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Artikel 3527
Ralf Hansen

Realistische Möglichkeiten der Äbänderung von Unterhaltstiteln

Eine Rezension zu:

Jürgen Soyka

Die Abänderungsklage im Unterhaltsrecht
Änderung der Verhältnisse
Präklusion
Bindungswirkung
Störung der Geschäftsgrundlage

Bielefeldt: Erich - Schmidt - Verlag, 2001, 208 S.
ISBN 3-503-06045-6
http://www.erich-schmidt-verlag.de

Der Verfasser, Richter am OLG Düsseldorf, hat bereits mit einigen Monographien die familienrechtliche Literatur bereichert. Diesmal hat er sich das schwierige und für Rechtsanwälte sehr haftungsträchtige Gebiet der Abänderungsklagen nach § 323 ZPO im Unterhaltsrecht vorgenommen, einem der Hauptanwendungsbereiche dieser Norm, mit zahlreichen Fallen für den Rechtsanwender. In gewisser Weise kann die Lektüre auch einen gewissen "risikominimierenden" Nebeneffekt haben, da - wie der Verfasser eingangs feststellt - die mit der Abänderungsklage verfolgten Ziele oftmals nicht erreicht werden und die betreffenden Mandant oftmals nach einem "zweiten Schuldner" suchen - via Berufshaftung. Es ist daher ein besonderes Anliegen des Verfassers, die Ursachen derartiger Fehleinschätzungen zu beseitigen und den Blick für eine realistische Einschätzung der Sach- und Rechtslage zu schärfen. Dies gelingt vorzüglich. Dazu wählt er - wie in seinen anderen Büchern auch - einen sehr strukturierten Aufbau, in den sich die Probleme leicht einordnen und dann auch leicht auffinden lassen. In die Darstellung sind zahlreiche Beispiele aufgenommen, die die Probleme am Fall verdeutlichen. Völlig zu Recht orientieren sich die Darlegungen an der Rechtsprechung der BGH als der für die Praxis allein maßgeblichen Richtschnur.

Bereits der Aufbau ist sehr überzeugend. Zunächst legt der Verfasser die allgemeinen Grundsätze der Abänderungsklage dar, ausgehend von der Prognosentscheidung des § 258 ZPO, die bei wesentlicher Änderung der zugrundeliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse oftmals einen gewissen Abänderungsbedarf auslöst und grenzt die Abänderungsklage des § 323 ZPO von anderen Abänderungsmöglichkeiten ab, deren gestaltender Zweck zur Durchbrechung der Rechtskraft des alten Titels führt. Probleme entstehen besonders dann, wenn die Unterhaltsleistung auf einer Parteivereinbarung beruht, ohne das eine Titulierung erfolgt ist. Die Spur dieses interessanten Problems nimmt Soyka in einem eigenen Abschnitt später wieder auf. Der nächste Abschnitt behandelt, dem Aufbau der Entscheidungsgründe eines Urteils folgend, Fragen der Zulässigkeit der Abänderungsklage, ausgehend von der Abgrenzung zur Erstklage als einer Leistungsklage nach § 258 ZPO und natürlich in Abgrenzung zur Klage nach § 767 ZPO. Besonders eingehend werden Zweifelsfälle behandelt. Besonders hilfreich für RAe ist der Abschnitt C: "Formulierung der Anträge". Hier werden konkrete Hilfen für die möglichst exakte Antragstellung gegeben, unterteilt nach Fallgruppen und Problemkonstellationen. Hier finden sich auch Formulierungshilfen für die Leistungsklage nach § 258 ZPO oder die negative Feststellungsklage bei nicht titulierten Unterhaltsvereinbarungen, etwa bei privatschriftlicher Vereinbarung.

Teil D behandelt die Begründetheit der Abänderungsklage, ausgehend vom Regelfall des § 323 I ZPO, der Abänderung eines Urteiles. Abänderungsklagen setzen eine wesentliche Änderung der Verhältnisse voraus. Die Grenze wird regelmäßig bei etwa 10% gezogen. Der Verfasser geht auf die Wesentlichkeitsgrenze und die vielfältigen Beweislastprobleme intensiv ein. Eine alphabetisch geordnete Beispielsliste erleichtert die Rechtsanwendung erheblich. Eingehend ist auch die Auseinandersetzung mit der § 767 II ZPO nachgebildeten Präklusionsvorschrift des § 323 II ZPO, wobei auch Billigkeitsaspekte kurz gewürdigt werden. Richtigerweise werden jene Fälle, in den die Rechtskraft der Billigkeit weichen muß, auf krasse Ausnahmefälle beschränkt. Eingegangen wird auch auf typische Fehler und den sinnvollen Aufbau einer Abänderungsklage. Selbstredend wird auch die Abänderung von Prozeßvergleichen und notariellen Unterhaltsvereinbarungen eingehend thematisiert, wobei die Besonderheiten deutlich herausgestellt werden. Besonders interessant sind die Ausführungen über die Abänderbarkeit nicht titulierter Unterhaltsansprüche, die regelmäßig zur Frage der Erschütterung der Geschäftsgrundlage führen und bis in die letzten Einzelheiten hinein sehr umstritten sind.

Der systematische Überblick ist rundum gelungen, sehr informativ und insbesondere für die anwaltliche Praxis überaus hilfreich. Wer sich mit Familienrecht beruflich näher beschäftigt, sollte dieses Buch kennen.


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