Jurawelt

Artikel 9373
RA Pascal Croset
Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Repetitor bei AREP – Repetitorium für Arbeitsrecht
11.07.2004

Praxisleitfaden für ein lukratives Nebengebiet

Eine Rezension zu:

Peter Depré / Günter Mayer

Praxis der Zwangsverwaltung


2. Auflage

Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2004, 320 Seiten, 48,- €
ISBN 3-8240-0689-8

http://www.anwaltverlag.de


In Zeiten der sich täglich zuspitzenden "Anwaltsschwemme" ist es für die Anwaltschaft eine Frage des Überlebens, sich nach lukrativen Nischengebieten umzusehen. Als besonders attraktiv erweist sich hier das Gebiet des Zwangsvollstreckungsrechts. Diese im Studium oft sträflich vernachlässigte, in der Praxis wegen der stark formalisierten Abläufe wenig geliebte Materie, hat sich (makabrer Weise!) in den letzten Jahren als echter "juristischer Wachstumsmarkt" erwiesen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Zwangsverwaltungen, wie ein kurzer Blick in den Bericht über den "Geschäftsanfall bei den Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt" zeigt: Während im Land Sachsen-Anhalt im Jahre 2001 noch 1.481 Mal die Zwangsverwaltung beantragt wurde, waren es im Jahre 2002 bereits 1.692 Mal (+ 14,2 %) und im Jahre 2003 sogar 2.147 Mal (nochmals + 26,9 %). Welches andere Rechtsgebiet kann mit solchen Wachstumsraten aufwarten?

Die nunmehr in der 2. Auflage erschienene "Praxis der Zwangsverwaltung" richtet sich sowohl an Praktiker, die sich schnell und gründlich in die Materie der Zwangsverwaltung einarbeiten wollen, als auch an erfahrene Praktiker, die zu einzelnen Zweifelsfragen präzise Antworten suchen. An den Anfang des Werkes haben die Autoren eine allgemeine Einführung gestellt, in der die einzelnen Elemente und Stationen des Zwangsverwaltungsverfahrens ausführlich dargestellt werden. Dank der anschaulichen Erläuterung erschließt sich das komplizierte Rechtsgebiet auch Lesern mit geringen Vorkenntnissen – erfahrene Praktiker können diesen Teil getrost überspringen. Sodann stellen die Autoren dar, wie sich der Zwangsverwalter in den verschiedenen Rechtspositionen, welche er im Verfahren regelmäßig einnehmen muss (Vermieter, Arbeitgeber...), zu verhalten hat, welche Schritte er in den einzelnen Stationen des Verfahrens einleiten kann, welche Reaktionsmöglichkeiten ihm gegen gerichtliche Entscheidungen offen stehen, und welche Haftungsfallen zu beachten sind. In diesem Praxisleitfaden findet der zwangsverwaltungsrechtliche Sachverhalte bearbeitende Praktiker in jeder Lage des Verfahrens – gleich ob er als Vertreter eines Gläubigers, des Schuldners oder eines Dritten tätig wird – klare Handlungsanweisungen für alle Situationen.

Besonderes Anliegen der Autoren war die ausführliche Erläuterung der verschiedenen Kostentatbestände. In der Regel ist diesem Thema bei den jeweiligen Tätigkeiten ein eigener Unterpunkt gewidmet. Dies ist sehr zu begrüßen, denn so kann der bearbeitende Anwalt sicherstellen, dass er in jedem Fall die für seine Tätigkeit angemessene Gebühr erhält: Nach einhelliger Auskunft von Rechtspflegern kommt es allzu häufig vor, dass Gebührentatbestände übersehen werden. Das Werk berücksichtigt bereits die durch das RVG eingetretenen Neuerungen hinsichtlich der Vergütung.

Als in der Praxis besonders wertvoll dürften sich die ausführlichen Musterschriftsätze sowie die Zwangsverwaltungs-Checkliste erweisen.

Gesamteindruck:
Die "Praxis der Zwangsverwaltung" bietet dem Praktiker eine hervorragende Hilfe bei der Bearbeitung einschlägiger Mandate. Sie richtet sich an eine breit gestreute Zielgruppe, zu der nicht nur die (eventuell zukünftig) als Zwangsverwalter tätigen Rechtsanwälte und Steuerberater, Richter der Beschwerdekammern der Landgerichte sowie im Vollstreckungsgericht tätigen Rechtspfleger gehören. Vielmehr dürfte sich das Werk auch in Zukunft überall dort größter Beliebtheit erfreuen, wo der Arbeitsalltag von Immobilien geprägt wird, beispielsweise bei immobilienrechtlich beratenden Rechtsanwälten, einschlägig befassten Bank-Mitarbeitern oder Insolvenzverwaltern.





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