Jurawelt

Artikel 9297
Andrea Bindig
16.06.2004

Die Grundlagen praktischen Handelns

Eine Rezension zu:

Christoph G. Paulus

Zivilprozessrecht

Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung

3. Auflage

Springer, Berlin 2004, 361 Seiten, 22,95 €
ISBN 3-540-43770-3

http://www.springer.de


Unter vielen Studenten sind zusätzliche Klausuraufgaben, die Fragen des Zivilprozessrechts berühren, gefürchtet. Dabei vermitteln die einschlägigen Gesetze das Wissen, welches den Juristen erst zum handlungsfähigen Subjekt des Rechtsverkehrs macht. Der Griff zum bekannten Skript ist in einer solchen Situation scheinbar der effektivste Weg, um vorhandene Wissenslücken zu füllen. Doch halt: Es gibt daneben solche Lehrbücher, die den meist zähen und komplexen Sinngehalt des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens auf sehr lesenswerte Art und Weise aufbereiten. Zu solchen muss Christoph G. Paulus Lehrbuch zum Zivilprozessrecht unbedingt gezählt werden.

Der Autor, Professor für Bürgerliches Recht, Zivilprozess-, Insolvenzrecht sowie Römisches Recht an der Humboldt-Universität zu Berlin, versucht durch eine grundlegende von anderen Lehrbüchern abweichende didaktische Herangehensweise, Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahren durch die Augen derjenigen Personen zu beleuchten, die als hauptsächliche Entscheider in dem betroffenen zivilprozessualen Stadium agieren: Das Erkenntnisverfahren wird in seinen ersten Abschnitten, den prozessvorbereitenden Überlegungen, aus Sicht des Anwalts veranschaulicht. Dieser muss gerade auf einen Lebenssachverhalt, dem ihn seine Partei zur rechtlichen Klärung überantwortet, unter Ausschöpfung der gesetzlichen Möglichkeiten und unter Beachtung rechtlicher Grenzen agieren. Er muss sich also die Frage nach der möglichen Zulässigkeit einer Klage vor dem zuständigen Gericht stellen. Dies beinhaltet die Prüfung der Prozessvoraussetzungen, die durch den Autor genauestens, aber in der gebotenen Dichte und Kürze verständlich formuliert werden: Welches ist das richtige Zivilgericht, was bedeutet Parteifähigkeit, was Prozessfähigkeit? Wann darf auch ein Recht im fremden Namen vor Gericht geltend gemacht werden? Welche inhaltlichen Anforderungen hat die Klageschrift zu erfüllen? Welche Klageart ist zu wählen? Welche Vorteile hat die Widerklage im Vergleich zu einer im Prozess erklärten Aufrechnung? Was bedeutet Rechtshängigkeit und welche Wirkungen hat sie? Und vor allem: Wem wird die Kostenlast auferlegt?

Paulus bietet so unter einer sehr praxistauglichen Perspektive einen Einblick in die prozessuale Arbeitstechnik eines Anwalts. Der Leser ist jedoch fortwährend aufgefordert, die einschlägigen Rechtsvorschriften beim Studieren auch zu vergegenwärtigen. Er wird daneben aber nicht durch wissenschaftliche Auseinandersetzungen im Übermaß belastet: Paulus findet eine gute Mischung von wichtigen Problempunkten, die in die Überlegungen einbezogen werden sollten. Dies geschieht oft dadurch, dass wichtige und auch aktuelle Entscheidungen der Rechtsprechung nicht nur fundstellenartig zitiert, sondern Sachverhalt und Entscheidungsgründe knapp umrissen dargestellt werden. Das erleichtert das Verständnis, lockert manches gedankliches Mühsal und bietet dem Leser eine angenehme "Reise" durch die Stadien des Prozesses. Ganz aussparen sollte man dabei jedoch nicht die wenigen, aber einprägsamen Fußnoten. In diesen verknüpft der Autor gegenwärtige Ausführungen mit Erkenntnissen vorangegangener Feststellungen in Form von Fragen. Ausführliche Antworten dazu finden sich am Ende des Werks in einem abschließenden Kapitel.

