Jurawelt

Artikel 8520
Stefanie Samland
11.11.2003

Alles rund um die ZPO

Eine Rezension zu:

Othmar Jauernig

Zivilprozessrecht


28. Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher

C.H. Beck, München 2003, 411 Seiten, 18,50 €
ISBN 3-406-50820-0

http://www.beck.de


Das 1947 von Friedrich Lent begründete Werk ist nunmehr schon in der 28. Auflage erschienen und wird seit längerer Zeit von Othmar Jauernig betreut. In die Neuauflage mussten zahlreiche Gesetzesänderungen eingebaut werden, allen voran das Zivilprozessreformgesetz. Außerdem hat der Autor das Buch u.a. im Zuge des Gewaltschutzgesetzes, des Juristenausbildungsreformgesetzes und des OLG-Vertretungsänderungsgesetzes überarbeitet. Stand der Darstellung ist der 1. Mai 2003.

Das vorliegende Lehrbuch ist in fünf Abschnitte geteilt. In der Einleitung nimmt Jauernig vordergründig Abgrenzungen vor - so die Abgrenzung des Zivilprozessrechts von anderen Verfahren oder die der ordentlichen von den besonderen Gerichten. Auch die internationale Zuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit wird angesprochen. Anschließend geht der Autor auf die Subjekte des zivilgerichtlichen Verfahrens ein. Hierunter fällt auch die Frage der Zuständigkeiten, die im Zusammenhang mit Gerichten und Richtern als Subjekten des Verfahrens behandelt werden. Besonders interessant sind in diesem Bereich die Ausführungen zur Rolle des Rechtsanwalts im Zivilprozess, dies ist sicher auch ein Aspekt, der mit der Juristenausbildungsreform mehr Bedeutung in der ZPO-Vorlesung erhalten wird. Im Kapitel über die Parteien werden Partei- und Prozessfähigkeit sowie Prozessstandschaft thematisiert. Der dritte Teil befasst sich mit dem Gang des Verfahrens und beschäftigt sich z.B. mit den Verfahrensgrundsätzen, den Prozessvoraussetzungen, der Klage, der Beweiserhebung, dem Urteil und den Rechtsmitteln. Im folgenden Teil stellt Jauernig besondere Verfahrensgestaltungen dar, u.a. die Mehrheit von Parteien oder Klagen, den Urkundenprozess, das Mahn- und das Schiedsgerichtsverfahren. Zum Schluss bleibt ein Teil für das Kostenwesen und die Prozesskostenhilfe vorbehalten. Abgerundet wird der Lehrstoff von einem kommentierten Literaturverzeichnis sowie einem Gesetzes- und einem Sachverzeichnis.

Sehr positiv an diesem Buch fällt auf, dass der Autor einen sehr flüssig lesbaren Stil findet, der dem Leser nicht nur den Stoff, sondern auch einzelne Fundstellen zur Rechtsprechung nahe bringt. Dies erreicht er einerseits durch Kommentierung einzelner Entscheidungsnachweise, andererseits durch die deutliche Aufforderung "Lesen!". Was die Auswahl der Nachweise angeht, werden die Studenten die Ausbildungszeitschriften vermissen, denn der Autor zitiert nahezu ausschließlich die Praktikerprintmedien wie NJW oder JZ. Ungewöhnlich ist die Zitierweise der NJW-RR, die hier nur mit RR angeführt wird. Was man in diesem Buch eher finden wird, sind ältere Klassikerwerke, im Vergleich zu anderen Lehrbüchern relativ häufig werden Bücher von vor 1980 zitiert. Daneben muss aber erwähnt werden, dass es auch sehr aktuelle Fundstellen aus 2003 gibt, die schon eingearbeitet wurden.

Gerade für die Vorbereitungen auf Klausuren und Hausarbeiten hilfreich ist die überaus kritische Herangehensweise des Verfassers. Wird in anderen Lehrbüchern schon mal mit Verweis auf den BGH die Rechtsfähigkeit der GbR für gegeben hingenommen, so lehnt Jauernig diese mit eigenen Argumenten und weiteren Nachweisen ab. Auch an anderen Stellen wird der Leser durch das Hinterfragen des Autors auch selbst immer wieder zur kritischen Betrachtung angeregt, so z.B. auch bei der Frage, ob die Vereidigung von Zeugen heute noch von Bedeutung ist.

Obgleich man bei den Juristischen Kurzlehrbüchern keine Merkkästen zu erwarten hat, gelingt es den Büchern dieser Reihe dennoch, das Wichtigste markant hervorzuheben. Details werden im Kleindruck behandelt, im normalen Text fallen die Schlüsselbegriffe im Fettdruck ins Auge. Auch Merkformeln - wie hier bei den Beweisarten im Zivilprozess - werden dem Leser an die Hand gegeben.

Gesamteindruck:
Wer auf die Zivilprozessrechtsvorlesung jede Woche gut vorbereitet sein will, ist mit dem Lehrbuch von Jauernig gut beraten. Mit diesem Buch hat man ein gut lesbares, in die Tiefe gehendes und - gerade auch durch die vielen NJW-Fundstellen - praxisnahes Lehrbuch in der Hand, das immer wieder zum kritischen Hinterfragen der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung anregt.





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