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Artikel 6018
Ralf Hansen

Kompaktwissen für die Zivilstation

Eine Rezension zu:

Günther Schmitz/Andreas Ernemann/Alfred Frisch (Hrsg.)

Die Station in Zivilsachen

Reihe: Grundkurs für Rechtsreferendare

6. Auflage

C.H.Beck, München 2002, 226 S., 19,50 €

ISBN 3-406-49077-8

http://www.beck.de


Der gut konzipierte Band bietet einen Einstieg in die Bewältigung der Anforderungen für die Zivilstation, bietet allerdings ausdrücklich nicht das komplette Programm für den zivilrechtlichen Teil der zweiten Staatsprüfung. Vermittelt wird das Grundlagenwissen für die ersten Monate der Stations- und Arbeitsgemeinschaftsausbildung. Die Anforderungen variieren in den einzelnen Bundesländern im Detail. Die Ausführungen sind zwar letztlich auf die Situation in Bayern (dort kann die Zivilstation schon teilweise beim Rechtsanwalt verbracht werden) zugeschnitten (etwa hinsichtlich der Verzahnung mit der dort im Examen zugelassenen Formularsammlung von Böhm/Fleck/Bayerlein), jedoch ist der Band auch in anderen Bundesländern eine Hilfe bei der Einarbeitung, auch wenn mancherorts weniger Wert auf die Vermittlung des Grundlagenwissens hinsichtlich der Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in den Arbeitsgemeinschaften gelegt wird, die im 5. und 6. Teil des Bandes behandelt werden. In der Praxis der Stationsausbildung können sich derartige Probleme indessen durchaus stellen. Ohnehin fallen fast überall die Anforderungen der Stationsausbildung und die Anforderungen des Klausurenexamens auseinander, was bei der Auswahl der Lernmittel sowie der Zeiteinteilung angemessen zu berücksichtigen ist.

Der erste Teil des Bandes orientiert sich am "Gang des Zivilprozesses erster Instanz" und behandelt die Phase seit Klageeingang sehr komprimiert. Zu begrüßen ist die vertiefte Berücksichtigung des Mahnverfahrens, zumal dieses in letzter Zeit öfters Gegenstand von Examensklausuren war. Sehr gut aufbereitet wird der Gang der mündlichen Verhandlung. Der ausgezeichnete Überblick (S. 29 f) kann auch als Checkliste dienen. Hervorzuheben ist das Kapitel über die Erledigung der Hauptsache, daß alle maßgeblichen Strukturen dieses schwierigen Kapitels des Zivilprozeßrechts sehr strukturiert vermittelt, jeweils mit Beispielen zur Tenorierung. Eine Vertiefung ist erforderlich hinsichtlich der sehr komprimierten Ausführungen über die einstweilige Verfügung, da insbesondere die - sehr hilfreichen - Tenorierungsvorschläge auch materiellrechtllich nachvollzogen werden sollten. Erste, ebenfalls sehr hilfreiche Einblicke, bieten die knappen Ausführungen zur PKH. Eine eingehende Lektüre verdient das Kapitel über die Abfassung von Zivilurteilen, da sich hier zahlreiche Formulierungshilfen finden. Hervorzuheben sind hier die - schrittweise entwickelten - Ausführungen zur Abfassung des Ausspruchs zur vorläufigen Vollstreckbarkeit und zur Abfassung eines gelungenen Tatbestandes. Interessante Ausführungen finden sich auch zur Durchführung einer akzeptablen Beweiswürdigung mit zahlreichen Beispielen. Bei den Ausführungen zu den Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist das Augenmerk besonders auf die Darstellung des neuen Beschwerderechts zurichten. Es bedarf keiner Vertiefung, daß die ZPO-Reformgesetze intensiv eingearbeitet wurden.

Auf ca. 30 Seiten bietet der Band eine komprimierte Darstellung des Zwangsvollstreckungsrechts, die alles wesentliche enthält, wobei der Schwerpunkt auf der Vermittlung der maßgeblichen Strukturen der Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht liegt. Auch wenn dieser Bereich in einigen Bundesländern erst Gegenstand von Fortgeschrittenenarbeitsgemeinschaften ist, bietet es sich an, entsprechende Grundkenntnisse bereits in der Zivilstation zu erwerben. Dies gilt auch für den praktisch wichtigen Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit. Geboten wird hierzu ein knapper Überblick zu den allgemeinen Verfahrensprinzipien, die am praktisch wichtigen Beispiel des Grundbuchverfahrens vertieft werden, da es im Rahmen einer solchen Darstellung schlicht nicht möglich alle Facetten dieses sehr weit verzweigten, wenig homogenen Gebietes auch nur ansatzweise zu vermitteln. Ein letztes Kapitel widmet sich der Erbscheinsklausur, deren Gegenstand meist die Einziehung eines Erbscheines ist. Dieses interessante Kapitel erläutert zunächst sehr komprimiert das Erteilungsverfahren, um anschließend die Einziehung darzulegen, bei der sich materielles Erbrecht und Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit im Rahmen der Beschwerde tief verzahnen. Die Lektüre dürfte hinreichen eine solche Klausur zu meistern, bei der vertieftes Wissen selten im Vordergrund steht.

Den Autoren gelingt es in sehr komprimierter, allerdings auch sehr strukturierter Weise das maßgebliche Grundlagenwissen für die Zivilstation leicht verständlich zu vermitteln, so daß eine Vertiefung - auch anhand der zahlreichen Beispiele - jederzeit möglich ist.

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