Anstellungsform/Gehalt
Die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Baden-Württemberg
erfolgt im Rahmen eines
öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses
(§ 5 I JAG). Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit
905,73 € brutto
gemäß der Verordnung des Finanzministeriums über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen
an Rechtsreferendare (Dürig Nr. 39i).
Bewerbung/Wartezeit
Einstellungstermine sind jeweils der
1. April und der
1. Oktober.
Bewerbungen
sind
mindestens sechs Monate vorher (also bis spätestens 30. November
bzw. 31. Mai) direkt an das zuständige Oberlandesgericht (Adressen siehe unten)
zu richten, Hilfsbewerbungen sind möglich. Es gibt eine Verordnung des Justizministeriums
über die Zulassungsbeschränkungen in den juristischen Vorbereitungsdienst (Dürig
Nr. 39h), im Moment scheint die Lage, vermutlich auch wegen der kärglichen Bezüge,
allerdings recht entspannt zu sein, und es gibt
kaum Wartezeiten.
Regelmäßig sind die LG-Bezirke Freiburg, Heidelberg und Konstanz
(OLG Karlsruhe) sowie Stuttgart und Tübingen (OLG Stuttgart) überlaufen.
In diesem Fall geht die Auswahl der Bewerber vorrangig nach sozialen Aspekten
(z.B. verheiratet; Kinder; Schwerbehinderung oder Krankheit, die eine ortsbezogene
ärztliche Behandlung erfordert; familiäre Pflegefälle, bei denen
eine aktive umfassende Betreuung notwendig ist) und danach, ob man an einer
ortsansässigen Universität arbeitet (Promotion oder Zweitstudium dagegen
werden nicht berücksichtigt). Ansonsten wird der Bewerber bevorzugt, der
einen gewachsenen Lebensmittelpunkt (Kriterien z. B. langjähriger Wohnsitz,
Schulausbildung, Lehre, familiäre Anbindung; reiner Studienwohnsitz, eine
bereits gemietete Wohnung, Verlobung genügen nicht) im gewünschten
LG-Bezirk und/oder wichtige Gründe (z. B. Gemeinderat, nachhaltige ehrenamtliche
Tätigkeit) für den gewünschten Ort hat, und zuletzt werden Bewerber,
die das Erste Staatsexamen in Baden-Württemberg abgelegt haben, und Bewerber
mit Herkunft aus Baden-Württemberg allen Ortsfremden vorgezogen.
Aufbau/Ablauf
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre, sein Ablauf ergibt sich aus § 30
JAPrO BaWü.
Es gilt folgende Aufteilung:
- 5 Monate Ziviljustiz
- 3 1/2 Monate Strafjustiz
- 4 1/2 Monate Anwaltsstation
- 3 1/2 Monate Verwaltung
- 4 1/2 Monate Anwaltsstation; gegen Ende der Station schriftliche Prüfung;
- 3 Monate Wahlstation, die auch im Ausland verbracht werden kann
- mündliche Prüfung
Die Stationen beginnen jeweils mit intensiven Einführungslehrgängen und werden
von Praktiker-Arbeitsgemeinschaften begleitet. Die Verwaltungsstation und ein
Teil der ersten Anwaltsstation kann durch eine Station an der Verwaltungshochschule
Speyer ersetzt werden.
In der
Zivilstation ist man zur Ausbildung einem Richter am Landgericht
oder an einem der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk zugeordnet, Wünsche werden
bei der Zuteilung nach Möglichkeit berücksichtigt. Man schreibt hier in erster
Linie Urteils- und Beschlussentwürfe und besucht die Verhandlungen seines Ausbilders,
die man aber auch leiten darf, § 10 GVG! Interessant ist die Möglichkeit, Aktenvorträge
in der Vorbesprechung einer Kammer des LG zu halten, soweit man einem RiaLG
zugeteilt ist. Bei drei Richtern und zwei Kollegen hat man genug kritisches
Publikum, das übt kolossal!
Die darauf folgende
Strafrechtsstation kann entweder bei der Staatsanwaltschaft
oder einem Strafrichter abgeleistet werden. Man muss sich einige Wochen vor
Beginn der Station entscheiden; eine Teilung der Station ist nicht möglich.
