
Unter vielen Studenten sind zusätzliche Klausuraufgaben,
die Fragen des Zivilprozessrechts berühren, gefürchtet. Dabei vermitteln die einschlägigen Gesetze das Wissen, welches den Juristen erst zum handlungsfähigen Subjekt des
Rechtsverkehrs macht. Der Griff zum bekannten Skript ist in einer solchen Situation scheinbar der effektivste Weg, um vorhandene Wissenslücken zu füllen. Doch halt: Es gibt
daneben solche Lehrbücher, die den meist zähen und komplexen Sinngehalt des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens auf sehr lesenswerte Art und Weise aufbereiten. Zu
solchen muss Christoph G. Paulus Lehrbuch zum Zivilprozessrecht unbedingt gezählt werden.
Der Autor, Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess-, Insolvenzrecht sowie Römisches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, versucht durch eine grundlegende von
anderen Lehrbüchern abweichende didaktische Herangehensweise, Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Augen derjenigen Personen zu beleuchten, die als
hauptsächliche Entscheider in dem betroffenen zivilprozessualen Stadium agieren: Das
Erkenntnisverfahren wird in seinen ersten Abschnitten, den
prozessvorbereitenden Überlegungen, aus Sicht des Anwalts veranschaulicht. Dieser muss gerade auf einen Lebenssachverhalt, dem ihn seine Partei zur rechtlichen
Klärung überantwortet, unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Beachtung rechtlicher Grenzen agieren. Er muss sich also die Frage nach der möglichen
Zulässigkeit einer Klage vor dem zuständigen Gericht stellen. Dies beinhaltet die Prüfung der Prozessvoraussetzungen, die durch den Autor genauestens, aber in der gebotenen
Dichte und Kürze verständlich formuliert werden: Welches ist das richtige Zivilgericht, was bedeutet Parteifähigkeit, was Prozessfähigkeit? Wann darf auch ein Recht im
fremden Namen vor Gericht geltend gemacht werden? Welche inhaltlichen Anforderungen hat die Klageschrift zu erfüllen? Welche Klageart ist zu wählen? Welche Vorteile hat die
Widerklage im Vergleich zu einer im Prozess erklärten Aufrechnung? Was bedeutet Rechtshängigkeit und welche Wirkungen hat sie? Und vor allem: Wem wird die Kostenlast
auferlegt?
Paulus bietet so unter einer sehr praxistauglichen Perspektive einen Einblick in die prozessuale Arbeitstechnik eines Anwalts. Der Leser ist jedoch fortwährend aufgefordert,
die einschlägigen Rechtsvorschriften beim Studieren auch zu vergegenwärtigen. Er wird daneben aber nicht durch wissenschaftliche Auseinandersetzungen im Übermaß belastet:
Paulus findet eine gute Mischung von wichtigen Problempunkten, die in die Überlegungen einbezogen werden sollten. Dies geschieht oft dadurch, dass wichtige und auch aktuelle
Entscheidungen der Rechtsprechung nicht nur fundstellenartig zitiert, sondern Sachverhalt und Entscheidungsgründe knapp umrissen dargestellt werden. Das erleichtert das
Verständnis, lockert manches gedankliches Mühsal und bietet dem Leser eine angenehme "Reise" durch die Stadien des Prozesses. Ganz aussparen sollte man dabei jedoch nicht
die wenigen, aber einprägsamen Fußnoten. In diesen verknüpft der Autor gegenwärtige Ausführungen mit Erkenntnissen vorangegangener Feststellungen in Form von Fragen.
Ausführliche Antworten dazu finden sich am Ende des Werks in einem abschließenden Kapitel.
Der zweite Teil des Erkenntnisverfahrens startet mit
Beginn des Prozesses: Hier wird nun die Perspektive des Richters gewählt, der das weitere Verfahren leitet und am
Ende abschließt. In diesem Zusammenhang werden zunächst die Grundsätze der richterlichen Unparteilichkeit erörtert. Anschließend werden nach der Zustellung der Klageschrift
die Handlungen des Gerichts unter die Lupe genommen, bspw. die Überprüfung der Zulässigkeit einer Klage durch das Gericht, die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sowie
die Konfrontation des Gerichts mit den Handlungen der Parteien in Form von Angriffs- und Verteidigungsmitteln. Der Einstieg in die
mündliche Verhandlung vor dem Land-
bzw. Amtsgericht führt den Leser zu besonderen Ausgestaltungen dieses Stadiums: Versäumnisurteil, Erledigungserklärung, Klagerücknahme oder -änderung werden ebenso
aufbereitet, wie die Problemkreise, die sich aus der Veräußerung der streitbefangenen Sache, einem Parteiwechsel oder der Einbeziehung Dritter in den Prozess ergeben können.
Abschließend werden
Korrekturmöglichkeiten gerichtlicher Entscheidungen, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, erklärt. Ein letztes Kapitel widmet sich im Rahmen des
Erkenntnisverfahrens
besonderen Verfahrensarten, dem Urkundenprozess, Familien- und Kindschaftssachen, dem Mahnverfahren und dem Schiedsverfahren.
Auf das Erkenntnisverfahren folgt systematisch das
Zwangsvollstreckungsrecht – der zweite Hauptteil des Lehrbuchs. Im Verfahren der Zwangsvollstreckung wandeln
sich die im Erkenntnisverfahren titulierten Beteiligten, der Kläger und die Beklagte, wieder zu Gläubiger und Schuldner. In einer ersten
grundsätzlichen Vorüberlegung
bildet Paulus damit den Sinn und Zweck des Zwangsvollstreckungsrechts ab: Die materiellrechtliche Verpflichtung des Schuldners, auch entgegen seinem Willen die Leistung zu
erbringen, welches in einem formalisierten Verfahren mit staatlichem Zwang durchgesetzt wird. Welche
Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung hat und welche
Besonderheiten und Weichenstellungen aufgrund des Gesetzes zu beachten sind, bspw. die Unterscheidung einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und wegen sonstiger
Ansprüche, wird anhand einer systematischen Gliederung vorab erläutert und danach näher ausgeführt. Die
Durchführung der Zwangsvollstreckung wird überlegungstechnisch
an den Gegenstand der Zwangsvollstreckung geknüpft: Geldforderungen, bewegliches Vermögen, körperliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte, sonstige Ansprüche.
Knapp wird schließlich auf die
Beendigung der Zwangsvollstreckung eingegangen, ehe abschließend die Möglichkeiten des
einstweiligen Rechtsschutzes erörtert
werden.
Fazit:
Christoph G. Paulus bietet nicht in erster Linie dem wissenschaftlich Interessierten eine Lektüre. Sein Lehrbuch ist gerade darauf ausgerichtet, die "Sieben Siegel" der ZPO
in verständlicher Weise zu öffnen. Es dient damit nicht nur als vorlesungsbegleitendes Werk, sondern auch als vorbereitender Einstieg. Es erweitert ungemein das Verständnis
um die einzelnen Stadien des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Einziger Kritikpunkt: An einigen Stellen könnte noch mehr auf die Examensrelevanz bestimmter
Probleme eingegangen werden. Dies geht in der Fülle der inhaltlichen Darstellung nicht verloren, das Herausstellen und die Beantwortung von typischen Klausurfragen würden
jedoch noch mehr den studentischen Alltag erleichtern.