Jurawelt

Artikel 9968
Frank Felgenträger
01.02.2005

Alle Rechtsbehelfe auf einen Blick

Eine Rezension zu:

Nikolaus Stackmann

Rechtsbehelfe im Zivilprozess

Mit Gebührenübersicht nach neuem und altem Recht

1. Auflage

C.H. Beck, München 2004, 455 Seiten, 32,- €
ISBN 3-406-52534-2

http://www.beck.de


Aller Voraussicht nach hat der Richter Nikolaus Stackmann mit der 1. Auflage seines Werkes "Rechtsbehelfe im Zivilprozess" ein neues Standardwerk geschaffen. Gedacht ist es als systematischer Überblick über alle Möglichkeiten des Angriffs auf Gerichtsentscheidungen. Diesem Anspruch wird es in allen Punkten gerecht. Sehr hilfreich ist auch die Kostenanalyse, welche die Entscheidungsmöglichkeiten der Parteien im jeweiligen Verfahrensstand mitbeeinflusst.

Das Buch liest sich wie ein Handbuch für alle am Gericht tätigen Juristen, seien es Richter oder Rechtsanwälte. Anhand der logischen Gliederung, beginnend mit Rechtsbehelfen gegen erstinstanzliche Urteile (z.B. Berufung, Sprungrevision oder Gehörsrüge) über Rechtsbehelfe gegen Urteile im Rechtsmittelverfahren (z.B. Revision, Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklage) und solche gegen andere gerichtliche Anordnungen des Erstgerichts, aus der zweiten Instanz, des Rechtsbeschwerdegerichts oder des Gerichts der weiteren Beschwerde (z.B. sofortige Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Erinnerung), kann sich der Rechtsberater zielgenau die nächsten Verfahrensschritte überlegen. Der sehr anschauliche Schreibstil des Verfassers macht es möglich, einzelne Passagen überblicksweise zu scannen, um sich der gesuchten Problemstellung zu nähern. Fett unterlegte Einzelwörter erleichtern dabei ebenso die Orientierung wie die detaillierte Gliederung. Nur an wenigen Stellen ist das Verhältnis des in dieser Form markierten zum schlichten Text aus dem Ruder geraten (insbes. S. 3 ff.).

Inhaltlich ist der Schwerpunkt deutlich auf die Berufungsbegründung, aber auch auf die sofortige Beschwerde gelegt. Bei der Berufungsbegründung werden die Möglichkeiten der Verfahrensfehlerrüge ausführlichst behandelt. Stackmann erläutert hier verschiedene richterliche Pflichten, die verletzt sein könnten. Kurzbeispiele, die jedoch layouttechnisch leider ohne besondere Hervorhebung nur in den Fließtext eingefügt worden sind, analysiert der Autor unter Zugrundelegung möglicher Sachverhalte (z.B. Rn. 56, 66, 411 f.), wobei er schließlich stets zu einem Ergebnis kommt, dass die von den Parteien (bzw. deren Rechtsanwälten) gemachten Fehler aufzeigt und Vermeidungsstrategien erläutert.

Die Änderungen der ZPO durch das am 1. September 2004 in Kraft getretene Erste Justizmodernisierungsgesetz sind eingearbeitet. Zu immer wieder auftretenden Verfahrenssituationen und den dann gegebenen Rechtsmitteln findet sich am Ende des Buches ein alphabetischer Überblick.

Gesamteindruck:
Das so kompakt noch nie da gewesene Buch zu sämtlichen Rechtsbehelfen im Zivilprozess ist gerichtet an Richter und Rechtsanwälte, wegen des neuen Kosten- und Gebührenrechts dürfte es auch für Gebührenbeamten bzw. Rechtspfleger interessant sein. Studenten ist es weniger zu empfehlen, da es hauptsächlich für die Praxis gedacht ist. Alles in allem hat Stackmann mit diesem Handbuch ein Werk geschaffen, das in Zukunft wohl in jeder Kanzlei und auch am Gericht seinen Platz finden dürfte.





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