Die Zuteilung ergeht in der Regel zur Staatsanwaltschaft (die immer Hilfe nötig
hat); dies ist auch die interessantere Station, weil man dort als Sitzungsvertreter
der Staatsanwaltschaft ziemlich eigenständig Sitzungsdienst hat. Es gibt die
Möglichkeit, diesen Sitzungsdienst nach der Pflichtstation weiterhin wahrzunehmen
bis zur Beendigung des Referendariats. Dieses Angebot sollten die Referendare
unbedingt wahrnehmen, denn es gibt eine Entlohnung auf Stundenbasis (ca. 11,50
€ pro Stunde) plus Fahrtkosten. Wichtiger erscheint aber, dass im Rahmen
dieser Tätigkeit wertvolle Erfahrungen praktischer Natur gemacht werden können
und man hautnahen Kontakt zum "Rechtsunterworfenen" hat. Dies ist
dann nicht mehr ganz so abstraktes Strafrecht...
In der Folge hat man die Gelegenheit seine viereinhalbmonatige erste
Rechtsanwaltsstation
bei einem Anwalt der eigenen Wahl zu absolvieren. Um zu verhindern, dass die
nunmehr verlängerten Aanwaltsstationen allein der Erholung des Referendars dienen,
ist der Referendar verpflichtet, hier ein Berichtsheft über seine Arbeit zu
fertigen. Dies wird am Ende der Station dem Zeugnis beigefügt. Zudem besteht
bereits zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Station so zu wählen, dass
man hierdurch eine spätere Anstellungsmöglichkeit hat, wenn man den Ausbilder
von sich überzeugen kann.
Daran schließt sich die
Verwaltungsstation an, sie dauert dreieinhalb Monate. Man kann sie unter anderem beim Landratsamt, bei einer Stadt, Gemeinde oder einer Verwaltungsgemeinschaft, beim Regierungspräsidium, bei einem der vier VGe oder beim VGH in Mannheim, an der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie einer Landesoberbehörde bzw. einer höheren Sonderbehörde des Landes ableisten.
Direkt vor dem Examen folgt daraufhin die viereinhalbmonatige
zweite Rechtsanwaltsstation, die man bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl ableisten kann, der auch identisch sein kann mit dem aus der ersten Station. Im Hinblick auf die Nähe zum Examen ist dies auch zu empfehlen, vor allem, wenn sich tatsächlich eine mögliche spätere Übernahme andeutet. Auch hier ist ein Berichtsheft zu führen.
Zwischen dem schriftlichem und dem mündlichem Examen liegt dann noch die
Wahlstation,
die man in einem der
Schwerpunktbereiche Justiz, Rechtsanwalt, Verwaltung,
Wirtschaft, Steuern, Arbeit, Soziale Sicherung, Europarecht oder internationales
Privatrecht ableisten muss.
Die Stationen beginnen mit einem ein- bis dreiwöchigem Einführungslehrgang, danach hat man normalerweise einmal pro Woche einen halben Tag lang Unterricht in Arbeitsgemeinschaften. Einige Landgerichte bieten rechtzeitig ein Probeexamen an. Hier werden sieben Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben. Ein sehr gutes Angebot, denn man bekommt wieder ein Gefühl für die Examensphase.
Das
zweite Examen besteht aus sieben Klausuren (drei zivilrechtliche,
zwei strafrechtliche, zwei öffentlichrechtliche), die ohne Kommentare bewältigt
werden müssen. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus § 51 JAPrO.
Die Voraussetzungen zur Zulassung zum mündlichen Teil des Examens ergeben sich
aus § 52 JAPrO:
- Durchschnittspunktzahl aus den sieben Klausuren von mindestens 3,75 Punkten
- in mindestens vier Klausuren 4,0 oder mehr Punkte
Der rechnerische Anteil des schriftlichen Teils an der Gesamtnote beträgt 0,7.
Die
mündliche Prüfung besteht aus
- einem Aktenvortrag (ÖR, ZR oder StR)
- einer Prüfung im Schwerpunktbereich und
- den Prüfungen in den drei restlichen Bereichen
Die mündliche Prüfung beginnt mit dem zehnminütigen Aktenvortrag. Die Vorbereitungszeit
dafür beträgt 75 Minuten; es dürfen die für das jeweilige Fach einschlägigen
Kommentare benutzt werden (z.B. im ÖR Kopp/Schenke, VwGO und Kopp, VwGO).
