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Artikel 4737
Martin Bahr

Gelungene Darstellung zur ZPO-Reform

Eine Rezension zu:

Egon Schneider

ZPO-Reform

Taktik - Praxis - Muster - Lexikon der Verfahrensfehler

ZAP-Verlag, Berlin u.a. 2002, 312 Seiten, 65,45 €
ISBN 3-89655-090-X

http://www.zap-verlag.de


Wie schon in Die Klage im Zivilprozess brilliert Schneider auch in seinem neuesten Werk.

Schon im Vorwort zieht der Autor mit seiner Darstellung, seinem Stil und seiner Wortwahl den Leser in den Bann: "Wir haben eine Reform des Zivilprozessrechts bekommen, die niemand brauchte und niemand wollte, ausgenommen eine Justizministerin, die sich damit zu profilieren gedachte."

Schneider bringt die Dinge in gewohnter Art und Weise auf den Punkt. Mag er auch an einigen Stellen des Buchs recht streitbare Thesen oder pointierte Aussagen treffen, so macht dies gerade den besonderen Reiz seiner Ausführungen aus. Auf jeder Seite dieses Buches merkt man, dass der Autor langjähriger Praktiker und zugleich hervorragender Analyst des geltenden Prozessrechts ist.

In der rund 10seitigen Einführung werden die Neuerungen im Überblick dargestellt. Wer schnell und kurz über die Neuigkeiten informiert werden will, bekommt hier einen anschaulichen Abriss geboten. In den Teilen 1 - 8 sind je nach Themengebiet die einzelnen Veränderungen dargestellt. In Teil 9 findet sich das "Lexikon der Verfahrensfehler".

Teil 1 setzt sich mit den allgemeinen Vorschriften der ZPO (§§ 1-251 ZPO) auseinander. Neben zahlreichen kleineren Änderungen (Befangenheitsablehnung, Kostenvorschriften, Sicherheitsleistung, schriftliches Verfahren u.a.) bildet hier die Norm des § 139 ZPO den Hauptpunkt der Erörterung, nämlich die Prozessleitung durch das Gericht. In aller Ausführlichkeit stellt Schneider diesen neuen Tatbestand dar: Erörterungspflicht, Frage- und Hinweispflicht, Aufklärungspflicht, Anträge, Beweismittel, Irrtumskorrektur, abweichende Auffassung, Amtsprüfung, Aktenkundigkeiten, Schriftsatznachlass, Vertrauensgrundsatz. An zahlreichen Stellen lässt er sein außerordentliches Praxiswissen einfließen. Erfreulich sind auch die beigefügten Schriftsatzmuster.

Teil 2 beschäftigt sich mit dem Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253-510b ZPO). Kern der Darstellung sind hier drei Bereiche: (1) Güteverhandlung, (2) Gehörsrüge und (3) Einzelrichter.

Gerade im Bereich der Güteverhandlung nimmt der Autor kein Blatt vor den Mund und hinterfragt kritisch, welchen praktischen Nutzen diese Regelung überhaupt hat. Zutreffend weist er darauf hin, dass eine entsprechende Regelung schon vor der Reform bestand, jedoch kaum praktische Auswirkung hatte. Dass Schneider mit dieser Kritik nicht allein steht, zeigen die zahlreichen, weiteren Stellungnahmen namhafter Rechtswissenschaftler (z.B. Schellhammer, MDR 2001, 1082).
Im Rahmen der Gehörsrüge schildert er zunächst - sehr lehrreich - die bisherige geschichtliche Entwicklung. Dabei wird vor allem aufgezeigt, dass das BVerfG seit Jahrzehnten in mehreren Urteilen immer wieder von der ordentlichen Gerichtsbarkeit fordert, Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze tunlichst durch Selbstkontrolle in der Instanz zu beheben. Und vom traurigen Scheitern des BGH in dieser Angelegenheit wird berichtet. Mit diesem Wissen im Hintergrund folgen die Erörterungen zu den einzelnen Problemkreisen.

Teil 3 schließlich betrifft das Berufungsverfahren. Hier werden vor allem die Wert- und die Zulassungsberufung dargestellt. In vorbildlicher Systematik stellt der Autor vom erkennenden Gericht über die Berufungsgründe und die Berufungsfrist hin zum Prüfungsumfang des Berufungsgerichts sämtliche Punkte dar. Welche Bedeutung auch Schneider diesem Bereich zumisst, zeigt die Tatsache, dass in Teil 4 beispielhaft (mit Schriftsätzen und Formulierungsbeispielen) eine Beweisrechts-Berufung exemplarisch durchgespielt wird.

Teil 5 ist dem Revisionsrecht gewidmet, mit all seinen Neuerungen. Teil 6 und 7 umfasst das Beschwerderecht. Auch hier spart der Verfasser nicht zahlreichen praktischen Tipps und zeigt auf, wo nach neuem Recht Regressfallen für den Rechtsanwalt bestehen.

Die sonstigen Änderungen, insbesondere im Verfahren in Familiensachen und in der Zwangsvollstreckung, finden sich in Teil 8 wieder.

Höchstes Lob gebührt dem Autor für sein fast 70seitiges "Lexikon der Verfahrensfehler" in Teil 9. Da die Rüge der Rechtsverletzung im neuen Zivilprozessrecht eine wesentliche größere Bedeutung als bisher erlangt, wird diese Darstellung dem Praktiker außerordentlich weiterhelfen: Das Lexikon ist alphabetisch nach Stichworten sortiert. Der jeweilige Fehler wird knapp beschrieben, gefolgt von aktuellen Rechtsprechungsnachweisen.

Gesamteindruck:
Wieder zeigt Schneider, dass er zu den Großen unter den Zivilprozesslern gehört. Sprache, Stil, Darstellung und Präsentation dieses Buches sind außerordentlich. Uneingeschränkte Kaufempfehlung!





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