Der zweite Teil des Erkenntnisverfahrens startet mit Beginn des Prozesses: Hier wird nun die Perspektive des Richters gewählt, der das weitere Verfahren leitet und am Ende abschließt. In diesem Zusammenhang werden zunächst die Grundsätze der richterlichen Unparteilichkeit erörtert. Anschließend werden nach der Zustellung der Klageschrift die Handlungen des Gerichts unter die Lupe genommen, bspw. die Überprüfung der Zulässigkeit einer Klage durch das Gericht, die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung sowie die Konfrontation des Gerichts mit den Handlungen der Parteien in Form von Angriffs- und Verteidigungsmitteln. Der Einstieg in die mündliche Verhandlung vor dem Land- bzw. Amtsgericht führt den Leser zu besonderen Ausgestaltungen dieses Stadiums: Versäumnisurteil, Erledigungserklärung, Klagerücknahme oder -änderung werden ebenso aufbereitet, wie die Problemkreise, die sich aus der Veräußerung der streitbefangenen Sache, einem Parteiwechsel oder der Einbeziehung Dritter in den Prozess ergeben können. Abschließend werden Korrekturmöglichkeiten gerichtlicher Entscheidungen, Rechtsmittel und Rechtsbehelfe, erklärt. Ein letztes Kapitel widmet sich im Rahmen des Erkenntnisverfahrens besonderen Verfahrensarten, dem Urkundenprozess, Familien- und Kindschaftssachen, dem Mahnverfahren und dem Schiedsverfahren.

Auf das Erkenntnisverfahren folgt systematisch das Zwangsvollstreckungsrecht – der zweite Hauptteil des Lehrbuchs. Im Verfahren der Zwangsvollstreckung wandeln sich die im Erkenntnisverfahren titulierten Beteiligten, der Kläger und die Beklagte, wieder zu Gläubiger und Schuldner. In einer ersten grundsätzlichen Vorüberlegung bildet Paulus damit den Sinn und Zweck des Zwangsvollstreckungsrechts ab: Die materiellrechtliche Verpflichtung des Schuldners, auch entgegen seinem Willen die Leistung zu erbringen, welches in einem formalisierten Verfahren mit staatlichem Zwang durchgesetzt wird. Welche Voraussetzungen die Zwangsvollstreckung hat und welche Besonderheiten und Weichenstellungen aufgrund des Gesetzes zu beachten sind, bspw. die Unterscheidung einer Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen und wegen sonstiger Ansprüche, wird anhand einer systematischen Gliederung vorab erläutert und danach näher ausgeführt. Die Durchführung der Zwangsvollstreckung wird überlegungstechnisch an den Gegenstand der Zwangsvollstreckung geknüpft: Geldforderungen, bewegliches Vermögen, körperliche Sachen, Forderungen und andere Vermögensrechte, sonstige Ansprüche. Knapp wird schließlich auf die Beendigung der Zwangsvollstreckung eingegangen, ehe abschließend die Möglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes erörtert werden.

Fazit:
Christoph G. Paulus bietet nicht in erster Linie dem wissenschaftlich Interessierten eine Lektüre. Sein Lehrbuch ist gerade darauf ausgerichtet, die "Sieben Siegel" der ZPO in verständlicher Weise zu öffnen. Es dient damit nicht nur als vorlesungsbegleitendes Werk, sondern auch als vorbereitender Einstieg. Es erweitert ungemein das Verständnis um die einzelnen Stadien des Erkenntnis- und Zwangsvollstreckungsverfahrens. Einziger Kritikpunkt: An einigen Stellen könnte noch mehr auf die Examensrelevanz bestimmter Probleme eingegangen werden. Dies geht in der Fülle der inhaltlichen Darstellung nicht verloren, das Herausstellen und die Beantwortung von typischen Klausurfragen würden jedoch noch mehr den studentischen Alltag erleichtern.





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