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ergibt sich aus der Summe der Einzelnoten (wobei die Note des Schwerpunktbereiches verdoppelt wird!) geteilt durch 6. Der Anteil an der Gesamtnote beträgt 0,3. Der Schwerpunktbereich wird bereits mit der Wahlstation festgelegt, siehe oben. Inhaltlich sieht der Umfang des zusätzlichen Prüfungsstoffes wie folgt aus:
Justiz: Familien- und Erbrecht mit einschlägigem Verfahrensrecht
Wirtschaft: Handels- und Gesellschaftsrecht
im Überblick: Wettbewerbs- und Kartellrecht
Verwaltung: Umweltverwaltungsrecht (allgemeine Lehren, Immissionsschutzrecht, Naturschutzrecht und Wasserrecht
Arbeit: Individual- und Kollektivarbeitsrecht; Arbeitsgerichtsgesetz
Soziale Sicherung: Sozialversicherungsrecht einschl. Arbeitslosenversicherung
im Überblick: Verwaltungsverfahren und SGG
Steuern: Steuerrecht und Bilanzrecht
Europarecht: Recht der Europäischen Gemeinschaften
im Überblick: Völkerrecht
Internationales Privatrecht: IPR
im Überblick: Internationales Zivilprozeßrecht
Achtung: Es werden zu Beginn der Wahlstation zwar Einführungskurse zu
den Schwerpunktbereichen angeboten, aber nicht zu allen. Regelmäßig kommen sie
zu den vier erstgenannten Bereichen zustande. Gibt es keinen Einführungskurs,
so ist der Kandidat auf sich selbst gestellt. Dies führt zu Verwirrungen, da
die Materien z.T. sehr umfangreich sind und zunächst ein Anforderungsprofil
"Was soll gelernt werden?" erstellt werden muss.
Nebentätigkeiten
Diese werden in Baden-Württemberg durch den Landgerichtspräsidenten genehmigt.
Rechtsgrundlage ist § 43 JAPrO mit seinen Verweisen ins LBG (Dürig Nr. 50) und
in die Landesnebentätigkeitsverordnung (Dürig Nr. 50g), wobei sich die Genehmigung
speziell für Referendare aber nach den entsprechenden
Richtlinien
richtet. Ausbildungsbezogene Nebentätigkeiten werden bis zu 35 h/Monat
genehmigt, Nebentätigkeiten an einer Uni ab einer Note von 8,0 Punkten
können ab dem fünften Monat bis zu einem Umfang von 70 h/Monat genehmigt
werden. Sonstige Nebentätigkeiten werden in den ersten vier Monaten bis
zu einem Umfang von 20 h/Monat und ab dem fünften Monat bis zu einem Umfang
von 35 h/Monat genehmigt.
Adressen
OLG Karlsruhe -Verwaltungsabteilung-
Hoffstr. 10
76133 Karlsruhe
Tel 0721/926-3488
Fax 0721/926-5002
Landgerichtsbezirke Baden-Baden, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg, Waldshut-Tiengen.
Aktuelle Informationen, zahlreiche Merkblätter und Antragsformulare zur
Referendarausbildung unter
http://www.olgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1180212/index.html?ROOT=1180141.
OLG Stuttgart -Verwaltungsabteilung-
Olgastr. 2 70182 Stuttgart
Tel 0711/212-3202
Fax 0711/212-3231
Landgerichtsbezirke Ellwangen, Hechingen, Heilbronn, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Ulm.
Aktuelle Informationen, zahlreiche Merkblätter und Antragsformulare zur
Referendarausbildung unter
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1182399/index.html?ROOT=1182029.
Justizprüfungsamt
Rotebühlplatz 1
70178 Stuttgart
Tel 0711/279-0
Fax 0711/279-2377
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153271/index.html?ROOT=1153239
Einschlägige Normen
wie das baden-württembergisches Justizausbildungsgesetz sowie die Prüfungsordnung finden sich ebenfalls bei
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1153271/index.html?ROOT=1153239.