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Saarland
Stand: Mai 2005

Termine:

Einstellungen für Referendare jeweils am 01.Februar, 01. Mai, 01.August sowie am 01. November eines Jahres. Die Frist für eine Bewerbung läuft vier Wochen vor dem jeweiligen Termin ab, der Sicherheit halber sollte man sich aber schon sechs Wochen vorher beworben haben. Nähere Infos gibt es aber auf der Webseite des Ministeriums für Justiz, Gesundheit und Soziales.

Aufbau / Ablauf:

Die Ausbildung ist im Saarland reformiert worden und hat bzw. soll nun einen anwaltlichen Schwerpunkt bilden. Daher wurde die Reihenfolge der Stationen abgeändert. Der Ablauf ist nun folgender:
  1. sechs Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt I)
  2. drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Schöffengericht oder Strafrichter)
  3. drei Monate bei einer saarländischen Verwaltungsbehörde (die Ausbildung kann auch bei einem Gericht der Verwaltungs-, der Finanz- oder der Sozialgerichtsbarkeit oder bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer oder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, stattfinden)*
  4. fünf Monate bei einem Gericht in Zivilsachen erster Instanz (die Ausbildung kann bis zu drei Monaten bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit stattfinden)
  5. vier Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt II; die Ausbildung kann bis zu drei Monate bei einer/einem ausländischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt erfolgen; bis zu drei Monate können bei einer Notarin/einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist).
  6. drei Monate bei einer Wahlstation (Ausland möglich).

* Der Aufenthalt in Speyer ist nur in der Verwaltungsstation möglich. Falls zu der Zeit regulär kein Anfang in Speyer möglich ist, wird die Verwaltungsstation der Strafrechtsstation ein paar Monate vorgezogen, was später an die Vw-Stage drangehängt wird. Außerdem ist in dieser Station die Ausbildung nur in der saarländischen Verwaltung möglich! (Außnahme Speyer). Bedeutet in Bundesbehörden etc. kann man nur in der Wahlstation.

Am Anfang einer jeweiligen Stage gibt es einen 1-monatigen Einführungslehrgang, der an jedem Tag stattfindet. Dieser findet meist in der Zeit von 8.30 bis (max.) 16.30 Uhr statt.
Nach dem Einführungslehrgang ist 2mal die Woche AG in der übrigen Zeit der Stage.
Die jeweiligen Dozenten können von den Referendaren mithilfe eines Evaluationsbogens bewertet werden. Man selbst bekommt von den Dozenten aber auch „Noten„ bzw. so etwas wie Verhaltensnoten.
Nach den ersten 3 Monaten finden in gewissen Abständen regelmäßig Klausuren statt, welche aufs Examen vorbereiten und Klausurpraxis nahe bringen.

In der Stage selbst, besteht die Möglichkeit sich vorher schon bei einem Ausbilder (z.B. StA oder Gericht) zu melden und zu fragen, ob man bei ihm die jeweilige Stage absolvieren kann. In der Regel wird man dann auch dorthin offiziell zugewiesen.

Als Besonderheit gibt’s für Referendare auf Antrag noch eine kostenlose Kennung für Juris und Beck-Online, welche man auch von zuhause aus nutzen kann.

Prüfung:

Die schriftliche Prüfung findet im 18. Ausbildungsmonat statt (wurde verkürzt) und umfasst 7 Aufsichtsarbeiten:

2 aus BGB
1 aus ZVR
1 StrafR
2 VwR
1 nach Wahl aus entweder BGB oder VwR

Die mündliche Prüfung erfolgt wie oben gesehen nach der Wahlstation. Sie besteht wie in den meisten anderen Bundesländern auch aus einem Aktenvortrag, welches aus einem Bereich der Pflichtfächer kommt, an welches sich dann das Prüfungsgespräch anschließt.

Eine Notenverbesserung nach bestehen, des zweiten Examens, ist im Saarland möglich.

Nebentätigkeiten:

Die Genehmigung für eine Nebentätigkeit hängt auch hier von der Examensnote ab. Im Regelfall werden Tätigkeiten im juristischen Bereich genehmigt, solange sie nicht mehr als max. ca. 15h pro Woche ausgeübt werden (Entscheidung kann im Einzelfall variieren). Achtung: Soweit die dabei erzielten Einkünfte das 1,5 fache der Unterhaltsbeihilfe (Referendargehalt) übersteigen, wird die Unterhaltsbeihilfe entsprechend gekürzt!
Die Genehmigung läuft dann jeweils für 6 Monate und muss neu beantragt werden, wobei man dann auf die jeweils erzielten Noten, Bewertungen etc. schaut.

Anstellungsform / Gehalt:

Bei Zuteilung erfolgt die Einstellung wie mittlerweile überall in ein öffentlich rechtliches Dienstverhältnis, sprich man ist kein Beamter. Die Unterhaltsbeihilfe (ohne etwaige Ehepartnerzuschläge etc.) beträgt 888,36 Euro (brutto). Wobei der Arbeitgeberbeitrag zur RV nicht abgezogen wird! Reisekosten bei Dienstreisen werden gezahlt.

Urlaub:

Urlaub hat man in der Regel 26 Tage. Ab Lebensalter von 30 Jahren sind 29 Tage. In den ersten 6 Monaten ist allerdings Urlaubssperre und man bekommt nur speziellen Sonderurlaub gewährt. Allerdings ist die obligatorische Referendarsfahrt in dieser Zeit möglich.

Wartezeit:

Die Warteliste beträgt etwa 6 Monate.

Landesjustizprüfungsamt:

Wer sich bewerben möchte:

Saarländisches Ministerium der Justiz, Gesundheit und Soziales
Zähringerstr. 12
66119 Saarbrücken
http://www.justiz-soziales.saarland.de

Herr Hermann Thome
Tel.: 0681/501-5216
bzw.
Herr Joachim Dietrich
Tel.: 0681/501-5460

Weitere Infos unter: http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz
Allgemeines unter: http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz/11030_11081.htm
Aufnahmeanträge im Netz: http://www.justiz-soziales.saarland.de/justiz/medien/inhalt/mdj_pruefungsamt_jurvorantrag.pdf

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