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Berlin
zuletzt aktualisiert: Oktober 2006

Aufbau/Ablauf:

Das Referendariat in Berlin hat folgenden Ablauf:

1.-4. Monat: Zivilstation (Zivilgericht) mit einmonatigem Einführungslehrgang
5.-7,5. Monat: Strafstation (Staatsanwaltschaft) mit zweiwöchigem Einführungslehrgang
7,5.-10. Monat: Verwaltungsstation (Verwaltungsbehörde: Land, Bund oder mittelbare Staatsverwaltung) mit zweiwöchigem Einführungslehrgang
11.-19. Monat: Rechtsanwalt (drei Monate bei einer anderen rechtsberatenden Stelle sind möglich) mit zweiwöchigem Einführungslehrgang
Klausuren im 19. Monat!
20.-24. Monat: Wahlstation (praktisch überall, wo es Juristen gibt)
optional im 24. Monat: Vorbereitungskurs auf den Aktenvortrag
25. Monat: Mündliche Prüfung

Bei den Stationen soll man die jeweiligen Ausbilder bei den anfallenden Tätigkeiten unterstützen, indem man bestimmte Arbeiten selbständig macht. Daneben begleitet man den Ausbilder mehr oder weniger häufig bei seiner Tätigkeit also zu Verhandlungen, etc. Die jeweiligen Ausbilder kann man sich zuweisen lassen, es besteht jedoch auch die Möglichkeit, einen Wunsch anzugeben, der i.d.R. berücksichtigt wird.

Letzteres ist zu empfehlen, da dadurch die Chancen auf eine interessante Station beträchtlich erhöht werden können. Hierzu empfiehlt es sich bei ehemaligen Referendaren nachzufragen, welche Ausbilder zu empfehlen sind, oder – für die ersten beiden Stationen – die Kartei beim Personalrat der Referendare einzusehen. Hat man einen Ausbilder im Blick, setzt man sich mit dem jeweiligen potentiellen Ausbilder in Verbindung und fragt, ob er Zeit hat und bereit ist, einen Referendar zu übernehmen.

Parallel zu der praktischen Ausbildung findet jeweils einmal pro Woche eine Arbeitsgemeinschaft statt, in der begleitend Probleme des jeweiligen Ausbildungsabschnitts behandelt werden – die Qualität hängt stark vom jeweiligen AG-Leiter ab, hier gibt es leider häufig wenig Gutes zu berichten. Daher ist wichtig, daneben auch selber zu lernen. Das Kammergericht bietet dafür einen Internet-Klausurenkurs (ohne Korrektur, aber mit Lösungsskizze und Besprechung) an. Ein Bestandteil des Examens ist der sogenannte Aktenvortrag (dazu mehr weiter unten). Diese Aktenvorträge – und anderes – kann man am besten in einer privaten Arbeitsgemeinschaft üben. Übungsvorträge kann man sich aus juristischen Zeitschriften besorgen, es gibt auch extra Skripten dafür.

Die erste Stage am Zivilgericht erfordert zunächst eine Entscheidung, ob man an das Amts- oder Landgericht will. Hierbei kommen nur das Landgericht Berlin und Amtsgerichte in dessen Bezirk in Betracht. Es finden sich Befürworter für beide Gerichtsarten. Am Amtsgericht trifft man eher auf Fälle, die auch im Examen drankommen können wie Verkehrsunfälle, Mietrecht, etc. Auch bearbeitet man i.d.R. wesentlich mehr Fälle, da diese weniger umfangreich sind und kann so u.U. eine größere Übung erlangen. Das Landgericht bietet hingegen den Vorteil, dass das Niveau der Richter und Anwälte meistens deutlich besser ist, besonders an Spezialkammern. Auch kann man Kammerarbeit erleben. Schließlich trifft man dort rechtlich und vom Wert her interessantere Fälle. Am Amtsgericht sollte man möglichst einen Richter wählen, der zumindest auch ein allgemeines Zivildezernat hat und nicht etwa nur Mietrecht macht. Am Landgericht bietet sich wie angedeutet die u.U. besonders reizvolle Möglichkeit, eine Spezialkammer auszuwählen, etwa für Baurecht, Versicherungsrecht, Computerrecht oder eine Kammer für Handelssachen. Wer sich für ein solches Gebiet besonders interessiert, kann dort interessante Fälle finden. Einen entsprechenden Zuweisungswunsch muss man frühzeitig beim Kammergericht anmelden.

Die Arbeit besteht in der ersten Station im wesentlichen darin, Urteile zu schreiben. Daneben werden auch Voten (kurze Stellungnahmen zur Akte) sowie teilweise Kurzvorträge verlangt. Wie man so etwas macht, erfährt man im Einführungslehrgang, für spezielle Probleme gilt learning by doing. Von der Anwesenheit her reichen i.d.R. 2 Tage die Woche aus, im übrigen kann man zu Hause arbeiten. Die Referendare sollen auch mündliche Verhandlungen leiten und eine Beweisaufnahme durchführen.

