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zuletzt aktualisiert: 23.6.2008
Einstellung/Bewerbung:
In Bayern werden Referendare zum April und Oktober eingestellt. Bewerbungsschluss dafür ist Mitte Januar bzw. Mitte Juli. Die Bewerbungen sind direkt an den Präsidenten des
zuständigen OLG zu richten (München, Bamberg und Nürnberg), dabei darf man einen Wunschort und zwei andere Orte angeben. Gerade wenn man keine besondere Beziehung zum
Wunschort hat - etwa einen Mitarbeiter-Vertrag an einer dortigen Universität -, kann man aber auch an andere Orte zugewiesen werden. Eine Zuweisung zum LG-Bezirk München ist
für Bewerber, die nicht dort studiert oder länger gelebt haben, nur bei Promotion an der Münchner Uni möglich (wobei es offizielle Angaben hierzu nicht gibt). Die Zusage geht
etwa drei Wochen vor Beginn des Referendariats an die Bewerber.
Aufbau/Ablauf:
Das Referendariat in Bayern ist aufgebaut wie folgt:
Parallel zu der Ausbildung finden die Arbeitsgemeinschaften statt (normalerweise am gleichen Ort wie die praktische Ausbildungsstelle, manchmal aber auch in einer anderen
Stadt, zB Rosenheim AG/Traunstein Gericht), die von hauptamtlichen AG-Leitern (meistens Richter) durchgeführt werden. Während der sog. Einführungslehrgänge ist man von der
Arbeit bei Gericht freigestellt.
Während der Strafrechtsstation findet die Veranstaltung "Alkohol im Straßenverkehr" statt, in deren Rahmen auch der berühmt-berüchtigte "Trinkversuch" belegt werden kann
(in geselliger Runde wird gemeinsam das vorher angegebene Promilleziel erreicht, um zu zeigen, wie man sich bei welcher BAK fühlt ...).
Die Anwaltsstation kann bei zwei verschiedenen Kanzleien abgeleistet werden; Mindest"aufenthalt" ist ein Monat. Außerdem ist es möglich, drei Monate bei einem Notariat,
einem Unternehmen, einem Verband, einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle zu arbeiten (Ausnahme: EU, hier können fünf Monate
verbracht werden) oder drei Monate einer Spezialausbildung an einer Juristischen Fakultät oder vier Monate eines Verwaltungslehrgangs in Speyer anrechnen zu lassen. Damit
kann teilweise auch schon während des letzten Monats der Verwaltungsstation begonnen, diese also ersetzt werden.
In der Wahlstation kann sich der bayerische Referendar noch einmal ins Ausland begeben, oder aber daheim bleiben, etwa in einem Wirtschaftsunternehmen. Dazu wählt er eins
von sieben Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht), das die
Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Wahlstation beeinflusst.
Zweites Staatsexamen
Nach der Anwaltsstation stehen die schriftlichen Prüfungen (entweder Mitte Mai oder Mitte November) an. Sie bestehen aus elf Klausuren (5 Zivilrecht, davon in der Regel
eine Familienrecht und zwingend eine Arbeitsrecht; zwei Strafrecht, drei Ö-Recht und als bayerische Spezialität die Steuerrechtsklausur). Mindestens vier Klausuren sind
Anwaltsklausuren. Es ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich.
Nach der Wahlstation gibt es die Ergebnisse des Schriftlichen, und als letzte Hürde vor dem Eintritt in das Berufsleben steht das Mündliche an, in dem neben den drei
Hauptfächern auch der Stoff des Berufsfelds geprüft wird.
Anstellungsform/Gehalt:
Die Referendare werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen. Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 974,11 € brutto.
Nebentätigkeit:
Bei Tätigkeit mit juristischem Bezug vor dem schriftlichen Teil des zweiten Examens bis zu 14 Wochenstunden, danach bis zu 20 Stunden. Nichtjuristische Tätigkeiten bis
maximal 8 Stunden, wenn die Noten im Referendariat stimmen, und in den ersten sechs Monaten nur bei einer Examensnote von mindestens 5,25 Punkten. Es darf maximal der
Bruttobetrag der Unterhaltbeihilfe brutto hinzuverdient werden, sonst wird die Unterhaltsbeihilfe gekürzt.
Wartezeit:
Bayern hat keine Wartezeiten, wer sich bewirbt, wird genommen. Wer aus einem anderen Bundesland kommt, wird allerdings in der Regel nicht zu den beliebten Ausbildungsorten
wie München kommen, sondern eher in die Pampa versetzt. Gleiches gilt für Referendare in spe, die zwar in Bayern studiert haben, aber in einem anderen Bundesland gewohnt
haben und nur für das Studium in den Freistaat gekommen sind. Diese Leute haben lediglich gute Chancen, auch an dem Studienort einen Referendarplatz zu bekommen. Bsp.: Der
Kölner X ging für sein Studium nach Passau und hat dort auch sein Examen gemacht. Will er in Bayern Referendar werden, wird er wegen der Wohnzeit bei einer Bewerbung in
Passau wohl auch dort eingesetzt werden. Bewirbt er sich dagegen für München, kommt er wahrscheinlich nach Rosenheim / Traunstein oder Landshut o.ä..
Links/Informationen:
Das Bayrische LJPA: http://www.justiz.bayern.de/ljpa
Verein der Rechtsreferendare in Bayern: http://www.refv.de/index.php
Informationen zu zugelassenen Hilfsmitteln: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/Hilfsmittel_2_Eingang.htm
Landesjustizausbildungs- und prüfungsordnung: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf
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