Für die Neuauflage hatte
Kurt Schellhammer neben einigen neuen Gesetzen vor allem die Rechtsprechung aus drei Jahren einzuarbeiten. Zudem hat er die gesamte Ausgabe
überarbeitet und hier und da Änderungen oder Straffungen vorgenommen. Damit ist das beliebte Werk zum Zivilprozess wieder auf dem aktuellen Stand. Hochachtung verdient der
Verfasser, der mit 73 Jahren noch "mitten im Stoff" steht und es sich nicht nehmen lässt, die von ihm bearbeiteten Werke weiter zu betreuen. Genannt seien exemplarisch "Die
Arbeitsmethode des Zivilrichters" und "Schuldrecht nach Anspruchsgrundlagen", wobei Letzteres ebenfalls gerade neu erschienen ist.
Doch nicht nur Aktualität kann den Büchern von
Schellhammer attestiert werden, sondern vor allem auch eine kritische und praxisorientierte Perspektive. Es zeugt
schon von einigem Selbstbewusstsein – oder wohl besser: von immenser praktischer Erfahrung, die Schellhammer aus fast 40 Jahren Justizzugehörigkeit ziehen kann –
die Zivilprozessreform 2002 als "überflüssig wie ein Kropf" schon in der Einleitung des vorliegenden Werkes zu bezeichnen.
Diese kritische Herangehensweise zieht sich durch das gesamte Buch. Als Beispiel sei hier das Kapitel zum Prozessvergleich genannt. Gleich zu Beginn moniert der Verfasser,
dass die ZPO einerseits in diesem Punkt zwar in § 278 Absatz 1 fordere, in jeder Lage des Verfahrens eine gütliche Einigung anzustreben, andererseits den Prozessvergleich
aber "lückenhaft und stiefmütterlich" behandele. Damit verfehle das Gesetz die Praxis, in der Vergleiche eine mindestens so große Rolle spielen wie die Prozessbeendigung
durch Urteil. Konsequent widmet
Schellhammer dem Prozessvergleich 26 Seiten seines Buches und durchleuchtet Voraussetzungen, Widerrufsvorbehalt und Rechtsfolgen des
Prozessvergleich, um dann zur Behandlung unwirksamer Prozessvergleiche und des Streits über die Wirksamkeit überzugehen. Ausführungen zu Vor- und Nachteilen von Urteil und
Vergleich sowie zur Methode der Vergleichsverhandlung runden das Kapitel ab. Allein dieses Kapitel zeigt wiederum die enorme Erfahrung des Autors, er gibt dem Leser viele
Eindrücke in die Praxis vor Gericht – nicht nur durch die vielen Beispielsfälle, sondern auch durch Erläuterungen, wie der Richter Vergleichsverhandlungen führen
sollte und unter welchen Umständen diese erfolgversprechend sind. Gerade diese methodischen Abschnitte lesen sich sehr flüssig und sind ausgesprochen interessant.
Ebenso umfangreich sind die Ausführungen zu den richterlichen Aufklärungs- und Hinweispflichten. Auch hier erfährt gerade der Leser, der noch nicht selbst in der Justiz
tätig ist oder gerade am Anfang seiner Richtertätigkeit steht, einiges dazu, wie die Arbeitsabläufe eines Richters zu gestalten sind und welche Fallgestaltungen sich ergeben
können.
Zu Aufbau und didaktischem Konzept des Buches soll auf die
Rezension zur Vorauflage verwiesen werden.
Gesamteindruck:
Kritisch und praxisnah – so kann das gut 1.000 Seiten umfassende Werk des langjährigen Richters
Kurt Schellhammer charakterisiert werden. Wer aus erster Hand
erfahren möchte, wie der Zivilprozess in der gerichtlichen Praxis abläuft, ist mit diesem Buch bestens beraten. Die kritische Perspektive des Verfassers überträgt sich auf
den Leser, der seinerseits angehalten wird, über Gesetzeslage und Rechtsprechung nachzudenken.