, wenn man nämlich weit und breit die einzige Person mit zumindest
einem juristischem Staatsexamen ist. In diesem Fall kann man selbständig
weitgehende Entscheidungen treffen.
Zu den übrigen
Stationen kann man allgemein wenig sagen, da sie höchst unterschiedlich
ausfallen können, sich teilweise mit dem schon Ausgeführten decken
und von den jeweiligen Neigungen abhängen. Hier ist im wesentlichen Initiative
gefragt, daß man sich frühzeitig nach interessierten Anwaltskanzleien
oder anderen Stellen umsieht.
Anstellungsform/Gehalt/Nebentätigkeit:
Referendare in NRW stehen in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Das Gehalt beträgt
894,25 Euro brutto.
Juristische
Nebentätigkeiten können bis zu 10 h/Woche genehmigt
werden, nichtjuristische bis zu 8 h/Woche. Ein Zweitstudium ist anzeigepflichtig,
muss aber nicht genehmigt werden. Es kann allerdings untersagt werden, wenn
es den Vorbereitungsdienst beeinträchtigt.
Zweites Staatsexamen
Nach der Anwaltsstage werden die Klausuren geschrieben, 8 Stück in 2 Wochen
(4 x Zivilrecht, 2 x Strafrecht, 2 x öffentliches Recht). Dann sind noch
mal ca. 3 Monate Luft und am Schluss kommt dann die mündliche Prüfung.
Die besteht zunächst aus einem Aktenvortrag. Das sieht so aus, dass man
1 Stunde vor Beginn der eigenen Prüfungszeit zu erscheinen hat und eine
kleine Akte erhält, die man in dieser Zeit - natürlich mit den entsprechenden
Hilfsmitteln - vorbereiten kann. Die Akte kann aus den drei großen Rechtsgebieten
oder aus dem Arbeitsrecht sein. Darüber hält man dann - alleine -
einen Vortrag von ca. 10 Minuten Länge, in dem man den Tatbestand darstellt
und eine rechtliche Lösung entwickelt. Wenn alle Prüflinge das gemacht
haben (das heißt für den ersten also nach seine Vortrag ca. 1 Stunde
warten!) kommt die normale mündliche Prüfung, ähnlich wie im
1. Examen.
Es gibt in NRW einen "
Gnadenversuch", also einen dritten Versuch
nach zwei erfolglosen Anläufen, der durch den/die Präsident/in des
LJPA gewährt wird, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.
Eine
Notenverbesserungsmöglichkeit
gibt es ebenfalls, sie kostet allerdings 600 Euro Gebühr.
Adressen:
Bewerbungen gehen an das OLG, in dessen Bezirk man einen Platz möchte:
Die Präsidentin des Oberlandesgerichts
Düsseldorf
Cecilienallee 3
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 4971-0
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/aufgaben/referend/intro.htm
Der Präsident des Oberlandesgerichts
Hamm
Heßlerstr. 53
59065 Hamm
Tel.: 02381 / 272-0
http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/dezernat/dez5/intro.htm
Der Präsident des Oberlandesgerichts
Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Tel.: 0221 / 7711-0
http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ref_abt/intro.htm
Justizministerium NRW
Haroldstraße 5
40213 Düsseldorf
Tel.: 0211-87920
www.jm.nrw.de
JAG:
http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausbildung/2referentenentwurf/index.php
ergänzt durch
http://www.jm.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ausbildung/juristenausbildungsgesetz_notenverbesserung.pdf