In der 2. Stage ist man der Staatsanwaltschaft zugewiesen. Die Tätigkeit kann hier sehr vielfältig sein. Auch hier werden Verhandlungen besucht und Akten bearbeitet, aber u.U. kommt auch schon mal eine Tätigkeit vor Ort in Betracht. Weiterhin erwarten einen hier die berühmten Sitzungsvertretungen, das bedeutet weiße Krawatte kaufen, Robe ausleihen und als Staatsanwalt auftreten. An Arbeiten muss man hier Anklagen und Einstellungsverfügungen anfertigen. Die Anwesenheit ist stark vom Staatsanwalt abhängig, meistens ist es wie in der Zivilstage, manchmal aber muss man seine Akten im Büro des Staatsanwalts bearbeiten.

Die Verwaltungsstage hatte früher nicht den besten Ruf. Hier war i.d.R. der Gang in die Berliner Bezirksverwaltungen gefragt und das hieß häufig 8 Stunden Anwesenheit pro Tag ohne sinnvolle Beschäftigung. Seit die Möglichkeit besteht, auch in die Bundesministerien zu gehen oder in die mittelbare Staatsverwaltung (z.B. Deutsche Staatsoper, FFA), ist die Verwaltungsstation deutlich attraktiver. Auch hier gilt es, die Stelle entsprechend auszusuchen, Nähe zum Wohnort kann hierbei am ehesten gewährleistet sein. Viele nehmen in dieser Zeit Urlaub und verringern so die Tätigkeit.

Zur Anwaltsstation kann man allgemein wenig sagen, da sie höchst unterschiedlich ausfallen kann. Man sollte sich möglichst frühzeitig nach interessanten Anwaltskanzleien oder anderen Stellen umsehen. In Berlin besteht die Möglichkeit, drei Monate der Anwaltsstation bei einer anderen rechtsberatenden Stelle zu absolvieren. Hier ist Kreativität gefragt – das Kammergericht handhabt das Kriterium relativ referendarfreundlich.

Im letzten Monat der Anwaltsstage werden die Klausuren geschrieben, 7 Stück in 2 Wochen (2 x Strafrecht, 2 x öffentliches Recht, 2 x Zivilrecht, 1 x Wahlpflichtklausur, d.h. eine weitere aus einem der drei Kerngebiete). Dann sind noch 4 Monate Luft für die Wahlstation und am Schluss kommt dann die mündliche Prüfung. Die besteht zunächst aus einem Aktenvortrag. Das sieht so aus, dass man 1 Stunde vor Beginn der eigenen Prüfungszeit zu erscheinen hat und eine kleine Akte erhält, die man in dieser Zeit – natürlich mit den entsprechenden Hilfsmitteln – vorbereiten kann. Die Akte kommt aus einem der folgenden Gebiete: Anwaltsrecht und Rechtsberatung entweder im Zivilrecht, im Strafrecht oder im Öffentlichen Recht; Zivilrecht (gerichtliche Sicht); Strafrecht (gerichtliche Sicht); Verwaltungsrecht; Wettbewerbs-, Handels- und Gesellschaftsrecht; Handels- und Steuerrecht; Arbeitsrecht; Sozialrecht; Europarecht; IPR. Darüber hält man dann – alleine – einen Vortrag von ca. 10 Minuten Länge, in dem man den Tatbestand darstellt und eine rechtliche Lösung entwickelt. Wenn alle Prüflinge das gemacht haben (das heißt für den ersten also nach seinem Vortrag ca. 1 Stunde warten!) kommt die normale mündliche Prüfung, ähnlich wie im 1. Examen.

Was Nebentätigkeiten anbelangt, so sind solche im ersten Monat nicht möglich. Dann können bis zu 10 Stunden wöchentlich genehmigt werden, dies ist i.d.R. ohne Probleme möglich. Zu beachten ist, dass ein Studium bei dieser Stundenzahl angerechnet wird.

Anstellungsform / Gehalt:

Man wird in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis beschäftigt und bezieht EUR 908,79 brutto (ca. EUR 785,- netto) im Monat.

Wartezeit:

Zum Einstellungstermin November 2006: 15-18 Monate, sofern es sich um Bewerber handelt, die auch in Berlin Examen gemacht haben, ansonsten länger (abzüglich ggf. der Anrechnung von Bund und Wehrdienst, 6 Monate).

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg:

Wer sich bewerben möchte, richte dies an die

Die Präsidentin des Kammergerichts
- Referendarabteilung -
Dienstgebäude: Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin
Tel.: 030-9013-2118
Fax: 030-9013-2044
http://www.kammergericht.de/ref_index.htm

Landesausbildungsgesetz:

http://www.berlin.de/senjust/Ausbildung/JPA/guv.html

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