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Bremen
Stand: Januar 2008

Aufbau / Ablauf:

Einstellungen finden zum 01. Februar, 01. Juni und 01. Oktober des Jahres statt; Bewerbungsschluss ist sechs Wochen vor Einstellung. Zu jedem Einstellungstermin sind 25 Ausbildungsplätze zu vergeben. Zugeteilt werden
  • 11 Plätze nach der Examensnote,
  • 11 Plätze nach der Examensnote an Bewerber, die sich schon einmal erfolglos beworben haben,
  • 3 Plätze für Härtefälle.
Für erfolglose Bewerbungen werden bis zu drei Bonuspunkte angerechnet. Eine faire Chance, schon bei der ersten Bewerbung einen Ausbildungsplatz zu bekommen, hat man erfahrungsgemäß ab 8 Punkten im Staatsexamen.

Anstellungsform / Gehalt:

Man geht ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ein, auf das die Vorschriften für die Beamten auf Widerruf weitgehend anwendbar sind. Nebentätigkeiten sind wöchentlich bis zu 8 Stunden erlaubt, soweit keine Interessenskollision mit dienstlichen Aufgaben auftritt.

Das Gehalt beträgt EUR§905,73 je Monat. Weihnachts- oder Urlaubsgeld wird nicht gezahlt. Von dem Gehalt sind Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abzuziehen. Das Ausbildungsverhältnis ist nicht rentenversicherungspflichtig.

Stationen:
  • Zivilstation (5 Monate) bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
  • Strafstation (3,5 Monate) bei einer Staatsanwaltschaft oder bei einem Gericht in Strafsachen
  • Verwaltung (3,5 Monate) bei einer Verwaltungsbehörde oder bei einem Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgericht
  • Anwaltsstation (9 Monate)
  • Wahlpflichtstation (3 Monate)
Bei der Bewerbung kann man angeben, welchem Gericht man für die Zivilstation zugewiesen werden möchte. (Bremen ist übrigens gar nicht so klein – man hat die Auswahl zwischen dem AG Bremen, dem AG Blumenthal, dem AG Bremerhaven und dem LG Bremen.) Die Zuweisung zu den übrigen Stationen kann man beeinflussen, wenn man einen konkreten Wunsch äußert und das Einverständnis des Ausbilders beibringt. In der Anwalts- und Wahlstation sind auch Auslandsaufenthalte möglich.

Die Ausbildung in den Pflichtstationen beginnt jeweils mit einem Einführungslehrgang, der in der Anwaltsstation mindestens eine Woche, in den übrigen Stationen drei Wochen dauert. Danach findet stationsbegleitend einmal wöchentlich ein Lehrgang statt. An den Lehrgangstagen wird üblicherweise ein halber Tag Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht angeboten, die andere Tageshälfte steht zum freien Lernen zur Verfügung.

Examen:

Das Examen besteht aus acht Aufsichtsarbeiten, die in der ersten Hälfte des 21. Ausbildungsmonats geschrieben werden. Von den Aufsichtsarbeiten haben zwei das Bürgerliche Recht, zwei das Handels- oder Zivilprozessrecht, zwei das Strafrecht und zwei das Öffentliche Recht zum Gegenstand. Im 25. Ausbildungsmonat (d.h. nach der Wahlstation) wird die mündliche Prüfung abgenommen, die sich aus einem Aktenvortrag im gewählten Schwerpunktbereich sowie aus Prüfungsfragen aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem Öffentlichen Recht und dem Schwerpunktbereich zusammensetzt. Die Gesamtnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten in den acht Klausuren und den fünf Abschnitten der mündlichen Prüfung in jeweils einfacher Wertung.

Landesjustizprüfungsamt:

Zuständig für die Einstellung ist der

Präsident des OLG Bremen
Am Wall 198
28195 Bremen
Tel.: (0421) 361-4525

Senator für Justiz und Verfassung

Ausbildungspersonalrat:

Die E-Mail-Adresse des Ausbildungspersonalrats in Bremen lautet: apr-bremen@gmx.de.

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