Jurawelt

Artikel 8798
Niclas Bamberg
02.02.2004

Umfassende Arbeitsanweisung für Anwälte

Eine Rezension zu:

Helmut Michel / Christoph von der Seipen

Der Schriftsatz des Anwalts im Zivilprozess


6. Auflage

C.H. Beck, München 2004, 281 Seiten, 18,50 €
ISBN 3-406-51291-7

http://www.beck.de


Das Buch des Begründers Dr. Helmut Michel und des fortführenden Rechtsanwalts Dr. Christoph von der Seipen stellt ein Standardwerk für junge Juristen dar, das die Technik des Verfassens von anwaltlichen Schriftsätzen vermitteln will.

Dieses Ziel wird durch einen systematischen Aufbau erreicht, in dem die Funktionen eines anwaltlichen Schriftsatzes erläutert werden. Besonderes Augenmerk legen die Autoren dabei auf die nicht zu unterschätzende Bedeutung der Arbeitsersparnis eines guten Schriftsatzes, da dieser üblicherweise mit dem Stellen der Anträge in der mündlichen Verhandlung zum Parteivortrag gemacht wird und somit als unmittelbarer Prozessstoff entscheidend für den Verfahrensausgang ist.

Dementsprechend wird im Buch auf jede Einzelheit eines anwaltlichen Schriftsatzes eingegangen. Die Erläuterungen orientieren sich dabei an den einzelnen Arbeitsschritten der Erstellung eines Schriftsatzes. Neben den Förmlichkeiten werden die einzelnen Schriftsatzfristen dargestellt, deren Kenntnis die Präklusion, das nicht mehr zu beachtende verspätete Vorbringen von Tatsachen, verhindern hilft. Die Klageschrift selbst wird mit einzelnen taktischen Überlegungen hinsichtlich der prozessualen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb eines Schriftsatzes bedacht, wobei für die einzelnen Elemente brauchbare und universell anwendbare Beispiele für die einzelnen Elemente wie Hilfs- oder Zinsanträge sowie die Erhebung von Widerklagen gebracht werden. Ebenso besteht ein entsprechend großer Abschnitt über die Klageerwiderung und deren günstigste Gestaltung. Die restlichen Darstellungen beziehen sich auf den einstweiligen Rechtsschutz, der sehr relevant für den anwaltlichen Antrag ist, sowie auch die Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich eines Prozessvergleichs, deren umfangreiche Darstellung lehrreicher ist als in mancher Spezialliteratur hierzu. Auch Beweisanträge kommen nicht zu kurz.

Leider gehen die Autoren nicht genügend auf die Revision ein, deren Relevanz zwar im Zuge der ZPO-Reform vermindert ist, aber dennoch im Rahmen der Restitutions- und Nichtigkeitsklagen in ihren Grundsätzen auch bedeutend sein kann. Dafür besteht eine nähere Eingehung für das Berufungsverfahren.

Allerdings ist das Buch in einer sehr verständlichen Sprache geschrieben, die eine sehr eingängige Vermittlung des Stoffes für Referendare wie auch Berufsanfänger gewährleistet. Das Sachregister ist umfangreich und erlaubt auch das schnelle Nachschlagen eines konkreten Problems, wie zum Beispiel der Höhe der Prozesszinsen sowie eine eventuelle substantiierte Darlegungspflicht für in Anspruch genommenen Kredit. Die Darstellung ist komplett auf dem neuesten Stand sowohl der Schuldrechtsreform wie auch der ZPO-Reform und verarbeitet die neuen Wertungen dieser Änderungen. Aufgrund der gestiegenen Bedeutung des erstinstanzlichen Verfahrens für die Beibringung von Tatsachen und Beweisen ist allen Anfängern dieses Werk wärmstens zur Erarbeitung einer guten Schriftsatztechnik empfohlen.





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