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Bayern
zuletzt aktualisiert: 23.6.2008

Einstellung/Bewerbung:

In Bayern werden Referendare zum April und Oktober eingestellt. Bewerbungsschluss dafür ist Mitte Januar bzw. Mitte Juli. Die Bewerbungen sind direkt an den Präsidenten des zuständigen OLG zu richten (München, Bamberg und Nürnberg), dabei darf man einen Wunschort und zwei andere Orte angeben. Gerade wenn man keine besondere Beziehung zum Wunschort hat - etwa einen Mitarbeiter-Vertrag an einer dortigen Universität -, kann man aber auch an andere Orte zugewiesen werden. Eine Zuweisung zum LG-Bezirk München ist für Bewerber, die nicht dort studiert oder länger gelebt haben, nur bei Promotion an der Münchner Uni möglich (wobei es offizielle Angaben hierzu nicht gibt). Die Zusage geht etwa drei Wochen vor Beginn des Referendariats an die Bewerber.

Aufbau/Ablauf:

Das Referendariat in Bayern ist aufgebaut wie folgt:

  • 5 Monate Zivilstation beim AG oder LG (max. 2 Monate können beim Familiengericht oder in der freiwilligen Gerichtsbarkeit verbracht werden)
  • 3 Monate Strafrechtsstation, in der Regel bei der StA, ausnahmsweise beim Strafgericht
  • 4 Monate Verwaltungsstation bei einem Landratsamt, einer Gemeinde, einer Regierung oder einem Bezirk (2 Monate können beim VG verbracht werden)
  • 9 Monate Anwaltsstation (kann gesplittet werden, siehe unten)
  • 3 Monate Wahlstation (die Wahlstation muss bis zur mündlichen Prüfung fortgesetzt werden; nach§ diesen 3 Monaten kann für die Zeit bis zur mündlichen Prüfung eine andere Stelle gewählt werden)

Parallel zu der Ausbildung finden die Arbeitsgemeinschaften statt (normalerweise am gleichen Ort wie die praktische Ausbildungsstelle, manchmal aber auch in einer anderen Stadt, zB Rosenheim AG/Traunstein Gericht), die von hauptamtlichen AG-Leitern (meistens Richter) durchgeführt werden. Während der sog. Einführungslehrgänge ist man von der Arbeit bei Gericht freigestellt.
Während der Strafrechtsstation findet die Veranstaltung "Alkohol im Straßenverkehr" statt, in deren Rahmen auch der berühmt-berüchtigte "Trinkversuch" belegt werden kann (in geselliger Runde wird gemeinsam das vorher angegebene Promilleziel erreicht, um zu zeigen, wie man sich bei welcher BAK fühlt ...).

Die Anwaltsstation kann bei zwei verschiedenen Kanzleien abgeleistet werden; Mindest"aufenthalt" ist ein Monat. Außerdem ist es möglich, drei Monate bei einem Notariat, einem Unternehmen, einem Verband, einer überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle zu arbeiten (Ausnahme: EU, hier können fünf Monate verbracht werden) oder drei Monate einer Spezialausbildung an einer Juristischen Fakultät oder vier Monate eines Verwaltungslehrgangs in Speyer anrechnen zu lassen. Damit kann teilweise auch schon während des letzten Monats der Verwaltungsstation begonnen, diese also ersetzt werden.

In der Wahlstation kann sich der bayerische Referendar noch einmal ins Ausland begeben, oder aber daheim bleiben, etwa in einem Wirtschaftsunternehmen. Dazu wählt er eins von sieben Berufsfeldern (Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft, Wirtschaft, Arbeits- und Sozialrecht, Internationales Recht und Europarecht, Steuerrecht), das die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Wahlstation beeinflusst.


Zweites Staatsexamen

Nach der Anwaltsstation stehen die schriftlichen Prüfungen (entweder Mitte Mai oder Mitte November) an. Sie bestehen aus elf Klausuren (5 Zivilrecht, davon zwingend eine Arbeitsrecht; zwei Strafrecht, drei Ö-Recht und, als bayerische Spezialität, die Steuerrechtsklausur). Mindestens vier Klausuren sind Anwaltsklausuren. Es ist eine Wiederholung zur Notenverbesserung möglich.

Nach der Wahlstation gibt es die Ergebnisse des Schriftlichen, und als letzte Hürde vor dem Eintritt in das Berufsleben steht das Mündliche an, in dem neben den drei Hauptfächern auch der Stoff des Berufsfelds geprüft wird.

Anstellungsform/Gehalt:

Die Referendare werden in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis aufgenommen. Der Grundbetrag der Unterhaltsbeihilfe beträgt derzeit 1046,52 € brutto.

Nebentätigkeit:

Bei Tätigkeit mit juristischem Bezug vor dem schriftlichen Teil des zweiten Examens bis zu 14 Wochenstunden, danach bis zu 20 Stunden. Nichtjuristische Tätigkeiten bis maximal 8 Stunden, wenn die Noten im Referendariat stimmen, und in den ersten sechs Monaten nur bei einer Examensnote von mindestens 5,25 Punkten. Es darf maximal der Bruttobetrag der Unterhaltbeihilfe brutto hinzuverdient werden, sonst wird die Unterhaltsbeihilfe gekürzt.

Wartezeit:

Bayern hat keine Wartezeiten, wer sich bewirbt, wird genommen. Wer aus einem anderen Bundesland kommt, wird allerdings in der Regel nicht zu den beliebten Ausbildungsorten wie München kommen, sondern eher in die Pampa versetzt. Gleiches gilt für Referendare in spe, die zwar in Bayern studiert haben, aber in einem anderen Bundesland gewohnt haben und nur für das Studium in den Freistaat gekommen sind. Diese Leute haben lediglich gute Chancen, auch an dem Studienort einen Referendarplatz zu bekommen. Bsp.: Der Kölner X ging für sein Studium nach Passau und hat dort auch sein Examen gemacht. Will er in Bayern Referendar werden, wird er wegen der Wohnzeit bei einer Bewerbung in Passau wohl auch dort eingesetzt werden. Bewirbt er sich dagegen für München, kommt er wahrscheinlich nach Rosenheim / Traunstein oder Landshut o.ä..

Links/Informationen:

Das Bayrische LJPA: http://www.justiz.bayern.de/ljpa

Verein der Rechtsreferendare in Bayern: http://www.refv.de/index.php

Informationen zu zugelassenen Hilfsmitteln: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/Hilfsmittel_2_Eingang.htm

Landesjustizausbildungs- und prüfungsordnung: http://www.justiz.bayern.de/ljpa/japo/JAPO_2003_Bayern.pdf


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